Autorin: Svenja Meismann, Mitglied im Board of Directors der World Association of Detectives
Fachlich geprüft von: Alfons Meismann, Chefdetektiv mit mehr als 50 Jahren Ermittlungserfahrung, Mitglied in W.A.D., BuDEG und ÖDV
Ein anonymer Brief lässt sich in manchen Fällen zurückverfolgen. Selten führt jedoch eine einzelne Spur unmittelbar zum Absender. Erfolgversprechend ist meist die Kombination aus Textinhalt, Sprache, Handschrift, Fingerabdrücken, Umschlag, Frankierung, Versandmerkmalen und Ermittlungen im persönlichen oder betrieblichen Umfeld.
Unsere Detektive und forensischen Sachverständigen prüfen, welche Untersuchungen bei Ihrem Schreiben sinnvoll sind. Ziel ist es, mögliche Verfasser einzugrenzen, Verdachtsmomente zu überprüfen und vorhandene Spuren nachvollziehbar zu sichern.
Kostenfreie telefonische Erstberatung:
Anonyme Schreiben enthalten beispielsweise Beleidigungen, Verleumdungen, Drohungen, Erpressungsversuche, interne Informationen oder gezielte Anschuldigungen. Manche Briefe richten sich gegen Privatpersonen, andere gegen Geschäftsführer, Beschäftigte, Behörden, Vereine oder ganze Unternehmen.
Eine eindeutige Identifizierung ist nicht in jedem Fall möglich. Das Ergebnis einer professionellen Untersuchung kann auch darin bestehen, bestimmte Personen als Verursacher auszuschließen, den möglichen Verfasserkreis einzugrenzen oder neue tatsächliche Anhaltspunkte für weitere Ermittlungen zu gewinnen.
Der Brief und sein Umschlag könnten Fingerabdrücke, Handschrift, Druckmerkmale oder andere verwertbare Spuren enthalten. Behandeln Sie das Original deshalb möglichst vorsichtig.
Keine vorschnelle Konfrontation
Wird ein möglicher Verfasser zu früh angesprochen, kann er sein Verhalten ändern, Vergleichsmaterial beseitigen oder weitere Spuren vermeiden.
Original unbedingt aufbewahren
Fotografien oder Scans ersetzen das Original nicht, wenn Fingerabdrücke, Papier, Tinte oder Druckmerkmale untersucht werden sollen.
Vergleichsmaterial erhöht die Chancen
Bekannte Texte, Handschriften oder freiwillige Fingerabdrücke möglicher Verfasser ermöglichen konkrete Vergleichsuntersuchungen.
Eine Spur beweist nicht alles
Ein Fingerabdruck kann eine Berührung belegen, nicht automatisch die Urheberschaft oder den Zeitpunkt des Kontakts.
Drohbriefe ernst nehmen
Bei Gewaltandrohungen, Erpressung oder akuter Gefahr sollte unverzüglich die Polizei eingeschaltet werden.
Keine Erfolgsgarantie
Ob ein Verfasser identifiziert werden kann, hängt von Spurenlage, Textumfang, Vergleichsmaterial und weiteren Umständen ab.
Die Untersuchungsmöglichkeiten hängen weniger davon ab, ob das Schreiben per Post, persönlich oder innerhalb eines Unternehmens übergeben wurde. Für eine Untersuchung ist vielmehr relevant, welche Spuren und Vergleichsmöglichkeiten vorhanden sind.
Schreiben mit Gewaltandrohungen, Einschüchterungen oder konkreten Ankündigungen gegen Personen oder Unternehmen.
Anonyme Behauptungen, Beleidigungen oder rufschädigende Aussagen gegenüber Familie, Arbeitgebern oder Geschäftspartnern.
Briefe an Vorgesetzte, Behörden, Kunden oder andere Stellen, die eine Person gezielt belasten sollen.
Forderungen nach Geld, Verhalten oder Unterlassung, verbunden mit einer angedrohten nachteiligen Handlung.
Schreiben mit Betriebswissen, Geschäftsgeheimnissen oder Angaben, die nur einem begrenzten Personenkreis bekannt sind.
Digitale Nachrichten erfordern andere Ermittlungswege als klassische Briefe und werden gesondert ausgewertet.
