Wird ein Mensch vermisst und besteht die Gefahr für Leib oder Leben, gehört der Fall sofort zur Polizei – eine Wartefrist von 24 Stunden gibt es nicht. Liegt jedoch ein freiwilliger Kontaktabbruch ohne Gefährdung vor, übernimmt die Detektei Condor diskrete Personensuchen nach Angehörigen, Zeugen oder Erben in Deutschland und international, sofern ein rechtlich zulässiger Suchgrund besteht.
Erwachsene dürfen grundsätzlich selbst entscheiden, wo sie leben und mit wem sie Kontakt halten. Unsere Ermittler ersetzen daher keine polizeiliche Vermisstenfahndung und suchen niemanden, um Schutzadressen, Frauenhäuser oder bewusst geheim gehaltene Aufenthaltsorte gefährdeter Menschen offenzulegen. Bei Kindern, Jugendlichen, Erkrankungen oder dem Verdacht auf eine Straftat gilt hingegen immer der sofortige Vorrang der Behörden.
Wenn ein Familienmitglied plötzlich nicht mehr erreichbar ist, zählt zunächst nicht die Frage, wer am besten recherchieren könnte. Entscheidend ist, ob eine Gefährdung denkbar erscheint.
Akute Gefahr möglich
Kind verschwunden, gesundheitlich gefährdete Person, Suizidankündigung, möglicher Unfall oder Verdacht auf eine Straftat: Polizei verständigen. Bei akuter Gefahr 110 wählen.
Erwachsener bricht Kontakt ab
Keine erkennbare Gefahr, aber der heutige Aufenthaltsort ist unbekannt: Eine private Personensuche oder Kontaktvermittlung kann nach rechtlicher Prüfung infrage kommen.
Schutzbedürftige Person
Hinweise auf Flucht vor Gewalt, Frauenhaus, Zeugenschutz oder eine bewusst geheim gehaltene Schutzadresse: Keine private Suche nach dem Aufenthaltsort.
Sie suchen einen erwachsenen Angehörigen oder eine andere Person?
Teilen Sie uns mit, wen Sie suchen, wann der letzte Kontakt bestand und welche Angaben bereits vorliegen. Wir prüfen zunächst, ob eine private Recherche der richtige Weg ist und ob die Voraussetzungen für die gewünschte Personensuche vorliegen.
Kostenfreie und vertrauliche Erstberatung.
Im Alltag verwenden Menschen das Wort „vermisst“ sehr weit. Schon wenn jemand nicht ans Telefon geht oder seit mehreren Tagen keine Nachricht geschickt hat, sprechen Angehörige mitunter von einer vermissten Person.
Der polizeiliche Vermisstenbegriff ist enger.
Nach den von der Polizei verwendeten Kriterien liegt eine Vermisstensache grundsätzlich vor, wenn eine Person ihren gewohnten Lebenskreis verlassen hat, ihr Aufenthaltsort unbekannt ist und eine Gefahr für Leib oder Leben angenommen werden muss.
Eine solche Gefährdung kommt etwa in Betracht bei:
Niemand muss bei einem ernsthaften Vermisstenfall erst einen Tag abwarten.
Bestehen konkrete Gründe für die Annahme einer Gefahr, sollte die Polizei unmittelbar informiert werden. Bei akuter Gefahr ist der Notruf 110 der richtige Weg.
Das gilt besonders bei Kindern, gesundheitlich beeinträchtigten Menschen und anderen Personen, bei denen jede verlorene Stunde die Suche erschweren könnte.
Keine eigene „Wartefrist“ festlegen
Wer beispielsweise weiß, dass ein Angehöriger desorientiert ist, dringend Medikamente benötigt oder unmittelbar zuvor Suizidgedanken geäußert hat, sollte nicht erst selbst stundenlang recherchieren. Solche Informationen gehören sofort zur Polizei.
Vermisstenstatistiken wirken auf den ersten Blick dramatisch, müssen aber richtig gelesen werden.
Nach Angaben des Bundeskriminalamts werden täglich mehrere hundert Vermisstenfahndungen neu erfasst. Gleichzeitig erledigt sich eine ähnlich große Zahl bestehender Fälle.
Die langjährigen Erfahrungswerte des BKA zeigen:
Zum Stichtag 1. Januar 2025 wurden nach BKA-Angaben rund 9.400 aktuelle Vermisstenfälle in Deutschland geführt. Diese Zahl ist eine Momentaufnahme. Sie umfasst sowohl neue Fälle als auch Menschen, deren Aufenthaltsort bereits seit vielen Jahren unbekannt ist.
