Autorin: Svenja Meismann, Member Board of Directors der World Association of Detectives
Fachlich geprüft von: Alfons Meismann, Chefdetektiv mit über 50 Jahren Ermittlungserfahrung,
Mitglied der World Association of Detectives (WAD), BuDEG und ÖDV
Letzte redaktionelle Aktualisierung: Juli 2026
Wer über Wochen oder Monate verfolgt, beobachtet, bedroht oder ständig kontaktiert wird, fühlt sich am Ende hilflos.
Viele Betroffene wissen zwar, dass sie Opfer eines Stalkers geworden sind – können dies jedoch zunächst nicht beweisen.
Genau hier setzt eine professionelle Beweissicherung an. Privatdetektive dokumentieren Nachstellungen, identifizieren unbekannte Täter und sichern Beweise, die Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichte später verwerten können.
Nach § 238 StGB kann bereits das wiederholte beharrliche Nachstellen strafbar sein.
Je besser einzelne Vorfälle dokumentiert werden, desto größer sind die Erfolgsaussichten gegenüber dem Täter.
Detektive beobachten zunächst das Opfer, um den Stalker beim Nachstellen zu dokumentieren.
Detektivberichte, Fotos, Videos, Zeugen und digitale Beweise ergänzen sich gegenseitig.
Stalking bezeichnet das wiederholte, beharrliche und unerwünschte Nachstellen einer anderen Person. Ziel des Täters ist in vielen Fällen, Kontakt zu erzwingen, Angst auszulösen oder das Opfer dauerhaft unter Druck zu setzen.
Der Begriff stammt vom englischen Verb „to stalk“, das ursprünglich das Anschleichen bei der Jagd bezeichnete. Im deutschen Strafrecht wird stattdessen der Begriff Nachstellung verwendet.
Stalking kann ganz unterschiedliche Erscheinungsformen annehmen. In vielen Fällen beginnt es scheinbar harmlos und steigert sich mit der Zeit erheblich.
Der Täter wartet vor der Wohnung, am Arbeitsplatz oder an regelmäßig besuchten Orten.
Unzählige Anrufe, Nachrichten oder Sprachnachrichten über Wochen oder Monate.
Cyberstalking über soziale Netzwerke, Messenger oder E-Mail.
Blumen, Briefe oder Pakete dienen dazu, den psychischen Druck aufrechtzuerhalten.
Der Täter erscheint immer wieder scheinbar zufällig an denselben Orten.
Beobachtung der Wohnung, des Arbeitsplatzes oder der täglichen Wege.
Eine besondere Form ist das Cyberstalking. Dabei erfolgen die Nachstellungen überwiegend über digitale Kommunikationswege oder soziale Netzwerke. Aufgrund der technischen Besonderheiten behandeln wir dieses Thema auf einer eigenen Spezialseite.
Die Strafbarkeit richtet sich nach § 238 StGB (Nachstellung). Der Gesetzgeber hat den Straftatbestand in den vergangenen Jahren deutlich erweitert, um Opfer besser zu schützen.
Nicht jede einzelne Kontaktaufnahme erfüllt bereits den Straftatbestand. Entscheidend ist regelmäßig die Gesamtschau aller Vorfälle. Deshalb kommt einer lückenlosen Dokumentation eine besonders große Bedeutung zu.
Viele Opfer nehmen zunächst nur einzelne Auffälligkeiten wahr. Erst mit zunehmender Dauer ergibt sich ein klares Muster.
Viele Opfer reagieren in einer solchen Situation verständlicherweise emotional. Für eine erfolgreiche Strafverfolgung ist jedoch eine Vorgehensweise mit Struktur relevant.
Vermeiden Sie unüberlegte Konfrontationen mit dem Täter.
Jeder Vorfall sollte mit Datum, Uhrzeit, Ort und möglichen Zeugen festgehalten werden.
Nachrichten, Anruflisten, E-Mails, Fotos und Screenshots sollten unverändert aufbewahrt werden.
Je früher Polizei, Rechtsanwalt oder eine spezialisierte Detektei eingebunden werden, desto größer sind die Chancen auf verwertbare Beweise.
