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Produktpiraterie aufdecken – Fälscher, Händler und Lieferwege ermitteln

Autorin: Svenja Meismann, Mitglied im Board of Directors der World Association of Detectives
Fachlich geprüft von: Alfons Meismann, Chefdetektiv mit mehr als 50 Jahren Ermittlungserfahrung, Mitglied in W.A.D., BuDEG und ÖDV

Produktpiraterie bedroht Umsatz, Marke und Produktsicherheit

Plagiate und Markenfälschungen verursachen nicht nur unmittelbare Umsatzverluste. Sie können Vertriebsstrukturen beschädigen, die Glaubwürdigkeit einer Marke beeinträchtigen und erhebliche Haftungs- und Sicherheitsrisiken auslösen.

Besonders kritisch wird es, wenn gefälschte Ersatzteile, Elektroprodukte, Kosmetik, Arzneimittel oder andere sicherheitsrelevante Waren in den Markt gelangen. Die Folgen reichen von Imageschäden bis hin zu erheblichen Haftungsrisiken für den Rechteinhaber.

Unsere Wirtschaftsdetektive unterstützen Rechteinhaber dabei, Anbieter, Zwischenhändler, Importeure und mögliche Hersteller zu identifizieren. Je nach Sachverhalt führen wir Online-Recherchen, Testkäufe, Ermittlungen auf Fachmessen, Observationen und internationale Lieferkettenrecherchen durch.

✓ Anbieter identifizieren
✓ Testkäufe dokumentieren
✓ Lieferwege nachvollziehen
✓ International ermitteln

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Verdacht vertraulich besprechen

Unter Produktpiraterie versteht man die Herstellung oder den Vertrieb von Waren, die geschützte Rechte Dritter verletzen. Betroffen sein können unter anderem Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Designs, Urheberrechte oder Geschäftsgeheimnisse. Markenpiraterie bezeichnet dabei insbesondere die unberechtigte Verwendung einer fremden oder verwechslungsfähig ähnlichen Kennzeichnung.

Nicht jede Ähnlichkeit ist automatisch eine Rechtsverletzung. Bei sogenannten „Dupes“ oder kompatiblen Ersatzteilen kommt es entscheidend darauf an, ob tatsächlich ein geschütztes Recht verletzt oder die betriebliche Herkunft der Ware irreführend dargestellt wird.

Die rechtliche Bewertung sollte deshalb durch einen spezialisierten Rechtsanwalt vorgenommen werden. Die Aufgabe einer Wirtschaftsdetektei besteht ausschließlich darin, die für diese Bewertung und die spätere Rechtsdurchsetzung benötigten Tatsachen zu ermitteln und zu dokumentieren.

Das Wichtigste zur Aufklärung von Produktpiraterie

Schutzrechte zunächst prüfen

Vor operativen Ermittlungen sollte geklärt werden, welche Marke, welches Design, Patent oder sonstige Recht konkret betroffen ist.

Beweisexemplar beschaffen

Ein dokumentierter Testkauf kann zeigen, welche Ware tatsächlich angeboten und ausgeliefert wird. So lässt sich eine Produktfälschung zweifelsfrei identifizieren.

Anbieter nicht vorschnell warnen

Eine frühe Konfrontation kann dazu führen, dass Angebote gelöscht, Lager verlagert oder Spuren beseitigt werden.

Lieferkette statt Einzelangebot betrachten

Hinter einem Händler können weitere Zwischenstufen, Importeure, Lagerhalter und Produzenten stehen.

Beweise nachvollziehbar sichern

Screenshots allein reichen nicht immer aus. Bestellweg, Zahlung, Lieferung und Warenvergleich sollten zusammen dokumentiert werden.

International abgestimmt handeln

Bei ausländischen Herstellern und Lieferanten sind lokale Sprache, Rechtslage und Ermittlungswege zu berücksichtigen.

Woran erkennen Unternehmen mögliche Produktpiraterie?

