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Vorgetäusch­ter Eigen­bedarf » Detektive beweisen ihn für Sie

Inhaltsübersicht

  • 1 Bei Streit um Eigenbedarf lassen Sie sich jetzt beraten
  • 2 Damit Sie vor Gericht nicht ohne Beweise sind
    • 2.1 Schadensersatz einfordern, wenn Eigenbedarf nicht echt war
    • 2.2 Ein Beispiel aus der Praxis
    • 2.3 Nachweis des rechtswidrigen Verhaltens
    • 2.4 Aufhebungsvertrag kann unwirksam sein wenn vorgetäuschter Eigenbedarf gegeben ist
  • 3 Jetzt Angebot einholen bei fraglicher Eigenbedarfskündigung
  • 4 Detektive Condor – Privatdetektive helfen Ihnen mit Beweisen zu Ihrem Recht.

Vorgetäuschter Eigenbedarf ist ein beliebtes Mittel, um unliebsame Mieter schnell und einfach loszuwerden. Die Kündigung basiert dann darauf, dass der Vermieter die Wohnung oder das Haus für sich oder einen Angehörigen benötigt.

Ein Streit zwischen Vermieter und Mieter endet nicht selten vor Gericht. Manchmal ist das so, weil vom Vermieter eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen wurde. Doch was ist, wenn diese nur vorgeschoben wird, um dem unliebsamen Mieter kündigen zu können?

Bei dem äußerst vielschichtigen Mietrecht sind manche Tatbestände nicht so sicher, wie man sie zunächst angenommen hat. Der Mieter sieht sich im Recht und den Vermieter im Unrecht, doch angesichts der komplizierten Rechtslage bewegt man sich ohne gerichtsverwertbare Beweise auf dünnem Eis. Hier helfen erfahrene Detektive.

Bei Streit um Eigenbedarf lassen Sie sich jetzt beraten

Eine erste Auskunft über die Möglichkeiten und Ermittlungswege erteilt Ihnen Ihr persönlicher Berater zur Aufklärung von vorgetäuschtem Eigenbedarf:

0800 – 11 12 13 14

(Bitte beachten, wir führen keine Rechtsberatung aus).

Damit Sie vor Gericht nicht ohne Beweise sind

Der Ausgang eines Rechtsstreits vor Gericht ist meist nicht absehbar. Auf offener See und vor Gericht sind Sie in Gottes Hand sagt ein altes Sprichwort. Da dürfte viel Wahres dran sein.

Um in der juristischen Auseinandersetzung bestmögliche Chancen zu haben, sind häufig Beweise notwendig. Und eben solche kann ein erfahrener und professioneller Privatdetektiv effizient beschaffen. Auf sich alleine gestellt und ohne Unterstützung durch den Profi kann man sich oft nicht vor Gericht durchsetzen. Zu allem Übel muss man dann noch für die Kosten des Rechtsstreites gerade stehen. Das sollten Sie verhindern. Drehen Sie die Chancen eines Gerichtsstreits zu Ihren Gunsten durch die Beweise einer Detektei.

Die Experten der AB-Detektive Condor GmbH kennen die Tricks der Vermieter bei vorgetäuschtem Eigenbedarf und sind mit der Thematik vertraut. Wir bieten einen verlässlichen Service bei der Erlangung gerichtsverwertbarer Beweise. Wer vorsorgt hat vor Gericht die besseren Trümpfe in der Hand!

Schadensersatz einfordern, wenn Eigenbedarf nicht echt war

Ein weiterer Aspekt im Zusammenhang mit einer ungerechtfertigten Eigenbedarfskündigung ist das Thema Schadensersatz. Schadensersatzansprüche sind in der Regel stets dann gerechtfertigt, wenn der Vermieter zwar auf Basis von Eigenbedarf die Kündigung ausgesprochen hat, diese Gründe aber nur vorgeschoben waren.

Lässt sich das nachweisen, kann es für den Vermieter teuer werden.

Der ehemalige Mieter hat aus dem alten Mietverhältnis heraus dann Anspruch auf Schadenersatz. Wurde ihm aufgrund einer erfundenen Geschichte gekündigt, so muss er dafür gerade stehen.

