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Vorgetäusch­ter Eigen­bedarf » Detektive beweisen ihn für Sie

Vorgetäuschter Eigenbedarf ist ein beliebtes Mittel, um unliebsame Mieter schnell und einfach loszuwerden. Die Kündigung basiert dann darauf, dass der Vermieter die Wohnung oder das Haus für sich oder einen Angehörigen benötigt.

Ein Streit zwischen Vermieter und Mieter endet nicht selten vor Gericht. Manchmal ist das so, weil vom Vermieter eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen wurde. Doch was ist, wenn diese nur vorgeschoben wird, um dem unliebsamen Mieter kündigen zu können?

Bei dem äußerst vielschichtigen Mietrecht sind manche Tatbestände nicht so sicher, wie man sie zunächst angenommen hat. Der Mieter sieht sich im Recht und den Vermieter im Unrecht, doch angesichts der komplizierten Rechtslage bewegt man sich ohne gerichtsverwertbare Beweise auf dünnem Eis. Hier helfen erfahrene Detektive.

Bei Streit um Eigenbedarf lassen Sie sich jetzt beraten

Eine erste Auskunft über die Möglichkeiten und Ermittlungswege erteilt Ihnen Ihr persönlicher Berater zur Aufklärung von vorgetäuschtem Eigenbedarf:

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(Bitte beachten, wir führen keine Rechtsberatung aus).

Damit Sie vor Gericht nicht ohne Beweise sind

Der Ausgang eines Rechtsstreits vor Gericht ist meist nicht absehbar. Auf offener See und vor Gericht sind Sie in Gottes Hand sagt ein altes Sprichwort. Da dürfte viel Wahres dran sein.

Um in der juristischen Auseinandersetzung bestmögliche Chancen zu haben, sind häufig Beweise notwendig. Und eben solche kann ein erfahrener und professioneller Privatdetektiv effizient beschaffen. Auf sich alleine gestellt und ohne Unterstützung durch den Profi kann man sich oft nicht vor Gericht durchsetzen. Zu allem Übel muss man dann noch für die Kosten des Rechtsstreites gerade stehen. Das sollten Sie verhindern. Drehen Sie die Chancen eines Gerichtsstreits zu Ihren Gunsten durch die Beweise einer Detektei.

Die Experten der AB-Detektive Condor GmbH kennen die Tricks der Vermieter bei vorgetäuschtem Eigenbedarf und sind mit der Thematik vertraut. Wir bieten einen verlässlichen Service bei der Erlangung gerichtsverwertbarer Beweise. Wer vorsorgt hat vor Gericht die besseren Trümpfe in der Hand!

Schadensersatz einfordern, wenn Eigenbedarf nicht echt war

Ein weiterer Aspekt im Zusammenhang mit einer ungerechtfertigten Eigenbedarfskündigung ist das Thema Schadensersatz. Schadensersatzansprüche sind in der Regel stets dann gerechtfertigt, wenn der Vermieter zwar auf Basis von Eigenbedarf die Kündigung ausgesprochen hat, diese Gründe aber nur vorgeschoben waren.

Lässt sich das nachweisen, kann es für den Vermieter teuer werden.

Der ehemalige Mieter hat aus dem alten Mietverhältnis heraus dann Anspruch auf Schadenersatz. Wurde ihm aufgrund einer erfundenen Geschichte gekündigt, so muss er dafür gerade stehen.

Kündigung wegen Eigenbedarf

Detektive ermitteln wenn Zweifel bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf besteht.

Ein Beispiel aus der Praxis

Nach bestehendem Recht kann ein Vermieter ein Mietverhältnis in der Regel nicht durch eine ordentliche Kündigung beenden. § 573 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt nämlich, dass der Vermieter das nur dann machen darf, wenn er ein besonderes berechtigtes Interesse an einer solchen Kündigung nachweisen kann. Der Gesetzgeber stellt strenge Anforderungen daran.

Der Wunsch nach einer höheren Miete ist jedenfalls kein berechtigtes Interesse. Vermieter greifen also gerne zu einem Trick: eine vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung. Mit dieser meldet der Vermieter Eigenbedarf an der Wohnfläche an.

Dazu reicht es aus, wenn der Vermieter diesen Bedarf exakt dargelegt. Sagt er also als Beispiel, der volljährige Sohn wolle nun ausziehen und in eine eigene Wohnung, dann gilt das schon als Eigenbedarf – wenn es denn stimmt.

Hat er aber die eigene Nutzung nur vorgetäuscht, führt das neben dem Anspruch auf Schadensersatz dazu, dass die Kündigung unwirksam ist. Ihm fehlte dann nämlich das berechtigte Interesse.

Allerdings ist es für den Mieter schwer, einer ungerechtfertigten Kündigung auf die Spur zu kommen. In vielen Fällen zieht der Mieter dann zähneknirschend aus, was das erklärte Ziel des Vermieters war. Allerdings ist es dann rechtlich gesehen eine Täuschung. Ist diese zu beweisen hat das weitreichende Folgen.

Nachweis des rechtswidrigen Verhaltens

Ein Mieter bewohnte seit vielen Jahren eine schöne Wohnung in guter Lage. Die Miete war verhältnismäßig niedrig. Der Vermieter hatte schon Andeutungen gemacht, hier Veränderungen vornehmen zu wollen. Das war aber rechtlich bislang nicht möglich.

Eines Tages flatterte die Eigenbedarfskündigung ins Haus. Die Tochter wolle heiraten und das junge Paar solle in die Wohnung einziehen. Der Auszug müsse bis zum Jahresende erfolgen. Nun hatte aber der Betroffene große Zweifel an dem angemeldeten Eigenbedarf.

