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Wirtschaftsermittlungen: Verdachtsfälle im Unternehmen klären

Autorin:
Svenja Meismann,
Mitglied im Board of Directors der World Association of Detectives

Fachlich geprüft von:
Alfons Meismann,
Chefdetektiv mit mehr als 50 Jahren Praxiserfahrung, Mitglied WAD, BuDEG und ÖDV

Letzte redaktionelle Aktualisierung: August 2026

Kurz gesagt:
Wirtschaftsermittlungen klären konkrete Verdachtsfälle im geschäftlichen Umfeld. Wirtschaftsdetektive recherchieren Hintergründe, beobachten öffentlich wahrnehmbare Vorgänge, führen Testkäufe durch und dokumentieren relevante Tatsachen. Typische Aufträge betreffen Betrug, Diebstahl, Arbeitszeitmanipulation, Lohnfortzahlungsbetrug, unerlaubte Nebentätigkeit, Wettbewerbsverstöße, Sabotage, Produktpiraterie oder den Abfluss von Geschäftsgeheimnissen. Art und Umfang jeder Maßnahme richten sich nach dem konkreten Anlass und den rechtlichen Rahmenbedingungen.

Auf dieser Seite


Was sind Wirtschaftsermittlungen?


Typische Verdachtsfälle im Unternehmen


Interne und externe Ermittlungen


Methoden der Wirtschaftsdetektei


Ablauf einer Wirtschaftsermittlung


Rechtliche Grundlagen


Berichte und Beweissicherung


Kosten und mögliche Erstattung


Internationale Wirtschaftsermittlungen


Vorbereitung eines Ermittlungsauftrags


Fragen zu Wirtschaftsermittlungen

Was sind Wirtschaftsermittlungen?

Wirtschaftsermittlungen sind professionelle Ermittlungen zu Sachverhalten mit geschäftlichem oder betrieblichem Bezug. Auftraggeber sind Unternehmen, Unternehmer, Rechtsabteilungen, Versicherungen, Kanzleien, Investoren und andere Organisationen, die einen konkreten Vorgang überprüfen lassen möchten.

Der Begriff reicht weiter als die polizeiliche Definition von Wirtschaftskriminalität. Das Bundeskriminalamt ordnet Wirtschaftskriminalität anhand strafrechtlicher Kriterien ein. Private Wirtschaftsermittlungen können bereits bei arbeitsrechtlichen, zivilrechtlichen, vertraglichen oder Compliance-bezogenen Fragen beginnen.

Ein Beispiel: Ein Vertriebsmitarbeiter meldet mehrere Kundentermine, seine Abrechnung passt jedoch wiederholt zu anderen internen Informationen. Eine solche Situation kann zunächst eine arbeitsvertragliche Frage sein. Eine gezielte Ermittlung bei Verdacht auf Arbeitszeitbetrug kann anschließend dokumentieren, welche tatsächlichen Abläufe vorliegen.

Grundlage jeder Ermittlung: Aus einer allgemeinen Vermutung wird eine konkrete Fragestellung. Je genauer Anlass, Verdachtsmomente und benötigte Feststellungen beschrieben sind, desto gezielter lässt sich die Untersuchung planen.

Typische Anlässe für Wirtschaftsermittlungen

Unternehmen wenden sich meist an eine Wirtschaftsdetektei, wenn interne Unterlagen Widersprüche zeigen, Hinweise aus der Belegschaft eingehen, Vermögenswerte verschwinden oder das Verhalten einzelner Personen einen konkreten Verdacht auslöst.

Die folgenden Bereiche gehören zu den klassischen Aufgaben eines Wirtschaftsdetektivs:

Arbeitszeit und Außendienst

Manipulierte Arbeitszeiten, fingierte Kundentermine, ausgedehnte private Unterbrechungen oder falsche Tätigkeitsangaben können durch gezielte Beobachtungen überprüft werden.

Arbeitszeitbetrug nachweisen

Krankheit und Lohnfortzahlung

Konkrete Hinweise auf eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit oder eine parallel ausgeübte Tätigkeit können Anlass für eine zeitlich begrenzte Observation sein.