Ein Brief besteht aus mehr als seinem Text. In der detektivischen Praxis ergeben sich abschließende Hinweise vielmehr aus der Gesamtbetrachtung verschiedener Merkmale.
| Untersuchungsbereich | Mögliche Erkenntnisse |
|---|---|
| Text und Sprache | Wortwahl, Satzbau, Rechtschreibung, Fachbegriffe, wiederkehrende Formulierungen und sprachliche Besonderheiten. |
| Handschrift | Individuelle Schreibmerkmale im Brieftext, auf dem Umschlag oder in handschriftlichen Ergänzungen. |
| Fingerabdrücke | Mögliche Zuordnung oder Ausschluss einer Person bei geeigneter Spur und freiwilligem Vergleichsmaterial. |
| Papier und Umschlag | Material, Format, Herstellermerkmale, Faltungen, Beschädigungen und ungewöhnliche Bearbeitungsspuren. |
| Druck- und Kopiermerkmale | Wiederkehrende Druckfehler, Tonerverteilung, Layoutbesonderheiten oder gerätespezifische Auffälligkeiten. |
| Frankierung und Versand | Briefzentrum, Versandart, Matrixcode, mögliche Internetmarke, Rücksendeangaben oder weitere postalische Merkmale. |
Eine forensisch-linguistische Untersuchung analysiert die sprachlichen Merkmale eines Schreibens. Sie kann wertvolle Hinweise auf Schreibgewohnheiten liefern. Zudem können unsere Experten so prüfen, ob ein anonymer Text auffällige Gemeinsamkeiten mit bekannten Schreiben einer bestimmten Person aufweist.
Seltene Begriffe, bevorzugte Redewendungen, Fremdwörter, Anglizismen oder wiederkehrende sprachliche Bilder.
Länge und Struktur der Sätze, Nebensätze, Auslassungen und typische grammatische Gewohnheiten.
Wiederkehrende Fehler, alte oder neue Schreibweisen, Groß- und Kleinschreibung sowie Zeichensetzung.
Begriffe, Abkürzungen oder Kenntnisse, die auf ein bestimmtes berufliches oder persönliches Umfeld hindeuten können.
Form der Ansprache, Höflichkeit, Aggressivität, Ironie und charakteristische emotionale Muster.
Dialektnahe Schreibweisen, regionale Begriffe oder Formulierungen können vorsichtige Hinweise liefern.
Aus sprachlichen Merkmalen können Hypothesen zu Bildung, beruflichem Umfeld oder regionaler Prägung entstehen. Solche Einschätzungen sind jedoch keine sichere Bestimmung von Alter, Geschlecht oder Herkunft.
Keine sprachliche Personenidentifizierung ohne Vergleich: Ein Sprachprofil kann den möglichen Verfasserkreis eingrenzen. Eine stärkere Aussage ist regelmäßig erst möglich, wenn geeignete Vergleichstexte einer konkreten Person vorliegen.
Bei einem Sprachvergleich wird das anonyme Schreiben mit Texten verglichen, deren Verfasser bekannt ist. Dafür eignen sich beispielsweise E-Mails, Briefe, Berichte, Protokolle, Nachrichten oder andere selbst formulierte Texte.
Geeignetes Vergleichsmaterial sollte möglichst:
Das Ergebnis kann auf charakteristische Gemeinsamkeiten, deutliche Unterschiede oder eine nicht ausreichende Vergleichsbasis hinweisen. Sprache ist jedoch kein biologischer Fingerabdruck und führt nicht in jedem Fall zu einer eindeutigen Zuordnung.
Ist der Brief ganz oder teilweise handschriftlich verfasst, kann ein forensischer Schriftvergleich infrage kommen. Gleiches gilt für eine handschriftliche Adresse auf dem Umschlag, Randnotizen oder nachträglich eingefügte Wörter.
Ein Schriftsachverständiger untersucht unter anderem:
Für einen verlässlichen Vergleich sind möglichst umfangreiche und zeitnahe Vergleichsschriften notwendig. Idealerweise liegen sowohl frei entstandene Schriftstücke als auch gezielt angefertigte Schriftproben vor.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Schriftgutachten und Schriftvergleich.
Der Sprachvergleich untersucht, wie eine Person Texte formuliert. Er kann auch bei maschinengeschriebenen Briefen und E-Mails eingesetzt werden.
Der Schriftvergleich untersucht die körperlich ausgeführte Handschrift. Dafür muss handschriftliches Material vorhanden sein.
Auf Papier, Umschlägen, Klebeflächen und beigefügten Gegenständen können latente Fingerspuren vorhanden sein. Ob diese noch sichtbar gemacht und ausgewertet werden können, hängt unter anderem von Papierart, Lagerung, Feuchtigkeit, weiteren Berührungen und dem Zustand des Schreibens ab.