Beweise konnte nur ein Detektiv beschaffen. Der Kunde hatte keine andere Alternative, um zu seinem Recht zu kommen. Ziel der Ermittlungen war es festzustellen, ob die Tochter wirklich mit ihrem zukünftigen Mann in die Wohnung einziehen wolle.

Im Zuge der Ermittlungen kamen Fakten ans Tageslicht, die klar belegten, dass die Geschichte nicht stimmen konnte. Zwar waren die Hochzeitspläne durchaus korrekt. Allerdings lebte das traute Paar gut 100 Kilometer entfernt. Beide hatten eine feste Anstellung und Ermittlungen ergaben, dass eine berufliche Veränderung nicht vorgesehen war. Täglich 100 Kilometer zur Arbeit und wieder zurück zu fahren erschien unglaubwürdig.

Am Wohnort der Tochter stellte der Ermittler dann fest, dass diese zwar beabsichtige, ihre alte Wohnung aufzugeben. Allerdings hatte das Paar bereits ein Reihenhaus angemietet, in dem es nach der Hochzeit gemeinsam wohnen wolle. Somit war klar, dass der Eigentümer der Wohnung mit einer ungerechtfertigten Kündigung seinen Mieter aus der Wohnung haben wollte.

Ein Auszug kam mithin für den jetzigen Mieter nicht in Frage. Vielmehr wollte er es auf einen Prozess ankommen lassen. Er konnte sich sicher sein, dass das Urteil zu seinen Gunsten ausfallen dürfte. Ist der Eigenbedarf nur vorgeschoben, sind das bedeutsame Umstände, die die Kündigung nichtig machen.

Ist eine derartige Täuschung nachweisbar oder hat der Vermieter es unterlassen, einen später entfallenen Eigenbedarf seinem Mieter kundzutun, ist die Kündigung nicht wirksam. Wir reden dann von Rechtsmissbrauch. Dem Mieter steht für den vorgetäuschten Eigenbedarf der Ersatz seines entstandenen Schadens zu. Dieser basiert auf § 280 Abs. 1 BGB. Viele Urteile belegen das. Auch die Kosten für den Einsatz einer Detektei können erstattungsfähig sein.

Aufhebungsvertrag kann unwirksam sein wenn vorgetäuschter Eigenbedarf gegeben ist

Wenn ein Eigenbedarf nur vorgetäuscht ist, gilt ein geschlossener Aufhebungsvertrag als ungültig. Muss der Mieter bei Abschluss eines Vertrages zur Aufhebung des Mietverhältnisses nämlich davon ausgehen, dass ihm eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ausgesprochen wird, ist ein Vertrag auf einer solchen Basis unwirksam.

Der Betroffene hat hier das gleiche Recht auf seiner Seite, wie er es bei einer unwirksamen Kündigung auf Basis eines vorgeschobenen Eigenbedarfs hätte. In so einem Fall ist Schadensersatz zu leisten. Hierzu empfehlen wir die Lektüre des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 08.04.2009 mit dem Aktenzeichen VIII ZR 231/07.

Etwaige Ansprüche sind natürlich nachzuweisen. Weitere Informationen zum dem Urteil und Ihren Rechten erteilt Ihnen sicher gerne Ihr Anwalt.

Jetzt Angebot einholen bei fraglicher Eigenbedarfskündigung

Denken Sie, dass Sie mit einer unberechtigten Kündigung aus Ihrer Wohnung raus sollen? Bevor Sie sich eine neue Wohnung suchen, sollten Sie Ihre Rechtsposition prüfen. Ihre Rechte als Partei in dem Mietverhältnis sind hoch. Wenn die vorgetragenen Gründe für eine Eigenbedarfskündigung fraglich sein sollten, sprechen Sie mit Ihrem Anwalt und einem Detektiv.

Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten einer Ermittlung. Wenn man Ihnen kündigen will und die Gründe sind erfunden, können Sie sich nach geltendem Mietrecht wehren. Die Optionen dazu liegen in Ihrer Hand. Lassen Sie uns am besten gleich beraten.

Detektive Condor – Privatdetektive helfen Ihnen mit Beweisen zu Ihrem Recht.

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 durchschnittlich 4.82 Sterne von 497 Bewertungen

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Firma: AB-Detective Condor GmbH
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Kunde aus Mönchengladbach

Die Ermittlung war schnell und ausführlich.

 
Kunde aus Lind

Alles Bestens erledigt.

 
Kunde aus Frankfurt an der Oder

Vielen Dank. Es war eine super schnelle und hilfreiche Arbeit. Ihr Unternehmen würde ich durch Ihre Kompetenz jederzeit weiterempfehlen.

 
Kunde aus Adligenswil / Schweiz

Sehr freundliche Mitarbeiter, reibungsloser Ablauf.

 
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Ich bin sehr zufrieden, alles lief korrekt und diskret ab und vor allem gab es schnell ein Ergebnis. Ich bedanke mich nochmal bei allen Ihren Mitarbeitern.

 
Kunde aus Bonn

Es ist nicht wirklich möglich, Ihre Arbeit zu beurteilen, weil mir nicht bekannt ist, welche Anstrenungen Sie unternommen haben.

 
Kunde aus Bad Dürkheim

Haben meine Erwartung erfüllt.

 
Kunde aus Lichtenfels

Ich würde Sie jederzeit wieder beauftragen.

 
Kunde aus Mittelbach

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