Krankschreibungsbetrug und Lohnfortzahlungsbetrug

Diebstahl und Kassendelikte

Fehlbestände, auffällige Warenbewegungen oder Kassendifferenzen können auf interne oder externe Eigentumsdelikte hinweisen.

Diebstahl am Arbeitsplatz
Kassendiebstahl aufklären

Nebentätigkeit und Wettbewerb

Eigene Mitarbeiter können während des Beschäftigungsverhältnisses für Wettbewerber tätig werden, Kunden übernehmen oder vertragliche Wettbewerbsregelungen verletzen.

Unerlaubte Nebentätigkeit
Verstoß gegen Wettbewerbsverbot

Schwarzarbeit

Tätigkeiten für eigene Rechnung, Kundenabwerbung oder gewerbliche Aktivitäten außerhalb der vertraglichen Vereinbarungen können erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben.

Schwarzarbeit beweisen

Sabotage und interne Manipulation

Beschädigte Anlagen, manipulierte Waren, gezielte Störungen von Betriebsabläufen oder wiederkehrende technische Auffälligkeiten können eine interne Untersuchung auslösen.

Sabotage im Betrieb aufklären

Geschäftsgeheimnisse und Know-how

Auffällige Informationsabflüsse, ungewöhnliche Kontakte zu Wettbewerbern oder der Verlust vertraulicher Unterlagen können auf Betriebsspionage oder Geheimnisverrat hindeuten.

Werksspionage und Betriebsspionage
Lauschabwehr und Abhörschutz

Produkt- und Markenpiraterie

Testkäufe und Recherchen können Vertriebswege, Anbieter und Herkunft verdächtiger Produkte dokumentieren.

Produktpiraterie und Markenfälschungen

Auch Versicherungen nutzen Wirtschaftsermittler zur Überprüfung konkreter Schadensfälle. Informationen zu diesem Bereich finden Sie unter Versicherungsbetrug und Versicherungskriminalität.

Interne und externe Wirtschaftsermittlungen

Ein großer Teil der Aufträge betrifft Vorgänge innerhalb des Unternehmens. Mitarbeiter, Führungskräfte, Lagerpersonal oder Außendienstmitarbeiter können im Mittelpunkt der Untersuchung stehen. In diesem Bereich gelten besonders hohe Anforderungen an Datenschutz, Verhältnismäßigkeit und Dokumentation.

Weitere Fälle entstehen außerhalb der eigenen Organisation. Ein Unternehmen möchte beispielsweise einen Geschäftspartner überprüfen, Vertriebswege eines Produktfälschers nachvollziehen oder klären, wer hinter einer konkurrierenden Gesellschaft steht.

Interne Wirtschaftsermittlung Externe Wirtschaftsermittlung
Arbeitszeitmanipulation Geschäftspartner und Unternehmenshintergründe
Diebstahl und Unterschlagung Produkt- und Markenpiraterie
Lohnfortzahlungsbetrug Wettbewerbsverstöße
Sabotage und Geheimnisverrat Recherche zu Personen und Firmenstrukturen

Viele Fälle verbinden beide Ebenen. Ein Mitarbeiter kann beispielsweise internes Know-how an eine externe Gesellschaft weitergeben. Dann müssen interne Vorgänge und externe Beziehungen zusammengeführt werden.

Welche Methoden nutzt eine Wirtschaftsdetektei?

Die Methode folgt der Fragestellung. Eine gute Wirtschaftsermittlung beginnt deshalb mit der Auswahl des kleinsten sinnvollen Eingriffs und erweitert den Ermittlungsrahmen erst, wenn neue Erkenntnisse diesen Schritt tragen.

Recherchen

Öffentliche Register, Unternehmensinformationen, frei zugängliche Quellen und rechtmäßig nutzbare Daten können Verbindungen, Beteiligungen und geschäftliche Aktivitäten sichtbar machen.

