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Privatdetektiv Kosten – Informationen zu den Kosten für Detektive

Inhaltsübersicht

  • 1 Kosten für Detektive
  • 2 Für weitere Leistungen einer Detektei existieren unterschiedliche Abrechnungsmodelle.
    • 2.1 Zu Punkt 1 – Abrechnung auf Stundensatzbasis
      • 2.1.1 Kosten für Detektiv können verschieden sein
      • 2.1.2 Zahl der eingesetzten Detektive beeinflusst die Kosten
      • 2.1.3 Barauslagen werden weitergereicht
    • 2.2 Zu Punkt 2 – Abrechnung auf Basis eines Tagessatzes
    • 2.3 Zu Punkt 3 – Abrechnung auf einer Gesamtpreisbasis
    • 2.4 Zu Punkt 4 – Mischabrechnung Grundpreis zuzüglich Erfolgshonorar
    • 2.5 Zu Punkt 5 – Aufwandsabrechnung für bestimmte Sonderleistungen
  • 3 Was kostet ein Detektiv bei der Detektei Condor?
  • 4 Kriterien für die Auswahl einer Privatdetektei
    • 4.1 Bundesweite Ausführung von detektivischen Dienstleistungen
    • 4.2 Ermittlungen im Ausland durch Detektive
  • 5 Möglichkeit der Erstattung von Privatdetektiv Kosten

Kosten für Detektive

Wie berechnen sich Privatdetektiv Kosten?

Für die Preise eine Detektei gibt es in Deutschland keine feste Gebührenordnung. Die Honorare von Detekteien richten sich nach eigener Kalkulation. Die freie Marktwirtschaft ist also der Gradmesser für eine dauerhafte Preiskalkulation einer Detektei.

Die Aufgaben und Einsatzzeiten für eine Detektei sind sehr vielfältig. Darum kann man im Vorfeld nur schwer sagen, wie sich das Honorar im Zuge eines Auftrages entwickelt.

Prinzipiell gibt es unterschiedliche Abrechnungsformen für eine Detektei in Deutschland. Die gängigsten Modelle der Abrechnung für einen Privatdetektiv sind

  1. Abrechnung auf Stundensatzbasis
  2. Bezahlung auf Basis eines Tagessatzes
  3. Abrechnung auf einer Gesamtpreisbasis
  4. Mischabrechnung auf Basis eines Grundpreises zuzüglich Erfolgshonorar
  5. Aufwandsabrechnung speziell für Sonderleistungen

Für weitere Leistungen einer Detektei existieren unterschiedliche Abrechnungsmodelle.

Im Gegensatz zu Berufszweigen wie Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten und so weiter, existiert für Detekteien keine fixe Gebührenordnung über das Honorar. Detektive kalkulieren individuell und oft je nach Auftrag ihre Kosten.

Denn in welchem Rahmen sich das Honorar für einen speziellen Auftrag bewegt, richtet sich danach, was der Detektiv machen soll. Unterschiedliche Tätigkeiten haben einen unterschiedlichen Stundensatz und erzeugen somit verschiedene Detektivkosten.

Jede Detektei bestimmt ihr Preisgefüge in eigener Regie. Der Markt bestimmt, ob die Preise angenommen werden. Weil die Branche in sich überschaubar ist, bleibt jedoch nicht aus, dass es gewisse Orientierungen gibt. Die marktgerechten Abrechnungsmodelle werden von vielen Detekteien übernommen und im Alltagsgeschäft verwendet.

In der Folge wollen wir die gängigsten Abrechnungsmodelle von Detekteien näher beleuchten.

Zu Punkt 1 – Abrechnung auf Stundensatzbasis

Die Berufsverbände der Detektive geben Richtlinien an die Hand, innerhalb derer sich üblicherweise Detektivkosten bewegen. So ist es nicht realistisch für eine Detektei, mit Dumpingpreisen am Markt zu überleben. Marktübliche Preise unterscheiden sich jedoch auch nach Region und Auftragsart.

