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Sabotage im Betrieb » Aufklärung durch spezialisierte Detektive

Wenn jemand Ihre Firma von innen durch Sabotage lahm legt, helfen spezialisierte Detektive Ihnen, den Täter zu überführen und zukünftige Sabotageakte zu vermeiden.

Gefahr von innen

Sabotage wird zumeist innerbetrieblich gesteuert, wenngleich in ähnlicher Weise von externer Seite Aktionen betrieben werden können, wie die Erfahrung aus der Praxis zeigt.

Die Folge von Sabotage ist oft eine Produktions- oder Betriebsunterbrechung. Hierdurch entstehen erhebliche Störungen im Betriebsablauf. Diese Unterbrechungen in der Produktion oder Fertigung führen in den meisten Fällen zu hohen Kosten und gehen oft mit Rückgängen im Umsatz einher.

Ein Täter aus dem Inneren einer Firma ist in der Regel weit gefährlicher als ein externer. Die Gründe liegen auf der Hand: Der Innentäter kennt die Betriebsabläufe, er kennt Sicherungsmaßnahmen und er kann sich überall frei bewegen. Das wiederum führt dazu, dass er weit effektiver eine Störung herbeiführen kann als ein Täter, der von außen eine Sabotage vornehmen möchte.

Sabotage in der Firma

Nicht jede Sabotage im Betrieb ist sofort zu erkennen, weil eine Sabotagehandlung in verdeckter Form erfolgen kann. Die offensichtliche Sabotage äußert sich für jeden erkennbar beispielsweise darin, dass etwas zerstört wurde.

Mindestens genauso gefährlich ist aber der nicht offenkundige Sabotageakt. Dieser ist nicht sofort als solcher zu erkennen. Von ihm geht eine dauerhafte, latente Gefahr aus. Die Handlungen äußern sich beispielsweise darin, dass Betriebsabläufe regelmäßig und immer wieder gestört werden.

So fallen zum Beispiel Maschinen immer wieder aus unbekannten Gründen aus, weil jemand sie manipuliert hat. Nicht zu vergessen sind Sabotage-Aktionen, bei denen Interna nach außen dringen. Diese Form von Sabotage kann zu erheblichen Schäden im Betrieb führen, selbst wenn keine physischen Schäden eingetreten sind.

Wer ist für die Sabotage im Betrieb verantwortlich?

Wir unterscheiden grundsätzlich zwischen 2 verschiedenen Tätergruppen für Sabotage. Einerseits ist es so, dass die Sabotage von außen an den Betrieb herangeführt wurde.

Dann ist in der Regel ein Wettbewerber dafür verantwortlich, der den Betriebsablauf stören möchte, um eigene Vorteile zu erzielen. Die Sabotageakte werden dann von externer Seite gesteuert, können aber durchaus von Innentätern – gegen Bezahlung – durchgeführt werden.

Alternativ kommt die Sabotage aus den eigenen Reihen. Hier wiederum gibt es verschiedene Motivationen. In einem solchen Fall muss sich der Arbeitgeber die Frage stellen: Warum schadet ein Mitarbeiter seinem eigenen Unternehmen. Die Antworten sind manchmal banal.

  • Allgemeine Unzufriedenheit,
  • Faulheit
  • oder die Aussicht auf eine zusätzliche Freischicht,

weil der Betriebsablauf unterbrochen ist, sind typische Beweggründe. Diese Liste lässt sich beliebig fortführen. Unter dem Strich sind die Gründe nie wirklich aussagekräftig.

Ermittlungen bei Sabotage

Ermittlungen bei Sabotage

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Unternehmen aus der Kosmetikbranche stellte immer wieder fest, dass Maschinen gestört waren. Folge waren fortwährende Unterbrechungen in der Produktion. Um den Täter zu überführen war es notwendig, einen Detektiv in Hamburg in den Betrieb des Auftraggebers einzuschleusen. Im Zuge der Mitarbeiterüberwachung innerhalb des Betriebes sollten Erkenntnisse zur Aufklärung gesammelt werden.

Dieser stellte nach einiger Zeit fest, wer der Täter war. Der Täter hatte Schrauben und Muttern in eine Fertigungs-Maschine geworfen. Das hatte zu extrem hohen Schäden bei seinem Arbeitgeber geführt.

Nach seiner Identifizierung wurde er befragt, warum er als Saboteur agiert hat. Die Antwort verblüffte alle: Er fühlte sich bei einer Beförderung schlichtweg übergangen. Aus Rache entschloss er sich dann zu den zerstörenden Handlungen. Es fehlen einem die Worte, wenn man so etwas dann hört.

Umso wichtiger ist es, sein Unternehmen zu schützen und Sabotage möglichst frühzeitig zu verhindern. Vertrauen im Betrieb ist immer gut, doch manchmal ist die Kontrolle unumgänglich. Denn faktisch ist es notwendig, einen Täter zu identifizieren. Nur so lassen sich zukünftige Sabotagehandlungen durch eben diesen Täter verhindern.

Sabotage – Definition im rechtlichen Sinne

Wenn man den Begriff Sabotage definieren möchte, so bezeichnet man damit unter Vorsatz vorgenommene Handlungen oder Unterlassungen, die Abläufe in Firmen und Einrichtungen unmöglich machen oder zumindest beeinträchtigen. Darunter fallen Aspekte wie

  • Zerstörung
  • Beschädigung
  • Manipulation
  • Gebrauchsveränderung

Juristisch gesehen ist schon die Vorbereitung der Sabotage genau wie die Handlung selber im Sinne von §§ 87, 88 StGB bei Handlungen, die sich gegen einen Betrieb, der für die Verteidigung des Landes oder den Schutz der Bevölkerung gegen Gefahren des Krieges oder aber für die Gesamtwirtschaft von Bedeutung ist, richten.

Ist also ein Betrieb für die Wirtschaft oder das Leben von besonderer Wichtigkeit, greift das StGB. Tritt die gleiche Handlung in einem Betrieb auf, der nicht vorherige Kriterien erfüllt, redet man streng genommen im juristischen Sinne nicht mehr von Sabotage. Umgangssprachlich hat sich der Begriff jedoch auch für andere Delikte eingebürgert.

Täterfeststellung durch Detektive

Detektive unterstützen Sie bei der Tätersuche und -überführung. Treten in Ihrem Unternehmen unerklärliche Betriebsstörungen auf? Finden Sie dafür keine logische Ursache? Sind diese Beschädigungen oder Störungen nun schon zum wiederholten Male vorgekommen? Dann liegt zumindest der Verdacht einer Sabotageaktion nahe. In einem solchen Fall sollten Sie jetzt reagieren und detektivische Hilfe von einer erfahrenen Wirtschaftsdetektei einfordern.

Durch gezielte Ermittlungsmaßnahmen, oft kombiniert mit der Integration (Einschleusung) eines verdeckten Ermittlers im betroffenen Betrieb decken wir die Sabotagehandlung auf und überführen den Saboteur.

Neben der Arbeit eines verdeckt ermittelnden Detektivs im Betrieb ist der Einsatz einer verdeckten Videoüberwachung eine Option der Aufdeckung. Allerdings ist die Videoüberwachung nur in einem sehr begrenzten Rahmen rechtlich zulässig. Darum ist im Vorfeld klar abzuwiegen, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall gegeben sind.

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Schnell, zuverlässig und gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.

 
Kunde aus Messen SO / Schweiz

Sehr kompetente Firma. Merci.

 
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Danke für die schnelle Hilfe.

 
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Vielen Dank für Ihre Bemühungen, meine Vermutung wurde bestätigt. Vielen Dank.

 
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