Viele Fälle beginnen nicht mit einer eindeutigen Fälschung, sie beginnen vielmehr mit einzelnen Auffälligkeiten. Ein Produkt taucht plötzlich zu einem Preis auf, der wirtschaftlich kaum erklärbar ist. Ein neuer Händler verwendet Originalfotos, kann aber keine nachvollziehbare Bezugsquelle nennen. Kunden reklamieren Qualitätsmängel bei Waren, die angeblich vom Originalhersteller stammen.

Ungewöhnlich niedrige Preise

Die Ware wird deutlich unter den üblichen Händler-, Produktions- oder Einkaufspreisen angeboten.

Abweichende Produktqualität

Material, Verarbeitung, Maße, Gewicht, Verpackung oder Funktionsweise unterscheiden sich vom Original.

Unklare Vertriebswege

Der Händler verweigert Angaben zu Herkunft, Hersteller, Importeur oder Großhändler.

Kopierte Produktbilder

Angebote verwenden Fotos, technische Zeichnungen oder Texte des Rechteinhabers ohne erkennbare Berechtigung.

Fehlerhafte Kennzeichnungen

Seriennummern, Prüfsiegel, Typenschilder oder Sicherheitshinweise fehlen oder weichen vom Original ab.

Gehäufte Kundenbeschwerden

Käufer melden Defekte oder Sicherheitsmängel bei Waren, die dem Unternehmen fälschlich zugerechnet werden.

Warum Unternehmen frühzeitig reagieren sollten

Ein einzelnes Plagiat ist zumeist nur der sichtbare Teil einer größeren Vertriebsstruktur. Wird ausschließlich ein Angebot gelöscht, erscheint die Ware nicht selten kurze Zeit später unter einem neuen Händlernamen, auf einer anderen Plattform oder über eine veränderte Domain.

Vor einer offenen Abmahnung oder Konfrontation ist es deshalb sinnvoll, zunächst die vorhandenen Spuren zu sichern und den Sachverhalt einzugrenzen. Dazu gehören insbesondere:

  • vollständige Sicherung des Angebots einschließlich Anbieter- und Kontaktdaten,
  • Dokumentation von Preis, Lieferzeit, Artikelnummer und Produktbeschreibung,
  • Erfassung weiterer Angebote desselben Verkäufers,
  • Prüfung verwendeter Firmen, Domains, Rufnummern und Zahlungsdaten,
  • ein kontrollierter Testkauf und
  • die Untersuchung möglicher Verbindungen zu Importeuren oder Großhändlern.

Wichtig: Kontaktieren Sie einen verdächtigen Händler nicht unter Ihrem bekannten Firmennamen, bevor das weitere Vorgehen abgestimmt ist. Bereits eine unverbindliche Anfrage kann ausreichen, um den Anbieter zu warnen und die spätere Beweissicherung zu erschweren.

Welche Branchen sind von Fälschungen und Nachahmungen betroffen?

Produktpiraterie beschränkt sich längst nicht auf Luxusuhren, Mode oder Parfum. Gefälscht und nachgeahmt wird nahezu alles, für das eine ausreichende Nachfrage und Gewinnspanne besteht.

Maschinen und Werkzeuge
Automobil- und Ersatzteile
Elektro- und Elektronikprodukte
Medizinprodukte
Arzneimittel und Wirkstoffe
Kosmetik und Körperpflege
Spielzeug und Kinderprodukte
Bekleidung und Accessoires
Industriekomponenten
Verpackungen und Etiketten
Software und Lizenztechnik
Lebensmittel und Getränke
Produktpiraterie und Markenfälschungen aufdecken


Produkt- und Markenpiraterie kann Hersteller, Handel und Verbraucher gleichermaßen schädigen.

Wie läuft eine Ermittlung wegen Produktpiraterie ab?

Eine erfolgreiche Ermittlung beginnt mit einer präzisen Aufgabenstellung. Soll zunächst nur ein Testkauf getätigt werden um überprüfen zu können, ob ein Produkt tatsächlich gefälscht ist? Oder sollen Anbieter, Importeur, Lagerort und Hersteller identifiziert werden? Je weiter das Ermittlungsziel reicht, desto stärker müssen die einzelnen Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden.