Stalking besteht zumeist aus vielen einzelnen Vorfällen. betrachtet man diese isoliert, mögen sie zunächst sogar harmlos wirken. Erst die chronologische Gesamtdokumentation macht erkennbar, dass eine Person wiederholt die räumliche Nähe des Opfers sucht, ihm folgt, vor der Wohnung wartet oder scheinbar zufällig an regelmäßig besuchten Orten auftaucht.
Die Aufgabe einer Detektei besteht deshalb nicht darin, einen bestehenden Verdacht lediglich zu bestätigen. Zunächst wird geprüft, welcher Sachverhalt objektiv festgestellt werden kann und mit welchen zulässigen Maßnahmen sich belastbare Erkenntnisse gewinnen lassen.
Wichtig: Ein Detektivbericht ist kein automatischer Beweis dafür, dass der Straftatbestand des § 238 StGB erfüllt ist.
Er dokumentiert konkrete Beobachtungen. Ob diese Feststellungen eine strafbare Nachstellung belegen und welchen Beweiswert sie besitzen, beurteilen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Detektive halten fest, wann, wo und auf welche Weise sich eine Person dem Opfer nähert oder ihm folgt.
Ist der mutmaßliche Stalker unbekannt, können Ermittlungen Hinweise auf dessen Identität, Fahrzeug oder Aufenthaltsorte ergeben.
Wiederkehrend eingesetzte Fahrzeuge können im zulässigen Rahmen beschrieben und deren Kennzeichen dokumentiert werden.
Unbeteiligte Personen, die einen Vorfall wahrgenommen haben, können als mögliche Zeugen erfasst werden.
Soweit rechtlich zulässig, werden relevante Situationen fotografisch oder per Video dokumentiert.
Mehrere Beobachtungstage können zeigen, ob zufällige Begegnungen vorliegen oder sich ein wiederkehrendes Muster erkennen lässt.
Bei einer klassischen Observation wird eine bekannte Zielperson beobachtet. Bei Stalking ist der Täter jedoch in manchen Fällen unbekannt oder es ist zunächst nicht sicher, ob und wann er auftaucht. Deshalb kommt vielfach eine Gegenobservation zum Einsatz.
Dabei begleiten Detektive die gefährdete Person aus unauffälliger Distanz. Die Aufgabe ist es dann festzustellen, ob sich eine Person wiederholt in ihrer Nähe aufhält, ihr folgt, vor bestimmten Gebäuden wartet oder ihre Wege erkennbar nachvollzieht.
Ist der mutmaßliche Täter nicht bekannt, kann er nicht unmittelbar zum Ausgangspunkt einer Observation gemacht werden.
Durch die unauffällige Begleitung des Opfers lässt sich prüfen, ob immer wieder dieselbe Person oder dasselbe Fahrzeug auftaucht. Die Beobachtung richtet sich dabei auf Vorgänge, die im öffentlich wahrnehmbaren Raum stattfinden.
Zunächst werden bisherige Vorfälle, bekannte Personen, Fahrzeuge, Orte, Zeiträume und mögliche Gefährdungen erfasst.
Besonders relevant sind Tage, Uhrzeiten und Wege, an denen der mutmaßliche Stalker bereits zuvor in Erscheinung getreten ist.
Je nach Umgebung werden mehrere Ermittler und Fahrzeuge eingesetzt, damit auffällige Wechselbewegungen oder Verfolger aus verschiedenen Blickrichtungen erkannt werden können.
Die betroffene Person geht ihrem zuvor abgestimmten Tagesablauf nach. Die Ermittler beobachten aus Distanz, ohne den möglichen Täter zu warnen.
Detektive halten Orte, Uhrzeiten, Verhaltensweisen, Personenbeschreibungen, Fahrzeuge und mögliche Kontaktversuche nachvollziehbar fest.
Ein einzelnes Auftauchen kann zufällig sein. Mehrere vergleichbare Feststellungen an unterschiedlichen Tagen können dagegen ein relevantes Muster erkennen lassen.
Die Beobachtungen werden chronologisch dokumentiert und können anschließend durch einen Rechtsanwalt oder die Ermittlungsbehörden bewertet werden.
Eine Gegenobservation darf kein künstliches Zusammentreffen provozieren.