Deshalb darf die Zahl offener Fälle nicht mit der Anzahl neu verschwundener Menschen eines Jahres gleichgesetzt werden.
Informationen des Bundeskriminalamts finden Sie im Bereich
Ermittlungsunterstützung.
In einer belastenden Situation fällt es schwer, geordnet vorzugehen. Für Polizei oder spätere Ermittlungen sind jedoch gerade die ersten nachvollziehbaren Informationen wertvoll.
Nachrichten, E-Mails, Fotos oder andere möglicherweise relevante Informationen sollten möglichst im ursprünglichen Zustand erhalten bleiben.
Löschen Sie keine Chatverläufe und verändern Sie Dateien nicht unnötig. Versuchen Sie zugleich nicht, Passwörter zu erraten oder sich unbefugt Zugang zu Accounts der gesuchten Person zu verschaffen.
Technische Machbarkeit schafft keine rechtliche Berechtigung.
Ein privater Suchaufruf in sozialen Netzwerken fühlt sich zunächst nach schnellem Handeln an. Bei einem echten polizeilichen Vermisstenfall sollte eine Veröffentlichung jedoch mit den zuständigen Ermittlern abgestimmt werden.
Unkontrolliert verbreitete Informationen lassen sich später nur schwer zurückholen und können die Privatsphäre oder sogar die Sicherheit der gesuchten Person beeinträchtigen.
Bei Minderjährigen gelten strengere Maßstäbe als bei selbstbestimmten Erwachsenen.
Verlässt ein Kind oder Jugendlicher sein gewohntes Umfeld und ist sein Aufenthaltsort unbekannt, geht die Polizei grundsätzlich von einer möglichen Gefahr für Leben oder körperliche Unversehrtheit aus, solange die Ermittlungen nichts anderes ergeben.
Eltern und Sorgeberechtigte sollten deshalb nicht erst eine Detektei mit privaten Nachforschungen beauftragen.
Die Polizei verfügt über Befugnisse, Fahndungssysteme und Einsatzmittel, auf die private Ermittler keinen Zugriff besitzen.
Neben einem aktuellen Foto sollten Eltern möglichst genau mitteilen, wann und wo das Kind zuletzt gesehen wurde, welche Kleidung es trug, mit wem es Kontakt hatte und welche Orte es regelmäßig aufsucht.
Auch Konflikte, neue Bekanntschaften, geplante Treffen oder Hinweise aus Messenger-Diensten können für die Bewertung relevant sein.
Dabei sollten Eltern nicht versuchen, den Sachverhalt günstiger oder weniger problematisch darzustellen. Eine Information, die zunächst unangenehm erscheint, kann für die Suche entscheidend sein.
Privatermittler ersetzen bei vermissten Minderjährigen keine Polizeifahndung
Eine ergänzende private Ermittlung kommt allenfalls in besonderen Konstellationen nach Abstimmung mit den zuständigen Stellen und rechtlicher Prüfung in Betracht. Die polizeiliche Suche darf dadurch weder behindert noch gefährdet werden.
Bei volljährigen Menschen treffen zwei Interessen aufeinander: die Sorge der Angehörigen und das Selbstbestimmungsrecht der gesuchten Person.
Ein gesunder und selbstbestimmungsfähiger Erwachsener darf seinen Wohnort wechseln, eine Beziehung beenden, seine Familie verlassen oder den Kontakt zu früheren Freunden abbrechen.
Allein die Tatsache, dass Angehörige nicht wissen, wo sich diese Person aufhält, begründet deshalb noch keine polizeiliche Vermisstensache.
Stellt die Polizei fest, dass die Person wohlauf ist und ihren Aufenthaltsort freiwillig gewählt hat, bedeutet dies nicht automatisch, dass Angehörige deren Adresse erfahren.
Das Selbstbestimmungsrecht der aufgefundenen Person bleibt bestehen.
Genau dieser Grundsatz spielt auch bei privaten Ermittlungen eine wichtige Rolle. Eine erfolgreiche Personensuche schafft nicht automatisch einen Anspruch auf Herausgabe sämtlicher gefundener personenbezogener Daten.
Polizei und private Ermittler arbeiten auf völlig unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen.
