Autor: Jochen Meismann
Fachkundliche Prüfung: Rechtsanwalt Daniel Beba
Zur Einordnung und zum Verständnis der detektivischen Befugnisse ist festzustellen, dass private Ermittler in Deutschland keine Sonderrechte genießen. Im Ausland mögen andere Regeln gelten, aber wir beziehen uns in diesem Artikel nur auf die Rechtslage in Deutschland.
Detekteien unterliegen den normalen Gesetzen und Vorschriften, die für alle Bürgerinnen und Bürger gelten. Zwar gibt es in § 29 a der Gewerbeordnung eine Regelung zur Erlaubnispflicht für Detekteien. Allerdings beschreibt diese nur die Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung. Sie legt hingegen keine konkreten Befugnisse fest.
Die Befugnisse des Detektivgewerbes lassen sich daher nur durch Auslegung der Rechtsprechung, der Gesetze und rechtlicher Verordnungen klären.
In Deutschland gilt ein Privatdetektiv vor dem Gesetz genau wie jeder andere Bürger auch. Daher gelten für den Detektiv die Rechte, die beispielsweise im Strafgesetzbuch (StGB) oder im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert sind.
Ein Privatermittler hat also nur die sogenannten Jedermannsrechte nach BGB und StGB. Ein erfahrener Detektiv ist grundsätzlich mit den Jedermannsrechten bestens vertraut. Er weiß also genau, wo die rechtlichen Grenzen liegen und was er im Einsatz darf.
Deshalb ist die Ausführung der Dienstleistungen jedes Detektivs der Detektei Condor immer legal. Die Ergebnisse sind somit vor Gericht für den Auftraggeber verwertbar. Private Recherchen und Beobachtungen sind legal, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Sie stellen keine Verletzung der Privatsphäre dar.
Staatliche Ermittlungsstellen erlangen trotz der Tatsache, dass sie über Sonderrechte verfügen, nicht immer die Ergebnisse, die ein Detektiv bei den Privatermittlungen erzielen kann. Speziell bei verdeckt durchgeführten Ermittlungen hat ein Detektiv nicht die Einschränkungen wie polizeiliche Ermittlungsbeamte. Diesen sind von Gesetz oft mitunter engere Grenzen gesteckt.
Private Ermittler dürfen Informanten oder V-Männern grundsätzlich Diskretion versichern. Bei behördlichen Ermittlern ist dazu oft eine Genehmigung notwendig, die erst beantragt werden muss.
In Deutschland hat ein Detektiv bestimmte Rechte und Pflichten, die seine Arbeit regeln:
Ein Detektiv darf Personen in der Öffentlichkeit beobachten, solange er deren Privatsphäre respektiert und nicht in ihre persönlichen Bereiche eindringt. Voraussetzung für die Beobachtung ist das sogenannte berechtigte Interesse, das ein Kunde nachweisen muss, wenn er eine Person beobachten lassen will.
Detektive dürfen öffentlich zugängliche Informationen recherchieren, einschließlich sozialer Medien, Unternehmensregister und öffentlicher Dokumente.
Privatdetektive dürfen Beweise sammeln, die vor Gericht verwendet werden können, solange dieses Beweismaterial legal beschafft wurde.
Detektive können in bestimmten Fällen zwar eng mit Anwälten und der Polizei zusammenarbeiten, dürfen aber keine hoheitlichen Aufgaben übernehmen.
Privatdetektive müssen bei ihrer Arbeit immer das Datenschutzgesetz in Form der DSGVO und des BDSG einhalten. Sie müssen zudem das Recht auf Privatsphäre der beobachteten Personen respektieren.
Ein berechtigtes Interesse für einen Detektivauftrag liegt vor, wenn der Auftraggeber ein berechtigtes und rechtlich nachvollziehbares Bedürfnis hat, Informationen zu beschaffen oder Sachverhalte aufzuklären.