So ist ein Preisgefüge unter 50,00 Euro je Stunde eher unrealistisch. Nach oben hin gibt es freilich keine fixen Grenzen. Doch im reinen Observations-Bereich bewegen sich die Stundensätze nur extrem selten oberhalb der Spanne von 120,00 Euro. In der Regel liegt der Stundensatz für Privatdetektive liegt in der Regel eher im unteren Level der vorgenannten Spanne.

Freilich sind Sonder-Dienstleistungen wie die Untersuchung von Fingerabdrücken, Untersuchung von anonymen Briefen oder Abhörschutz mit völlig anderen Stundensätzen verbunden als für übliche Alltags-Dienstleistungen Dienstleistungen einer Detektei wie Observationen.

Kosten für Detektiv können verschieden sein

Fraglos variieren die Preise von Detektei zu Detektei. Und selbst von Auftrag zu Auftrag können Honorare differieren je nach Aufwand, Einsatzort (zum Beispiel Ausland) und Gefährdungsstufe.

Eine Versicherung oder ein Großunternehmen schließt oft einen Rahmenvertrag mit einer Detektei ab. Das ergibt alleine schon deshalb Sinn, weil Versicherungen relativ häufig die Dienstleistungen von Detekteien benötigt werden. Die Konditionen eines solchen Rahmenvertrages liegen üblicherweise unterhalb den regulären Konditionen und Stundensätze.

Neben dem Stundensatz für den Privatdetektiv gibt es zumeist weitere Nebenkosten. Dazu zählt die Fahrzeuggestellungs-Gebühr für spezielle Einsatzfahrzeuge. Diese sind nicht auf die Detektei zugelassen und verfügen über eine entsprechende Ausstattung. Dazu kommt das Kilometergeld für die notwendigen Kilometer im Einsatz.

Zahl der eingesetzten Detektive beeinflusst die Kosten

Es gibt am Markt manchmal Firmen, die alle Fahrzeugkosten mit in den Detektivstundensatz einrechnen. Allerdings setzen diese Firmen dann zumeist eine hohe Zahl an Detektiven gleichzeitig ein. Ganz ehrlich – müssen in einem Einsatzfahrzeug gleich immer mehrere Detektive gleichzeitig sitzen? Wir meinen nein.

Sicher ist es hilfreich, in ein Fahrzeug zwei Detektive zu positionieren. Denn wenn die Zielperson ihr Fahrzeug abstellt, der Observant aber noch keinen Parkplatz gefunden hat, ist es extrem wertvoll, einen zusätzlichen Läufer im Fahrzeug zu haben. Aber gleich drei oder vier Detektive in ein Fahrzeug zu verfrachten ist doch wohl eher unüblich. Und dennoch bieten es Marktteilnehmer an. Bei uns wird die exakte Anzahl an Detektiven im Einsatz von Fall zu Fall mit dem Kunden abgesprochen.

Bei einer Observation ist die empfohlene Zahl an Detektiven in der Regel mindestens 2. Wird eine zusätzliche fußläufige Verfolgung oder eine per Fahrrad erwartet, empfiehlt sich auch eine größere Anzahl an Einsatzkräften.

Weil auch die umfangreiche Dokumentation und Berichterstattung mit Zeitaufwand verbunden ist, treten auch hier Kosten auf. Viele Detekteien decken diese Kosten mit einer allgemeinen Umlage ab. Diese Umlage nennt man oft Basishonorar oder Grundhonorar. Es wird mitunter auch Verwaltungshonorar oder Verwaltungsgebühr genannt.

Barauslagen werden weitergereicht

Zu dem Stundensatz für die Privatdetektive und den Fahrzeugkosten kommen in der Regel Spesen und Barauslagen. Als Beispiel hierfür sein genannt, wenn ein Detektiv im Einsatz Parkgebühren zahlen muss. Das kann dann vorkommen, weil die Zielperson in ein Parkhaus gefahren ist. Der Detektiv muss dann zwangsläufig folgen.

Diese Barauslagen werden genauso an den Kunden weitergegeben wie möglicherweise anfallende Übernachtungskosten im Hotel. Diese können dann auftreten, wenn die Zielperson längere Strecken zurücklegt und die Detektive am nächsten Tag weitermachen sollen.