Eine geeignete Fingerspur kann mit freiwillig abgegebenen Vergleichsabdrücken einer konkreten Person verglichen werden. Ein privater Auftraggeber oder eine Detektei kann die Abgabe solcher Vergleichsabdrücke nicht erzwingen.
Eine übereinstimmende Fingerspur kann belegen, dass die betreffende Person den untersuchten Bereich berührt hat. Sie beweist jedoch nicht automatisch, dass diese Person den Text verfasst, den Brief versandt oder ihn zu einem bestimmten Zeitpunkt angefasst hat.
Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Fachseite Fingerabdrücke vergleichen lassen – Daktyloskopie und Spurensicherung.
Poststempel und Frankierungen können Hinweise liefern, identifizieren den Einwerfer aber regelmäßig nicht unmittelbar.
Er weist auf das bearbeitende Briefzentrum hin, nicht zwingend auf den konkreten Einwurfbriefkasten.
Der Code kann Verarbeitungsschritte dokumentieren, nennt aber normalerweise nicht die Person, die den Brief aufgegeben hat.
Art und Gestaltung der Frankierung können im Einzelfall zusätzliche Ermittlungsansätze liefern.
Ein Einschreiben bietet zusätzliche Sendungsdaten, ist bei anonymen Schreiben jedoch eher untypisch.
Auch Rücksendeangaben, Druckbilder, Etiketten, ungewöhnliche Faltungen oder die Kombination bestimmter Briefmarken können für die Gesamtauswertung relevant sein.
Maschinengeschriebene Briefe können gerätespezifische oder produktionsbedingte Auffälligkeiten aufweisen. Dazu zählen wiederkehrende Streifen, Tonerfehler, ungleichmäßige Farbverteilung, beschädigte Druckelemente, ungewöhnliche Ränder oder typische Layoutmerkmale.
In manchen Fällen lässt sich prüfen, ob zwei Schreiben wahrscheinlich mit demselben Gerät oder zumindest mit einem vergleichbaren Drucksystem erstellt wurden. Eine direkte Zuordnung zu einem bestimmten Drucker ist jedoch nicht immer möglich.
Wichtig ist deshalb, mögliche Vergleichsausdrucke aus dem verdächtigen Umfeld nicht zu verändern und möglichst im Original bereitzustellen.
Der Inhalt eines anonymen Briefes kann zeigen, welche Informationen der Verfasser besitzt. Enthält das Schreiben interne Abläufe, private Einzelheiten oder Kenntnisse über einen kleinen Personenkreis, entstehen daraus häufig wichtige Ermittlungsansätze.
Geprüft werden kann beispielsweise:
Verdachtsmomente sollten klar von feststehenden Tatsachen getrennt werden. Teilen Sie Ermittlern mit, worauf sich Ihre Vermutung stützt und welche Personen den Brief oder den Umschlag berechtigt berührt haben könnten.
Fehlt eine postalische Frankierung oder wird ein Schreiben regelmäßig zu ungewöhnlichen Zeiten aufgefunden, kommt ein direkter Einwurf in Betracht. Je nach örtlicher Situation können Beobachtungen oder technische Maßnahmen helfen, den Einwerfer zu dokumentieren.
Eine zeitlich und räumlich begrenzte Videoüberwachung kann ein möglicher Ermittlungsansatz sein. Sie ist jedoch auch auf dem eigenen Grundstück nicht automatisch zulässig. Erfasst werden dürfen insbesondere nicht ohne Weiteres öffentliche Gehwege, Nachbargrundstücke oder unbeteiligte Personen.
Vor einer Installation müssen Aufnahmebereich, Anlass, Dauer, Erforderlichkeit und Persönlichkeitsrechte geprüft werden.
Schildern Sie uns, wie der Brief zuging, ob mehrere Schreiben vorliegen und welche möglichen Verfasser infrage kommen. Wir prüfen, ob Sprachvergleich, Schriftvergleich, Daktyloskopie oder weitere Ermittlungen sinnvoll erscheinen.
Für eine Ersteinschätzung helfen:
Vertrauliche Ersteinschätzung
Sie schildern Inhalt, Zugang, zeitlichen Zusammenhang und mögliche Hintergründe des Schreibens.
Brief, Umschlag, Frankierung und Beilagen werden hinsichtlich möglicher Untersuchungsansätze beurteilt.
Es wird geklärt, ob zunächst Spuren gesichert, ein Personenkreis eingegrenzt oder eine konkrete Verdachtsperson überprüft werden soll.