1

Verdachtsanalyse und Schutzrechtsprüfung

Der Rechteinhaber stellt die bekannten Angebote, Vergleichsprodukte und Angaben zum betroffenen Schutzrecht zusammen. Gemeinsam mit der Rechtsberatung wird das konkrete Ermittlungs- und Beweisziel festgelegt.

2

Sicherung der öffentlich verfügbaren Spuren

Angebote, Verkäuferprofile, Domains, Rufnummern, Firmenangaben, Bilder, Texte und weitere verknüpfte Daten werden nachvollziehbar dokumentiert.

3

Kontrollierter Testkauf

Ein Ermittler bestellt die angebotene Ware unter einer geeigneten Legende. Bestellvorgang, Kommunikation, Zahlung, Verpackung und Lieferung werden dokumentiert.

4

Produkt- und Herkunftsvergleich

Das gelieferte Exemplar wird mit dem Original verglichen. Bei Bedarf übernehmen technische Sachverständige, Labore oder Mitarbeitende des Rechteinhabers die fachliche Untersuchung.

5

Ermittlung von Händler und Lieferkette

Je nach Ergebnis werden weitere Anbieter, Lagerorte, Importeure, Zwischenhändler und mögliche Hersteller recherchiert oder operativ überprüft.

6

Bericht und Übergabe an die Rechtsvertretung

Alle auftragsrelevanten Feststellungen werden chronologisch aufbereitet. Die Dokumentation kann anschließend als Grundlage für Abmahnungen, Auskunftsansprüche, gerichtliche Maßnahmen oder eine Strafanzeige dienen.

Testkäufe als zentrales Beweismittel

Ein Internetangebot oder Messekatalog zeigt zunächst nur, was ein Verkäufer behauptet. Erst ein kontrollierter Testkauf dokumentiert, welche Ware tatsächlich geliefert wird und welche Personen, Unternehmen oder Zahlungswege an der Transaktion beteiligt sind.

Ein professionell vorbereiteter Testkauf umfasst regelmäßig mehr als die reine Bestellung:

  • Sicherung des vollständigen Angebots vor dem Kauf,
  • Dokumentation des Verkäuferprofils und der angebotenen Menge,
  • Aufzeichnung der Kommunikation mit dem Anbieter,
  • Nachweis des Bestell- und Zahlungsvorgangs,
  • Dokumentation des Versandwegs und der Absenderangaben,
  • fotografische Erfassung des ungeöffneten Pakets,
  • protokolliertes Öffnen und Sichern der Ware sowie
  • Weitergabe des Beweisexemplars für den technischen Vergleich.

Praxisrelevant: Der Verkäufer eines Onlineangebots ist nicht zwangsläufig der Hersteller oder Importeur. Verpackung, Paketaufkleber, Zahlungsdaten, Rücksendeadressen und Begleitunterlagen können jedoch Hinweise auf weitere Beteiligte liefern.

Ermittlungen auf Online-Marktplätzen und in sozialen Netzwerken

Gefälschte Produkte werden heute über sehr unterschiedliche Kanäle vertrieben. Neben klassischen Onlineshops spielen Marktplätze, soziale Netzwerke, Messenger-Gruppen, Kleinanzeigenportale und B2B-Handelsplattformen eine wichtige Rolle.

Eine strukturierte Online-Recherche kann unter anderem folgende Zusammenhänge sichtbar machen:

Mehrere Verkäuferkonten

Unterschiedliche Profile verwenden identische Bilder, Texte, Kontaktdaten oder Versandadressen.

Verbundene Domains

Onlineshops teilen sich Betreiberinformationen, technische Infrastruktur oder Zahlungswege.

Wiederkehrende Produktfotos

Bilder tauchen über Sprach- und Ländergrenzen hinweg in verschiedenen Verkaufsangeboten auf.

Gemeinsame Kontaktwege

Rufnummern, Messenger-Konten oder E-Mail-Adressen verbinden scheinbar unabhängige Händler.

Bewertungen und Käuferberichte

Kundenhinweise können Aufschluss über Qualität, Versandort und tatsächlichen Lieferumfang geben.