Die Ermittler dokumentieren tatsächliche Vorgänge. Sie sollen weder den mutmaßlichen Täter reizen noch eine gefährliche Situation herbeiführen, nur um Beweise zu erzeugen.
Bei Nachstellungen ergibt sich die Beweislage meist nicht aus einem einzigen Foto oder einer einzelnen Nachricht. Hier geht es dann um eine nachvollziehbare Kombination verschiedener Beweismittel.
| Beweismittel | Möglicher Beweiswert | Worauf ist zu achten? |
|---|---|---|
| Stalking-Tagebuch | Zeigt Verlauf, Wiederholungen und mögliche Eskalation. | Zeitnah, sachlich und ohne nachträgliche Ausschmückung führen. |
| Detektivbericht | Dokumentiert Beobachtungen durch unabhängige Dritte. | Klare Trennung zwischen Tatsachen, Wahrnehmungen und Schlussfolgerungen. |
| Detektive als Zeugen | Können ihre eigenen Wahrnehmungen vor Gericht schildern. | Entscheidend ist die persönliche Erinnerung; der Bericht unterstützt die zeitliche Einordnung. |
| Fotos und Videos | Können Anwesenheit, Verhalten, Fahrzeuge und Abläufe veranschaulichen. | Rechtmäßigkeit, Entstehungszusammenhang und unveränderte Aufbewahrung beachten. |
| Nachrichten und E-Mails | Belegen Kontaktversuche, Drohungen oder Missachtung einer Zurückweisung. | Nicht nur Screenshots, sondern möglichst auch Originaldaten und vollständige Verläufe sichern. |
| Anruflisten | Zeigen Häufigkeit und zeitliche Konzentration von Anrufen. | Datum, Uhrzeit, Rufnummer und Dauer sichern; nicht eigenmächtig Gespräche aufnehmen. |
| Briefe, Geschenke und Pakete | Können unerwünschte Kontaktaufnahme und Täterwissen belegen. | Verpackung, Umschlag und Begleitschreiben aufbewahren und möglichst wenig berühren. |
| Unabhängige Zeugen | Bestätigen konkrete Vorfälle aus eigener Wahrnehmung. | Besonders wertvoll sind Personen, die den Vorgang selbst gesehen oder gehört haben. |
| Polizeiliche Vorgangsnummern | Belegen frühere Meldungen und zeigen den zeitlichen Verlauf. | Vorgangsnummer, Dienststelle und Datum jeder Meldung notieren. |
Ein Stalking-Tagebuch hilft, eine Vielzahl von Vorfällen zu ordnen. Es sollte möglichst unmittelbar nach jedem Ereignis ergänzt werden. Vermutungen und sichere Wahrnehmungen müssen dabei klar getrennt bleiben.
Keine heimlichen Gesprächsaufnahmen anfertigen:
Das nicht öffentlich gesprochene Wort darf grundsätzlich nicht ohne Weiteres aufgenommen werden. Sichern Sie stattdessen Nachrichten und Sprachnachrichten, die Ihnen der Absender selbst übermittelt hat, und lassen Sie im Zweifel anwaltlich prüfen, welche Aufzeichnungen zulässig sind.
Manche Täter kombinieren persönliche Nachstellungen mit Anrufen, Messenger-Nachrichten, E-Mails, gefälschten Profilen oder Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken. In diesen Fällen müssen digitale Beweise so gesichert werden, dass nicht nur ein einzelner Ausschnitt, sondern auch der Zusammenhang erkennbar bleibt.
Speichern Sie möglichst den gesamten Chatverlauf und nicht nur einzelne belastende Sätze.
Profilname, Rufnummer, Benutzerkennung, Datum und Uhrzeit sollten auf der Sicherung erkennbar sein.
Bearbeiten oder beschneiden Sie relevante Dateien nicht. Erstellen Sie für Markierungen besser eine zusätzliche Kopie.
Bewahren Sie Belege zusätzlich auf einem geschützten Datenträger oder in einem sicheren Konto auf.
Sichern Sie die vollständige Internetadresse sowie Datum und Uhrzeit, da Profile und Beiträge schnell gelöscht werden können.