Je nach Fall erfolgen Sprach-, Schrift- oder Fingerabdruckvergleich sowie weitere Recherchen zu Versand und Umfeld.
Die verschiedenen Feststellungen werden gemeinsam bewertet, ohne Einzelspuren stärker darzustellen, als ihre Aussagekraft erlaubt.
Sie erhalten eine nachvollziehbare Dokumentation und können die nächsten Schritte mit Ihrer Rechtsvertretung oder der Polizei abstimmen.
Eine konkrete Spur oder ein Schriftmerkmal weist eine gesicherte Übereinstimmung mit vorhandenem Vergleichsmaterial auf.
Eine verdächtige Person kommt für eine bestimmte Spur oder Handschrift nicht als Verursacher infrage.
Text, Wissen oder Versandmerkmale grenzen den möglichen Verfasserkreis ein, ohne eine Einzelperson sicher zu bestimmen.
Spuren, Textumfang oder Vergleichsmaterial reichen für eine belastbare Aussage nicht aus.
Bei anonymen E-Mails gibt es keinen Briefumschlag und keine verwertbaren Fingerabdrücke. Dafür können technische und inhaltliche Merkmale relevant sein.
Zu diesen gehören beispielsweise:
Ein sichtbarer Absendername oder eine E-Mail-Adresse beweist allerdings nicht, wer die Nachricht tatsächlich versandt hat. Adressen können gefälscht, kompromittiert oder eigens für anonyme Nachrichten angelegt worden sein.
Jeder Adressat sollte Drohungen, Erpressungen und konkrete Gewaltankündigungen ernst nehmen. Eine private Untersuchung ersetzt keine Strafanzeige und keine staatlichen Schutzmaßnahmen.
Je nach Gefährdung können zusätzliche Maßnahmen wie Zugangskontrollen, organisatorische Schutzvorkehrungen oder professioneller Personenschutz erforderlich sein. Personenschutz ist eine eigenständige Sicherheitsleistung und nicht mit einer detektivischen Briefuntersuchung gleichzusetzen.
Die Geschäftsführung eines mittelständischen Unternehmens erhielt über mehrere Monate anonyme Schreiben, in denen ein leitender Mitarbeiter verschiedener Pflichtverletzungen beschuldigt wurde. Die Briefe enthielten interne Begriffe und Einzelheiten aus einem begrenzten betrieblichen Bereich.
Die Schreiben wurden nach Inhalt, Wortwahl, Rechtschreibung und wiederkehrenden Formulierungen ausgewertet. Mehrere ungewöhnliche Begriffe tauchten auch in bekannten betrieblichen E-Mails auf.
Der Auftraggeber stellte dienstliche Texte mehrerer Personen zur Verfügung, die Zugang zu den im Brief genannten Informationen hatten. Die linguistische Untersuchung ergab bei einer Person eine auffällige Häufung charakteristischer Gemeinsamkeiten, aber keine allein darauf gestützte sichere Identifizierung.
Auf einem beschichteten Beiblatt wurde eine auswertbare Fingerspur gesichert. Vorhanden Ausschlussabdrücke mehrerer berechtigter Personen stimmten nicht mit der Spur überein, so dass diese ausgeschlossen werden konnte. Eine an einem Schreibtisch genommene Spur eines tatverdächtigen Mitarbeiters genommene Spur stimmte am Ende mit dem Abdruck auf dem Beiblatt überein.
Die Kombination aus internem Wissen, sprachlichen Auffälligkeiten und der Spurenlage lieferte dem Auftraggeber neue belegbare Anhaltspunkte. Das weitere Vorgehen wurde anschließend mit einem Rechtsanwalt abgestimmt.
Hinweis: Das Fallbeispiel wurde anonymisiert und in einzelnen Details verändert. Eine einzelne sprachliche oder daktyloskopische Spur beweist nicht automatisch, wer den Brief verfasst oder versandt hat.
Klicken Sie auf eine Frage, um die Antwort zu öffnen.
In manchen Fällen ja. Meist ist eine Kombination aus Sprach-, Schrift-, Fingerabdruck-, Versand- und Umfelduntersuchung erforderlich. Eine sichere Identifizierung kann im Vorfeld nicht garantiert werden.
Fassen Sie Brief und Umschlag möglichst nicht weiter an, bewahren Sie alle Bestandteile auf und notieren Sie Fundzeit und Fundort. Bei Drohungen oder möglichen Straftaten sollten Sie die Polizei einschalten.