Beispiele sind der Verdacht auf Untreue in der Ehe, die Überprüfung von Krankschreibungen am Arbeitsplatz auf Basis eines handfesten Verdachts oder die Aufklärung von Betrugsverdachtsfällen. Auch bei Vorliegen eines berechtigten Interesses sind bei der Detektivarbeit die Persönlichkeitsrechte der zu überprüfenden Privatperson zu beachten.
Es muss ein konkreter Anlass vorliegen, der die Maßnahmen rechtfertigt, wobei die gesetzlichen Bestimmungen und der Datenschutz zu beachten sind. Das berechtigte Interesse schützt somit vor willkürlicher und rechtswidriger Überwachung durch Privatdetektive.
Spricht ein Detektiv mit einem Informanten, bewegen sich beide auf dem gleichen gesetzlichen Level. Der private Ermittler ist kein Beamter, bei dem alles gleich amtlichen Charakter hat. Auch muss sich der Beamte selbst in seiner Freizeit in den Dienst versetzen, wenn er von einer Straftat erfährt.
Im Gespräch zwischen dem Detektiv und dem Informanten wird jedoch auf der Ebene normaler Bürger miteinander gesprochen. Das schafft Vertrauen. Tatzeugen oder Hinweisgeber „plaudern“ eher, wenn sie wissen, dass sie es nicht mit einem Beamten zu tun haben. Auf diese Weise kommen die Detektive oft leichter an Informationen. Diese können nicht selten die weiteren Ermittlungen wesentlich beeinflussen.
Ein Detektiv darf während der Observation ungestraft weder zu schnell fahren, noch falsch parken, noch bei Rot über die Ampel fahren. Als privater Ermittler genießt er keine Sonderrechte anderen gegenüber.
Trotz der Herausforderungen, die bestimmte Ermittlungen mit sich bringen, gibt es Tätigkeiten und Methoden, die Detektiven verboten sind. Dazu gehören
Die Nichteinhaltung dieser Grenzen kann für den Detektiv und möglicherweise auch für den Auftraggeber strafrechtliche Folgen haben.
Im öffentlichen Raum ist das Fotografieren von Personen durch einen Detektiv erlaubt, sofern das berechtigte Interesse des Auftraggebers und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.
Eine unzulässige Verletzung der Privatsphäre oder des Rechts am eigenen Bild ist jedoch nicht erlaubt und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Weitergabe von Beweisfotos ist nur im Rahmen eines berechtigten Interesses an den Auftraggeber, Behörden oder Gerichte zulässig.
Das Abhören von Telefonen ist ebenso wie das Überwachen und Mitlesen elektronischer Kommunikation verboten. Diese Bereiche werden durch das Fernmeldegeheimnis geschützt.
Nur staatliche Ermittlungsbehörden dürfen Telefonate abhören, und das auch nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen und mit richterlicher Anordnung. Detektivinnen und Detektive dürfen keine Gespräche abhören.
Das heimliche Betreten einer Wohnung oder die Durchsuchung von Räumen ist einem Detektiv ohne Einwilligung der betroffenen Person nicht erlaubt. Auch das Eindringen in die Wohnung mit rechtswidrigen Mitteln oder das Anbringen von Abhörgeräten ist verboten.
Durch unkonventionelles und erfinderisches Vorgehen bei den Ermittlungen kann der Privatermittler sein Vorteile gegenüber der Polizei zum Nutzen des Klienten einbringen. Dazu benötigt er keine polizeilichen Sonderrechte.
Überdies stellen wir für betriebsinterne Erhebungen sogenannte verdeckte Ermittler, die dann innerbetrieblich als betriebseigener Mitarbeiter getarnt recherchieren.
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0800 – 11 12 13 14
Wir sind seit drei Generationen Mitglied in der World Association of Detectives, dem größten Detektiv-Verband der Welt. Im Weltverband stellen wir einen Board Member als Director der WAD.
Über einen unserer Geschäftsführer sind wir Mitglied im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG), nachdem er zuvor schon Jahrzehnte im BDD und BID Mitglied war.
Wir sind seit Jahrzehnten Mitglied in der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. Der Verband ist Mitglied der Public Private Partnership "Sicherheits-Partnerschaft NRW gegen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität".
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