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Ehe­ähnliches Verhält­nis » Detektiv beweist Lebens­gemeinschaft

Inhaltsübersicht

  • 1 Beratung bei Ermittlungen in Unterhaltsfragen
  • 2 Was ist eine eheähnliche Gemeinschaft?
  • 3 Verwirkungsgrund für Unterhalt: eheähnliche Gemeinschaft
  • 4 Rechtsprechung bei eheähnlicher Gemeinschaft
  • 5 Weiteres Urteil zu Entfall des Unterhalts bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft
    • 5.1 Verfestigte Beziehung lag vor
  • 6 Wo werden die meisten Ehen geschieden?
  • 7 Jetzt von einem Detektiv zu Ermittlungen bei eheähnlicher Gemeinschaft beraten lassen

Sie zahlen Unterhalt für Ihre Ex-Frau, doch diese hat ein eheähnliches Verhältnis mit einem anderen Mann?

Um Beweise für eine eheähnliche Gemeinschaft zu bekommen, bedarf es meist externer Hilfe. Hilfe die ein Detektiv bieten kann. Denn durch die Ermittlung und Beweisführung einer Detektei lässt sich eine häusliche und wirtschaftliche Lebensgemeinschaft häufig nachweisen.

Ein partnerschaftliches Zusammenleben kann ein Rechtsverhältnis in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft vorliegen. Das Zusammenleben in häuslicher und wirtschaftlicher Gemeinschaft oder Lebensgemeinschaft gilt es allerdings zu beweisen, wenn Sie als Betroffener davon profitieren wollen.

Und diese Beweise für die Existenz einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ermittelt die Detektei Condor für Sie.

Beratung bei Ermittlungen in Unterhaltsfragen

Ein Privatdetektiv unseres Teams berät Sie gerne in Ihrem Unterhaltsfall über die Ermittlungsmöglichkeiten in Ihrem Fall. Sie erreichen uns gratis unter der

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Was ist eine eheähnliche Gemeinschaft?

Mit der Reform des Unterhaltsrechts im Januar 2008 gab es durch § 1579 Nr. 2 BGB eine Neuerung. Danach kann jemand den Anspruch auf Zahlungen zum Unterhalt verlieren, wenn er in einer verfestigten Gemeinschaft mit einem anderen Partner zusammen lebt.

Das muss also

  • weder Ehe
  • noch eingetragene Lebenspartnerschaft

sein, sondern es reicht, dass beide Partner überwiegend gemeinsam in einer oder zwei Wohnungen leben. Keine Rolle spielen innere Bindungen, da diese rechtlich nicht mit einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gleichzusetzen sind.

Im Rechtssinn sprechen die Juristen von einer

  1. eheähnlichen Gemeinschaft
  2. oder einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

Auch der Begriff sozioökonomische Gemeinschaft fällt in diesem Zusammenhang. Diese wird dann angenommen, wenn zwei Personen dauerhaft zusammenleben, ohne dabei verheiratet zu sein. Sie haben dabei den gleichen Lebensmittelpunkt, leben aber nicht in einer ehelichen Lebensgemeinschaft.

Das Zusammenleben selber wird also nicht durch eine Eheschließung hervorgerufen, sondern gründet sich auf eine persönliche innere Beziehung oder Bindung dieser beiden Personen. Beide führen eine feste und auf Dauer ausgelegte Beziehung ohne Trauschein. Bestandteil der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist das gemeinsame gegenseitige Einstehen genau wie eine gemeinsame Haushaltsführung.

Die gesetzlichen Vorteile kommen genau wie die Verpflichtungen aus der Ehe im Sinne des Familienrechts bei der Lebensgemeinschaft ohne Eheschließung für die Beteiligten nicht zum Tragen.

Verwirkungsgrund für Unterhalt: eheähnliche Gemeinschaft

Bezieht nun jemand nach einer Trennung Zahlungen aus einer vorherigen Ehe, lebt aber mit einer anderen Person fest zusammen, so kann das den Anspruch auf Unterhalt entfallen lassen. Wird dieses Zusammenleben bewusst verschwiegen und sogar verschleiert, können weitergehende juristische Konsequenzen drohen.

Für denjenigen, der nachehelich Geld zahlen soll, ist es jedenfalls von besonderer Bedeutung zu erfahren, ob die empfangende Person alleine lebt oder aber in einer neuen festen Lebenspartnerschaft.