Übernachtet die Zielperson dann in einem Hotel, müssen auch die Privatermittler eine Übernachtung vornehmen. Die Kosten dafür werden als Auslagen an den Kunden durchgereicht. Natürlich zählt die Zeit, in der die Privatdetektive dann schlafen, nicht zu den zu berechnenden Stunden.

Auch Auslagen für Testkäufe durch Privatdetektive werden in der Regel 1:1 weiter berechnet.

Muss ein Detektiveinsatz nachts oder am Wochenende oder Feiertagen erbracht werden, so treten bei den allermeisten Detekteien sogenannte Zuschläge ein. Diese sind dann zum Stundensatz für den Detektiv hinzu zu addieren. Die Detektivkosten liegen also zu diesen Sonder-Arbeitszeiten in der Regel höher als tagsüber an einem normalen Werktag.

Bei Einsätzen in bestimmten Ländern mit einem Risiko, tritt ein Zuschlag auf. Diesen stimmen wir vorher mit dem Kunden ab.

Zu Punkt 2 – Abrechnung auf Basis eines Tagessatzes

Bei manchen Dienstleistungen wird ein Tagessatz als Detektivkosten vereinbart. Das kann beispielsweise bei einer Einschleusung eines Detektivs als verdeckter Ermittler gelten. Auch bei einem Einsatz, der über einen gewissen Zeitraum im Ausland stattfindet, ist diese Form der Abrechnung denkbar.

Auch bei fest kalkulierbaren Einsätzen wie einer Standobservation über einen fixen Zeitraum je Tag ist eine Abrechnung auf Basis eines fixen Tagessatzes in Höhe von x Euro denkbar. Der Tagessatz hängt dann davon ab, wie viele Stunden der Einsatz läuft.

So ist ein Einsatz bei einer Urlaubsobservation in einem Hotel in Griechenland mit deutlich mehr Stunden je Tag verbunden als die Observation von einem Geschäft, das nur 6 Stunden geöffnet hat. Mitunter werden die Detektivkosten auch unterschiedlich hoch sein.

Die Abrechnung auf Tagessatzbasis wird von Fall zu Fall individuell kalkuliert und der Preis wird dem Kunden im Vorfeld genannt.

Zu Punkt 3 – Abrechnung auf einer Gesamtpreisbasis

Das Honorar für eine Detektei kann mitunter als fester Gesamtpreis mit dem Klienten vereinbart werden. Diese Abrechnungsform wird oft vorgenommen, wenn die Detektei den Aufwand der Ermittlungen im Vorfeld klar absehen kann.

Dann kann dem Kunden ein Festpreis genannt werden. Beispielsweise tritt diese Form der Abrechnung oft ein bei bestimmten Ermittlungen wie zum Beispiel bei…

  • der Feststellung von pfändbaren Vermögenswerten.
  • der Personenauskunft.
  • Wirtschaftsauskunft.
  • bei der Erstellung einer Bonitätsauskunft.
  • einigen Adressermittlungen.

Einige Laboruntersuchungen und technische Arbeiten wie Handyuntersuchung oder die Wiederherstellung gelöschter SMS werden nach Festpreis abgerechnet.

Zu Punkt 4 – Mischabrechnung Grundpreis zuzüglich Erfolgshonorar

Bei einigen Dienstleistungen lässt sich im Vorfeld nur schwer überblicken, ob die Ermittlung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Das typische Beispiel dafür ist die Personensuche. Hierbei rechnen wir in sehr vielen Fällen auf einer Mischpreis-Basis ab.

Neben einem fixen Grundpreis wird ein zusätzliches Erfolgshonorar nur dann fällig, wenn der Ermittlungserfolg eintritt. Im genannten Beispiel bedeutet das, dass der Detektiv die gesuchte Adresse der Person ermitteln kann.

