Detektei Condor
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Firma: AB-Detective Condor GmbH
Telefon: 0800 – 11 12 13 14
Mail: info@detectivecondor.de
Ein Arbeitszeitbetrug rechtfertigt häufig eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber. Es handelt sich üblicherweise um eine verhaltensbedingte Kündigung.
Betrug hinsichtlich der Arbeitszeit bedeutet, dass Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten nicht einhalten und versuchen, dies in betrügerischer Art und Weise zu verschleiern. Dabei entfalten die Mitarbeiter häufig große Kreativität, um Freizeit zu erschleichen.
Durch eine gezielte und verdachtsbegründete Mitarbeiterüberwachung lassen sich klare Beweise erlangen. Diese kann Ihr Anwalt nach dem Arbeitsrecht juristisch verwerten, auch zum Nachweis für eine außerordentliche Kündigung.
Vielfach arbeiten Arbeitszeitbetrüger mit ihren Arbeitskollegen zusammen. In diesen Fällen stempelt beispielsweise an einem Tag ein Mitarbeiter für den anderen ab, am nächsten Tag in umgekehrten Rollen.
In einem anderen Fall konnten Detektive aufdecken, dass der Arbeitszeitbetrug vom Vorgesetzten gedeckt war. Dieser hatte dem Arbeitgeber gegenüber falsche Arbeitszeiten angegeben. Pikant war in diesem Fall, dass es sich bei dem Vorgesetzten um den Ehemann der Arbeitnehmerin handelte.
Was viele nicht wissen: Der Betrug hinsichtlich der Arbeitszeit hat üblicherweise auch einen strafrechtlichen Hintergrund. Der Straftatbestand des § 263 StGB – Strafgesetzbuch – kann gegeben sein. Es handelt sich dann um einen Betrug zum Nachteil des Arbeitgebers im strafrechtlichen Sinne.
Deshalb ist meist auch die Erstattung von Detektivkosten möglich. Nach § 91 der Zivilprozessordnung – ZPO – können die Kosten für den Detektiv gegen den Arbeitnehmer geltend gemacht werden. Die Erstattung der Kosten der Detektei nach der Kündigung steht im Zusammenhang mit den weiteren Rechtsverfolgungskosten.
Diese Erstattung von Detektivkosten ist grundsätzlich bei sämtlichen Beauftragungen eines Detektivs möglich, also sowohl bei Observationen – auch als Beobachtung oder umgangssprachlich als Beschattung bezeichnet – als auch bei Ermittlungen sowie bei Recherchen.
In Betracht kommen zur Feststellung von Nichteinhaltung der Arbeitszeit insbesondere die Observation sowie zusätzlich eine verdeckte Videoüberwachung.
Eine Videoanlage ermöglicht – unter Berücksichtigung der rechtlichen Voraussetzungen – insbesondere Feststellungen in Firmenräumlichkeiten. Dort ist eine Observation durch Detektive meist nicht diskret möglich.
Voraussetzung ist ein begründeter Verdacht im vorliegenden Fall. Die Persönlichkeitsrechte dürfen nicht missachtet werden, sonst kann es arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Ist der Einsatz von Videokameras nicht möglich oder nicht erlaubt, bleibt oft nur das Mittel, einen Detektiv als verdeckten Ermittler in den Betrieb zur Arbeit einzuschleusen. Er ist dann als Arbeitnehmer getarnt.
Findet der betrügerische Umgang mit Arbeitszeit hingegen außerhalb von Geschäftsräumlichkeiten statt, kann dies durch eine Beobachtungsmaßnahme dokumentiert werden. Es wird zumeist eine Personalüberwachung vorgenommen.
Falsche Arbeitszeiterfassung wird auch als Betrug bei der Zeiterfassung oder als Arbeitszeitmissbrauch bezeichnet.
