Autor: Svenja Meismann, Director World Association of Detectives
Ein Grundstück gehört demjenigen, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Dabei gilt es zwischen dem Eigentümer und dem Besitzer zu unterscheiden. Nur der Grundstückseigentümer ist im Grundbuchamt als solcher vermerkt. Es gelten die Regelungen von §891 BGB.
Sie erfahren in diesem Artikel, wie Sie selber herausfinden, wem ein Grundstück gehört oder diese Information von einem Detektiv einholen lassen. Wenn Sie den Eigentümer von einem Grundstück ermitteln wollen, finden unsere Ermittler das für Sie heraus.
Offene Grundstücksfragen können aus den unterschiedlichsten Gründen auftreten. Nicht immer erhalten Sie bei den Grundbuchämtern auf Ihre Anfrage eine aussagekräftige Antwort. Die Gründe dafür können vielfältig sein, oft scheitert es aber am berühmten Amtsschimmel.
Wer ein berechtigtes Interesse hat, kann Einsicht in das Grundbuch nehmen und so den Eigentümer eines Grundstücks ermitteln. Leider ist die Einsichtnahme in das Grundbuchblatt oft viel komplizierter als gedacht, weil Unterlagen fehlen oder der aktuelle Grundstückseigentümer mit seiner aktuellen Adresse gar nicht eingetragen ist.
Selber können Sie einige Schritte zur Recherche unternehmen. Dazu zählen:
Diese Schritte beleuchten wir später in diesem Artikel Punkt für Punkt.
Auf den ersten Blick scheint es einfach zu sein, den Eigentümer von einem Grundstück zu ermitteln. In Deutschland ist jedes Landstück vermessen und wird zusammen mit dem Grundstückseigentümer im Grundbuch eingetragen. Die Grundbücher werden vom Grundbuchamt verwaltet und aktualisiert.
Wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, bekommt Einsicht ins Grundbuch und erfährt, wem die Immobilie zuzuordnen ist. Ein Recht zur Einsicht steht verschiedenen Personen zu. In erster Linie ist es der Grundstückseigentümer, der sich Zugang zum Grundbucheintrag verschaffen kann und Informationen darüber bekommt, welche Details an dieser Stelle genau eingetragen wurden.
Im Grundbuch werden neben den Eigentumsverhältnissen auch Darlehen, Bürgschaften und Hypotheken eingetragen. Ist der Grundstückseigentümer verschuldet und wurde er zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung aufgefordert, können die Gläubiger die Eintragung ins Grundbuch erzwingen. So sichern Sie sich im Falle eines Verkaufs des Grundstücks Ihren Anteil.
Nicht nur der Grundstückseigentümer, sondern auch verschiedene Behörden haben das Recht, einen Auszug aus dem Grundbuch zu verlangen. In der Regel geschieht dies, um das Vermögen des Grundstückseigentümers zu ermitteln oder weil ein Verkauf des Grundstücks ansteht.
Grundsätzlich haben Unbefugte keinen Zugang zum Grundbuch. Ein Gericht kann jedoch etwas anderes anordnen, wenn dies aus rechtlichen Gründen geboten erscheint. Tatsächlich sind Grundbucheintragungen nicht öffentlich, so dass Unbefugte keinen Zugang haben, sondern das berechtigte Interesse an der Einsicht beim zuständigen Grundbuchamt nachweisen müssen.
Beim Grundbuchamt können Sie Auskunft über den Eigentümer erhalten. Voraussetzung: Sie haben ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, wer Eigentümer eines Grundstücks, eines Flurstücks oder von Immobilien auf dem Areal ist. Zuständig ist grundsätzlich die Behörde der Stadt oder Gemeinde, in der das Grundstück liegt. An diese ist die Anfrage zu richten. Auf den Wohnsitz des Eigentümers kommt es nicht an.
Dem Antrag auf Auskunft über den Eigentümer des Grundstücks wird nur stattgegeben, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Sie müssen damit rechnen, dass das Amt Ihre Anfrage nicht sofort beantwortet. Vor allem in größeren Städten sind die Ämter überlastet und es kann einige Wochen dauern, bis Sie eine Antwort mit dem Grundbuchauszug erhalten.