Unternehmensverbindungen

Registerdaten, Impressumsangaben und Geschäftsanschriften können weitere Beteiligte erkennen lassen.

Ermittlungen auf Messen und Fachveranstaltungen

Fachmessen sind für Fälscher und nicht autorisierte Anbieter attraktiv, weil dort in kurzer Zeit zahlreiche Händler, Einkäufer und Vertriebspartner erreicht werden. Zugleich bieten Messen die Möglichkeit, Produkte, Kataloge und Vertriebsangaben unmittelbar zu prüfen.

Unsere Ermittler können auf einer Messe beispielsweise:

  • verdächtige Stände und Produkte dokumentieren,
  • Gespräche mit Anbietern unter geeigneter Legende führen,
  • Preislisten, Kataloge und Visitenkarten sichern,
  • Mindestabnahmemengen und Liefermöglichkeiten erfragen,
  • mögliche Hersteller- oder Vertriebsangaben feststellen,
  • Kontakte zwischen beteiligten Unternehmen beobachten und
  • einen späteren Testkauf vorbereiten.

Je nach Dringlichkeit kann die Dokumentation noch während der Veranstaltung an die beauftragte Kanzlei übermittelt werden. Ob unmittelbar rechtliche Schritte auf der Messe eingeleitet werden sollen, entscheidet der Rechteinhaber gemeinsam mit seiner Rechtsvertretung.

Mystery Shopping und verdeckte Kontaktaufnahme

Nicht jeder Anbieter gibt einem unbekannten Interessenten sofort Auskunft über größere Mengen, Bezugsquellen oder exklusive Vertriebsbedingungen. In solchen Fällen kann ein Ermittler als glaubhafter gewerblicher Interessent auftreten.

Das Mystery Shopping beziehungsweise die verdeckte geschäftliche Kontaktaufnahme kann dazu dienen,

  • die tatsächliche Lieferfähigkeit des Anbieters zu prüfen,
  • Staffelpreise und Mindestabnahmemengen zu erfragen,
  • weitere Produktvarianten festzustellen,
  • Angaben zu Lager, Hersteller oder Großhändler zu erhalten,
  • eine persönliche Warenübergabe vorzubereiten oder
  • weitere Beteiligte innerhalb des Vertriebswegs sichtbar zu machen.

Ein Ermittler darf dabei nicht zu einer Rechtsverletzung verleiten, die ohne sein Zutun nicht begangen worden wäre. Die Aufgabe des Detektivs besteht vielmehr darin, die Dokumentation eines bereits bestehenden Angebots- und Vertriebsverhaltens durchzuführen.

Observationen und Ermittlungen an Lager- oder Übergabeorten

Führt ein Testkauf zu einer gewerblichen Anschrift, einem Lager, einer Übergabestelle oder einem regelmäßig genutzten Versandort, kann eine zeitlich begrenzte Observation sinnvoll sein.

Dabei lassen sich beispielsweise folgende Vorgänge dokumentieren:

  • Anlieferungen und Abholungen,
  • verwendete Lieferfahrzeuge,
  • Verbindungen zwischen Händler und Lagerhalter,
  • regelmäßige Warenübergaben,
  • weitere beteiligte Unternehmen und
  • öffentliche erkennbare betriebliche Abläufe.

Die Observation wird auf das zuvor festgelegte Ermittlungsziel beschränkt. Nicht auftragsrelevante private Aktivitäten der beobachteten Personen gehören nicht in die Dokumentation.

Verdächtiges Angebot oder Beweisexemplar vorhanden?

Senden Sie uns zunächst eine kurze Beschreibung des Sachverhalts. Hilfreich sind der Link zum Angebot, Angaben zum betroffenen Schutzrecht, Vergleichsbilder des Originals und die Information, welches Ergebnis Sie benötigen.

Für eine erste Einschätzung benötigen wir:

  • das verdächtige Angebot oder Händlerprofil,
  • Angaben zum Originalprodukt,
  • das betroffene Schutzrecht,
  • bekannte Händler- oder Lieferdaten.

