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Vermisste Person finden – so geht es

Inhaltsübersicht

  • 1 Ab wann gilt eine Person als vermisst?
  • 2 Sonderfall: Vermisste jugendliche Personen
  • 3 Wo wird eine Vermisstenanzeige gestellt?
  • 4 Die Ermittlungen können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen
    • 4.1 INPOL erfasst alle Daten von Vermissten
    • 4.2 Vermisstensuche auch online
    • 4.3 Gesetzliche Regelungen zu vermissten Personen
  • 5 Wenn die Polizei nichts machen kann, helfen Detektive
    • 5.1 Beratung um vermisste Personen suchen zu lassen

Sie möchten eine vermisste Person finden und kommen nicht weiter? Dann lesen Sie diesen Artikel.

Detektive können mitunter in Vermissten-Angelegenheiten dabei helfen, vermisste Personen ausfindig zu machen.

Vorweg möchten wir feststellen, dass Privatdetektive keine Wunder vollbringen können. Gerade bei der Suche nach Vermissten wäre es daher falsch zu behaupten, ein Privatdetektiv könnte jeden Vermissten finden. Leider ist das in der Realität nicht möglich. Aber es gab viele Fälle, bei denen es uns gelungen ist, die Adresse eines Menschen zu finden.

In begründeten Fällen übernimmt die Polizei die Fahndung nach vermissten Personen. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, lesen Sie nachstehend. Ist die Polizei nicht zuständig, übernehmen Detekteien als Dienstleister die Aufgabe der Personensuche.

Ab wann gilt eine Person als vermisst?

Täglich werden in Deutschland etwa 150 – 300 Personen als vermisst gemeldet. Die Hälfte aller Vermisstenanzeigen klären sich in der Regel binnen einer Woche. Knapp 80% werden innerhalb eines Monats aufgeklärt. Nur von rund 3% aller vermissten Personen fehlt nach einem Jahr noch jede Spur.

Doch ab wann gilt in Deutschland jemand als vermisst?

In der Regel müssen 3 Kriterien zutreffen, bevor die Polizei eine Vermisstenanzeige aufnimmt.

  1. Der derzeitige Aufenthaltsort ist unbekannt.
  2. Die Person hat den gewohnten Lebenskreis verlassen.
  3. Es besteht Gefahr für Leib und Leben (Unfall, Opfer einer Straftat, Hilflosigkeit, Suizid-Gefahr).

Ist ein erwachsener Mensch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte, so steht es ihm frei, seinen Aufenthaltsort frei zu bestimmen. Anders sieht es aus bei hilflosen Personen, die immer besondere Aufmerksamkeit genießen.

Ist jedoch eine Gefahrenlage gegeben, so ist die sofortige Einleitung einer Fahndung zur Aufenthaltsermittlung und der Adresse eines Menschen üblich.

In Fällen, wo die gesuchte Person ausfindig gemacht wird, so obliegt es ihr selber, den Angehörigen mitzuteilen, wo sie sich derzeit aufhält.

Meist handelt es sich dabei um eine Frau, die von zuhause weg ist. Das kann genauso eine Ehefrau wie eine junge Frau sein, die vor ihrer Familie „flieht“. Entspricht es nicht ihrem Wunsch, so teilen die Beamten den Angehörigen lediglich mit, dass sie die vermisste Person gefunden haben und diese wohlauf ist.

Sofern die Person nicht in strafbare Handlungen involviert ist, sei es als Opfer oder als Täter, endet hier die Arbeit der amtlichen Stellen.

Sonderfall: Vermisste jugendliche Personen

Anders verhält es sich bei minderjährigen Personen. Kinder dürfen ihren Aufenthaltsort nicht frei bestimmen. Sobald nicht bekannt ist, wo das Kind sich befindet, leitet die Polizei eine sofortige Fahndung ein, um es möglichst schnell zu finden.

Hierbei sind die Schilderungen der Angehörigen von unschätzbarem Wert. Denn diese helfen den Beamten, die Gesamtsituation besser einzuschätzen. Anhand dieser Informationen entscheidet die Polizei, ob eine großangelegte Suchaktion zur Person von Nöten ist. Hierbei ist neben Polizeikräften die Mithilfe des lokalen Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und des THW von unschätzbarem Wert.