Fragen Sie bei einem Notar nach dem Eigentümer der Immobilie. Notare sind Juristen mit einer besonderen Qualifikation. Sie begleiten die künftigen Grundstückseigentümer bei der Abfassung und Unterzeichnung des Kaufvertrags und stehen ihnen auch sonst in allen Rechtsfragen zur Seite.
Wenn Sie bei den zuständigen Behörden keine Auskunft erhalten, kann Ihnen ein Notar in begründeten Fällen weiterhelfen und feststellen, wem das Grundstück gehört. Dies ist allerdings nur möglich, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach § 12 GBO nachweisen können und in einem nachvollziehbaren Zusammenhang mit dem Grundstück stehen.
Die Vor-Ort-Recherche liefert Ihnen oft Antworten und führt nicht selten zum Ziel. Der Nachbar der von Ihnen ins Auge gefassten Immobilie kennt in vielen Fällen den Eigentümer. Oder er hat gehört, dass das Objekt verkauft oder versteigert wurde. Die Leute reden über solche Dinge und deshalb wissen die Nachbarn mehr, als Sie denken.
Sie können versuchen, auf diesem Weg Informationen über den Eigentümer der Immobilie zu erhalten. Es ist jedoch nicht sicher, ob Ihnen diese Informationen weiterhelfen. Vor Gericht können Sie sich nicht auf die Auskunft eines Nachbarn berufen.
Auch ein Mieter, der auf einem bebauten Grundstück wohnt, weiß in der Regel, wer der Eigentümer ist. Fragen Sie ihn also. Das kann nicht schaden. Ist das Grundstück jedoch ein unbebautes Baugrundstück, entfällt diese Möglichkeit und Sie erhalten keine Antwort.
Ist das Haus bewohnt, können Sie sich bei einer Recherche vor Ort direkt an die Bewohner wenden. Sie wissen in den meisten Fällen, wem das Grundstück gehört und können Ihnen die gewünschten Informationen geben, wenn sie dazu bereit sind.
Natürlich sind die Bewohner dazu nicht verpflichtet, und Sie können nichts erzwingen. Handelt es sich um ein vermietetes Objekt oder ein vermietetes Haus, können Sie den Eigentümer eventuell über den Hausmeister ausfindig machen. Dieser weiß mit Sicherheit, wem die Immobilie gehört und kann Sie an die entsprechenden Stellen verweisen.
Sie möchten den Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstücks ermitteln und die Behörden sind in Ihrem Fall nicht zuständig? Dann gibt es eine Lösung. Sie können einen Detektiv damit beauftragen, herauszufinden, wer als Eigentümer eingetragen ist.
Ein Detektiv tritt nicht öffentlich in Erscheinung. Die Ermittlung des Grundstücks- oder Hausbesitzers erfolgt diskret und führt in den meisten Fällen zu einem positiven Ergebnis.
Bevor Sie sich lange mit Ämtern oder den Bestimmungen des BGB herumschlagen, können Sie die Informationen einfach und schnell durch einen Detektiv ermitteln lassen. So erfahren Sie vielleicht sogar, ob die Immobilie demnächst zum Verkauf steht und können entsprechend handeln.
Übrigens: Nicht alle Grundstücke sind nach der geltenden Grundbuchordnung zwangsläufig im Grundbuch verzeichnet. Die Grundbuchordnung ist ein deutsches Grundbuchgesetz, das zusammen mit der Grundbuchverfügung als formelles Recht das Verfahren bei Eintragungen in das Grundbuch regelt.
Die Grundbuchämter bei dem jeweiligen Amtsgericht führen das Grundbuch, wobei bestimmte meist in kirchlicher oder öffentlicher Hand befindliche Grundstücke nur auf Verlangen ein Grundbuchblatt erhalten.
Die eigenständige Ermittlung von Grundstückseigentümern mag auf den ersten Blick einfach erscheinen, aber sie birgt zahlreiche Hindernisse, angefangen beim Nachweis des berechtigten Interesses, das von Grundbuchamt zu Grundbuchamt anders ausgelegt wird.