Observation

Eine Observation dokumentiert öffentlich wahrnehmbare Abläufe. Einsatzzeit, Dauer und Beobachtungsschwerpunkte werden auf die konkrete Verdachtslage abgestimmt.

Testkäufe

Ein Testkauf kann Warenherkunft, Verkaufsverhalten, Preisgestaltung oder einen verdächtigen Geschäftsablauf dokumentieren. Auch Qualitätssicherung durch Mystery Shopping gehört zu diesem Bereich.

Dokumenten- und Sachverhaltsanalyse

Zeitnachweise, Spesenabrechnungen, Schichtpläne, Liefervorgänge und weitere rechtmäßig vorliegende Unternehmensunterlagen können mit den Ermittlungsergebnissen abgeglichen werden.

Verdeckter Ermittler

Bei schwerwiegenden und strukturellen Verdachtslagen kann der Einsatz eines verdeckten Ermittlers innerhalb eines Betriebs geprüft werden. Eine solche Maßnahme erfordert eine besonders sorgfältige rechtliche und taktische Planung.

Technische Untersuchungen

Bei Verdacht auf Informationsabfluss können beispielsweise technische Sicherheitsprüfungen, Lauschabwehr oder forensische Untersuchungen einen eigenständigen Ermittlungsbaustein bilden.

Aus der Praxis: Eine Observation beantwortet eine konkrete Tatsachenfrage. Sie dokumentiert beispielsweise, wann eine Person einen Betrieb aufsucht, wie lange sie dort bleibt und welche von außen wahrnehmbaren Tätigkeiten sie ausführt. Die arbeitsrechtliche oder zivilrechtliche Bewertung erfolgt anschließend durch den Auftraggeber und seine anwaltliche Vertretung.

So läuft eine Wirtschaftsermittlung ab

Professionelle Ermittlungen folgen einem definierten Arbeitsauftrag. Das reduziert Kosten, begrenzt die Datenerhebung und erleichtert später die Einordnung der Feststellungen.

  1. Sachverhalt erfassen.
    Der Auftraggeber schildert die Auffälligkeiten, vorhandenen Hinweise, betroffenen Personen und den möglichen wirtschaftlichen Schaden.
  2. Fragestellung definieren.
    Aus dem Verdacht entsteht eine konkrete Tatsachenfrage. So lässt sich festlegen, welche Feststellung der Einsatz liefern soll.
  3. Rechtlichen Rahmen prüfen.
    Berechtigtes Interesse, Datenschutz, Beschäftigtendatenschutz und Verhältnismäßigkeit werden vor Beginn der Maßnahmen bewertet.
  4. Ermittlungsplan entwickeln.
    Recherche, Observation, Testkauf oder andere geeignete Maßnahmen werden in einer sinnvollen Reihenfolge geplant.
  5. Feststellungen dokumentieren.
    Ermittler protokollieren relevante Vorgänge zeitnah und nachvollziehbar. Je nach Einsatz können rechtmäßig angefertigte Fotos oder Videos die Dokumentation ergänzen.
  6. Ergebnisse auswerten.
    Der Auftraggeber erhält einen Bericht mit den festgestellten Tatsachen. Neue Erkenntnisse können anschließend über weitere Ermittlungsmaßnahmen, interne Schritte oder anwaltliche Maßnahmen entscheiden.
Ablauf von Wirtschaftsermittlungen durch die Wirtschaftsdetektei Condor
Von der Analyse der Verdachtslage über die Ermittlungsphase bis zur dokumentierten Auswertung.

Rechtlicher Rahmen von Wirtschaftsermittlungen

Ermittlungen für Wirtschaft und Industrie berühren je nach Auftrag Datenschutz, Persönlichkeitsrechte, Arbeitsrecht, Strafrecht und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Der zulässige Ermittlungsrahmen muss deshalb für jeden Fall einzeln bestimmt werden.

Ermittlungen zu Beschäftigten

§ 26 BDSG regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Beschäftigungsverhältnis. Für die Aufdeckung möglicher Straftaten verlangt das Gesetz dokumentierbare tatsächliche Anhaltspunkte, Erforderlichkeit und eine Abwägung mit den schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person.

