Detektei Condor
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Firma: AB-Detective Condor GmbH
Telefon: 0800 – 11 12 13 14
Mail: info@detectivecondor.de
Autor: Rechtsanwalt Daniel Beba
Überwachung und Kontrolle im Home Office. Haben Sie einen konkreten Verdacht, dass Ihr Mitarbeiter nicht das tut, was er soll? Unsere Ermittler helfen Ihnen bei der Aufklärung.
Welche Maßnahmen Sie ergreifen können, um Ihr Unternehmen zu schützen, beleuchten wir in diesem Artikel. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Rechte genau wie Pflichten. Das gilt auch im Home Office.
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Die Überwachung von Mitarbeitern ist ein sehr sensibles Thema. Als Arbeitgeber haben Sie das Recht dazu, eine solche Maßnahme zu ergreifen, wenn es einen handfesten Verdacht auf ein Fehlverhalten gibt. Dabei gilt es, bestehende Gesetze einzuhalten. Hintergrund sind das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Mitarbeiters sowie der Datenschutz.
Letztlich prüfen wir jeden Einzelfall vor Beginn der Maßnahme.
Hat ein Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran, einen Sachverhalt aufzuklären, liegt die Beauftragung eines Detektivs nahe.
Gibt es konkrete Hinweise von dritter Seite, dass Ihr Arbeitnehmer beispielsweise nicht erreichbar ist, liegt der Verdacht eines Arbeitszeitbetruges nahe. Viele Arbeitnehmer lassen dabei außer Acht, dass es sich dabei um eine Straftat handelt. Detektive sind für Chefs und Unternehmen in so einem Fall oft die einzige Möglichkeit, um einen Verstoß nachzuweisen.
Häufen sich die Beschwerden der Kunden und droht Ihnen ein Schaden, ist die Überwachung in der Regel zulässig. Letztendlich sind Sie auf zuverlässige Mitarbeiter und Angestellte angewiesen.
Unsere Detektei liefert Ihnen die notwendigen Erkenntnisse durch gezielte Observationen vor Ort und dokumentiert die Feststellungen schriftlich. Daneben steht der beobachtende Detektiv zudem als Zeuge zur Verfügung.
Ausgangspunkt einer Mitarbeiterüberwachung ist immer ein Anfangsverdacht. Welche Ermittlungen notwendig sind, klären wir im Einzelfall. Wir stimmen uns während der operativen Maßnahme regelmäßig mit Ihnen ab und berichten über den Ermittlungsfortschritt hinsichtlich des Angestellten.
Gerade mit Beginn der Corona Krise häuften sich die Aufträge zur Überprüfung von Arbeitnehmern zu Hause im Homeoffice.
In der Regel haben wir nach 2-3 Tagen konkrete Ergebnisse für Sie, die Sie im Zweifelsfall in einem Rechtsstreit verwenden können. Dabei prüfen wir im Detail, ob es Entlastungsmaterial oder Belastungsmaterial gibt.
In jedem Fall erhalten Sie von uns eine ausführliche Dokumentation über die getroffenen Feststellungen während der Arbeitszeit.
In einem Arbeitsvertrag gibt es Rechte und Verpflichtungen. Als Chef haben Sie ein Recht darauf, dass Ihr Mitarbeiter seiner Pflicht zur Arbeitsleistung nachkommt und Ihr Vertrauen nicht missbraucht.
Letztendlich entscheiden immer die konkreten Umstände über die erlaubten Maßnahmen. Neben dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist der Datenschutz bei etwaigen Kontrollen zu berücksichtigen.
Explizit führt § 26 Absatz 1 Satz 2 BDSG bei Straftaten aus:
Zur Aufdeckung von Straftaten dürfen personenbezogene Daten von Beschäftigten nur dann verarbeitet werden, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass die betroffene Person im Beschäftigungsverhältnis eine Straftat begangen hat, die Verarbeitung zur Aufdeckung erforderlich ist und das schutzwürdige Interesse der oder des Beschäftigten an dem Ausschluss der Verarbeitung nicht überwiegt, insbesondere Art und Ausmaß im Hinblick auf den Anlass nicht unverhältnismäßig sind.