Wo wird eine Vermisstenanzeige gestellt?

Die Anzeige erfolgt in der Regel bei der örtlichen Polizeidienststelle, in welcher die vermisste Person ihren letzten bekannten Wohnort hatte. Dort kann jeder eine Vermisstenmeldung aufgeben egal ob Angehöriger oder Freunde.

Ein Bild des Gesuchten ist hilfreich. Es muss kein professionelles Foto vom Fotografen sein, ein ganz normales reicht bereits aus. Dazu gibt man weiter den Namen und die letzte bekannte Adresse an.

Die Suchmaßnahmen der deutschen Polizei sind umfangreich. Je nach Fall gehen die Ermittlungsbehörden dann unterschiedlich vor. Insbesondere vermisste Kinder stehen in der Priorität weit oben.

Es erfolgt eine Durchsuchung der Wohnstätte, sowie Gebäuden, zu denen der Betroffene einen direkten Bezug hatte. Passagierlisten werden abgeglichen sowie umliegende Krankenhäuser befragt. Kontobewegungen und Telefonverbindungen können überprüft und zukünftig überwacht werden.

Frühere soziale Kontakte und Freunde werden befragt, Datenbanken ausgewertet, Computer-Daten, Adressbücher und Notizen werden ausgewertet. Eine GPS-Ortung des Mobiltelefons ist denkbar. In besonders dringenden Fällen kommen bei den Ermittlungsbehörden Spürhunde zum Einsatz und die Suche mit Wärmebildkameras.

Jeder kann, unabhängig davon wo er sich gerade aufhält, eine Vermisstenanzeige aufgeben und etwas melden, selbst im Ausland. Anders als in Filmen und TV-Formaten oft dargestellt, werden die Ermittlungsbehörden unmittelbar tätig. Eine angebliche 24-Stunden Frist existiert nicht. Vielmehr bearbeiten die behördlichen Stellen die Fälle in sehr kurzer Zeit.

Vermisste Person finden

Die Ermittlungen können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen

Denkbare sind Szenarien wie: Jemand ist wohlauf und freiwillig abgetaucht (sogenannte Aussteiger). Sie ist einer Straftat zum Opfer gefallen (Entführung oder Mord) oder eines natürlichen Todes gestorben.

Besonders oft kommt es im Zuge von Katastrophen (Tsunami, Erdbeben etc.) zu zahllosen Vermisstenanzeigen. Hier stehen die Beamten vor der Mammutaufgabe, Personen zu finden und zu identifizieren. Gab es früher oft nur die Möglichkeit eines Gebissabgleiches, so stehen den Ermittlungsbehörden heute andere Mittel, wie DNA-Abgleich zur Verfügung. Dies erleichtert die Arbeit um ein Vielfaches.

Allerdings suchen wir als Detektive niemanden, der aufgrund von Katastrophen oder Kriegen verschwunden ist. Dafür wenden Sie sich bitte an den DRK-Suchdienst. Dieser hilft in Fällen, in denen das Verschwinden von Personen im Zusammenhang mit derartigen Ereignissen steht. Wenn jemand verschollen ist, ist dieser Suchdienst unentgeltlich.

Nicht immer muss gleich ein Katastrophen-Szenario Schuld daran sein, dass eine vermisste Person nur noch tot aufgefunden werden kann. Unfälle, Suizid oder ein natürlicher Tod sind ebenso an der Tagesordnung.

INPOL erfasst alle Daten von Vermissten

Alle Daten der vermissten Person erfassen die Behörden im „Informationssystem der Polizei“ (INPOL). Hierauf haben alle deutschen Polizeidienststellen Zugriff. Sollte eine dieser Personen im Zuge einer polizeilichen Kontrolle ausfindig gemacht werden, wird die Polizeidienststelle informiert, in welcher die Anzeige seinerzeit aufgegeben wurde.

Ergeben sich im Laufe der Ermittlungen Hinweise darauf, dass die Person sich im Ausland aufhalten könnte, so wird das Bundeskriminalamt ein „Ersuchen auf Mithilfe“ an die besagten Interpol-Dienststellen richten. Informationen die sich daraus ergeben, leitet das BKA dann umgehend an die ersuchende Polizeidienststelle als zuständigem Amt weiter.

