Autor:
Rechtsanwalt Daniel Beba
Rechtsstand: August 2026
Sexting ist der freiwillige Austausch intimer oder sexuell geprägter Nachrichten, Fotos, Videos oder Sprachnachrichten über digitale Kommunikationswege.
Zwischen einwilligenden Erwachsenen ist das grundsätzlich zulässig. Ein erhebliches Risiko entsteht, sobald intime Inhalte gespeichert, ohne Zustimmung weitergegeben, veröffentlicht oder zur Erpressung benutzt werden.
Das größte Risiko ist der Kontrollverlust über intime Bilder oder Videos. Nach dem Versand lässt sich kaum noch steuern, ob der Empfänger eine Aufnahme speichert, kopiert oder weiterleitet. Droht jemand anschließend mit der Veröffentlichung und verlangt Geld, weitere Aufnahmen oder eine andere Leistung, spricht man von Sextortion. Betroffene können frühzeitig eine Detektei einschalten, um vorhandene digitale Spuren und mögliche Hinweise auf die Person hinter einem Profil prüfen zu lassen.
Bei Sextortion hilft ein schnelles, geordnetes und dokumentiertes Vorgehen.
Nicht jeder Betroffene möchte unmittelbar eine Strafanzeige erstatten. Unsere Detektei kann zunächst prüfen, welche Ermittlungsansätze aus den vorhandenen Daten entstehen. Dazu können beispielsweise ein Nutzername, eine Telefonnummer, eine E-Mail-Adresse, Profilbilder, weitere Accounts oder öffentlich zugängliche Verbindungen gehören.
Die Recherche erfolgt auf Grundlage eines berechtigten Interesses und innerhalb der rechtlich zulässigen Möglichkeiten. Die gewonnenen Erkenntnisse können anschließend auch für einen Rechtsanwalt oder eine spätere Strafanzeige von Bedeutung sein.
Betroffene können unterschiedliche Wege wählen. Bei einem unbekannten Online-Kontakt kann zunächst der Wunsch bestehen, mehr über die Person hinter dem Profil zu erfahren, vorhandene Spuren zu ordnen oder einzuschätzen, ob eine Identifizierung überhaupt realistisch erscheint.
Sinnvoll, wenn zunächst die Identität eines unbekannten Profils, Verbindungen zu weiteren Accounts, verwendete Bilder oder vorhandene Kontaktdaten überprüft werden sollen.
Besonders angezeigt bei konkreten Drohungen, bereits verbreiteten Aufnahmen, körperlicher Gefahr, erheblichen Geldforderungen oder Sachverhalten mit möglicherweise strafbaren Aufnahmen Minderjähriger.
Beide Wege schließen sich nicht aus. Private Ermittlungen können parallel zu einem Strafverfahren laufen oder bereits vorhandene Informationen strukturieren, die später an Polizei oder Rechtsanwalt weitergegeben werden.
Der Begriff setzt sich aus „Sex“ und „Texting“ zusammen. Heute umfasst Sexting neben erotischen Textnachrichten auch intime Fotos, Videos und Sprachnachrichten, die über Messenger, soziale Netzwerke, Dating-Plattformen oder andere digitale Dienste ausgetauscht werden.
Zwischen Erwachsenen steht zunächst die Einwilligung im Mittelpunkt. Zwei Personen können freiwillig intime Inhalte miteinander austauschen. Diese Zustimmung bezieht sich auf den konkreten Austausch.
Wer ein privates Bild empfängt, erhält dadurch keine pauschale Erlaubnis, es an Freunde weiterzuleiten, in einer Messenger-Gruppe zu teilen oder im Internet zu veröffentlichen.
Ein intimes Bild ist innerhalb weniger Sekunden verschickt. Was anschließend damit geschieht, lässt sich technisch nur noch eingeschränkt beeinflussen.
Sextortion bezeichnet die Erpressung mit intimen Bildern, Videos oder anderen sexuellen Inhalten.
Täter nehmen beispielsweise über Dating-Plattformen, soziale Netzwerke oder Messenger Kontakt auf. Manche bauen über Tage Vertrauen auf. Andere versuchen sehr schnell, einen sexuellen Videochat oder den Austausch von Nacktbildern herbeizuführen.
Besitzt der Täter kompromittierendes Material, ändert sich die Kommunikation. Nun wird mit der Veröffentlichung gedroht.
Ist eine Aufnahme bereits online oder wurde sie an andere Personen geschickt, laufen zwei Aufgaben parallel:
die weitere Verbreitung eindämmen und Informationen über den Vorgang sichern.