Kostenfreie Erstberatung

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Internationale Ermittlungen gegen Hersteller und Lieferanten

Produktpiraterie ist in vielen Fällen grenzüberschreitend organisiert. Der Verkäufer sitzt in einem Land, die Zahlung geht an einen Dienstleister in einem zweiten Staat, versendet wird aus einem europäischen Zwischenlager und produziert wird möglicherweise in einer weiteren Region.

Eine reine Online-Recherche aus Deutschland reicht deshalb nicht in jedem Fall aus. Lokale Ermittler können unter anderem Firmenanschriften verifizieren, Betriebsstätten prüfen, Kontaktpersonen feststellen und öffentlich erkennbare Liefer- oder Produktionsvorgänge dokumentieren.

Unternehmensprüfung

Existiert das angegebene Unternehmen tatsächlich und passt dessen Geschäftstätigkeit zum angebotenen Produkt?

Anschriftenverifikation

Handelt es sich um eine Betriebsstätte, ein Lager, ein Büro, eine Briefkastenadresse oder einen fremden Standort?

Lieferantenkontakt

Sind größere Mengen verfügbar, welche Lieferbedingungen gelten und von welchem Ort wird die Ware versendet?

Vor-Ort-Recherche

Welche öffentlich erkennbaren Tätigkeiten finden am Standort statt und welche weiteren Firmen treten dort auf?

Durch die langjährige Mitarbeit in der World Association of Detectives verfügt die Detektei Condor über Kontakte zu Ermittlern in rund 100 Staaten weltweit. Die örtlichen Partner kennen Sprache, Marktstrukturen und regionale Besonderheiten. Die Koordination und Auswertung erfolgen über unsere deutsche Einsatzleitung.

Welche Schutzrechte können betroffen sein?

Der Begriff Produktpiraterie beschreibt keine einzelne Rechtsverletzung. Abhängig von der Gestaltung und Funktion eines Produkts können verschiedene Rechte gleichzeitig betroffen sein.

Schutzrecht Mögliche Verletzung
Marke Unberechtigte Verwendung eines geschützten Namens, Logos oder verwechslungsfähigen Kennzeichens.
Design Nachahmung der geschützten äußeren Erscheinungsform eines Produkts oder seiner Verpackung.
Patent oder Gebrauchsmuster Unerlaubte Nutzung einer geschützten technischen Erfindung oder Lösung.
Urheberrecht Übernahme geschützter Zeichnungen, Texte, Software, Fotografien oder gestalterischer Werke.
Geschäftsgeheimnis Unbefugte Erlangung oder Verwendung vertraulicher Konstruktions-, Produktions- oder Vertriebsinformationen.

Ein Rechteinhaber kann bei einer festgestellten Verletzung je nach Rechtsgrundlage unter anderem Unterlassung, Auskunft über Herkunft und Vertriebswege, Schadensersatz oder Vernichtung rechtsverletzender Waren verlangen. Welche Ansprüche im konkreten Fall bestehen, sollte am Ende eine auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Kanzlei prüfen.

Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Sachverständigen

Die rechtliche Bewertung und die tatsächliche Ermittlung sollten eng aufeinander abgestimmt sein. Vor einem Testkauf oder einer Vor-Ort-Maßnahme ist zu klären, welche Tatsachen der Anwalt für die geplante Anspruchsdurchsetzung benötigt.

Je nach Produkt können außerdem technische Fachleute notwendig sein. Ein Ermittler kann dokumentieren, von wem die Ware stammt und wie sie erworben wurde. Ob ein Bauteil technisch ein Patent verletzt, ein Produkt Sicherheitsnormen nicht erfüllt oder ein Arzneimittel den angegebenen Wirkstoff enthält, beurteilen dagegen die jeweils zuständigen Sachverständigen oder Labore.

Typische Arbeitsteilung

  • Rechteinhaber: stellt Originale, technische Unterlagen und Schutzrechtsinformationen bereit.
  • Rechtsanwalt: bewertet die Rechtsverletzung und legt die rechtliche Strategie fest.
  • Detektei: identifiziert Beteiligte, beschafft Beweisexemplare und dokumentiert Vertriebswege.
  • Sachverständiger oder Labor: untersucht technische, stoffliche oder qualitative Abweichungen.
  • Behörden: können je nach Fall strafrechtlich, zollrechtlich oder im Rahmen der Marktüberwachung tätig werden.

