Detektei Condor
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Firma: AB-Detective Condor GmbH
Telefon: 0800 – 11 12 13 14
Mail: info@detectivecondor.de
Vorsätzliche Sachbeschädigung ist ein verwerfliches Delikt. Beschädigt jemand Ihr Eigentum? Die Hauswand wird mit Graffiti besprüht, das Auto zerkratzt bzw. die Reifen des Fahrzeugs zerstochen, das Türschloss an Wohnungstür oder am PKW mit Sekundenkleber zugeschmiert oder der Gartenzaun eingetreten?
Häufig kommen solche Schädigungen auch im Rahmen von Nachbarschaftsstreitigkeiten vor. Vermehrt handelt es sich dabei auch um Fälle im Zusammenhang mit Stalking oder Mobbing.
Diese und ähnliche Fälle bearbeiten Detektive zielorientiert, um Sachbeschädigungen und Vandalismus zu beweisen. Dabei kommt es natürlich nicht nur darauf an, Nachweise für solche strafbaren Zerstörungen zu erlangen. Meist geht es vielmehr darum, Hinweise auf denjenigen zu erhalten, der es gemacht hat.
Wenn möglich, sollten der oder die Täter gerichtsverwertbar zu identifizieren sein, damit rechtliche Schritte gegen diese eingeleitet werden können. In Betracht kommen insbesondere eine Strafanzeige sowie zivilrechtliche Maßnahme wie insbesondere Schadensersatz.
Detektive klären Sachverhalte dieser Art. Wir meinen, Sie haben schon genug Ärger, wenn Ihr Eigentum beschädigt ist. Deshalb ist es an der Zeit, den Täter zu stellen. Dabei unterstützen Sie erfahrene Privatdetektive.
Was Sie nun brauchen, sind gerichtsfeste Beweise, die den Tatverursacher überführen und seine Tat belegen. Deshalb stehen Ihnen Condor Detektive für den Fall der Fälle mit einem breiten Spektrum innovativer detektivischer Dienstleistungen zur Seite. Das versetzt Sie in die Lage, den Tatbestand der Sachbeschädigung beweisen zu können.
Und weil unsere Privatdetektive schon im Vorfeld über vieles nachdenken und vieles beim Einsatz berücksichtigen, sind Sie und Ihre Sorgen bei unserer Detektei in sicheren Händen. Von der Videoüberwachung bis hin zur gezielten Observation und Stellung des Straftäters alles in einer Hand. So schützen Sie sich und Ihr Eigentum und tragen dazu bei, dass der Kriminelle bestraft werden kann.
Bei Zerstörungen am Auto haben wir für Sie eine zusätzliche Informationsseite erstellt. Dort lesen Sie alles zum Thema Sachbeschädigung am Auto.
Sind Sie auch betroffen und ein Opfer von Sachbeschädigung? Informieren Sie sich bei Bedarf sofort, ein Privatermittler berät Sie gerne:
0800 – 11 12 13 14
Das Strafgesetzbuch (StGB) erfasst die Sachbeschädigung im „Besonderen Teil“ im 27. Absatz. Dort heißt es in § 303 Strafgesetzbuch zu dem Tatbestand:
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Es kommt also nicht auf den Wert des Schadens ein. Dieser ist für das Gesetz unerheblich. Ein kleiner Schaden kann ebenfalls schon Sachbeschädigung sein.
Darüber hinaus regelt § 304 StGB eine zusätzliche Ausprägung der Handlung: die gemeinschädliche Sachbeschädigung.
Da das Beschädigen des Besitztums anderer eine Straftat ist, können Sie folglich jede Sachbeschädigung anzeigen. Damit die Behörden überhaupt aktiv werden, bedarf es der Anzeige.
Denn wenn die Polizei oder der Staatsanwalt gar nichts von dem Sachverhalt und dem Tatbestand wissen, können diese auch nicht tätig werden. Folge wäre, dass der Täter ohne Strafe bleibt. Um sich und andere Bürger vor Tätern diese Art zu schützen, empfiehlt es sich, eine Anzeige zu erstatten. So kann der Täter rechtlich verfolgt und bestraft werden.