Auch bei anderen arbeitsbezogenen Sachverhalten müssen Anlass und Umfang der Datenerhebung zum Prüfzweck passen. Die DSGVO fordert unter anderem Zweckbindung und Datenminimierung. Der Ermittlungsauftrag sollte deshalb zeitlich, personell und inhaltlich so konkret wie möglich gefasst sein.

Betriebsrat und technische Überwachung

§ 26 Abs. 6 BDSG lässt Beteiligungsrechte der Beschäftigtenvertretungen unberührt. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG sieht Mitbestimmungsrechte bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen vor, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung bestimmt sind.

Diese Frage kann besonders bei Video- oder anderen technischen Überwachungsmaßnahmen relevant werden. Eine klassische personelle Observation und technische Überwachung sind rechtlich unterschiedlich zu bewerten.

Gesprochene Worte und vertrauliche Kommunikation

§ 201 StGB schützt die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes. Heimliche Tonaufnahmen privater oder anderer nichtöffentlicher Gespräche können strafbar sein. Detektivische Berichte stützen sich deshalb auf rechtmäßig wahrgenommene und zulässig dokumentierte Tatsachen.

Geschäftsgeheimnisse

Das Geschäftsgeheimnisgesetz schützt vertrauliche geschäftliche Informationen. § 4 GeschGehG erfasst unter anderem den unbefugten Zugang zu oder die unbefugte Aneignung von Unterlagen, Dateien und anderen Informationsträgern.

Recherchen zu Wettbewerbern konzentrieren sich daher auf rechtmäßig zugängliche Informationen, öffentliche Vorgänge und reguläre Kundenkontakte. Testkäufe können in diesem Rahmen ein geeignetes Mittel sein.

Unzulässige Ermittlungsmethoden sind beispielsweise:

  • Hacking fremder E-Mail-Konten oder IT-Systeme,
  • heimliche Tonaufnahmen vertraulicher Gespräche,
  • unbefugter Zugriff auf geschützte Bank-, Steuer- oder Behördeninformationen,
  • heimliche Kameras in besonders geschützten privaten Bereichen,
  • die unbefugte Beschaffung geschützter Geschäftsgeheimnisse.

Welche Ergebnisse liefert eine Wirtschaftsermittlung?

Ein professioneller Ermittlungsbericht trennt Beobachtung, Rechercheergebnis und Bewertung sauber voneinander. Er beschreibt, was festgestellt wurde, wann der Vorgang stattfand und auf welcher Grundlage die Feststellung beruht.

Je nach Auftrag können folgende Bestandteile hinzukommen:

  • chronologische Tätigkeitsberichte,
  • Rechercheergebnisse und Quellenangaben,
  • rechtmäßig angefertigte Foto- oder Videodokumentationen,
  • Belege aus Testkäufen,
  • Abgleich mit Unterlagen des Auftraggebers,
  • Zeugenaussagen der eingesetzten Ermittler.

Ein Bericht ersetzt die juristische Würdigung des Sachverhalts. Rechtsanwälte, Personalverantwortliche oder Gerichte beurteilen anschließend, welche arbeitsrechtlichen, zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Folgen sich aus den dokumentierten Tatsachen ergeben.

Für ein späteres Verfahren relevant: Das zuständige Gericht beurteilt die Verwertbarkeit eines Beweismittels im konkreten Verfahren. Eine rechtlich zulässige Erhebung und nachvollziehbare Dokumentation schaffen dafür die fachliche Grundlage.

Was kosten Wirtschaftsermittlungen?

Die Kosten hängen vom Ermittlungsziel und den benötigten Maßnahmen ab. Eine Register- oder Hintergrundrecherche verursacht einen anderen Aufwand als eine mehrtägige Observation mit mehreren Ermittlern und Fahrzeugen.