Die Polizei handelt im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Abhängig vom Einzelfall stehen ihr behördliche Fahndungssysteme, Auskunftsbefugnisse und weitere gesetzlich geregelte Maßnahmen offen.
Private Detektive besitzen solche hoheitlichen Rechte nicht.
| Fragestellung | Polizei | Private Ermittler |
|---|---|---|
| Akute Gefahr | Zuständig für Gefahrenabwehr und Vermisstenfahndung. | Kein Ersatz für Polizei oder Rettungsdienst. |
| Polizeiliche Fahndungsdaten | Nutzung der dafür vorgesehenen polizeilichen Systeme. | Kein Zugriff auf INPOL oder vergleichbare Polizeidaten. |
| Mobilfunk- und Standortdaten | Je nach Rechtsgrundlage und Gefahrenlage behördliche Maßnahmen möglich. | Keine heimliche Handyortung oder unbefugte Standortüberwachung. |
| Kontaktabbruch ohne Gefahr | Nicht jede private Kontaktsuche ist eine Polizeiaufgabe. | Personensuche nach rechtlicher Vorprüfung möglich. |
| Internationale Privatpersonensuche | Behördliche Zusammenarbeit bei polizeilichem Anlass. | Recherche über länderspezifische Quellen und örtliche Ermittler bei zulässigem Auftrag. |
Ein seriöser Privatdetektiv behauptet deshalb nicht, dieselben Möglichkeiten wie eine Polizeibehörde zu besitzen.
Nicht jede gesuchte Person ist im polizeilichen Sinne vermisst.
Genau dort beginnt ein anderer Bereich der Ermittlungsarbeit: die private Personensuche.
Typische Ausgangslagen sind:
Bei einer Adressermittlung steht meist eine klar identifizierte Person fest. Gesucht wird vor allem deren heutige Anschrift.
Eine umfassende Personensuche beginnt früher. Manchmal müssen zunächst Namensänderungen, familiäre Zusammenhänge, frühere Wohnorte oder internationale Lebensstationen nachvollzogen werden.
Welche Recherche sinnvoll ist, hängt deshalb von der Ausgangslage ab.
Mehr über die unterschiedlichen Suchwege erfahren Sie unter
Personensuche in Deutschland
und
Adressermittlung.
Es gibt keine Datenbank, in der jede Person mit einem aktuellen Aufenthaltsort verzeichnet ist.
Professionelle Personensuche verbindet deshalb unterschiedliche rechtlich zulässige Recherchewege.
Der erste Schritt besteht in einer eindeutigen Zuordnung.
Ein vollständiger Name allein reicht bei verbreiteten Namen nicht aus. Besonders hilfreich sind:
Eine alte Adresse ist nicht wertlos, nur weil die Person dort längst nicht mehr lebt.
Sie bildet einen Ausgangspunkt. Von dort lassen sich unter Umständen spätere Umzüge, Namensänderungen oder berufliche Veränderungen nachvollziehen.
Je nach Auftrag gehören Melderegisterinformationen, öffentlich zugängliche Register, berufliche Veröffentlichungen und andere rechtmäßig verfügbare Quellen zur Recherche.
Ein einzelner Treffer genügt jedoch nicht. Erkenntnisse müssen zur gesuchten Person passen und mit weiteren Identifikationsmerkmalen abgeglichen werden.
Öffentliche Profile, ältere Webseiten, Veröffentlichungen, Firmeneinträge oder Bilder liefern mitunter neue Spuren.
Private Accounts und nicht öffentlich zugängliche Inhalte sind für eine reguläre OSINT-Recherche nicht zugänglich.
Ein negatives Ergebnis im Internet beweist deshalb nicht, dass die gesuchte Person nicht mehr lebt oder sich nicht in einem bestimmten Land befindet.
In komplexeren Fällen ergänzt eine örtliche Überprüfung die Datenrecherche.
Dabei beschränken sich unsere Ermittler auf zulässige Feststellungen. Sie betreten keine fremden Wohnungen und geben sich gegenüber Behörden oder anderen Stellen nicht wahrheitswidrig als die gesuchte Person aus.
Führt eine Spur ins Ausland, ändern sich Quellen, Register, Datenschutzregeln und praktische Möglichkeiten.
Die Detektei Condor koordiniert internationale Personensuchen über ein weltweites Ermittlernetzwerk. Der konkrete Ermittlungsweg richtet sich nach dem jeweiligen Land.
Mehr dazu erfahren Sie unter
weltweite Personensuche.