Um arbeitsrechtlich gegen den kriminellen Mitarbeiter vorgehen zu können, ist eine gerichtsverwertbare Dokumentation notwendig.
Eine professionelle Wirtschaftsdetektei ist spezialisiert auf Beweisbeschaffung und Beweissicherung. Unsere Detektive können bei Bedarf auch als Zeugen vor Gericht aussagen.
Betrug bei Arbeitszeiterfassung kann auch bei Außendienst Mitarbeitern vorkommen. Durch eine Außendienstüberwachung durch Detektive kann ein Unternehmen Missständen in Form von Spesenbetrug sowie Abrechnungsbetrug rechtssicher nachweisen.
Bei der Beobachtung des Außendienstlers werden folgende relevante Punkte chronologisch dokumentiert: Abwesenheitszeit von der Wohnanschrift, zurückgelegte Kilometer, aufgesuchte (Kunden-) Anschriften, Dauer des Kundentermins, Länge der Pausenzeiten. Vorsätzlich falsche Angaben führen zur Kündigung aus wichtigem Grund.
Insbesondere bei der Überprüfung von Mitarbeitern im Außendienst stellen wir oft Verfehlungen fest. Grund dafür dürfte die Tatsache sein, dass meist nur wenig Kontrolle durch den Arbeitgeber ausgeübt werden kann.
Bei der Überwachung des Außendienstes haben unsere Detektive bereits vielfältige Verfehlungen festgestellt. Dazu zählen beispielsweise regelmäßige Bordellbesuche während der Arbeitszeit, Aufsuchen eines Spielcasinos, oder einfach nur verlängerte Pausenzeiten in einem Café oder Restaurant.
Detektive überprüfen die Arbeitszeit von Außendienstmitarbeitern.
Wird ein Arbeitnehmer durch einen Detektiv überführt, dass er bei der Erfassung der Arbeitszeit betrogen hat, so folgt in der Regel die meist fristlose Kündigung des Arbeitnehmers ohne vorherige Abmahnung. Durch klare Beweise kann Ihr Rechtsanwalt diese fristlose Kündigung ohne Abmahnung vorbereiten.
Das Arbeitsrecht ist auf Seiten des betrogenen Unternehmens bei einer schweren Pflichtverletzung des Arbeitnehmers. Diese fristlose Kündigung ist weit effektiver als eine Verdachtskündigung ohne klare Beweise. Ihr Anwalt wird Ihnen das bestätigen.
Haben Sie als Arbeitgeber vor dem Ausspruch der Kündigung schon mal eine gleichartige Abmahnung gegen den Arbeitnehmer ausgesprochen, so erhöht dies die Aussichten auf Erfolg bei einer Kündigung.
Die Hürde für die Rechtmäßigkeit einer ordentlichen Kündigung am Arbeitsplatz ist stets niedriger als bei einer außerordentlichen Kündigung.
Die Detektei Condor kooperiert bei der Beweisführung gerne mit Ihrem Rechtsanwalt. Hand in Hand mit dem Anwalt werden alle Schritte der Observation abgesprochen unkoordiniert. Ist der Einsatz mit aussagekräftigen Ergebnissen verbunden, entgehen Sie der Verdachtskündigung und können stattdessen die fristlose Kündigung aussprechen.
Grundsätzlich sind alle gesetzlichen Bedingungen einzuhalten, wenn ein vorsätzlicher Verstoß nachgewiesen werden soll. So hat das LAG Hamm zum Thema Arbeitszeitbetrug geurteilt, dass dieser prinzipiell ein Grund für eine Kündigung darstellt. Allerdings dürfen Grenzen nicht überschritten werden.
Eine solche Grenze ist das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung des Arbeitnehmers. Will der Arbeitgeber diese Grenze überschreiten, so bedarf es extrem guter Gründe.