Wurden Ihre Bilder für eine falsche Identität verwendet, kann eine Recherche zu dem betreffenden Profil sinnvoll sein. Lesen Sie dazu unseren Ratgeber
Wie finde ich heraus, ob jemand ein Fake ist?.
Hinweise zur Recherche nach Bildern finden Sie unter
Personen mit einem Bild suchen.
Sexting ist kein eigener Straftatbestand.
Der einvernehmliche private Austausch intimer Inhalte zwischen Erwachsenen ist grundsätzlich zulässig. Rechtliche Probleme können entstehen, wenn Aufnahmen unbefugt angefertigt, weitergegeben, veröffentlicht oder zur Nötigung beziehungsweise Erpressung verwendet werden.
Bei Minderjährigen muss genauer unterschieden werden. Alter, Art der Darstellung, Herstellung, Besitz und Weitergabe können für die strafrechtliche Bewertung relevant sein.
Sexualisierte oder pornografische Darstellungen von Kindern können unter
§ 184b StGB
fallen. Herstellung, Verbreitung, Erwerb und Besitz entsprechender Inhalte können strafbar sein.
Für jugendpornografische Inhalte gilt
§ 184c StGB.
Die Vorschrift enthält besondere Regelungen und Ausnahmen für bestimmte einvernehmliche Konstellationen.
§ 22 Kunsturhebergesetz
enthält den Grundsatz, dass Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. Daneben können das allgemeine Persönlichkeitsrecht und weitere strafrechtliche Vorschriften relevant sein.
Je nach Sachverhalt kommen Ansprüche auf Unterlassung oder Entfernung einer Veröffentlichung in Betracht. Bei schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen können auch finanzielle Ansprüche zu prüfen sein.
Nach dem Versand gibt es keinen vollständigen technischen Schutz mehr. Wer intime Inhalte austauschen möchte, kann das Risiko jedoch verringern.
Wenn die Person hinter einem Profil unbekannt ist, können private Ermittlungen zusätzliche Ansatzpunkte liefern. Unsere Ermittler prüfen zunächst, welche Informationen bereits vorhanden sind und welche legalen Recherchewege daraus entstehen.
Schildern Sie uns vertraulich, welche Daten Ihnen bereits vorliegen. Wir prüfen, welche legalen Ermittlungsansätze sich daraus ergeben.
Sexting bezeichnet den freiwilligen digitalen Austausch intimer oder sexuell geprägter Nachrichten, Bilder, Videos oder Sprachnachrichten.
Einvernehmliches Sexting zwischen Erwachsenen ist grundsätzlich zulässig. Rechtliche Probleme können durch unbefugte Aufnahmen, eine Weitergabe ohne Zustimmung oder die Verwendung zur Nötigung oder Erpressung entstehen.
Betroffene können zunächst auch eine Detektei kontaktieren und vorhandene Ermittlungsansätze prüfen lassen. Bei akuter Gefahr, konkreten Drohungen, bereits veröffentlichten Aufnahmen oder Sachverhalten mit möglicherweise strafbaren Aufnahmen Minderjähriger sollte zeitnah die Polizei eingeschaltet werden.
Je nach vorhandenen Daten können Nutzernamen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Bilder, weitere Profile und öffentlich zugängliche Verbindungen untersucht werden. Ob daraus eine reale Person identifiziert werden kann, hängt vom Einzelfall ab.
Die freiwillige Übersendung an eine bestimmte Person ist keine allgemeine Zustimmung zur Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte.
Bei Aufnahmen volljähriger Personen sollten Fundstelle, Profil, URL, Datum und relevante Informationen dokumentiert werden. Melden Sie die Inhalte beim Plattformbetreiber und prüfen Sie weitere Ermittlungs- und Rechtsschritte.
Bei Minderjährigen gelten besondere strafrechtliche Vorschriften zu kinder- und jugendpornografischen Inhalten. Alter, Inhalt, Herstellung, Besitz und Art der Weitergabe müssen berücksichtigt werden.
Die rechtlichen Hinweise dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall.
Wir sind seit drei Generationen Mitglied in der World Association of Detectives, dem größten Detektiv-Verband der Welt. Im Weltverband stellen wir einen Board Member als Director der WAD.
Über einen unserer Geschäftsführer sind wir Mitglied im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG), nachdem er zuvor schon Jahrzehnte im BDD und BID Mitglied war.
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