Ein Beispiel aus der Praxis

Nach bestehendem Recht kann ein Vermieter ein Mietverhältnis in der Regel nicht durch eine ordentliche Kündigung beenden. § 573 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt nämlich, dass der Vermieter das nur dann machen darf, wenn er ein besonderes berechtigtes Interesse an einer solchen Kündigung nachweisen kann. Der Gesetzgeber stellt strenge Anforderungen daran.

Der Wunsch nach einer höheren Miete ist jedenfalls kein berechtigtes Interesse. Vermieter greifen also gerne zu einem Trick: eine vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung. Mit dieser meldet der Vermieter Eigenbedarf an der Wohnfläche an.

Dazu reicht es aus, wenn der Vermieter diesen Bedarf exakt dargelegt. Sagt er also als Beispiel, der volljährige Sohn wolle nun ausziehen und in eine eigene Wohnung, dann gilt das schon als Eigenbedarf – wenn es denn stimmt.

Hat er aber die eigene Nutzung nur vorgetäuscht, führt das neben dem Anspruch auf Schadensersatz dazu, dass die Kündigung unwirksam ist. Ihm fehlte dann nämlich das berechtigte Interesse.

Allerdings ist es für den Mieter schwer, einer ungerechtfertigten Kündigung auf die Spur zu kommen. In vielen Fällen zieht der Mieter dann zähneknirschend aus, was das erklärte Ziel des Vermieters war. Allerdings ist es dann rechtlich gesehen eine Täuschung. Ist diese zu beweisen hat das weitreichende Folgen.

Nachweis des rechtswidrigen Verhaltens

Ein Mieter bewohnte seit vielen Jahren eine schöne Wohnung in guter Lage. Die Miete war verhältnismäßig niedrig. Der Vermieter hatte schon Andeutungen gemacht, hier Veränderungen vornehmen zu wollen. Das war aber rechtlich bislang nicht möglich.

Eines Tages flatterte die Eigenbedarfskündigung ins Haus. Die Tochter wolle heiraten und das junge Paar solle in die Wohnung einziehen. Der Auszug müsse bis zum Jahresende erfolgen. Nun hatte aber der Betroffene große Zweifel an dem angemeldeten Eigenbedarf.

Beweise konnte nur ein Detektiv beschaffen. Der Kunde hatte keine andere Alternative, um zu seinem Recht zu kommen. Ziel der Ermittlungen war es festzustellen, ob die Tochter wirklich mit ihrem zukünftigen Mann in die Wohnung einziehen wolle.

Im Zuge der Ermittlungen kamen Fakten ans Tageslicht, die klar belegten, dass die Geschichte nicht stimmen konnte. Zwar waren die Hochzeitspläne durchaus korrekt. Allerdings lebte das traute Paar gut 100 Kilometer entfernt. Beide hatten eine feste Anstellung und Ermittlungen ergaben, dass eine berufliche Veränderung nicht vorgesehen war. Täglich 100 Kilometer zur Arbeit und wieder zurück zu fahren erschien unglaubwürdig.

Am Wohnort der Tochter stellte der Ermittler dann fest, dass diese zwar beabsichtige, ihre alte Wohnung aufzugeben. Allerdings hatte das Paar bereits ein Reihenhaus angemietet, in dem es nach der Hochzeit gemeinsam wohnen wolle. Somit war klar, dass der Eigentümer der Wohnung mit einer ungerechtfertigten Kündigung seinen Mieter aus der Wohnung haben wollte.

Ein Auszug kam mithin für den jetzigen Mieter nicht in Frage. Vielmehr wollte er es auf einen Prozess ankommen lassen. Er konnte sich sicher sein, dass das Urteil zu seinen Gunsten ausfallen dürfte. Ist der Eigenbedarf nur vorgeschoben, sind das bedeutsame Umstände, die die Kündigung nichtig machen.

Ist eine derartige Täuschung nachweisbar oder hat der Vermieter es unterlassen, einen später entfallenen Eigenbedarf seinem Mieter kundzutun, ist die Kündigung nicht wirksam. Wir reden dann von Rechtsmissbrauch. Dem Mieter steht für den vorgetäuschten Eigenbedarf der Ersatz seines entstandenen Schadens zu. Dieser basiert auf § 280 Abs. 1 BGB. Viele Urteile belegen das. Auch die Kosten für den Einsatz einer Detektei können erstattungsfähig sein.