Eine Detektei ist durch zielgerichtete Ermittlungen in der Lage, Beweise für das Zusammenleben zu sammeln. Hand in Hand mit Ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht kann so eine Strategie entwickelt werden, die für Sie vor Gericht besondere Bedeutung haben kann. Der Anspruch auf Zahlungen nach der Trennung kann in Gänze entfallen.

Informieren Sie sich hier weiter zum Thema Ermittlungen zu Betrug bei nachehelichem Unterhalt.

Eheähnliches Verhältnis » Detektiv beweist Lebensgemeinschaft

Detektive weisen eine eheähnliche Lebensgemeinschaft nach.

Rechtsprechung bei eheähnlicher Gemeinschaft

Das OLG Koblenz urteilte am 29. April 2004, dass eine Unterhaltsverwirkung bei einer wirtschaftlichen Verpflichtung mit einem neuen Partner eintreten kann. Die Richter stellten fest, dass ein unterhaltsberechtigter Ex-Ehepartner seinen Unterhaltsanspruch aus der vorhergehenden Ehe verwirken kann, wenn er nun mit einem neuen Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft in neuer Beziehung lebt.

Hier greift § 1579 Nr. 7 BGB. Es ist dabei nicht zwingend erforderlich, dass das Paar ständig in einer einzigen gemeinsamen Wohnung miteinander lebt. Nach Auffassung der OLG Richter ist eine „wirtschaftliche Verpflichtung“ schon ausreichend.

Eine solche ist jedenfalls dann gegeben, wenn – wie im verhandelten Fall gegeben – der neue Partner zeitweilig in dem Haushalt seiner Partnerin wohnt. Zu den anderen Zeiten wohnte der Mann in einer Wohnung für Einlieger in dem von der Ex-Ehefrau im Zuge der mit der Scheidung einhergehenden Vermögensauseinandersetzung von ihrem Ex-Ehemann gekauften Einfamilien-Wohnhauses. Überdies bürgte der für die Schulden des Hauses und gewährte dafür selbst ein Darlehen.

Die wirtschaftliche Verpflichtung wurde hier als so stark angesehen, dass die Unterhaltsverwirkung damit zu begründen war. (OLG Koblenz 13UF 567/03).

Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung vornehmen. Jede rechtliche Beurteilung eines Einzelfalles ist einem Rechtsanwalt vorbehalten, der Sie sicher über die gesetzlichen Regelungen und Ihre Aussichten im Rahmen einer Auseinandersetzung mit dem früheren Partner auf etwaige Ansprüche informiert.

Weiteres Urteil zu Entfall des Unterhalts bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft

In einem anderen Verfahren beschäftigte sich das OLG Hamm mit einem eheähnlichen Verhältnis. Hier lebte die geschiedene Frau in eheähnlicher Lebensgemeinschaft ohne Trauschein.

Die geschiedene Frau lebte mit den zwei Kindern aus der früheren gemeinsamen Ehe in dem Reihenhaus der ehemaligen Familie. Die Geschiedene war nicht arbeitsfähig, sondern kümmerte sich um die gemeinsamen Kinder. Der Ex-Partner hatte daher den nachehelichen Unterhalt zu zahlen.

Nun beantragte der Unterhaltspflichtige eine Herabsetzung des Unterhaltes. Begründet wurde der Antrag mit einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, also einer verfestigten Lebensgemeinschaft, seiner Exfrau.

Die OLG Richter aus Hamm vertraten die Rechtsauffassung, dass eine offen zu Tage tretende eheähnliche Lebensgemeinschaft der unterhaltsempfangenden Ex-Frau mit dem anderen Partnerin einem gemeinsamen Haushalt keineswegs ohne Konsequenzen für die rechtliche Unterhaltspflicht des geschiedenen Exmannes bleiben kann.

Verfestigte Beziehung lag vor

Es wurde festgestellt, dass der neue Lebenspartner der Frau seine Freizeit mit der Unterhaltsempfängerin und deren Kindern verbringt und mit diesen regelmäßig in den Urlaub fährt. An Weihnachten war er bei der Familie und war in einer Todesanzeige der Oma der Frau sogar namentlich genannt.

Das alles ließe keinen Zweifel, dass es sich um eine sehr enge Bindung handelt. Diese bestehe nun schon über drei Jahre hinweg.

Dann fiel das Argument, der neue Mann unterhalte noch eine eigene Wohnung, die in einer anderen Stadt sei. Er versorge sich dort während der Woche eigenständig und reise darüber hinaus aus berufsbedingten Anlässen häufig alleine in das Ausland. Doch diese Argumentation zog nicht. Diesem Argument stehe nach Meinung der Richter der Annahme eines “ der Ehe ähnlichen Verhältnisses“ zu der unterhaltsbeziehenden Frau keineswegs entgegen.