Vor Beginn des Einsatzes sollte deshalb feststehen, welche Frage mit welchem Mittel geklärt werden soll. Bei komplexeren Fällen bietet sich eine stufenweise Vorgehensweise an. Die erste Ermittlungsphase beantwortet dann klar abgegrenzte Fragen. Weitere Maßnahmen richten sich nach den gewonnenen Erkenntnissen.

Kann ein Unternehmen Detektivkosten vom Mitarbeiter zurückfordern?

Das Bundesarbeitsgericht erkennt unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Ersatz erforderlicher Detektivkosten an. In seiner Entscheidung vom 26. September 2013, Az. 8 AZR 1026/12, beschreibt das Gericht unter anderem Fälle, in denen ein Arbeitgeber aufgrund eines konkreten Tatverdachts einen Detektiv beauftragt und eine vorsätzliche Vertragspflichtverletzung festgestellt wird.

Die Erstattung richtet sich nach dem jeweiligen Sachverhalt, der Erforderlichkeit der Maßnahmen und deren Kosten. Unternehmen sollten diese Frage bei größeren Einsätzen vorab mit ihrer arbeitsrechtlichen Beratung abstimmen.

Wirtschaftsermittlungen in Deutschland und international

Geschäftsbeziehungen, Lieferketten und Unternehmensstrukturen verlaufen heute regelmäßig über Ländergrenzen hinweg. Ein deutscher Auftrag kann deshalb Ermittlungen in mehreren Staaten erfordern.

Typische internationale Fragestellungen betreffen Geschäftspartner, Unternehmensbeteiligungen, Vermögensbezüge, Vertriebswege, Produktpiraterie oder grenzüberschreitende Wettbewerbsverstöße.

Die Detektei Condor arbeitet seit Jahrzehnten mit internationalen Ermittlern und Partnern zusammen. Über die World Association of Detectives bestehen zusätzliche Kontakte zu Ermittlungsunternehmen in zahlreichen Ländern. Svenja Meismann gehört dem Board of Directors des internationalen Verbandes an.

Bei grenzüberschreitenden Ermittlungen gelten die Rechtsvorschriften des jeweiligen Einsatzlandes. Maßnahmen werden deshalb mit den örtlichen Partnern auf die dortigen Rahmenbedingungen abgestimmt.

So bereiten Unternehmen einen Ermittlungsauftrag vor

Eine strukturierte Erstinformation spart Zeit und erleichtert die Planung. Für das erste Gespräch reichen meist die Unterlagen und Fakten, die bereits rechtmäßig im Unternehmen vorliegen.

Hilfreich sind:

  • eine kurze chronologische Darstellung des Sachverhalts,
  • die konkreten Verdachtsmomente mit Datum und Quelle,
  • relevante Schicht-, Zeit-, Reise- oder Einsatzunterlagen,
  • bereits festgestellte Schäden oder Differenzen,
  • bekannte Personen, Firmen, Fahrzeuge oder Standorte,
  • die konkrete Frage, die durch die Ermittlungen beantwortet werden soll.

Gerade der letzte Punkt verbessert nach unserer Erfahrung die Qualität der Planung. „Wir möchten wissen, was unser Mitarbeiter macht“ ist zu weit gefasst. „Wir möchten überprüfen, ob die gegenüber uns abgerechneten Kundentermine am 18., 19. und 20. August tatsächlich stattfinden“ beschreibt einen konkreten Prüfauftrag.

Wirtschaftsermittlungen durch die Detektei Condor

Die AB-Detective Condor GmbH bearbeitet seit Jahrzehnten Ermittlungen für Unternehmen. Zum Einsatz kommen Wirtschaftsdetektive, Rechercheure und je nach Sachverhalt technische oder forensische Fachkräfte.

Ein Auftrag kann einen einzelnen Observationstag betreffen oder eine umfangreiche Untersuchung mit Recherchen in mehreren Ländern. Der Ermittlungsplan richtet sich nach Verdachtslage, rechtlichen Voraussetzungen, wirtschaftlichem Risiko und den benötigten Feststellungen.

