Detektei Condor
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Inhaltsübersicht
Detektive können mitunter in Vermissten-Angelegenheiten helfen wenn es darum geht, vermisste Personen ausfindig zu machen.
Vorweg möchten wir feststellen, dass Privatdetektive keine Wunder vollbringen können. Gerade bei der Suche nach vermissten Menschen wäre es daher falsch zu behaupten, ein Privatdetektiv könnte jeden Vermissten finden. Leider ist das in der Realität nicht möglich. Aber in manchen Fällen ist es Privatermittlern schon gelungen, einen als vermisst geltenden Menschen wieder aufzuspüren.
In begründeten Fällen wird die Suche nach vermissten Personen jedoch von der Polizei vorgenommen. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, lesen Sie nachstehend. Ist die Polizei nicht zuständig, können Detekteien als Dienstleister die Aufgabe der Personensuche übernehmen.
Der Ehrlichkeit halber möchten wir aber noch einmal betonen, dass auch ein Detektiv nicht jede verschwundene Person finden kann.
Täglich werden in Deutschland etwa 150 – 300 Menschen als vermisst gemeldet. Die Hälfte aller Vermisstenanzeigen klären sich in der Regel binnen einer Woche. Knapp 80% werden innerhalb eines Monats aufgeklärt. Nur von rund 3% aller vermissten Personen fehlt auch nach einem Jahr noch jede Spur.
Doch ab wann, gilt in Deutschland jemand als vermisst?
In der Regel müssen 3 Kriterien zutreffen, bevor die Polizei eine Vermisstenanzeige aufnimmt.
Ist ein erwachsener Mensch in Vollbesitz seiner geistigen Kräfte, so steht es ihm frei, seinen Aufenthaltsort frei zu bestimmen. Anders sieht es aus bei hilflosen Personen, denen immer besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist.
Ist jedoch eine Gefahrenlage gegeben, so ist die sofortige Einleitung einer Fahndung üblich. Diese hat vorerst das Ziel der Aufenthaltsermittlung, um jemanden zu können.
Wird die als vermisst geltende Person ausfindig gemacht, so obliegt es ihr, den Angehörigen mitzuteilen, wo sie sich derzeit aufhält. Meist handelt es sich dabei um eine Frau, die von zuhause weg ist. Das kann genauso eine Ehefrau wie eine junge Frau sein, die vor ihrer Familie „flieht“. Entspricht es nicht ihrem Wunsch, so teilt auch die Polizei den Angehörigen lediglich mit, dass sie die Person gefunden hat und diese wohlauf ist. Das ist das gute Recht des vermissten Menschen.
Sofern der Betroffene nicht in strafbare Handlungen involviert ist, sei es als Opfer oder als Täter, endet hier die Arbeit der Behörden.
Anders verhält es sich bei minderjährigen Personen. Kinder dürfen ihren Aufenthaltsort nicht frei bestimmen. Sobald nicht bekannt ist, wo das Kind sich befindet, leitet die Polizei eine sofortige Fahndung ein. Sie wird diesen gemeldeten Fall vermutlich schneller bearbeiten, als die Suche nach einem vermissten Menschen im Erwachsenenalter. Bei Kindern drängt oft die Zeit.
Hierbei sind die Schilderungen der Angehörigen von unschätzbarem Wert. Denn diese helfen den Beamten, die Gesamtsituation besser einschätzen zu können. Anhand dieser Informationen entscheidet die Polizei, ob eine großangelegte Suchaktion von Nöten ist.
Hierbei ist neben Polizeikräften aus benachbarten Bundesländern auch die Mithilfe des lokalen Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und des THW von unschätzbarem Wert. Zum einen, da das Personal der hiesigen Polizei oftmals nicht ausreicht. Zum anderen ist Ortskenntnis in vielen Fällen sehr hilfreich, wenn es darum geht, jemanden schnell zu orten.