Die Richter argumentieren damit, dass in vielen Ehen häufig Trennungen des Mannes von der Familie eintreten, wenn der beruflich aktive Mann arbeitsbedingt oft auswärts tätig sein müsste. OLG Hamm 3 UF 78/98 vom 22.12.1993

Sie erkennen aus der Rechtsprechung: Die Begriffe Unterhalt und eheähnliches Verhältnis oder Beziehung treten immer wieder in Korrelation zueinander. Wann die „wilde Ehe“ verwerflich ist, kommt grundsätzlich auf den Einzelfall an.

Lassen Sie sich zu Ihrem Recht und Ihren Pflichten dem Partner gegenüber nach einer Trennung bitte von Ihrem Anwalt beraten. Wir empfehlen einen Fachanwalt für Familienrecht zu konsultieren, wenn es um ein eheähnliches Verhältnis geht.

Wo werden die meisten Ehen geschieden?

Das statistische Bundesamt erfasst (fast) alles, auch die Zahl der Scheidungen. Im Scheidungs-Ranking der Bundesländer liegt der Norden vorne. Die meisten Scheidungen bezogen auf 10.000 Ehen gibt es hier:

  1. Bremen – ein Detektiv in Bremen kann für Sie ermitteln
  2. Berlin – ein Detektei in Berlin recherchiert, wenn es um ein eheähnliches Verhältnis geht
  3. Schleswig-Holstein – auch im Norden ist ein Detektiv in Schleswig für Sie im Einsatz
  4. Hamburg – eine Detektei in Hamburg unterstützt Sie bei allen Unterhaltssachen

Im Städteranking Deutschlands bezogen auf Scheidungen liegt eine Stadt aus dem hohen Norden vorne: Emden. Haben Sie vielleicht dort Bedarf an Ermittlungen wenn es um ein eheähnliches Verhältnis geht? Ein Detektiv in Emden hilft Ihnen.

Jetzt von einem Detektiv zu Ermittlungen bei eheähnlicher Gemeinschaft beraten lassen

Wenn Sie Unterhalt bezahlen, aber der Meinung sind, Ihre Ex lebt längst mit einem anderen Mann zusammen, sollten Sie jetzt handeln. Sprechen Sie mit einem Privatermittler, um Beweise zu bekommen. Diese Beweise können auf Dauer für Sie bares Geld wert sein. Das tritt dann ein, wenn das eheähnliche Verhältnis gegeben ist und Sie so beim Unterhalt sparen können. Ihr Anwalt für Familienrecht wird Ihnen dieses bestätigen.

In vielen Regionen Deutschlands ist nicht nur ein männlicher Privatdetektiv für Sie einsatzbereit, sondern auch eine Detektivin. Bitte beachten Sie aber, dass wir nicht in allen deutschen Städten Privatermittlerinnen im Team haben. Wenn der dringende Bedarf am Einsatz einer Detektivin besteht, müsste diese nötigenfalls aus einer anderen Stadt anreisen.

Wir haben schon vielen Unterhaltspflichtigen vor Ihnen geholfen. Rufen Sie doch einfach jetzt an und hören sich an, wie ein Detektivbüro recherchiert, wenn es um ein eheähnliches Verhältnis geht.

Gemeinsam finden wir sicher eine Lösung zur Klärung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Ihres ehemaligen Partners. Sie erfahren dann mehr über die vertraglichen Regelungen, die bei einer Ermittlung in Ihrem Fall gelten. Der Anruf ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sogar die Telefongebühren tragen wir für Sie:

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*Nicht in jeder Stadt unterhalten wir örtliche Büros, um zu Ihren Gunsten unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Alle Einsätze werden von unserer zentralen Leitstelle in Dorsten, Nordrhein-Westfalen koordiniert und verwaltet. Unsere Detektiv-Hotline 0800 – 11 12 13 14 ist kostenlos und die *Rufumleitungen sind zum Ortstarif nutzbar. Es entstehen Ihnen hierbei keine Zusatzkosten. Die Bearbeitung der operativen Einsätze vor Ort erfolgt schnell und effektiv durch unsere mobilen und bundesweit aufgestellten Einsatzkräfte. Die hohe Verfügbarkeit unserer Einsatzkräfte ermöglicht es uns, bundesweit schnelle und effektive Einsätze, nahezu zu jeder Zeit und an jedem Ort, durchzuführen.

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