Wie kann der Zoll gegen Produktpiraterie helfen?

Inhaber gewerblicher Schutzrechte können unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass Zollbehörden bei verdächtigen Waren tätig werden. Wird eine möglicherweise schutzrechtsverletzende Sendung angehalten, informiert der Zoll den Rechteinhaber beziehungsweise dessen Vertreter, damit dieser innerhalb der geltenden Fristen reagieren kann.

Ein solcher Antrag ersetzt keine eigene Marktbeobachtung. Fakt ist, dass nicht jede Fälschung unmittelbar aus einem Drittstaat eingeführt wird. Waren können über Zwischenlager, Kleinsendungen oder bereits innerhalb des europäischen Binnenmarkts vertrieben werden.

Informationen zu den zollrechtlichen Möglichkeiten finden Sie auf der offiziellen Seite des deutschen Zolls zum gewerblichen Rechtsschutz.

Welche Beweise erhält der Auftraggeber?

Der Umfang der Dokumentation richtet sich nach der Aufgabenstellung. Ein Ermittlungsbericht einer Wirtachaftsdetektei kann beispielsweise enthalten:

  • chronologische Darstellung der durchgeführten Maßnahmen,
  • gesicherte Angebote und Verkäuferprofile,
  • Kommunikation mit Händlern oder Lieferanten,
  • Bestell-, Zahlungs- und Versandinformationen,
  • Fotodokumentation des gelieferten Produkts,
  • Angaben zu Verpackung, Etiketten und Begleitpapieren,
  • Feststellungen zu Firmen und Anschriften,
  • Beobachtungen an Lager-, Messe- oder Übergabeorten sowie
  • Verbindungen zu weiteren Beteiligten.

Der Bericht trennt zwischen unmittelbar festgestellten Tatsachen, Angaben Dritter und Schlussfolgerungen. Diese Unterscheidung ist wichtig, damit die Rechtsvertretung die Aussagekraft der einzelnen Erkenntnisse zuverlässig bewerten kann.

Keine Erfolgsgarantie: Eine Detektei kann den Sachverhalt fachgerecht untersuchen und festgestellte Tatsachen dokumentieren. Sie kann jedoch nicht garantieren, dass jeder Anbieter bis zum eigentlichen Hersteller zurückverfolgt oder jedes Ergebnis vor Gericht in der gewünschten Weise verwertet wird.

Anonymisiertes Fallbeispiel: Gefälschte Ersatzteile im Onlinehandel

Ein deutscher Hersteller von Maschinenkomponenten stellte fest, dass äußerlich nahezu identische Ersatzteile unter seiner Produktbezeichnung angeboten wurden. Der Verkaufspreis lag deutlich unter dem üblichen Händlerpreis. Erste Kundenbeschwerden deuteten darauf hin, dass die Teile eine geringere Lebensdauer aufwiesen.

Erster Schritt: Beweissicherung und Testkauf

Die verdächtigen Angebote und Verkäuferdaten wurden zunächst vollständig dokumentiert. Anschließend bestellte ein Ermittler mehrere Ausführungen. Dabei wurden Bestellvorgang, Zahlung, Kommunikation, Versand und das Öffnen der Pakete protokolliert.

Zweiter Schritt: Technischer Vergleich

Der Auftraggeber stellte Unterschiede bei Material, Maßhaltigkeit und Kennzeichnung fest. Eine auf der Verpackung angegebene Seriennummer war bereits für ein anderes Originalprodukt vergeben worden.

Dritter Schritt: Lieferkettenrecherche

Aus den Versandunterlagen und Zahlungsdaten ergaben sich Hinweise auf einen europäischen Zwischenhändler. Eine weitere Recherche stellte Verbindungen zu mehreren Verkäuferkonten und einem gemeinsamen Lagerdienstleister her.

Ergebnis

Der Auftraggeber erhielt eine zusammenhängende Dokumentation der Käufe, der beteiligten Unternehmen und der festgestellten Vertriebsstruktur. Die beauftragte Kanzlei konnte auf dieser Grundlage die weiteren rechtlichen Schritte vorbereiten.

