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Wem gehört das Grundstück? » So finden Sie es heraus

Inhaltsübersicht

  • 1 Offene Fragen zum Eigentümer von einem Grundstück beantworten
  • 2 Das Grundbuchamt gewährt Auskunft bei berechtigtem Interesse
  • 3 Wem gehört ein Grundstück? Möglichkeiten zur Ermittlung des Eigentümers
    • 3.1 1. Einsicht ins Grundbuch nehmen
    • 3.2 2. Nachfrage zum Besitzer des Grundstücks über einen Notar
    • 3.3 3. Reden Sie mit Nachbarn
    • 3.4 4. Sprechen Sie Bewohner oder Mieter an
    • 3.5 5. Ein Detektiv ermittelt für Sie den Besitzer
  • 4 Jetzt beraten lassen, wie eine Detektei Ihnen helfen kann

Offene Fragen zum Eigentümer von einem Grundstück beantworten

Sie erfahren in diesem Artikel, wie Sie selber herausfinden, wem ein Grundstück gehört oder diese Information von einem Detektiv einholen lassen.

Offene Grundstücksfragen können sich aus den verschiedensten Gründen ergeben. Nicht immer gibt das Grundbuch eine passende Antwort.

Jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, kann Einsicht ins Grundbuch nehmen und so den Eigentümer eines Grundstücks ermitteln. Leider ist es oftmals sehr viel komplizierter, weil Unterlagen fehlen oder der aktuelle Eigentümer mit seiner gegenwärtigen Adresse gar nicht eingetragen ist.

Selber können Sie einige Schritte zur Recherche unternehmen. Dazu zählen:

  1. Einsicht ins Grundbuch beim Grundbuchamt nehmen
  2. Einen Notar fragen
  3. Nachbarn fragen
  4. Bewohner oder Mieter ansprechen, falls es schon bebaut ist
  5. Einen Detektiv einschalten

Diese Schritte beleuchten wir später in diesem Artikel Punkt für Punkt.

Das Grundbuchamt gewährt Auskunft bei berechtigtem Interesse

Auf den ersten Blick scheint es einfach zu sein, den Eigentümer von einem Grundstück zu ermitteln. In Deutschland ist jedes Landstück vermessen und wird zusammen mit dem Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Die Grundbücher werden vom Grundbuchamt verwaltet und aktualisiert.

Grundstücksbesitzer finden

Wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, bekommt Einsicht ins Grundbuch und erfährt, wem die Immobilie zuzuordnen ist. Ein Recht zur Einsicht steht verschiedenen Personen zu. In erster Linie ist es der Eigentümer, der sich Zugang zum Grundbuch verschaffen kann und Informationen darüber bekommt, was genau eingetragen wurde.

Neben den Besitzverhältnissen werden auch Kredite, Bürgschaften und Hypotheken im Grundbuch registriert. Ist der Eigentümer verschuldet und wurde er zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung aufgefordert, können die Gläubiger einen Grundbucheintrag erzwingen. So sichern Sie sich im Falle eines Verkaufs von Haus und Grundstück ihren Anteil.

Nicht nur der Grundstückseigentümer, sondern auch verschiedene Behörden haben das Recht, einen Auszug aus dem Grundbuch anzufordern. In der Regel geschieht dies, um das Vermögen des Grundstückseigentümers zu ermitteln oder weil der Verkauf vom Grundstück ansteht.

Grundsätzlich haben unberechtigte Personen keinen Zugang zu den Grundbucheinträgen. Ein Gericht kann jedoch abweichende Festlegungen treffen, wenn das aus rechtlichen Gründen notwendig erscheint. Grundsätzlich sind Grundbucheinträge nicht öffentlich, so dass unberechtigte Personen keinen Zugang haben.

Wem gehört ein Grundstück? Möglichkeiten zur Ermittlung des Eigentümers

1. Einsicht ins Grundbuch nehmen

Sie können eine Information zum Eigentümer beim Grundbuchamt einholen. Voraussetzung: Sie haben ein berechtigtes Interesse zu erfahren, wer der Eigentümer eines Grundstücks ist. Zuständig ist grundsätzlich die Behörde der Stadt oder Gemeinde, in der sich das Grundstück befindet. Der Wohnsitz des Eigentümers spielt keine Rolle.

Dem Auskunftsersuchen, wem das Grundstück gehört, wird nur stattgegeben, wenn Sie Ihr berechtigtes Interesse nachweisen können. Sie sollten sich darauf einstellen, dass das Amt Ihre Anfrage nicht sofort beantwortet. Vor allem in größeren Städten sind die Ämter überlastet und es kann mitunter einige Wochen dauern, bis Sie eine Antwort bekommen.