Eine erfolgreiche Recherche beantwortet zunächst nur die Frage, ob eine Person identifiziert oder lokalisiert wurde.
Was anschließend mit der gefundenen Anschrift oder anderen personenbezogenen Informationen geschieht, hängt vom Auftrag und von der Rechtsgrundlage ab.
Ein Gläubiger, Anwalt oder anderer Auftraggeber mit nachvollziehbarem rechtlichem Anliegen verfolgt möglicherweise ein anderes Ziel als jemand, der nach 30 Jahren einen früheren Freund sucht.
Bei einem rechtlich begründeten Auftrag prüfen wir, welche Information für den konkreten Zweck weitergegeben werden darf.
Fehlt ein ausreichendes Interesse an der Herausgabe einer Wohnanschrift, bietet sich gegebenenfalls eine Kontaktvermittlung an.
Dabei versuchen wir, die gesuchte Person zu erreichen und übermitteln die Nachricht des Auftraggebers.
Die gefundene Person entscheidet selbst, ob sie Kontakt aufnehmen oder eigene Daten weitergeben möchte.
Gefunden bedeutet nicht automatisch: Adresse wird herausgegeben
Das Selbstbestimmungsrecht der gesuchten Person bleibt Teil der rechtlichen Prüfung. Gerade bei alten Freunden, früheren Partnern oder familiären Konflikten ist eine Kontaktvermittlung oft die angemessenere Lösung.
Nicht jede technisch mögliche Recherche ist rechtlich oder ethisch vertretbar.
Wir übernehmen keine Suche, die erkennbar dazu dienen soll, eine schutzbedürftige Person gegen ihren Willen aufzuspüren oder ihre Schutzadresse offenzulegen.
Das betrifft insbesondere Hinweise darauf, dass eine Person:
Auch reine Neugier reicht für eine professionelle personenbezogene Recherche nicht aus.
Vor Beginn eines Auftrags fragen wir deshalb nicht nur wen Sie suchen, sondern auch warum.
Ein Foto erreicht über soziale Medien innerhalb kurzer Zeit Tausende Menschen. Genau darin liegen Chance und Risiko.
Bei einer polizeilichen Öffentlichkeitsfahndung kann breite Aufmerksamkeit wertvolle Hinweise erzeugen. Private Suchaktionen ohne Abstimmung bergen dagegen Probleme.
Bei einer echten Vermisstensache empfiehlt es sich deshalb, öffentliche Suchaufrufe mit der zuständigen Polizei abzustimmen und bevorzugt offizielle Fahndungsaufrufe zu teilen.
Private Suchposts und Bilder sollten anschließend zeitnah entfernt werden.
Wer einen fremden Suchaufruf geteilt hat, sollte auch dessen Widerruf oder Erledigung beachten.
Ja. Ein aktuelles Foto besitzt bei einer polizeilichen Suche großen praktischen Wert. Auch bei einer privaten Personensuche kann ein Bild zusätzliche Rechercheansätze liefern.
Eine Rückwärtsbildersuche findet unter Umständen ältere Webseiten, öffentliche Profile oder weitere Fundstellen desselben Fotos.
Sie identifiziert jedoch nicht automatisch jede abgebildete Person.
Ein ähnliches Gesicht ist kein Identitätsnachweis. Fundstelle, Name, Alter, Ort und weitere Merkmale müssen zusammenpassen.
Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber
Personen mit einem Bild finden.
Bei Auslandsfällen entscheidet der Grund des Kontaktverlusts über die richtige Anlaufstelle.
Besteht eine Gefahrenlage und gibt es Hinweise auf einen Aufenthalt im Ausland, gehört der Fall weiterhin zur Polizei. Die internationale behördliche Zusammenarbeit erfolgt über die dafür vorgesehenen polizeilichen Wege.
Hier besitzt der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes besondere internationale Strukturen.
Der DRK-Suchdienst unterstützt Menschen in Deutschland bei der Suche nach Familienangehörigen, wenn die Trennung im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten, Katastrophen, Flucht, Vertreibung oder Migration steht.
Er arbeitet dafür mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz und den Suchdiensten der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften anderer Länder zusammen.
Internationale Suche des DRK-Suchdienstes
Eine andere Situation liegt vor, wenn eine erwachsene Person beispielsweise ausgewandert ist und der Kontakt später abbrach.
Dann kommt je nach Ausgangsdaten eine internationale Personensuche durch private Ermittler infrage.