Hinweis: Das Fallbeispiel wurde anonymisiert und in einzelnen Details verändert, sodass keine Rückschlüsse auf beteiligte Unternehmen oder Personen möglich sind.

Wie können Unternehmen Produktpiraterie vorbeugen?

Kein Schutzsystem kann Fälschungen vollständig verhindern. Unternehmen können es Nachahmern jedoch erschweren und verdächtige Angebote schneller erkennen.

Schutzrechte frühzeitig sichern

Marken, Designs und technische Erfindungen sollten in den für Herstellung und Vertrieb relevanten Staaten geschützt werden.

Markt systematisch beobachten

Marktplätze, Suchmaschinen, soziale Netzwerke und Fachmessen sollten regelmäßig auf verdächtige Angebote geprüft werden.

Produkte eindeutig kennzeichnen

Seriennummern, Sicherheitsmerkmale oder digitale Verifikationsmöglichkeiten erleichtern die Unterscheidung von Original und Fälschung.

Vertriebspartner kontrollieren

Vertragliche Vertriebswege und auffällige Warenbewegungen sollten nachvollziehbar bleiben.

Kunden informieren

Hinweise zu autorisierten Händlern und erkennbaren Sicherheitsmerkmalen helfen Käufern bei der Prüfung.

Zollmaßnahmen vorbereiten

Bei grenzüberschreitendem Warenverkehr kann ein Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden sinnvoll sein.

Produktpiraterie diskret untersuchen lassen

Sie haben ein verdächtiges Produkt entdeckt oder vermuten, dass ein Händler, Importeur oder Hersteller Ihre Schutzrechte verletzt? Schildern Sie uns kurz, welche Anhaltspunkte vorliegen und welches Ermittlungsziel Sie verfolgen.

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Anliegen vertraulich schildern

Häufige Fragen zur Produktpiraterie

Die folgenden Antworten geben eine erste Orientierung. Die rechtliche Bewertung einer möglichen Schutzrechtsverletzung sollte durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei erfolgen.

Wie lässt sich Produktpiraterie nachweisen?

Ein verwertbarer Nachweis besteht meist aus mehreren Bausteinen: Sicherung des Angebots, dokumentierter Testkauf, Beweisexemplar, Vergleich mit dem Original sowie Feststellungen zu Verkäufer, Zahlung, Versand und Lieferweg. Die bloße Ähnlichkeit zweier Produkte genügt nicht in jedem Fall.

Kann eine Detektei einen Testkauf durchführen?

Ja. Ein Ermittler kann die verdächtige Ware unter einer geeigneten Legende bestellen. Dabei werden Angebot, Kommunikation, Zahlung, Versand, Eingang und Öffnung der Ware nachvollziehbar dokumentiert.

Können Verkäufer auf Online-Marktplätzen überprüft werden?

Ja. Abhängig von den verfügbaren Spuren können Verkäuferprofile, Domains, Firmenangaben, Rufnummern, Zahlungswege, Versandanschriften und Verbindungen zu weiteren Angeboten geprüft werden. Nicht jeder Plattformname führt jedoch unmittelbar zur tatsächlichen Person hinter dem Angebot.

Ermitteln Detektive auch auf Fachmessen?

Ja. Ermittler können verdächtige Produkte und Messestände dokumentieren, Gespräche mit Anbietern führen, Kataloge und Kontaktdaten sichern sowie mögliche Liefer- und Herstellerangaben erfragen.

Kann ein ausländischer Hersteller ermittelt werden?

Das ist in vielen Fällen möglich, aber nicht garantiert. Testkäufe, Versandunterlagen, Herstellerangaben, Unternehmensrecherchen und Ermittlungen vor Ort können Hinweise auf Produzenten und Lieferanten liefern. Bei komplexen Lieferketten sind häufig mehrere Ermittlungsschritte erforderlich.

Arbeitet die Detektei Condor weltweit?