Ein Arbeitgeber hatte einen Arbeitnehmer am dienstlichen PC per Keylogger überwacht. Das wiederum gehe zu weit, so das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 17.06.2016 (Az.: 16 Sa 1711/15). Auch festgestellte Verstöße in der tatsächlichen Arbeitszeit durch private Aktivitäten führen dann nach dem Urteil des LAG nicht zu einer wirksamen Kündigung und gelten nicht als Nachweis.
Sie müssen also für ein Gericht saubere Belege haben, wenn Sie vor dem Arbeitsgericht das Arbeitsverhältnis wegen vorsätzlicher Betrügereien bei der Zeiterfassung der Arbeitszeit angreifen wollen. Generell dürfen Sie aber bei einem Verdacht auf Manipulation mit der Zeit am Arbeitsplatz einen Wirtschaftsdetektiv mit der Aufklärung betrauen.
Weitere Informationen zur Möglichkeit der Abmahnung, Kündigung (fristlos oder ordentlich) im Arbeitsverhältnis erteilt Ihnen Ihr Anwalt.
Arbeitszeitbetrug des Außendienstes in einem großen Umfang konnten unsere Wirtschaftsdetektive nachweisen, indem den Mitarbeitern im Außendienst nachgewiesen wurde, dass die Kundentermine vor Ort enorm abgekürzt wurden.
Anstatt des erforderlichen Akquise Gespräches wurde einfach ein Werbeprospekt oder auch ein Katalog des Unternehmens abgegeben. So war der Kundentermin meist in ein bis zwei Minuten abgewickelt, die gewonnene Zeit investierten die Außendienstler in Freizeit.
Durch die Beweise für Arbeitszeitbetrug konnte der Mitarbeiter fristlos gekündigt werden, da das Unternehmen in diesem konkreten Fall auch genauso gut die Kataloge an seine Kunden hätte verschicken können.
Übrigens muss der Arbeitgeber im Vorfeld einer begründeten Überwachung eines Arbeitnehmers keine Mitbestimmung des Betriebsrates einzuholen.
Dieser und viele ähnliche Fälle verdeutlichen, wie Arbeitgeber hintergangen werden. Exakt deswegen raten viele Rechtsanwälte für Arbeitsrecht ihren Mandanten, eine Wirtschaftsdetektei einzuschalten, wenn es den Verdacht auf Betrügereien gibt.
Weil das Arbeitsrecht sehr umfassend strukturiert ist, wissen Rechtsanwälte um die ganz besondere Bedeutung einer klaren Beweislage. Nur so ist die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers ohne vorherige Abmahnung vor dem Arbeitsgericht durchsetzbar. In jedem Fall sollten Sie dabei einen spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate ziehen, denn nicht jeder Anwalt ist ausreichend mit dem Arbeitsrecht vertraut.
Sofern in Ihrem Unternehmen Hinweise auf Arbeitszeitbetrug durch Ihre Mitarbeiter vorliegen, rufen Sie zur Vermeidung weiteren Schadens und zur Beratung zu den Möglichkeiten der Aufklärung jetzt an:
0800 – 11 12 13 14.
Firma: AB-Detective Condor GmbH
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*Nicht in jeder Stadt unterhalten wir örtliche Büros, um zu Ihren Gunsten unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Alle Einsätze werden von unserer zentralen Leitstelle in Dorsten, Nordrhein-Westfalen koordiniert und verwaltet. Unsere Detektiv-Hotline 0800 – 11 12 13 14 ist kostenlos und die *Rufumleitungen sind zum Ortstarif nutzbar. Es entstehen Ihnen hierbei keine Zusatzkosten. Die Bearbeitung der operativen Einsätze vor Ort erfolgt schnell und effektiv durch unsere mobilen und bundesweit aufgestellten Einsatzkräfte. Die hohe Verfügbarkeit unserer Einsatzkräfte ermöglicht es uns, bundesweit schnelle und effektive Einsätze, nahezu zu jeder Zeit und an jedem Ort, durchzuführen.
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