Aufhebungsvertrag kann unwirksam sein wenn vorgetäuschter Eigenbedarf gegeben ist

Wenn ein Eigenbedarf nur vorgetäuscht ist, gilt ein geschlossener Aufhebungsvertrag als ungültig. Muss der Mieter bei Abschluss eines Vertrages zur Aufhebung des Mietverhältnisses nämlich davon ausgehen, dass ihm eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ausgesprochen wird, ist ein Vertrag auf einer solchen Basis unwirksam.

Der Betroffene hat hier das gleiche Recht auf seiner Seite, wie er es bei einer unwirksamen Kündigung auf Basis eines vorgeschobenen Eigenbedarfs hätte. In so einem Fall ist Schadensersatz zu leisten. Hierzu empfehlen wir die Lektüre des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 08.04.2009 mit dem Aktenzeichen VIII ZR 231/07.

Etwaige Ansprüche sind natürlich nachzuweisen. Weitere Informationen zum dem Urteil und Ihren Rechten erteilt Ihnen sicher gerne Ihr Anwalt.

Jetzt Angebot einholen bei fraglicher Eigenbedarfskündigung

Denken Sie, dass Sie mit einer unberechtigten Kündigung aus Ihrer Wohnung raus sollen? Bevor Sie sich eine neue Wohnung suchen, sollten Sie Ihre Rechtsposition prüfen. Ihre Rechte als Partei in dem Mietverhältnis sind hoch. Wenn die vorgetragenen Gründe für eine Eigenbedarfskündigung fraglich sein sollten, sprechen Sie mit Ihrem Anwalt und einem Detektiv.

Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten einer Ermittlung. Wenn man Ihnen kündigen will und die Gründe sind erfunden, können Sie sich nach geltendem Mietrecht wehren. Die Optionen dazu liegen in Ihrer Hand. Lassen Sie uns am besten gleich beraten.

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Detektei Condor

4,8
118 Abstimmungs­ergebnisse

Firma jetzt bewerten

Firma: AB-Detective Condor GmbH
Telefon: 0800 – 11 12 13 14
Mail: info@detectivecondor.de

Das sagen zufriedene Kunden über die Detektei Condor:

Kunde aus Frankfurt am Main

Sehr professionelle und zielgerichtete Ausführung unseres Auftrages, sehr gute arbeitsrechtliche Betrachungsweise.

 
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Die gute Beratung, der Service und die spontane Einsatzmöglichkeit haben uns überzeugt.

 
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Wir werden Sie weiterempfehlen.

 
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Es war alles sehr professionell und reibungslos im Ablauf.

 
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Dankeschön.

 
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Kunde aus Isernhagen

Seriöse Beratung, gründliche Recherche.

 
Kunde aus Mannheim

Sehr detaillierte Besprechung und Vorbereitung des Auftrages. Stets sehr freundlich, diskret, gedulig und professionell.

 
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Unsere Vermutung wurde durch Ihre Arbeit bestätigt.

 
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Bin mit dem Ergebnis zufrieden. Zusammenarbeit klappt gut & diskret.

 
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Werden uns bei Bedarf wieder bei Ihnen melden. Super Arbeit. Falls Sie nichts dagegen haben sollten, würde ich Ihr Unternehmen weiter empfehlen.

 
Kunde aus Moers

Bei den geringen Daten, die ich geben konnte, haben Sie sehr schnell eine sehr gute Arbeit geleistet.

 
Kunde aus Oberhausen

Trotz Schwierigkeiten bei der Zeitplanung wurde der Auftrag sehr gut ausgeführt. Vielen Dank dafür. Vielen Dank schon mal im Voraus und für Ihre Hilfe. Ich werde Sie selbstverständlich weiterempfehlen.

 
Kunde aus Cloppenburg

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Zusammenarbeit und das freundliche Miteinander.

 
Kunde aus Celle

Ich bin sehr mit Ihnen zufrieden, besser konnte es nicht sein.

 
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Hatte durch Ihre Arbeit ein sicheres Gefühl bekommen.

 
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Fachlich sehr kompetent.

 
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Ihre Mitarbeit trug zur Objektivierung bei, weshalb wir im Prozess den Ausgang (Vergleich) mitbestimmen konnten.