Internationale Ermittlungen werden abhängig vom Land durch eigene Ermittler, qualifizierte Partner vor Ort oder gemeinsam zusammengestellte Teams durchgeführt. Vor Beginn prüfen wir die örtlichen rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen.

Welche Beweise erhält mein Rechtsanwalt?

Je nach Auftrag umfasst die Dokumentation gesicherte Angebote, Verkäuferdaten, Kommunikation, Zahlungs- und Versandinformationen, Fotografien des Beweisexemplars, Feststellungen zu Unternehmen und Anschriften sowie einen chronologischen Ermittlungsbericht.

Muss bereits ein eingetragenes Schutzrecht bestehen?

Welche Rechte bestehen, hängt vom jeweiligen Produkt und Sachverhalt ab. Marken, Patente und eingetragene Designs setzen regelmäßig eine Registrierung voraus. Daneben können beispielsweise Urheberrechte, nicht eingetragene Schutzpositionen oder das Wettbewerbsrecht relevant sein. Die Prüfung übernimmt eine spezialisierte Rechtsvertretung.

Sollte der verdächtige Händler sofort abgemahnt werden?

Das sollte mit der beauftragten Kanzlei abgestimmt werden. Eine frühe Abmahnung kann einerseits sinnvoll sein, kann andererseits den Anbieter aber auch warnen. Müssen zuvor ein Beweisexemplar beschafft oder weitere Beteiligte festgestellt werden, kann eine verdeckte Beweissicherung zunächst zweckmäßiger sein.

Wie schnell können Ermittlungen beginnen?

Eine erste Online-Sicherung oder die Vorbereitung eines Testkaufs kann häufig kurzfristig erfolgen. Internationale Vor-Ort-Ermittlungen, Messeinsätze oder umfangreiche Lieferkettenrecherchen benötigen mehr Vorbereitung.

Was kostet eine Ermittlung wegen Produktpiraterie?

Die Kosten richten sich nach dem Ermittlungsziel und dem erforderlichen Aufwand. Ein einzelner Testkauf ist anders zu kalkulieren als eine internationale Recherche nach Hersteller, Lager und Vertriebsnetz. Nach Prüfung der Ausgangslage erhalten Sie ein individuelles Angebot.

Welche Informationen benötigen Sie vor Beginn?

Benötigt werden insbesondere Angaben zum Originalprodukt, zum betroffenen Schutzrecht, zum verdächtigen Angebot und zum gewünschten Ermittlungsziel. Hilfreich sind außerdem Vergleichsbilder, technische Merkmale und bereits bekannte Händler- oder Lieferdaten.

Weiterführende Themen rund um Produkt- und Markenpiraterie

Die Aufklärung von Produktpiraterie berührt häufig weitere Bereiche des gewerblichen Rechtsschutzes und der Wirtschaftsermittlung. Die folgenden Fachseiten vertiefen die wichtigsten angrenzenden Themen.

Wirtschaftsdetektei

Ermittlungen für Unternehmen bei Wettbewerbsverstößen, internen Delikten und grenzüberschreitenden Sachverhalten.

Testkäufe

Wie kontrollierte Käufe vorbereitet, durchgeführt und für die spätere Beweissicherung dokumentiert werden.

Mystery Shopping

Verdeckte Kontaktaufnahme zur Prüfung von Angeboten, Lieferfähigkeit, Vertriebswegen und Geschäftsabläufen.

Werksspionage

Ermittlungen bei Verdacht auf den Abfluss technischer Informationen, Produktionswissen oder vertraulicher Unternehmensdaten.

Patentverletzung

Welche tatsächlichen Feststellungen für die Prüfung und Durchsetzung technischer Schutzrechte benötigt werden können.

Observation

Diskrete Beobachtung von Lieferungen, Warenübergaben und öffentlich erkennbaren betrieblichen Vorgängen.

Erstattung von Detektivkosten

Unter welchen Voraussetzungen erforderliche Ermittlungskosten gegenüber einem Rechtsverletzer geltend gemacht werden können.

Internationale Ermittlungen

Grenzüberschreitende Recherchen und operative Maßnahmen über ein gewachsenes internationales Ermittlernetzwerk.

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