Die Anzeige erfolgt in der Regel bei der örtlichen Polizeidienststelle, in welcher die vermisste Person ihren letzten bekannten Wohnort hatte. Dort kann jeder einen Menschen als vermisst melden. Ein Bild des Gesuchten ist hilfreich. Es muss kein professionelles Foto vom Fotografen sein, ein ganz normales Bild reicht aus.
Die Suchmaßnahmen der deutschen Polizei sind umfangreich. Je nach Fall gehen die Ermittlungsbehörden dann, je nach Dringlichkeit, unterschiedlich vor. Vermisste Kinder stehen beispielsweise in der Dringlichkeit weit oben, wenn es darum geht, diese wiederfinden zu können.
Eine Durchsuchung der Wohnstätte, sowie Gebäuden, zu denen der Betroffene einen direkten Bezug hatte, erfolgt. Passagierlisten werden abgeglichen, sowie umliegende Krankenhäuser befragt. Kontobewegungen und Telefonverbindungen können überprüft und zukünftig auch überwacht werden.
Frühere soziale Kontakte hinzugezogen und verhört, Computer-Daten, Adressbücher und Notizen werden ausgewertet. Auch eine GPS-Ortung des Mobiltelefons ist denkbar.
In besonders dringenden Fällen kommen bei den Ermittlungsbehörden ebenfalls auch Spürhunde zum Einsatz und/oder die Suche mit Wärmebildkameras fortgeführt.
Jeder kann, unabhängig davon wo er sich gerade aufhält, eine Vermisstenanzeige aufgeben, selbst im Ausland. Anders als in Filmen und anderweitigen TV-Formaten oft und gern dargestellt, werden die Ermittlungsbehörden unmittelbar tätig. Eine angebliche 24-Stunden Frist existiert nicht. Vielmehr bearbeiten die Behörden die Sache in sehr kurzer Zeit.
Denkbare sind Szenarien wie: Jemand ist wohlauf und freiwillig abgetaucht (sogenannte Aussteiger). Sie ist einer Straftat zum Opfer gefallen (Entführung oder Mord) oder eines natürlichen Todes gestorben.
Besonders oft kommt es im Zuge von Katastrophen (Tsunami, Erdbeben etc.) zu zahllosen Vermisstenanzeigen. Hier stehen die Beamten vor der Mammutaufgabe, Personen zu finden und zu identifizieren. Gab es früher oftmals nur die Möglichkeit eines Gebissabgleiches, so stehen den Ermittlungsbehörden heute andere Mittel, wie DNA-Abgleich zur Verfügung. Dies erleichtert die Arbeit um ein vielfaches.
Allerdings suchen wir als Detektive niemanden, der aufgrund von Katastrophen oder Kriegen vermisst wird. Dafür wenden Sie sich bitte an den DRK-Suchdienst. Das DRK hilft in Fällen, in denen das Verschwinden von Menschen im Zusammenhang mit derartigen Ereignissen untersucht wird. Wenn jemand verschollen ist, ist dieser Suchdienst unentgeltlich.
Nicht immer muss gleich ein Katastrophen-Szenario Schuld daran sein, dass eine vermisste Person nur noch tot aufgefunden werden kann. Unfälle, Suizid oder ein natürlicher Tod sind ebenso an der Tagesordnung.
Auch hier kommt in vielen Fällen der DNA-Abgleich zum Zuge. Zudem ist in Deutschland jede Person, die der Betroffene kannte, als Zeuge verpflichtet, bei der eventuellen Identifizierung der Leiche mitzuhelfen.
Alle Daten der vermissten Person erfassen die Behörden im „Informationssystem der Polizei“ (INPOL). Hierauf haben alle deutschen Polizeidienststellen Zugriff. Sollte eine dieser Personen im Zuge einer polizeilichen Kontrolle ausfindig gemacht werden, wird die Polizeidienststelle informiert, in welcher die Anzeige seinerzeit aufgegeben wurde.