Versuchen Sie nicht, fremde Konten zu hacken oder den Täter technisch auszuspähen. Dadurch können eigene rechtliche Risiken entstehen.
Ausführliche Informationen zur Nachstellung über Internet und soziale Netzwerke finden Sie in unserem Beitrag über Cyberstalking und digitale Beweissicherung.
Polizei und Detektei haben unterschiedliche Aufgaben. Sie stehen nicht in Konkurrenz zueinander und können sich in geeigneten Fällen ergänzen.
| Ansprechpartner | Typische Aufgaben | Wichtig zu wissen |
|---|---|---|
| Polizei | Gefahrenabwehr, Aufnahme von Strafanzeigen, strafrechtliche Ermittlungen und unmittelbares Eingreifen bei Bedrohungen. | Bei akuter Gefahr oder einem laufenden Angriff ist immer die Polizei über 110 zu verständigen. |
| Rechtsanwalt | Prüfung von Schutzanordnungen, Kontakt- und Näherungsverboten, Strafanträgen sowie zivilrechtlichen Ansprüchen. | Er bewertet, welche Beweise für den konkreten Antrag oder das Verfahren benötigt werden. |
| Detektei | Beobachtung tatsächlicher Abläufe, Gegenobservation, Identifizierung unbekannter Personen und Dokumentation wiederkehrender Nachstellungen. | Eine Detektei besitzt keine hoheitlichen Befugnisse und ersetzt weder Polizei noch Rechtsberatung. |
| Beratungsstelle | Sicherheitsplanung, psychosoziale Unterstützung, Begleitung und Vermittlung weiterer Hilfen. | Eine fachkundige Beratung kann auch helfen, Belastung und Gefährdung besser einzuschätzen. |
Werden Sie verfolgt, bedroht oder angegriffen, bringen Sie sich zuerst in Sicherheit und rufen Sie die Polizei über 110.
Fahren Sie möglichst nicht zu Ihrer Wohnung, wenn Sie vermuten, unmittelbar verfolgt zu werden. Suchen Sie einen belebten Ort oder eine Polizeidienststelle auf und informieren Sie eine Vertrauensperson.
Stalking kann als Nachstellung nach § 238 StGB strafbar sein. Die Vorschrift erfasst verschiedene wiederholte Handlungen, die geeignet sind, die Lebensgestaltung des Opfers nicht unerheblich zu beeinträchtigen.
Dazu können insbesondere das wiederholte Aufsuchen räumlicher Nähe, unerwünschte Kontaktversuche, Bestellungen unter missbräuchlicher Verwendung personenbezogener Daten, Drohungen sowie bestimmte digitale Angriffe oder Veröffentlichungen gehören.
Beschreiben Sie nicht nur die einzelnen Kontaktversuche, sondern auch deren Auswirkungen. Relevant kann sein, ob Sie aus Angst Ihre Wege geändert, den Arbeitsplatz gewechselt, soziale Kontakte eingeschränkt oder zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen getroffen haben.
Neben einem Strafverfahren kann ein gerichtliches Vorgehen nach dem Gewaltschutzgesetz in Betracht kommen. Das Gericht kann dem Täter insbesondere untersagen,
Welche Anordnung beantragt werden sollte und welche Tatsachen dafür glaubhaft gemacht werden müssen, ist mit einem im Gewaltschutzrecht erfahrenen Rechtsanwalt zu klären.
Ein gerichtliches Kontaktverbot beendet die praktische Gefahr nicht automatisch. Dokumentieren Sie deshalb auch nach Erlass einer Schutzanordnung jeden Verstoß und informieren Sie bei einer akuten Gefährdung sofort die Polizei.
Der schriftliche Bericht einer Detektei fasst die während des Einsatzes getroffenen Feststellungen zusammen. Er kann einem Rechtsanwalt, der Polizei oder einem Gericht helfen, Abläufe zeitlich nachzuvollziehen und mögliche Zeugen zu benennen.
Im gerichtlichen Verfahren ist üblicherweise nicht allein das Dokument entscheidend. Die eingesetzten Detektive können als Zeugen zu den Vorgängen vernommen werden, die sie selbst beobachtet haben.