In jedem Land gelten andere Registersysteme, Datenschutzvorschriften und praktische Recherchebedingungen. Eine Methode, die in Deutschland funktioniert, lässt sich deshalb nicht einfach auf Kanada, Australien, die USA oder ein anderes Land übertragen.
Im alltäglichen Sprachgebrauch werden beide Begriffe oft gleich verwendet. Das Verschollenheitsgesetz meint jedoch etwas Konkretes.
Nach § 1 Verschollenheitsgesetz gilt als verschollen, wessen Aufenthalt längere Zeit unbekannt ist und über dessen Fortleben keine Nachrichten vorliegen, wenn die Umstände ernstliche Zweifel daran begründen, dass die Person noch lebt.
Eine erst seit wenigen Tagen vermisste Person ist daher nicht automatisch im rechtlichen Sinne verschollen.
Auch hier enthielt der frühere Beitrag eine zu starke Verkürzung.
Nach der allgemeinen Regel des § 3 Verschollenheitsgesetz ist eine Todeserklärung grundsätzlich erst zulässig, wenn seit dem Ende des Jahres, in dem die Person nach den letzten vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat, zehn Jahre vergangen sind.
Die Frist verkürzt sich auf fünf Jahre, wenn die verschollene Person zum Zeitpunkt der Todeserklärung ihr 80. Lebensjahr vollendet hätte.
Nach der allgemeinen Regel darf die Todeserklärung außerdem nicht vor dem Ende des Jahres erfolgen, in dem die verschollene Person ihr 25. Lebensjahr vollendet hätte.
Für besondere Gefahrensituationen, Krieg, Seeverschollenheit und Luftverschollenheit enthält das Gesetz eigene Vorschriften mit anderen Fristen.
Polizeiliche Vermisstensuche und Todeserklärung sind zwei getrennte Verfahren
Dass die Polizei seit langer Zeit nach einer Person sucht, erklärt sie nicht automatisch für tot. Eine Todeserklärung erfolgt nach den Voraussetzungen des Verschollenheitsgesetzes in einem gerichtlichen Verfahren.
Die Sorge um einen Angehörigen erweitert die Befugnisse eines Privatdetektivs nicht.
Unsere Ermittler besitzen keine polizeilichen Sonderrechte. Sie arbeiten innerhalb derselben gesetzlichen Grenzen, die auch für andere private Personen gelten.
Personensuchen betreffen personenbezogene Daten. Deshalb prüfen wir vor der Beauftragung den Zweck der Recherche und die jeweilige Rechtsgrundlage.
Eine Suche nach einem Schuldner oder Zeugen besitzt einen anderen rechtlichen Hintergrund als die Suche nach einer früheren Urlaubsliebe.
Die Ermittlungsintensität muss zum jeweiligen Anliegen passen. Nicht jede Information, die technisch recherchierbar erscheint, darf für jeden Zweck erhoben oder weitergegeben werden.
Nein. Eine seriöse Personensuche kennt keine Erfolgsgarantie.
Die Chancen hängen unter anderem von den Ausgangsdaten, dem Zeitraum seit dem letzten Kontakt, möglichen Namensänderungen, Auslandsbezügen und den verfügbaren Recherchequellen ab.
Auch eine Person, die bewusst keine öffentlich auffindbaren Spuren hinterlässt, erschwert die Suche erheblich.
Keine Treffer bei Google, Facebook oder anderen öffentlichen Plattformen bedeuten lediglich, dass über diesen Rechercheweg keine geeignete Spur gefunden wurde.
Private Profile, nicht indexierte Inhalte, Namensänderungen oder ein längerer Auslandsaufenthalt bleiben bei einer einfachen Suchmaschinenrecherche möglicherweise vollständig verborgen.
Deshalb unterscheidet sich eine professionelle Personensuche von einer reinen OSINT-Suche.
Art des Falls klären
Besteht möglicherweise eine akute Gefahr, verweisen wir zunächst an die Polizei. Eine private Suche ersetzt keine Vermisstenfahndung.
Suchgrund prüfen
Wir klären, warum die Person gesucht wird und welche Information der Auftraggeber benötigt.
Identität absichern
Name, Geburtsdatum, frühere Anschriften und weitere Merkmale dienen dazu, Verwechslungen auszuschließen.
Ermittlungsweg festlegen
Je nach Datenlage verbinden wir Registerinformationen, offene Quellen, frühere Lebensstationen und gegebenenfalls örtliche oder internationale Ermittlungen.