Vermisstensuche auch online

Heute ist es üblich, flankierend zu der gängigen Suche das Internet zu nutzen. Eingespannt werden Facebook, Twitter und andere soziale Netzwerke. Gerade auf Facebook wird oft das Bild einer gesuchten Person geteilt. Eltern, Freunde oder Verwandte initiieren derartige online „Fahndungsaktionen“ nach einem Verschwundenen mit Fotos im Internet.

Diese Art der Suche per geteilter Fotos im Internet kann nicht schaden, hat aber nichts mit der Arbeit einer Detektei zu tun. Auch die Abfrage beim Einwohnermeldeamt ist nicht der Weg, den ein Detektiv bei der Personensuche einschlägt.

Gesetzliche Regelungen zu vermissten Personen

Die Angehörigen stehen nicht nur vor der psychischen Belastung, die solch eine Situation mit sich bringt. Je nach Verwandtschaftsverhältnis kommt noch die Bedrohung der finanziellen Existenz hinzu.

Versicherungen und Pensionskassen wollen nicht selten einen stichhaltigen Beweis dafür, dass die Person nicht mehr am Leben ist. So stehen die Angehörigen schnell vor dem finanziellen Ruin. In Deutschland regelt dies das Verschollenheitsgesetz. Dies sieht vor, dass Personen, die das 80. Lebensjahr erreicht haben und/oder seit 5 Jahren als vermisste Personen gelten, für tot erklärt werden können.

Klärt sich eine Vermisstensache trotz allen Bemühens nicht auf, so bleibt die Personenfahndung 30 Jahre lang bestehen.

Wenn die Polizei nichts machen kann, helfen Detektive

Sofern keine Gefahr für die vermisste Person angenommen wird, kann man also nicht auf öffentliche Hilfe bei der Suche zählen. Hier setzt die Recherche von Detektiven ein. Eine Detektei kann für Sie vermisste Personen suchen und oft finden. Das ist nicht regional denkbar, sondern international fast weltweit.

Durch gezielte Ermittlungen und Befragungen des Umfelds sowie die intensive Suche nach hinterlassenen „Spuren“ versucht der Privatdetektiv, den gegenwärtigen Aufenthaltsort der gesuchten Person zu ermitteln.

Dieses gilt zum Beispiel für die Suche nach Angehörigen, Freunden, Erben und ähnlichen Personengruppen. Sind Leute verschwunden, ohne dass ein Verbrechen vermutet wird, ist eine Detektei ein guter Ansprechpartner.

Die Adressensuche nach vermissten Angehörigen, Verwandten und anderen Personen ist dann eine kostenpflichtige Dienstleistung.

Noch ein wichtiger Hinweis: Wir suchen keine Frauen, die von zu Hause geflüchtet sind. Ist also die volljährige Tochter weggelaufen, um sich zum Beispiel im Frauenhaus zu verstecken, führen wir keine Recherche aus.

Beratung um vermisste Personen suchen zu lassen

Suchen Sie vermisste Personen? Dann sprechen Sie mit einem Detektiv. Er erklärt Ihnen die Optionen, um der vermissten Person auf die Spur zu kommen und beantwortet Ihre Fragen. Sie sollten jedoch wissen: Einen Erfolg kann Ihnen freilich niemand versprechen.

Schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Namen und Telefonnummer oder rufen jetzt an für die Recherche, um die gesuchte Person zu finden.

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Schnell und gut.

 
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Alles gut gelaufen.

 
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Vielen Dank für die promte Erledigung. Gerne empfehle ich Sie weiter.

 
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Sehr gute Recherche!

 
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Vielen Dank für das schnelle Ergebnis.

 
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Da das Ermittlungsergebnis für uns sehr positiv ausgefallen ist, sind wir natürlich bestens zufrieden!

 
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Alles bestens.

 
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Hervorragende Arbeit durch Ihre Mitarbeiterin.

 
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Wir waren sehr mit der Durchführung zufrieden!

 
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Für eine einfache Datenbank-Recherche ist der Preis recht üppig.

 


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