So lässt sich beispielsweise vereinbaren, dass die Detektei für die Personensuche ein Honorar von 200 Euro brutto erhält. Dieses Honorar fließt unabhängig davon, was bei den Ermittlungen heraus kommt. Gelingt es der Detektei, die Person zu finden, erhält sie ein zusätzliches Erfolgshonorar von weiteren 200 Euro. Der Sockelpreis ist dabei natürlich davon abhängig, wo die Person zu suchen ist (Ausland oder Deutschland) und welche Daten bekannt sind.

Zu Punkt 5 – Aufwandsabrechnung für bestimmte Sonderleistungen

Manche von einer Detektei zu erbringenden Leistungen lassen sich nicht in das vorstehende Honorarmuster einordnen. Dazu zählen beispielsweise technische Arbeitsabläufe.

Eine Videoüberwachung zum Beispiel hat meist sehr individuelle Preise. Denn dieser hängt von bestimmten Faktoren ab:

  • wie viele Kameras sind nötig
  • welche Kameras sind einzusetzen
  • welche Vorbereitungen sind zu betreiben

Hier erfordert jeder Auftrag eine gesonderte Kalkulation nach dem zu erwartenden Aufwand.

Auch die Untersuchung auf Abhörgeräte, also die Lauschabwehr ist von Fall zu Fall neu zu kalkulieren. Dabei reden wir ebenfalls von einer detektivischen Sonderleistung. Gleiches gilt für Dinge wie die Erstellung eines Sprachgutachtens bei Drohbriefen oder anonymen Briefen. Die Zahl der Sonderleistungen ist größer als Sie annehmen mögen.

Privatdetektiv Kosten

Was kostet ein Detektiv bei der Detektei Condor?

Aus den vorstehenden Ausführungen haben Sie entnehmen können, dass es den einen Preis von 500 Euro – oder welche Zahl auch sonst – bei einer Detektei nicht geben kann. Darum ist es notwendig, sich im Vorfeld beraten zu lassen.

Der beratende Detektiv beurteilt den Fall. Daraufhin nimmt er eine Kalkulation des Preises vor. Diese erhalten Sie vor der Erteilung des Auftrags. So haben Sie schon im Vorfeld eine Vorstellung, welche Kosten auf Sie zukommen.

Die Preise für die Dienstleistungen der Privatdetektive werden Ihnen zu diesem Zweck auf Ihren Fall bezogen vorher schriftlich mitgeteilt. Erst wenn Sie das Angebot annehmen, schließen wir gemeinsam einen Vertrag.

Durch die Mitgliedschaften im

  1. BDD (Bundesverband Deutscher Detektive)
  2. BID (Bund Internationaler Detektive)

ist gewährleistet, dass wir bei Condor nach den Rahmenpreisen der Detektivverbände und deren Richtlinien abrechnen. Unsere Preise orientieren sich dabei am Preisspiegel der Detektivverbände.

Haben sie also die Frage im Sinn: „Was kostet ein Privatdetektiv?“. Dann können wir Ihnen diese Frage leider hier auf der Webseite nicht pauschal beantworten. Denn ohne jegliche Kenntnisse des Sachverhaltes respektive der Aufgabenstellung für unsere Detektive ist nicht klar, welcher Aufwand entsteht. Dazu bedarf es der vorherigen Beratung durch einen Detektiv.

Kriterien für die Auswahl einer Privatdetektei

Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei der Auswahl eines Privatdetektivs nicht nur auf die Kosten zu achten. Eine gute Privatdetektei arbeitet professionell, diskret und stets zuverlässig. Zudem müssen die Ergebnisse einer Observation, einer Recherche oder einer Ermittlung üblicherweise rechtssicher sowie gerichtsverwertbar sein. Umgangssprachlich sagt man dazu, dass das Ergebnis der Detektivarbeit juristisch wasserdicht sein muss.

Voraussetzung dafür ist die Beauftragung einer professionellen Detektei. Diese greift auf ein fundiertes und breit gefächertes Fachwissen sowie auf eine langjährige Erfahrung zurück.