Ist allerdings ein konkreter Verdacht auf ein strafbares oder vertragswidriges Verhalten gegeben, sind Kontrollmaßnahmen während der Arbeit statthaft.
Die wohl einschneidendste Maßnahme im Arbeitsrecht ist die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters. Ob diese in Ihrem Fall möglich ist, prüfen Sie anhand unserer Untersuchungsergebnisse. Bei nur geringfügigen Verstößen kann zunächst eine Abmahnung erforderlich sein.
Ihr Arbeitnehmer merkt nichts von der Überwachung. Schließlich kann sich dabei herausstellen, dass der betroffene Mitarbeiter doch seinen Pflichten nachkommt.
Wir helfen Ihnen, im Falle eines Falles gerichtsfeste Beweise zu erhalten. Die Dokumentation, dass jemand während der Arbeit Home Office tatsächlich gegen seine arbeitsrechtlichen Pflichten verstößt, kann in der Regel nicht an einem Tag erfolgen.
Letztendlich kommt es darauf an, was Sie erreichen wollen. Schließlich sind Sie nicht verpflichtet, unsere Ergebnisse zu veröffentlichen. Unter Umständen reichen die Erkenntnisse nicht aus, um eine ordentliche Kündigung auszusprechen. In diesem Fall muss der Betroffene nichts von unserer Untersuchung erfahren.
In einem Kündigungsschutzprozess ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine arbeitsrechtliche Pflichtverletzung zu beweisen. Hierfür ist ein Privatdetektiv ein geeignetes Mittel, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für seinen Einsatz vorliegen.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es konkrete Hinweise von Kollegen oder Kunden gibt, dass der Arbeitnehmer nicht erreichbar ist. Erforderlich für einen Detektiveinsatz ist ein so genannter Anfangsverdacht. Bestätigt sich dieser im Zuge der Kontrolle, können die Ermittlungsergebnisse eine fristlose Kündigung rechtfertigen, denn auch im Homeoffice ist die Arbeitsleistung zu erbringen. Bei „Blaumachern“ handelt es sich um einen klassischen Arbeitszeitbetrug.
Eine anlasslose Dauerüberwachung kann eine psychische Belastung darstellen. Im Recht gilt es immer, verhältnismäßig zu agieren. Unbestritten ergeben sich aus dem Arbeitsverhältnis gegenseitige Pflichten, deren Einhaltung Sie überwachen dürfen.
Eine anlasslose Dauerüberwachung ist jedoch immer einschneidender als eine nur stichprobenartige Überwachung. Bei konkreten Anhaltspunkten für arbeitsrechtliche Verstöße gehen die Kontrollbefugnisse weiter. Im Home Office gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie im regulären Betrieb.
Unsere Detektive gehen hier abgestuft vor. Bestätigen die ersten Ermittlungen Ihren Verdacht, geht es weiter. Es kann allerdings sein, dass die Spur im Sande verläuft und sich herausstellt, dass der Mitarbeiter korrekt arbeitet. In dem Fall brechen wir die Maßnahme ab.
Grundsätzlich ist auch hier der Einzelfall zu betrachten. Hat der Arbeitgeber einen Computer zur Verfügung gestellt und die private Nutzung untersagt, dürfte eine Kontrolle des Nutzungsverhaltens zulässig sein.
Ausgangspunkt ist immer die Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs. Hier sind beispielsweise die Schadenshöhe, die Häufigkeit und eine Wiederholungsgefahr zu bewerten, bevor Maßnahmen ergriffen werden.
Arbeitgeber dürfen grundsätzlich keine privaten E-Mails lesen. Auch das heimliche Einschalten von Kameras und Mikrofonen ist unzulässig.
Eine permanente, heimliche und anlasslose Überwachung beim Arbeiten durch die Kamera am Computer ist unzulässig. Solche Aufnahmen unterliegen im Kündigungsschutzprozess möglicherweise einem Verwertungsverbot.