Unsere Wirtschaftsdetektei unterstützt Unternehmen bundesweit und bei grenzüberschreitenden Sachverhalten auch international.

Sie möchten einen betrieblichen Verdachtsfall prüfen lassen?

Schildern Sie uns im Vertrauen, welche Auffälligkeiten bereits bekannt sind und welche konkrete Frage geklärt werden soll. Wir prüfen den geeigneten Ermittlungsansatz in Ihrem speziellen Fall und erläutern den voraussichtlichen Aufwand.


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Fragen zu Wirtschaftsermittlungen

Was versteht man unter Wirtschaftsermittlungen?

Wirtschaftsermittlungen klären konkrete Sachverhalte im geschäftlichen Umfeld. Dazu gehören unter anderem Betrug, Diebstahl, Arbeitszeitmanipulation, Lohnfortzahlungsbetrug, Wettbewerbsverstöße, Sabotage, Produktpiraterie und der Abfluss vertraulicher Unternehmensinformationen.

Wann kann ein Unternehmen eine Detektei einschalten?

Ein konkreter und nachvollziehbar dokumentierter Verdacht bildet eine geeignete Grundlage für die Prüfung möglicher Ermittlungsmaßnahmen. Bei Beschäftigten müssen Datenschutz, Persönlichkeitsrechte, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit besonders sorgfältig berücksichtigt werden.

Welche Methoden nutzen Wirtschaftsdetektive?

Je nach Fall kommen Recherchen, Observationen, Testkäufe, Dokumentenanalysen, Hintergrundprüfungen und in besonders begründeten Fällen verdeckte Ermittlungen innerhalb eines Betriebs in Betracht. Der Umfang richtet sich nach der konkreten Fragestellung.

Sind Detektivberichte vor Gericht verwertbar?

Rechtmäßig gewonnene Ermittlungsergebnisse können in arbeitsrechtliche, zivilrechtliche oder strafrechtliche Verfahren eingebracht werden. Berichte, Fotos und Zeugenaussagen der Ermittler können dabei als Beweismittel dienen. Über Zulässigkeit und Beweiswert entscheidet das zuständige Gericht.

Kann ein Arbeitnehmer für Detektivkosten haften?

Das Bundesarbeitsgericht erkennt unter bestimmten Voraussetzungen einen Ersatz erforderlicher Detektivkosten an. Maßgeblich sind der konkrete Verdacht, die Erforderlichkeit des Einsatzes, das Ergebnis der Ermittlungen und der individuelle Sachverhalt.

Wie lange dauert eine Wirtschaftsermittlung?

Die Dauer richtet sich nach Fragestellung und Methode. Eine klar begrenzte Observation kann wenige Einsatztage umfassen. Komplexe Recherchen zu mehreren Firmen, Personen oder Ländern können einen deutlich längeren Zeitraum erfordern. Eine stufenweise Planung hält den Aufwand steuerbar.

Was kostet eine Wirtschaftsdetektei?

Rechercheaufwand, Anzahl der Ermittler, Einsatzdauer, Fahrzeuge, technische Leistungen und mögliche Auslandseinsätze beeinflussen die Kosten. Vor der Beauftragung kann der voraussichtliche Aufwand anhand des konkreten Ermittlungsplans eingeschätzt werden.

Führt die Detektei Condor Wirtschaftsermittlungen im Ausland durch?

Ja. Internationale Ermittlungen können über ein Netzwerk lokaler Ermittler und Partner koordiniert werden. Art und Durchführung der Maßnahmen richten sich nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Einsatzlandes.

Rechtliche und fachliche Quellen


§ 26 BDSG: Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses

Datenschutz-Grundverordnung: insbesondere Art. 5 und Art. 6 DSGVO

§ 87 BetrVG: Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

§ 201 StGB: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

§ 4 GeschGehG: Handlungsverbote beim Erwerb und bei der Nutzung von Geschäftsgeheimnissen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.09.2013, Az. 8 AZR 1026/12: Schadensersatz und Detektivkosten

Bundeskriminalamt: Bundeslagebilder Wirtschaftskriminalität
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