Ein professioneller Bericht beschreibt, was gesehen, gehört und dokumentiert wurde. Er vermeidet vorschnelle Diagnosen oder rechtliche Schlussfolgerungen.
Uhrzeiten, Orte, Bewegungen und Unterbrechungen der Sichtverbindung müssen nachvollziehbar dargestellt werden.
Es muss erkennbar sein, worauf eine Identifizierung beruht und ob Zweifel oder Einschränkungen bestanden.
Fotos, Videos und weitere Anlagen sollten zeitlich und inhaltlich eindeutig den Feststellungen zugeordnet werden.
Ausgangslage: Eine Frau bemerkte wiederholt ein ihr bekanntes Fahrzeug in der Nähe ihres Arbeitsplatzes. Der frühere Partner bestritt, sie zu beobachten. Da das Fahrzeug nicht täglich erschien und an unterschiedlichen Stellen abgestellt wurde, ließ sich die Situation durch eigene Fotos nur unvollständig belegen.
Ermittlungsansatz: An mehreren zuvor als auffällig erkannten Tagen begleiteten Detektive die Mandantin auf dem Weg zur Arbeit und beim Verlassen des Gebäudes. Dabei wurde geprüft, ob das Fahrzeug erneut erschien und ob dessen Fahrer auf die Bewegungen der Mandantin reagierte.
Mögliche Feststellungen: Für die Bewertung wären nicht nur das wiederholte Auftauchen wichtig, sondern beispielsweise auch Standortwechsel, längere Wartezeiten, ein Folgen des Fahrzeugs oder ein gezieltes Annähern.
Beweiswert: Ein solcher Einsatz beweist nicht automatisch eine strafbare Nachstellung. Er kann jedoch objektive Einzeltatsachen liefern, die zusammen mit Nachrichten, früheren Vorfällen und Zeugenaussagen ein wiederkehrendes Muster erkennen lassen.
Das Beispiel ist verallgemeinert und dient der Darstellung eines möglichen Ermittlungsablaufs. Jeder Stalkingfall erfordert eine eigene rechtliche und tatsächliche Bewertung.
Nicht immer kennen Betroffene die Person, die sie verfolgt oder beobachtet. Manchmal taucht lediglich wiederholt dasselbe Fahrzeug auf. In anderen Fällen werden Briefe, Pakete oder Nachrichten versendet, deren Absender nicht sicher feststeht.
Abhängig von den vorhandenen Anhaltspunkten kommen unterschiedliche Ermittlungsansätze in Betracht:
Seriöse Ermittlungen versprechen Betroffenen keine Identifizierung um jeden Preis. Ob eine unbekannte Person festgestellt werden kann, hängt von den Spuren, ihrem Verhalten und den rechtlich zulässigen Ermittlungsmöglichkeiten ab.
Öffentliche Vorwürfe können die Situation eskalieren und eigene rechtliche Risiken auslösen.
Auch unangenehme oder scheinbar belanglose Mitteilungen können für das Gesamtbild wichtig sein.
Ohne Absender, Datum und Zusammenhang lässt sich die Echtheit später schwerer beurteilen.
Ein bewusst herbeigeführter Kontakt kann gefährlich sein und den Ablauf später schwerer einordnen lassen.
Heimliche Tonaufnahmen, unzulässige Ortung oder ein Zugriff auf fremde Konten können strafbar sein.
Beweissicherung darf nicht wichtiger werden als die eigene Sicherheit. Bei einer Eskalation ist sofort die Polizei einzuschalten.
Die Kosten hängen vom jeweiligen Sachverhalt ab. Maßgeblich sind insbesondere die Anzahl der eingesetzten Detektive, die Dauer der Gegenobservation, die örtlichen Bedingungen, notwendige Fahrzeuge und die Frage, ob zusätzliche Recherchen erforderlich sind.
Bei einer Gegenobservation kann der Einsatz mehrerer Detektive sinnvoll sein. Ein einzelner Ermittler kann insbesondere im Straßenverkehr, bei wechselnden Verkehrsmitteln oder in unübersichtlichen Innenstadtbereichen schnell die Sicht verlieren. Zugleich muss vermieden werden, dass die Maßnahme durch ein wiederholt auftauchendes Observationsfahrzeug erkennbar wird.