Jede gute Privatdetektei und jede gute Wirtschaftsdetektei hält ein breites Repertoire an verschiedensten, spezialisierten Mitarbeitern vor. Dazu zählen

  • Observanten
  • Ermittler
  • Rechercheure
  • Techniker für die verdeckte Videoüberwachung
  • Techniker für eine Lauschabwehr
  • sowie eine Vielzahl weiterer Spezialisten.

Bundesweite Ausführung von detektivischen Dienstleistungen

Dabei sind unsere Privatdetektive deutschlandweit im Einsatz. Ebenso werden auf Anfrage Einsätze im europäischen wie auch im nichteuropäischen Ausland durchgeführt. Dazu kann unsere Detektei auf ein weltweites Netz bewährter Detektiv-Kooperationspartner zurück greifen.

Je nachdem, ob der Detektiv-Einsatz im Ausland eine Observation, eine Recherche oder eine Ermittlung darstellt, gilt eine andere Basis. Gegebenenfalls muss die Detektei zunächst eine so genannte Machbarkeitsanalyse durchführen. Dabei prüft ein Privatdetektiv, wie hoch die Erfolgsaussichten zum Erhalt des gewünschten Ergebnisses sind. Zeitgleich prüft er, wie hoch in etwa der zu erwartende Aufwand hinsichtlich der Detektiv Kosten liegt.

Ermittlungen im Ausland durch Detektive

Häufig ist es bei Auslandseinsätzen des Detektivs zu empfehlen, örtliche Mitarbeiter einzusetzen. Diese können auf Ortskenntnisse zurück greifen. Zudem bestehen so auch keinerlei Hürden bezüglich des Gebrauchs der jeweiligen Landessprache. Ferner ist es erforderlich, dass der Detektiv die landestypischen Gegebenheiten berücksichtigt. Bei Recherchen vor Ort zählt dazu auch die Mentalität der Einwohner.

Darüber berücksichtigt der Ermittler stets die örtlichen Gesetze wie auch die jeweilige Rechtslage in dem Land. Das ist notwendig, damit er den Detektiv-Auftrag legal und gerichtsverwertbar durchführt und abwickelt. Hierfür können je nach Land bei einem Einsatz sehr unterschiedliche Detektivkosten anfallen.

Über die Ergebnisse erhält der Auftraggeber der Detektei einen ausführlichen Detektivbericht, welcher sämtliche Feststellungen enthält. Dieser dient der Information des Auftraggebers der Detektei wie auch der weiteren Rechtsverfolgung.

Möglichkeit der Erstattung von Privatdetektiv Kosten

Was viele nicht wissen: Die Privatdetektiv Kosten sind ebenso wie der Aufwand für die Beauftragung einer Wirtschaftsdetektei unter bestimmten Voraussetzungen erstattungsfähig, also regressfähig. Die entsprechende gesetzliche Regelung findet sich in § 91 der Zivilprozessordnung (ZPO).

Vereinfacht heißt dies, dass Sie die Kosten für einen Privatdetektiv meist von demjenigen zurückfordern können, der den Einsatz der Detektive durch sein Verhalten verursacht oder herausgefordert hat.

Ein allgemeiner Rechtsgrundsatz besagt, dass üblicherweise die Person für den Aufwand einzustehen hat, welcher durch seine Veranlassung eingetreten ist. Bei der Erstattung von Detektivkosten handelt es sich also um eine Art von Rechtsverfolgungskosten. Im weiteren Sinne handelt es auch um eine Art von Schadensersatz. Es gilt das so genannte Verursacherprinzip.

Für die Erstattung der Kosten der Detektei ist es jedoch wichtig, dass der Einsatz notwendig war. Der Auftraggeber muss also das Einschalten einer Detektei schon zum Zeitpunkt der Auftragserteilung zumindest für erforderlich gehalten haben.

Dieser Grundsatz zu den Privatdetektiv Kosten gilt für sämtliche Einsatzarten eines Detektivs. Angefangen von

  • Adressermittlungen bei der Suche eines untergetauchten Schuldners
  • über die Beweissicherung bei Werks – und Betriebsspionage
  • sowie bei Lohnfortzahlungsbetrug
  • bis hin zu Nachbarschaftsstreit
  • und Unterhaltsermittlung.

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