Eine solche Anzeige kann jeder selber erstellen. Dazu brauchen Sie keinen Rechtsanwalt. Sie können den Sachverhalt bei jeder Dienststelle der Polizei oder direkt bei Staatsanwaltschaft melden. Das wiederum geht in persönlicher Form oder auch in schriftlicher. Wichtig ist das Entgegennehmen der Anzeige. Wir empfehlen auch grundsätzlich einen Strafantrag zu stellen. Das führt dazu, dass der Täter nach dem Strafrecht mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bestraft wird.
Fakt ist, dass die öffentlichen Strafverfolgungsbehörden eine gesetzliche Verpflichtung haben, den Tathergang zu erforschen, wenn fremden Sachen vorsätzlich ein Schaden zugefügt wurde.
Die bei einer Straftat geschädigte Person ist im Strafverfahren kein Kläger, wie man es aus dem Zivilrecht kennt. Vielmehr ist der Geschädigte ein Zeuge. Für die Erstattung der Anzeige benötigt die Strafverfolgungsbehörde die vollständigen Personendaten des Erstatters der Anzeige.
Wie sieht die Sachbeschädigung Beweispflicht aus? Neben der Zeugenvernehmung werden durch die Behörden bei der Ermittlungsarbeit auch Personalbeweise, wie sie genannt werden, erhoben. Dazu zählen zum Beispiel Aussagen und Gutachten.
Zusätzlich zu den Personalbeweisen gibt es auch die so genannten Sachbeweise. Dazu zählen zum Beispiel Fingerspuren, also Fingerabdrücke, oder auch Spuren von Tatwerkzeugen. Auch Dokumente zählen zu den Sachbeweisen.
Die Auswertung der Spuren soll dazu dienen, einen Tatverdächtigen zu überführen und den gegen ihn bestehenden Vorwurf der Tat in gerichtsverwertbarer Form zu ermöglichen. Die Auswertung kann jedoch auch einen bestehenden Verdacht entkräften.
War eine Detektei im Einsatz und konnte die Handlung dokumentieren, so können die Detektive als Zeugen auftreten. Übrigens ist schon der Versuch der Beschädigung an sich strafbar, auch wenn sie nicht wie erwartet funktioniert hat, so das Strafrecht nach § 303 StGB Absatz 3. Das gilt zum Beispiel auch für Verschmutzung mit Farbe. Hier kann ein Privatdetektiv rechtzeitig einschreiten, wenn er die Tat beobachtet.
Tatsächlich wird eine Behörde nur dann tätig, wenn ihr die Tathandlung als solche angezeigt wird. Nach § 303c StGB wird die Strafverfolgung nur aufgenommen, wenn man die Straftat zur Anzeige bringt.
Je nach Schaden ist nach dem Strafrecht ein Strafantrag notwendig. Nur so kann der Verursacher mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe belegt werden. Ohne den Strafantrag könnte bei kleineren Fällen der Verursacher seiner Bestrafung vielleicht entgehen.
Eine beschädigte Sache ist in diesem Fall aus strafrechtlicher Sicht jeder körperliche Gegenstand. Tatsächlich fallen unter diese Bedeutung auch Tiere. Das liegt daran, weil das Strafrecht Tiere als eine Sache ansieht.
Völlig unwichtig ist bei der Sachbeschädigung übrigens der Wert des Schadens oder der zerstörten Sache. Das liegt darin begründet, weil ein Wert nie einen Einfluss auf die Eigenschaft der Sache als solche hat. Der wirtschaftliche Wert kommt spielt also ähnlich wie beim Diebstahl keine Rolle.
Die Sache, der der Schaden zugefügt wurde, muss fremd sein. Sie gilt dann als fremd, sofern der Besitzer nicht alleiniger Eigentümer ist. Allerdings darf sie auch nicht herrenlos sein.
Übrigens kann selbst Computersabotage zu diesem Delikt zählen.
Wenn jemand Graffiti sprüht, nimmt er zumindest billigend in Kauf, dass er die Sache, auf die er sprüht, beschädigt. Das Sprühen von Malereien nimmt er in den meisten Fällen ohne Erlaubnis des Hauseigentümers, dessen Wand er besprüht, vor.