Nach Prüfung des Sachverhalts erhalten Sie eine Einschätzung zur möglichen Vorgehensweise und eine transparente Kostenaufstellung. Allgemeine Informationen finden Sie außerdem auf unserer Seite zu den Kosten eines Privatdetektivs.
Notwendige Detektivkosten können unter bestimmten Voraussetzungen als Schaden geltend gemacht werden. Eine Erstattung erfolgt jedoch nicht automatisch. Maßgeblich ist unter anderem, ob bereits vor der Beauftragung konkrete Verdachtsmomente bestanden, die Ermittlungen erforderlich waren und die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum Aufklärungsinteresse standen.
Auch muss geprüft werden, gegen wen ein Anspruch besteht und ob dieser tatsächlich durchsetzbar ist. Lassen Sie die mögliche Erstattung deshalb frühzeitig anwaltlich beurteilen.
Vertiefende Informationen finden Sie in unserem Beitrag über die Erstattung von Detektivkosten.
Stalking wird im Strafgesetzbuch als Nachstellung bezeichnet. Strafbar können wiederholte Handlungen sein, die geeignet sind, die Lebensgestaltung des Opfers nicht unerheblich zu beeinträchtigen. Dazu gehören beispielsweise wiederholtes Auflauern, unerwünschte Kontaktversuche, Drohungen und bestimmte digitale Handlungen.
§ 238 StGB verlangt nach seiner heutigen Fassung, dass die Nachstellungen geeignet sind, die Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen. Eine bereits nachweisbar eingetretene schwerwiegende Veränderung ist nicht mehr in jedem Fall Voraussetzung. Tatsächliche Auswirkungen können für die Gesamtbewertung dennoch wichtig sein.
Führen Sie ein Stalking-Tagebuch und sichern Sie Nachrichten, E-Mails, Anruflisten, Briefe, Fotos und Zeugendaten. Eine Detektei kann zusätzlich persönliche Nachstellungen durch eine Gegenobservation dokumentieren.
Der Straftatbestand der Nachstellung setzt grundsätzlich wiederholte Handlungen voraus. Ein einzelner Vorfall kann aber andere Straftatbestände erfüllen, beispielsweise Bedrohung, Nötigung, Körperverletzung oder Sachbeschädigung.
Eine einmalige und eindeutige Zurückweisung kann sinnvoll sein, sofern dadurch keine zusätzliche Gefahr entsteht. Danach sollte nicht immer wieder diskutiert oder auf neue Provokationen reagiert werden. Bei einer bedrohlichen Situation sollten Sie das Vorgehen vorher mit Polizei, Beratungsstelle oder Rechtsanwalt abstimmen.
Ob eine Bildaufnahme zulässig ist, hängt von Ort, Situation, Zweck und Eingriffsintensität ab. Eine pauschale Erlaubnis gibt es nicht. Bei wiederkehrenden Vorfällen sollte die Beweissicherung rechtlich geprüft werden, bevor dauerhaft Kameras installiert oder Personen gezielt gefilmt werden. Für weitere Informationen befragen Sie Ihren Rechtsanwalt.
Das heimliche Aufzeichnen eines nicht öffentlichen Gesprächs kann strafbar sein. Notieren Sie stattdessen unmittelbar danach Datum, Uhrzeit und Gesprächsinhalt. Vom Täter selbst versandte Sprachnachrichten können dagegen als empfangene Nachrichten gesichert werden. Für weitere Informationen befragen Sie Ihren Rechtsanwalt.
Bei einer Gegenobservation begleiten Detektive die betroffene Person aus unauffälliger Distanz. Sie prüfen, ob eine andere Person ihr folgt, in ihrer Nähe wartet oder wiederholt an denselben Orten auftaucht.
Das kann je nach Spurenlage möglich sein, lässt sich aber nicht garantieren. Hilfreich sind wiederkehrende Fahrzeuge, klare Personenbeschreibungen, typische Zeitfenster, Nachrichten oder andere Anhaltspunkte.