Als Detektive dürfen wir nicht in den Wohnbereich eindringen. Wir können also nicht durch Blick durchs Fenster feststellen, ob Ihr Mitarbeiter am Laptop oder Schreibtisch sitzt und arbeitet oder auf dem Sofa TV schaut.
Hält er sich aber während der Arbeitszeit im Freien auf, ist er außerhalb des durch das Grundgesetz geschützten Bereichs der eigenen Wohnung. Fährt er mit dem Auto weg, kommt er seinen Aufgaben im Homeoffice nicht nach. Detektive dokumentieren dann, was er macht.
Täuscht ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber im Homeoffice über seine Arbeitszeit, begeht er auch zu Hause einen Arbeitszeitbetrug nach § 263 StGB. Im Ergebnis hintergeht er das Unternehmen über die erbrachten Leistungen und erhält dafür seinen Lohn. Dadurch entsteht dem Unternehmen ein Schaden.
Hier sind bei konkreten Verdachtsmomenten gezielte Ermittlungen durch einen Privatdetektiv angezeigt, um zu klären, ob der Mitarbeiter einen Vertrauensbruch begeht oder seine Arbeit verrichtet.
Eine Entscheidung zu Kontrollmaßnahmen im Homeoffice steht noch aus. Das Bundesarbeitsgericht hat jedoch richtungsweisend entschieden, dass eine verdeckte Überwachungsmaßnahme zur Aufdeckung eines auf Tatsachen beruhenden konkreten Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers datenschutzrechtlich zulässig ist.
Diese Einschätzung des BAG (2 AZR 597/16) kann als Richtschnur für die Zulässigkeit im Einzelfall dienen, da sie Ausdruck der Verhältnismäßigkeit ist.
Entscheidend sind ein konkreter Verdacht und eine schwerwiegende Pflichtverletzung. Für Unternehmen ergibt sich daraus die Möglichkeit, einen Detektiv einzuschalten.
Gibt ein Mitarbeiter Anlass zu detektivischen Maßnahmen und verstößt er dabei gegen arbeitsrechtliche Pflichten, muss er dem Arbeitgeber den daraus entstehenden Schaden ersetzen. Dies gilt im Home-Office genauso wie am regulären Arbeitsplatz.
Dazu gehören letztlich auch die angemessenen Kosten des Detektiveinsatzes.
Wir helfen Arbeitgebern dabei, deren Recht durchzusetzen. Lassen Sie sich jetzt beraten, wie Ihnen eine Detektei bei dieser Frage helfen kann.
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Firma: AB-Detective Condor GmbH
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Mail: info@detectivecondor.de
Besten Dank für Ihren Einsatz, ich bin sehr zufrieden damit.
Danke für die schnelle Bearbeitung.
Guter Service – leider ohne Erfolg.
Es hat alles reibungslos geklappt, gute Erreichbarkeit.
Termingerecht und alles was ich wissen wollte.
Möchte mich bedanken für die schnelle Erledigung des Auftrags.
Sehr schnell, sehr freundlich.
Danke für die Beantwortung, nun weiß ich woran ich bin.
Sehr freundliche Mitarbeiter, reibungsloser Ablauf.
Bei den geringen Daten, die ich geben konnte, haben Sie sehr schnell eine sehr gute Arbeit geleistet.
*Nicht in jeder Stadt unterhalten wir örtliche Büros, um zu Ihren Gunsten unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Alle Einsätze werden von unserer zentralen Leitstelle in Dorsten, Nordrhein-Westfalen koordiniert und verwaltet. Unsere Detektiv-Hotline 0800 – 11 12 13 14 ist kostenlos und die *Rufumleitungen sind zum Ortstarif nutzbar. Es entstehen Ihnen hierbei keine Zusatzkosten. Die Bearbeitung der operativen Einsätze vor Ort erfolgt schnell und effektiv durch unsere mobilen und bundesweit aufgestellten Einsatzkräfte. Die hohe Verfügbarkeit unserer Einsatzkräfte ermöglicht es uns, bundesweit schnelle und effektive Einsätze, nahezu zu jeder Zeit und an jedem Ort, durchzuführen.
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