Oft sind Grundbuchdaten nur eingeschränkt zugänglich oder es fehlt ein klarer Überblick über die notwendigen Schritte. Zudem können rechtliche Hürden und der Schutz personenbezogener Daten die Recherche erheblich erschweren.
Erfolgsfaktoren wie Geduld, ein zielgerichtetes Vorgehen und der Zugang zu verlässlichen Quellen sind entscheidend. Aber auch der Zeitaufwand und die möglichen Kosten einer Eigenrecherche sollten berücksichtigt werden.
Ein Vergleich mit professionellen Dienstleistungen zeigt häufig, dass die Erfolgsquote bei Experten deutlich höher ist, während der Aufwand für den Suchenden minimal bleibt. Wer also seine eigenen Ressourcen und Fähigkeiten realistisch einschätzt, kann besser entscheiden, ob eine Eigenrecherche sinnvoll ist oder ob es effektiver ist, einen erfahrenen Dienstleister zu beauftragen.
Sie haben Interesse daran, den Eigentümer eines Grundstücks zu erfahren? Oder Sie möchten den Besitzer von Flurstücken ermitteln? Welcher Person gehört welches Flurstück oder wie können Sie den Hausbesitzer herausfinden?
All das sind Fragen, die Sie bei Ihren eigenen Bemühungen nicht klären können, um den Eigentümer der Liegenschaft beim Grundbuchamt oder Katasteramt zu erfahren? Dann hilft ein Privatdetektiv bei der Suche nach dem Grundstückseigentümer oder den Grundstückseigentümern.
Er kann für Sie ermitteln und dabei herausfinden, wie die Besitzverhältnisse sind und wem das Grundstück oder die Immobilie gehört. In Ihrem Auftrag ermittelt der Detektiv unauffällig, in wessen Eigentum Grund und Boden das Areal steht, das für Sie interessant ist.
Wenn Sie also an einem Kauf interessiert sind, prüfen wir für Sie persönlich, wer der jeweilige Rechteinhaber und Eigentümer des Grundstücks ist. Dieser Eigentümer entscheidet natürlich selbst, ob er das Objekt verkaufen möchte oder nicht.
Lassen Sie uns Ihrer Frage: „Wem gehört das Grundstück?“ auf den Grund gehen. Wir arbeiten für Privatpersonen und Grundstücksentwicklungsgesellschaften gleichermaßen.
Rufen Sie uns einfach an und fragen nach oder schreiben eine Nachricht wegen der Eigentümerauskunft. Bestimmt können wir Ihnen helfen. Unsere Erfolgsquote zur Ermittlung von Eigentum ist extrem hoch. Kontaktieren Sie uns über die kostenlose Nummer und lassen sich beraten, welche Optionen es gibt. Sie erfahren in der Beratung mehr über die Kosten um den Eigentümer zu ermitteln:
0800 – 11 12 13 14
Wir sind seit drei Generationen Mitglied in der World Association of Detectives, dem größten Detektiv-Verband der Welt. Im Weltverband stellen wir einen Board Member als Director der WAD.
Über einen unserer Geschäftsführer sind wir Mitglied im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG), nachdem er zuvor schon Jahrzehnte im BDD und BID Mitglied war.
Wir sind seit Jahrzehnten Mitglied in der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. Der Verband ist Mitglied der Public Private Partnership "Sicherheits-Partnerschaft NRW gegen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität".
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*Nicht in jeder Stadt unterhalten wir örtliche Büros, um zu Ihren Gunsten unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Alle Einsätze werden von unserer zentralen Leitstelle in Dorsten, Nordrhein-Westfalen koordiniert und verwaltet. Unsere Detektiv-Hotline 0800 – 11 12 13 14 ist kostenlos und die *Rufumleitungen sind zum Ortstarif nutzbar. Es entstehen Ihnen hierbei keine Zusatzkosten. Die Bearbeitung der operativen Einsätze vor Ort erfolgt schnell und effektiv durch unsere mobilen und bundesweit aufgestellten Einsatzkräfte. Die hohe Verfügbarkeit unserer Einsatzkräfte ermöglicht es uns, bundesweit schnelle und effektive Einsätze, nahezu zu jeder Zeit und an jedem Ort, durchzuführen.