Das hängt von Frequenz und Vorhersehbarkeit der Vorfälle ab. Ein einziger Tag kann eine konkrete Nachstellung dokumentieren, zeigt aber nicht immer ein wiederkehrendes Muster. Deshalb werden Einsatztage möglichst anhand bisheriger Auffälligkeiten ausgewählt.
Grundsätzlich ja. Die privaten Ermittlungen dürfen behördliche Maßnahmen jedoch nicht behindern oder gefährden. Stimmen Sie das Vorgehen bei einem laufenden Verfahren möglichst mit Ihrem Rechtsanwalt und gegebenenfalls der zuständigen Ermittlungsstelle ab.
Das Gericht kann dem Täter unter anderem untersagen, die Wohnung zu betreten, sich in einem bestimmten Umkreis aufzuhalten, regelmäßig besuchte Orte aufzusuchen oder telefonisch und digital Kontakt aufzunehmen. Welche Anordnung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab.
Öffnen Sie nicht die Tür und vermeiden Sie eine direkte Konfrontation. Rufen Sie bei einer Bedrohung oder akuten Gefährdung die Polizei über 110. Dokumentieren Sie den Vorfall nur, soweit dies ohne zusätzliches Risiko möglich ist.
Je nach Sachverhalt können digitale Spuren gesichert und öffentlich zugängliche Zusammenhänge recherchiert werden. Ermittlungen gegen anonyme Online-Täter sind jedoch zumeist schwieriger als die Dokumentation einer persönlichen Nachstellung. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Cyberstalking.
Nein. Nachstellungen können am Arbeitsplatz, auf alltäglichen Wegen, telefonisch oder ausschließlich online erfolgen. Entscheidend ist das wiederholte Verhalten und dessen Eignung, die Lebensgestaltung des Opfers zu beeinträchtigen.
Ja. Täter können frühere Partner, Bekannte, Kollegen, Nachbarn, Kunden oder völlig unbekannte Personen sein. Die rechtliche Bewertung hängt nicht davon ab, ob zuvor eine Beziehung bestand.
Je klarer die bisherigen Vorfälle aufbereitet sind, desto besser lässt sich einschätzen, ob und wie eine Detektei helfen kann.
Sie werden wiederholt verfolgt, beobachtet oder belästigt und benötigen eine objektive Dokumentation? Unsere Privatdetektive prüfen den Sachverhalt vertraulich und erläutern Ihnen, welche Ermittlungsmaßnahmen in Ihrem Fall geeignet und rechtlich vertretbar sind.
Telefonische Beratung:
Bei einer unmittelbaren Bedrohung oder einem laufenden Angriff wenden Sie sich nicht zuerst an eine Detektei, sondern rufen Sie die Polizei über 110.
Wie Täter soziale Netzwerke, Messenger, E-Mails und fremde Profile zur digitalen Nachstellung nutzen.
Wie Ermittler feststellen, ob eine Person heimlich beobachtet oder verfolgt wird.
Welche Auffälligkeiten auf eine Observation hindeuten können und wie Betroffene besonnen reagieren.
Welche legalen Möglichkeiten es gibt, Hinweise zum Inhaber einer unbekannten Rufnummer zu gewinnen.
Wie wiederkehrende Schikanen dokumentiert und von anderen Konflikten abgegrenzt werden können.
Beweise bei falschen Tatsachenbehauptungen, Verleumdungen und gezielten Angriffen auf den Ruf sichern.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag vermittelt allgemeine Informationen und ersetzt keine anwaltliche Beratung. Ob eine Nachstellung strafbar ist, welche Beweismittel verwendet werden dürfen und welche Schutzmaßnahmen beantragt werden können, hängt vom Einzelfall ab.
Bei unmittelbarer Gefahr oder einem laufenden Angriff verständigen Sie die Polizei über 110.
Wir sind seit drei Generationen Mitglied in der World Association of Detectives, dem größten Detektiv-Verband der Welt. Im Weltverband stellen wir einen Board Member als Director der WAD.
Über einen unserer Geschäftsführer sind wir Mitglied im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG), nachdem er zuvor schon Jahrzehnte im BDD und BID Mitglied war.
Wir sind seit Jahrzehnten Mitglied in der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. Der Verband ist Mitglied der Public Private Partnership "Sicherheits-Partnerschaft NRW gegen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität".
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