 
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Fachkompetente Mitarbeiter sehr offene freundliche Telefonate.

 
Sybille F.

Die Detektei war sehr schnell, kompetent und freundlich. Danke

 
Kunde aus Dortmund

Hat sich für mich gelohnt, würde ich immer wieder machen. Gute Arbeit. Danke.

 
Kunde aus Braunschweig

Ich bedanke mich für die professionelle Durchführung.

 
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Ich fühlte mich sicher während Ihrer Begleitung.

 
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Kunde aus Borken

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Kunde aus Stuttgart

Schnell und gut.

 
Kunde aus Alpen

Sehr gute und genaue (detailierte) Beschreibung der Recherchen.

 
Kunde aus Felde

Kontakt mit der Dame aufgenommen

 
Kunde aus Geldern

Alles bestens geklappt.

 
Kunde aus Achim

Die Zielperson hat von der Observation nichts mitbekommen.

 
Kunde aus Köln-Porz

Alles gut gelaufen.

 
Kunde aus Gelsenkirchen

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Kunde aus Oberhausen

Vielen Dank für die zeitnahe und zielführende Bearbeitung.

 
Kunde aus Kirchheim

Super Arbeit, super Service, alle Mitarbeiter mit denen ich Kontakt hatte. Sehr freundlich, diskret und kompetent. Vielen Dank, auch wenn ich mir ein anderes Ergebnis gewünscht hätte, aber dafür können Sie ja nichts.

 
Kunde aus Calau

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Kunde aus Freden (Leine)

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Kunde aus Leipzig

Sehr gute Betreuung und Beratung, kundenorientierte Leistung.

 
Kunde aus Berlin

Service war sehr gut und alle Mitarbeiter waren sehr nett und freundlich.

 
Kunde aus Nordhorn

Kurze Reaktionszeiten + ständige Erreichbarkeit waren super.

 
Kunde aus Münster

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Kunde aus Schwandorf

Durch Herrn … erhielt ich immer zeitnah telefonisch Informationen – sehr gute Zusammenarbeit.

 
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Kunde aus Lensahn

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Kundin aus Perleberg

Ich wurde sehr freundlich und ausführlich beraten und mein Auftrag war in kurzer Zeit erledigt. Mit den Ergebnissen bin ich sehr zufrieden. Ich bedanke mich noch einmal für die nette und freundliche Behandlung durch die Mitarbeiter der Detektei.

 
Kunde aus Niedersachsen

Ich bin mit Ihrer Arbeit hochzufrieden. Freundliche Kommunikation, äußerst zügige Erledigung. Jederzeit gern wieder!

 
Kunde aus Dortmund

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Kunde aus Plettenberg

Würde Sie weiterempfehlen.

 
Kunde aus Münster

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Kunde aus Emden

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Kunde aus Hamburg

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Kunde aus Berlin

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Kunde aus Potsdam

Alles gut gemacht …, dass das Ergebnis nicht so war wie gewünscht, lag nicht an Ihnen.

 
Kunde aus Arnsberg

Kompetente Beratung hat sehr gefallen. Zwischenberichte während der Ausführung auch.

 
Kunde aus Niederwürschnitz

Die Aufträge wurden ordnungsgemäß ausgeführt.

 
Kunde aus Greven

Ja, ich war sehr zufrieden mit Ihrer Arbeit und würde Sie gerne in dieser Angelegenheit noch einmal beauftragen.

 
Kunde aus Niederlauterbach/Wolnzach

Die Observation war sehr gut geplant.

 
Kunde aus Horn

Nach den positiven Erfahrungen werde ich Sie weiterempfehlen!

 
Kunde aus Haselünne

Alles ist in Ordnung,… Danke für alles …

 
Kunde aus Kiel

Schnelle, unkomplizierte, freundliche Auftragsabwicklung.

 
Kunde aus Bad Säckingen

Ich bin sehr zufrieden, konnte mit Ihren Infos weiteres veranlassen.

 
Kunde aus Emden

Auftrag wunschgemäß erfüllt, bitte um Endabrechnung.

 
Kunde aus Herne

Mir hat Ihre professionelle Arbeit gefallen.