Ergebnis und Weitergabe prüfen
Nach erfolgreicher Recherche richtet sich die Mitteilung des Ergebnisses nach dem Auftrag, dem berechtigten Interesse und den Rechten der gefundenen Person.
Nein. Eine allgemeine 24-Stunden-Frist gibt es nicht. Bestehen Anhaltspunkte für eine Gefahr, sollte die Polizei sofort informiert werden. Bei akuter Gefahr wählen Sie 110.
Für eine polizeiliche Vermisstensache reicht ein unbekannter Aufenthaltsort allein grundsätzlich nicht aus. Entscheidend sind die Umstände und insbesondere Hinweise auf eine mögliche Gefahr für Leib oder Leben.
Ist der Aufenthaltsort eines Kindes oder Jugendlichen nach Verlassen des gewohnten Umfelds unbekannt, geht die Polizei grundsätzlich von einer möglichen Gefahr für Leben oder körperliche Unversehrtheit aus, solange die Ermittlungen nichts anderes ergeben.
Ja, bei einem rechtlich zulässigen Auftrag. Private Ermittler eignen sich insbesondere für Personensuchen, bei denen keine akute polizeiliche Gefahrenlage besteht, beispielsweise bei abgebrochenem Kontakt, unbekanntem Umzug oder der Suche nach Angehörigen, Erben oder Zeugen.
Besonders hilfreich sind der vollständige Name, Geburtsdatum, frühere Namen, alte Anschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, bekannte Arbeitgeber und weitere eindeutige Identifikationsmerkmale. Auch ältere Informationen können wertvolle Ausgangspunkte liefern.
Bei einem seltenen Namen kann eine Recherche Ansatzpunkte ergeben. Bei verbreiteten Namen reicht der Name meist nicht für eine eindeutige Identifizierung. Geburtsdatum, früherer Wohnort oder eine alte Anschrift verbessern die Zuordnung erheblich.
Nicht automatisch. Die Weitergabe richtet sich nach dem Suchgrund, der Rechtsgrundlage und den Rechten der gefundenen Person. Bei privaten Kontaktsuchen kommt gegebenenfalls eine Kontaktvermittlung statt der Herausgabe der Wohnanschrift infrage.
Nein. Bestehen Hinweise darauf, dass eine Person vor Gewalt, Stalking oder einer anderen Gefährdung geschützt wird, führen wir keine Recherche durch, die ihren geheim gehaltenen Aufenthaltsort offenlegen soll.
Ja. Die Detektei Condor organisiert internationale Personensuchen über örtliche Ermittler und länderspezifische Recherchewege. Möglichkeiten, rechtliche Voraussetzungen, Kosten und Dauer unterscheiden sich je nach Land.
Für Familien, die infolge bewaffneter Konflikte, Katastrophen, Flucht, Vertreibung oder Migration getrennt wurden, bietet der DRK-Suchdienst eine internationale humanitäre Suche an.
Verschollenheit ist ein eigener Rechtsbegriff. Nach dem Verschollenheitsgesetz muss der Aufenthalt längere Zeit unbekannt sein und es müssen aufgrund der Umstände ernstliche Zweifel am Fortleben bestehen. Eine Vermisstenmeldung führt nicht automatisch zur Verschollenheit oder Todeserklärung.
Nein. Eine seriöse Personensuche besitzt keine Erfolgsgarantie. Die Erfolgsaussichten hängen von den vorhandenen Ausgangsdaten, dem Zeitraum seit dem letzten Kontakt, möglichen Namensänderungen, dem Zielland und den verfügbaren Recherchequellen ab.
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Teilen Sie uns mit, um wen es geht, wann der letzte Kontakt bestand und welche Ausgangsdaten Sie besitzen. Wir prüfen, ob eine private Personensuche für Ihren Fall geeignet ist und welche Recherchewege infrage kommen.
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Wir sind seit drei Generationen Mitglied in der World Association of Detectives, dem größten Detektiv-Verband der Welt. Im Weltverband stellen wir einen Board Member als Director der WAD.
Über einen unserer Geschäftsführer sind wir Mitglied im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG), nachdem er zuvor schon Jahrzehnte im BDD und BID Mitglied war.
Wir sind seit Jahrzehnten Mitglied in der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. Der Verband ist Mitglied der Public Private Partnership "Sicherheits-Partnerschaft NRW gegen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität".
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