Die Folgen von Graffiti sind in den meisten Folgen als erheblich zu bezeichnen. Das gilt deswegen, weil man die Farbe und die Bilder nicht ohne einen großen Zeitaufwand verbunden mit viel Arbeit entfernen kann. Auch gehen oft Kosten damit einher. Weil derartige Wandmalereien wetterbeständig sind, ist eine solche Sprühkunst auch nicht als vorübergehende Veränderungen zu deklarieren.
Folglich erfüllt das Sprühen von Graffiti die Gegebenheiten von § 303 Absatz 2 StGB und ist ergo eine Beschädigung einer Sache.
Wer ohne Vorsatz etwas zerstört, begeht allenfalls eine fahrlässige Sachbeschädigung, die nicht strafbar ist. Zivilrechtlich muss man zwar für den Schaden aufkommen, strafrechtlich hat man aber nichts zu befürchten. Nur wer es mutwillig macht, droht eine Verurteilung neben dem BGB auch nach dem StGB.
Ein Tatverursacher muss nach geltendem Recht bei der Beschädigungshandlung zumindest einen bedingten Vorsatz gehabt haben. Das bedeutet, er nimmt die Beschädigung fremder Gegenstände als Folge seines Handelns zumindest billigend in Kauf.
Vandalismus und Sachbeschädigung sind kein Kavaliersdelikt. Nur durch einen Tatbeweis und zum Beispiel Zeugen oder durch Sachbeweise wie beispielsweise am Tatort hinterlassene Fingerabdruckspuren oder DNA Spuren ist eine Beweisführung klar gegeben.
Haben Sie keine eigenen Beweismittel, kann eine Detektei diese für Sie im Zuge einer Beobachtung oder durch eine Videoüberwachung erbringen. Eine Sachbeschädigung ohne Zeugen nachweisen zu wollen geht meist nur durch das Vorliegen von Sachbeweisen.
Neben Beobachtungen (diskrete, also unauffällige Observationen durch Detektive) werden zur Beweisführung bei solchen Zerstörungen wie auch bei Hinweisen auf Straftaten auch verdeckte Videoüberwachungssysteme eingebaut und zur Tatüberführung genutzt.
Die vorgenannten Beschädigungen sind meist nicht nur ärgerlich, sondern auch kostspielig. Denn häufig werden auch Folgetaten durchgeführt, wenn der Verursacher erst einmal erfolgreich war.
Condor Detektive beschaffen Beweise – eine Investition in Informationen, die sich lohnt.
Gerne schildern wir Ihnen die Möglichkeiten einer Detektei, Handlungen dieser Art nachzuweisen und professionelle Hilfe zum Schutz Ihres Besitzes zu erlangen. Rufen Sie dazu jetzt für weitere Informationen die kostenfreie Rufnummer an:
0800 – 11 12 13 14
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Es wurde schnell und unkompliziert gearbeitet.
Hat meine Erwartungen übertroffen.
Vielen Dank für die kompetente Beratung und zuverlässige Ausführung.
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Danke, Sie haben mich vor großem Schaden bewahrt.
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Tolle Arbeit.
*Nicht in jeder Stadt unterhalten wir örtliche Büros, um zu Ihren Gunsten unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Alle Einsätze werden von unserer zentralen Leitstelle in Dorsten, Nordrhein-Westfalen koordiniert und verwaltet. Unsere Detektiv-Hotline 0800 – 11 12 13 14 ist kostenlos und die *Rufumleitungen sind zum Ortstarif nutzbar. Es entstehen Ihnen hierbei keine Zusatzkosten. Die Bearbeitung der operativen Einsätze vor Ort erfolgt schnell und effektiv durch unsere mobilen und bundesweit aufgestellten Einsatzkräfte. Die hohe Verfügbarkeit unserer Einsatzkräfte ermöglicht es uns, bundesweit schnelle und effektive Einsätze, nahezu zu jeder Zeit und an jedem Ort, durchzuführen.
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