 
Kunde aus Bad Laasphe

Sehr hohe Fachkompetenz durch Herrn …, sofortige Infos. Vielen Dank nochmal.

 
Kunde aus Hildesheim

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Kunde aus Pattensen

Besonders erwähnenswert ist die ausgezeichnete Beratung im Vorfeld sowie die Kurzfristigkeit des Einsatzes und die detaillierte Kommunikation am Einsatztag.

 
Kunde aus Velbert

Gutes Aufnahmegespräch, schnelle Reaktion.

 
Kunde aus Wetteringen

Da das Ermittlungsergebnis für uns sehr positiv ausgefallen ist, sind wir natürlich bestens zufrieden!

 
Kunde aus Ettenheim

Gute Ausführung, gutes Ergebnis, mit viel Mühe.

 
Kunde aus Westerheim

Ein super Team vielen Dank.

 
Kunde aus Essen

Bisher eine zufriedenstellende Arbeit erledigt.

 
Kunde aus Dortmund

Ich war zufrieden und würde Sie auch weiterempfehlen.

 
Kunde aus Münster

Gute Arbeit.

 
Kunde aus Kierspe

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Kunde aus Zossen / OT Glienick

Guter Service – leider ohne Erfolg.

 
Kunde aus Hamburg

Sie haben Ihren Auftrag sehr gut erfüllt und ich bin sehr zufrieden. Danke!

 
Kunde aus Recklinghausen

Ich war sehr zufrieden Herr … war sehr nett und kompetent.

 
Kunde aus Berlin

Danke dass Herr … mir empfohlen hat die Sache nicht fallen zu lassen.

 
Kunde aus Igis/Schweiz

Besten Dank für Ihren Einsatz, ich bin sehr zufrieden damit.

 
Kunde aus Hannover

Netter Kontakt und sehr korrekte Abwicklung – gerne wieder!

 
Kunde aus Aurich

Man kannte sich nicht, dennoch ein vertrautes und gutes Gefühl.

 
Kunde aus Gifhorn

Kontakt und kurzfristige Durchführung haben sehr gut funktioniert.

 
Kerstin J.

Sehr gute Beratung, schneller Rückruf.

 
Kunde aus Griesheim

Alles bestens gelaufen.

 
Kunde aus Niederwürschnitz

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Kunde aus Berlin

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Kunde aus Dortmund

Ich war bestens zufrieden!! Aber ich hoffe trotzdem, Ihre Hilfe nicht mehr in Anspruch nehmen zu müssen. Besten Dank.

 
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Freundlicher Kontakt, zügige Rückmeldung. Danke!

 
Kunde aus Münster

Ich habe mich sehr sicher gefühlt.

 
Kunde aus Hamburg

Schnelle und unkomplizierte Abwicklung trotz des „ad hoc“-Einsatzes. Vielen Dank für die schnelle unkomplizierte Abwicklung, bei Bedarf komme ich gern auf Ihre Detektei zurück.

 
Kunde aus Berlin

Die Information während des Einsatzes waren aufregend und wiederum auch erleichternd „super“.

 
Kunde aus Eppelheim

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Kundin aus Aspach (71546)

Sehr kompetent, sachlich und gerade noch rechtzeitig gekommen. Ich bin sehr, sehr dankbar!

 
Kunde aus Dauchingen

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Kunde aus Rumohr

Wir melden uns wieder.

 
Kunde aus Noderstedt

Eine sehr gute und auch neutrale Beratung.

 

*Nicht in jeder Stadt unterhalten wir örtliche Büros, um zu Ihren Gunsten unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Alle Einsätze werden von unserer zentralen Leitstelle in Dorsten, Nordrhein-Westfalen koordiniert und verwaltet. Unsere Detektiv-Hotline 0800 – 11 12 13 14 ist kostenlos und die *Rufumleitungen sind zum Ortstarif nutzbar. Es entstehen Ihnen hierbei keine Zusatzkosten. Die Bearbeitung der operativen Einsätze vor Ort erfolgt schnell und effektiv durch unsere mobilen und bundesweit aufgestellten Einsatzkräfte. Die hohe Verfügbarkeit unserer Einsatzkräfte ermöglicht es uns, bundesweit schnelle und effektive Einsätze, nahezu zu jeder Zeit und an jedem Ort, durchzuführen.

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