Eine vorsichtige Fotografie kann zur Dokumentation sinnvoll sein. Das Original sollte dabei möglichst wenig berührt werden. Kopieren, Scannen oder Einlegen in Geräte kann vorhandene Spuren verändern.
Ja. Auf Papier und Umschlägen können latente Fingerspuren entwickelt werden. Ob eine auswertbare Spur vorhanden ist, hängt von Material, Lagerung, Berührungen und weiteren Einflüssen ab.
Für die Zuordnung oder den Ausschluss einer konkreten Person werden geeignete Vergleichsabdrücke benötigt. Bei privaten Untersuchungen ist deren Abgabe freiwillig.
Ein Sprachvergleich kann charakteristische Gemeinsamkeiten oder Unterschiede zeigen. Eine eindeutige Identifizierung ist nicht in jedem Fall möglich und hängt stark von Textumfang und Vergleichsmaterial ab.
Der Sprachvergleich untersucht Formulierungen und sprachliche Gewohnheiten. Der Schriftvergleich untersucht die körperlich ausgeführte Handschrift und setzt handschriftliches Material voraus.
Meist nicht. Der Stempel weist in der Regel auf das bearbeitende Briefzentrum hin. Er kann einen räumlichen Hinweis liefern, identifiziert aber regelmäßig nicht den konkreten Briefkasten oder gar den Einwerfer.
Bestimmte Druckfehler und Gerätemerkmale können verglichen werden. Eine direkte Zuordnung zu einem einzelnen Gerät ist jedoch nicht immer möglich.
Eine Überwachung kann unter engen Voraussetzungen möglich sein. Aufnahmebereich, Anlass, Dauer und Erfassung unbeteiligter Personen müssen vorab rechtlich geprüft werden.
Bei Drohungen, Erpressung, Stalking oder anderen möglichen Straftaten sollte eine Anzeige erwogen werden. Bei unmittelbarer Gefahr ist der Polizeinotruf zu wählen.
Die passende Verpackung hängt von Material und geplanter Untersuchung ab. Brief und Umschlag sollten einzeln, trocken und ohne Reibung an möglichen Spuren gesichert werden. Stimmen Sie die Verpackung vorher ab.
Die Kosten richten sich nach Zahl der Schreiben, Untersuchungsarten, Vergleichsmaterial und Ermittlungsumfang. Nach einer Vorprüfung erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Dann können Inhalt, internes Wissen, zeitliche Zusammenhänge und weitere Ermittlungen weiterhin Hinweise liefern. Ein fehlender Fingerabdruck schließt andere Untersuchungswege nicht aus.
Sie möchten einen Brief ohne Absender zurückverfolgen oder einen möglichen Verfasser überprüfen? Schildern Sie uns, welche Schreiben vorliegen und welche Verdachtsmomente bestehen.
Kostenfreie telefonische Erstberatung:
Je nach Inhalt und Spurenlage können weitere forensische oder detektivische Maßnahmen sinnvoll sein.
Daktyloskopische Spurensicherung und Vergleich mit freiwillig abgegebenen Finger- oder Handflächenabdrücken.
Möglichkeiten und Grenzen der Entwicklung latenter Fingerspuren auf Briefen, Umschlägen und weiteren Papierflächen.
Forensischer Vergleich handschriftlicher Briefe, Adressen und Schriftproben.
Beweissicherung bei anonymen Verleumdungen, falschen Behauptungen und gezielten Angriffen auf den Ruf.
Ermittlungen und Dokumentation bei wiederholter Belästigung, Verfolgung oder anonymen Kontaktaufnahmen.
Anonyme digitale Nachrichten, falsche Profile und wiederkehrende Belästigungen im Internet untersuchen.
Ermittlungsansätze bei anonymen Denunziationen, internen Schmähbriefen und gezielten Angriffen durch Kollegen.
Technische und kriminalistische Untersuchungen zur Sicherung und Auswertung materieller und digitaler Spuren.
Wir sind seit drei Generationen Mitglied in der World Association of Detectives, dem größten Detektiv-Verband der Welt. Im Weltverband stellen wir einen Board Member als Director der WAD.
Über einen unserer Geschäftsführer sind wir Mitglied im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG), nachdem er zuvor schon Jahrzehnte im BDD und BID Mitglied war.
Wir sind seit Jahrzehnten Mitglied in der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. Der Verband ist Mitglied der Public Private Partnership "Sicherheits-Partnerschaft NRW gegen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität".
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