Ergeben sich im Laufe der Ermittlungen Hinweise darauf, dass die Person sich im Ausland aufhalten könnte, so wird das Bundeskriminalamt ein „Ersuchen auf Mithilfe“ an die besagten Interpol-Dienststellen richten. Informationen die sich daraus ergeben, leitet das BKA dann umgehend an die ersuchende Polizeidienststelle als zuständigem Amt weiter.
Heute ist es üblich, flankierend zu der gängigen Suche nach Menschen auch das Internet zu nutzen. Eingespannt werden Facebook, Twitter und andere soziale Netzwerke. Gerade auf Facebook wird oft das Bild eines Menschen geteilt, der gesucht wird. Eltern, Freunde oder Verwandte initiieren derartige online „Fahndungsaktionen“ nach einem Verschwundenen mit Fotos im Internet.
Diese Art der Suche per geteilter Fotos im Internet kann nicht schaden, hat aber nichts mit der Arbeit einer Detektei zu tun. Auch die Abfrage beim Einwohnermeldeamt ist nicht der Weg, den ein Detektiv bei der Personensuche einschlägt.
Die Angehörigen stehen nicht nur vor der psychischen Belastung, die solch eine Situation mit sich bringt. Je nach Verwandtschaftsverhältnis kommt noch die Bedrohung der finanziellen Existenz hinzu.
Versicherungen und Pensionsansprüche wollen nicht selten einen stichhaltigen Beweis dafür, dass die Person nicht mehr am Leben ist. So stehen diese Menschen schnell vor dem finanziellen Ruin. In Deutschland regelt dies das Verschollenheitsgesetz. Dies sieht vor, dass Personen, die das 80. Lebensjahr erreicht haben und/oder seit 5 Jahren als vermisst gelten, für tot erklärt werden können.
Sofern eine Vermisstensache trotz aller Bemühen nicht aufgeklärt wird, so bleibt die Personenfahndung 30 Jahre lang bestehen.
Sofern keine Gefahr für die vermisste Person angenommen wird, kann man also nicht auf öffentliche Hilfe bei der Suche zählen. Hier setzt die Recherche von Detektiven ein. Eine Detektei kann für Sie vermisste Personen suchen. Das ist nicht nur regional denkbar, sonder auch international fast weltweit.
Durch gezielte Ermittlungen und Befragungen des Umfelds sowie die intensive Suche nach hinterlassenen „Spuren“ versucht der Privatdetektiv, den gegenwärtigen Aufenthaltsort der gesuchten Person zu ermitteln.
Dieses gilt zum Beispiel für die Suche nach Angehörigen, Freunden, Erben und ähnlichen Personengruppen. Sind Menschen vermisst, ohne dass ein Verbrechen vermutet wird, ist eine Detektei ein guter Ansprechpartner. Die Adressensuche nach vermissten Angehörigen, Verwandten und anderen Personen ist dann eine kostenpflichtige Dienstleistung.
Noch ein wichtiger Hinweis: Wir suchen keine Frauen, die von zu Hause geflüchtet sind. Ist also die volljährige Tochter weggelaufen, um sich zum Beispiel im Frauenhaus zu verstecken, recherchieren wir nicht. Auch wenn die Mutter oder auch der Vater den Auftrag erteilt nehmen wir ihn nicht an.
Lassen Sie sich im Einzelfall über die in Ihrer Situation bestehenden Möglichkeiten durch einen unserer Privatermittler beraten. Er wird Ihnen erklären, wie er eine vermisste Person finden könnte, zumindest aber den Versuch unternehmen kann, jemanden aufzuspüren. Wer weiß, vielleicht können Sie den Verschwundenen schon bald wiedersehen. Sie sollten aber wissen: Einen Erfolg kann freilich niemand versprechen.
Rufen Sie uns jetzt an für die nationale und internationale Suche nach vermissten Personen.
Bei der Privatdetektei Condor erfahren Sie telefonisch mehr unter
02369 – 20 300
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