2. Nachfrage zum Besitzer des Grundstücks über einen Notar

Stellen Sie eine Anfrage zum Eigentümer der Liegenschaft bei einem Notar. Notare sind Rechtsanwälte mit einer speziellen Qualifikation. Sie begleiten künftige Grundstückseigentümer bei der Erstellung und Unterzeichnung vom Kaufvertrag und stehen auch sonst in allen Rechtsfragen zur Seite.

Wenn Sie bei den zuständigen Behörden keine Auskunft bekommen, kann Ihnen ein Notar in manchen begründeten Fällen weiterhelfen und feststellen, wem das Grundstück gehört. Dies ist allerdings nur möglich, wenn Sie zum Beispiel nachweisen können, dass Sie einen berechtigten Bezug zum Areal haben.

3. Reden Sie mit Nachbarn

Der Nachbar der Immobilie, über die Sie mehr zu wissen wünschen, kennt in vielen Fällen den Eigentümer. Oder er hat gehört, dass die Immobilie verkauft oder versteigert wurde. Die Leute reden über so etwas und daher wissen Nachbarn mehr als Sie glauben.

Sie können versuchen, auf diesem Wege Auskünfte über den Eigentümer des Grundstücks einzuholen. Ob diese Informationen später für Sie verwendbar sind, ist jedoch nicht sicher. An offizieller Stelle können Sie sich nicht auf die Auskunft berufen, die Ihnen ein Nachbar gegeben hat.

Auch ein Mieter, der auf einem bebauten Stück Land lebt, weiß in der Regel, wer der Eigentümer ist. Fragen Sie ihn also. Schaden kann das nicht. Ist das Land aber unbebaut, entfällt diese Option natürlich.

4. Sprechen Sie Bewohner oder Mieter an

Ist das Grundstück bewohnt, können Sie die Bewohner direkt ansprechen. Sie wissen in den meisten Fällen, wem die Immobilie gehört, und können Ihnen die gewünschte Auskunft geben, wenn sie denn wollen.

Die Bewohner sind natürlich nicht dazu verpflichtet und Sie können nichts erzwingen. Handelt es sich um eine Immobilie oder um ein Haus, das vermietet ist, können sich den Besitzer eventuell über den Hauswart ermitteln. Dieser weiß mit Sicherheit, wem die Immobilie gehört, und kann Sie an die entsprechenden Stellen verweisen.

5. Ein Detektiv ermittelt für Sie den Besitzer

Möchten Sie den Eigner einer Immobilie oder eines Grundstücks ermitteln und fühlen sich die Behörden in Ihrem Fall für dieses Thema nicht zuständig? Dann gibt es dennoch eine Lösung. Sie können durch einen Detektiv feststellen lassen, wer als Eigentümer des Grundstücks registriert ist.

Ein Detektiv tritt öffentlich nicht in Erscheinung. Das Ermitteln des Grundstücks- oder Hausbesitzers geschieht im Verborgenen und bringt in den meisten Fällen ein positives Ergebnis.

Bevor Sie sich lange mit den öffentlichen Ämtern oder mit den Bestimmungen des BGB auseinandersetzen, können Sie die Informationen einfach und schnell durch einen Detektiv ermitteln lassen. So bekommen Sie vielleicht sogar heraus, ob das Objekt eventuell in nächster Zeit zum Verkauf steht und können entsprechend handeln.

Jetzt beraten lassen, wie eine Detektei Ihnen helfen kann

Sie haben Interesse daran, den Eigentümer eines Grundstücks zu erfahren? Und Sie kommen bei Ihren eigenen Bemühungen um den Eigentümer der Liegenschaft beim Grundbuchamt oder Katasteramt nicht weiter? Dann hilft ein Privatdetektiv.

Er kann für Sie ermitteln und dabei herausfinden, wie die Besitzverhältnisse sind und wem das Grundstück oder die Immobilie gehört. In Ihrem Auftrag ermittelt der Detektiv unauffällig, in wessen Eigentum Grund und Boden das Areal steht, das für Sie interessant ist.

Wenn Sie also Interesse an einem Kauf haben, prüfen wir persönlich für Sie, wer der Inhaber der jeweiligen Rechte und der Eigentümer ist. Dieser Eigentümer entscheidet freilich selber, ob er das Objekt verkaufen möchte oder nicht.

Rufen Sie uns einfach an und fragen nach oder schreiben eine Nachricht. Diese lesen wir zu den allgemeinen Bürozeiten. Bestimmt können wir Ihnen helfen. Unsere Erfolgsquote zur Ermittlung von Eigentum ist extrem hoch. Kontaktieren Sie uns über die kostenlose Nummer und lassen sich beraten, welche Optionen zum Kauf es gibt. Sie erfahren dann auch mehr über die Kosten:

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Ich hätte schon vile früher Kontakt zu Ihnen aufnehmen sollen, dann wäre mir viel Ärger erstpart geblieben.

 
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Sehr gute Zusammenarbeit und sehr gut Korrespondenz.

 
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