Detektei Condor
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Firma: AB-Detective Condor GmbH
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Mail: info@detectivecondor.de
Inhaltsübersicht
Sie zahlen Unterhalt für Ihre Ex-Frau, doch diese hat ein eheähnliches Verhältnis mit einem anderen Mann?
Um Beweise für eine eheähnliche Gemeinschaft zu bekommen, bedarf es meist externer Hilfe. Hilfe die ein Detektiv bieten kann. Denn durch die Ermittlung und Beweisführung einer Detektei lässt sich eine häusliche und wirtschaftliche Lebensgemeinschaft häufig nachweisen.
Ein partnerschaftliches Zusammenleben kann ein Rechtsverhältnis in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft vorliegen. Das Zusammenleben in häuslicher und wirtschaftlicher Gemeinschaft oder Lebensgemeinschaft gilt es allerdings zu beweisen, wenn Sie als Betroffener davon profitieren wollen.
Und diese Beweise für die Existenz einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ermittelt die Detektei Condor für Sie.
Ein Privatdetektiv unseres Teams berät Sie gerne in Ihrem Unterhaltsfall über die Ermittlungsmöglichkeiten in Ihrem Fall. Sie erreichen uns gratis unter der
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Mit der Reform des Unterhaltrechts im Januar 2008 wurde in § 1579 Nr. 2 BGB der Fakt eingeführt, wonach jemand den Anspruch auf Zahlungen verlieren kann, wenn er in einer verfestigten Gemeinschaft mit einem anderen Partner zusammen lebt. Das muss also weder Ehe noch eingetragene Lebenspartnerschaft sein, sondern es reicht, dass beide Partner überwiegend gemeinsam in einer oder zwei Wohnungen leben. Keine Rolle spielen innere Bindungen, da diese rechtlich nicht mit einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gleichzusetzen sind.
Im Rechtssinn wird auch von einer eheähnlichen Gemeinschaft oder einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gesprochen. Auch der Begriff sozioökonomische Gemeinschaft fällt in diesem Zusammenhang. Diese wird dann angenommen, wenn zwei Personen dauerhaft zusammenleben, ohne dabei verheiratet zu sein. Sie haben dann den gleichen Lebensmittelpunkt, leben aber nicht in einer ehelichen Lebensgemeinschaft.
Das Zusammenleben selber wird also nicht durch eine Eheschließung hervorgerufen, sondern gründet sich auf eine persönliche innere Beziehung oder Bindung dieser beiden Personen. Beide führen eine feste und auf Dauer ausgelegte Beziehung ohne Trauschein. Bestandteil der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist auch das gemeinsame gegenseitige Einstehen genau wie eine gemeinsame Haushaltsführung.
Die gesetzlichen Vorteile aber auch die Verpflichtungen aus der Ehe im Sinne des Familienrechts kommen bei der Lebensgemeinschaft ohne Eheschließung für die Beteiligten nicht zum Tragen.
Bezieht nun jemand nach einer Trennung Zahlungen aus einer vorherigen Ehe, lebt aber mit einer anderen Person fest zusammen, so kann das den Anspruch auf Unterhalt entfallen lassen. Wird dieses Zusammenleben bewusst verschwiegen und sogar verschleiert, können weitergehende juristische Konsequenzen drohen.
Für denjenigen, der nachehelich Geld zahlen soll, ist es jedenfalls von besonderer Bedeutung zu erfahren, ob die empfangende Person alleine lebt oder aber in einer neuen festen Lebenspartnerschaft. Eine Detektei ist durch zielgerichtete Ermittlungen in der Lage, Beweise für das Zusammenleben zu sammeln. Hand in Hand mit Ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht kann so eine Strategie entwickelt werden, die für Sie vor Gericht besondere Bedeutung haben kann. Der Anspruch auf Zahlungen nach der Trennung kann in Gänze entfallen.
Informieren Sie sich hier weiter zum Thema Ermittlungen zu Betrug bei nachehelichem Unterhalt.
Das OLG Koblenz urteilte am 29. April 2004, dass eine Unterhaltsverwirkung bei einer wirtschaftlichen Verpflichtung mit einem neuen Partner eintreten kann. Die Richter stellten fest, dass ein unterhaltsberechtigter Ex-Ehepartner seinen Unterhaltsanspruch aus der vorhergehenden Ehe verwirken kann, wenn er nun mit einem neuen Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft in neuer Beziehung lebt.
Hier greift § 1579 Nr. 7 BGB. Es ist dabei nicht zwingend erforderlich, dass das Paar ständig in einer einzigen gemeinsamen Wohnung miteinander lebt. Nach Auffassung der OLG Richter ist eine „wirtschaftliche Verpflichtung“ schon ausreichend.
Eine solche ist jedenfalls dann gegeben, wenn – wie im verhandelten Fall gegeben – der neue Partner zeitweilig in dem Haushalt seiner Partnerin wohnt. Zu den anderen Zeiten wohnte der Mann in einer Wohnung für Einlieger in dem von der Ex-Ehefrau im Zuge der mit der Scheidung einhergehenden Vermögensauseinandersetzung von ihrem Ex-Ehemann gekauften Einfamilien-Wohnhauses. Überdies bürgte der für die Schulden des Hauses und gewährte dafür selbst ein Darlehen.
Die wirtschaftliche Verpflichtung wurde hier als so stark angesehen, dass die Unterhaltsverwirkung damit zu begründen war. (OLG Koblenz 13UF 567/03).
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung vornehmen. Jede rechtliche Beurteilung eines Einzelfalles ist einem Rechtsanwalt vorbehalten, der Sie sicher über die gesetzlichen Regelungen und Ihre Aussichten im Rahmen einer Auseinandersetzung mit dem früheren Partner auf etwaige Ansprüche informiert.
In einem anderen Verfahren beschäftigte sich das OLG Hamm mit einem eheähnlichen Verhältnis. Hier lebte die geschiedene Frau in eheähnlicher Lebensgemeinschaft ohne Trauschein.
Die geschiedene Frau lebte mit den zwei Kindern aus der früheren gemeinsamen Ehe in dem Reihenhaus der ehemaligen Familie. Die Geschiedene war nicht arbeitsfähig, sondern kümmerte sich um die gemeinsamen Kinder. Der Ex-Partner hatte daher den nachehelichen Unterhalt zu zahlen.
Nun beantragte der Unterhaltspflichtige eine Herabsetzung des Unterhaltes. Begründet wurde der Antrag mit einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, also einer verfestigten Lebensgemeinschaft, seiner Exfrau. Die OLG Richter aus Hamm vertraten die Rechtsauffassung, dass eine offen zu Tage tretende eheähnliche Lebensgemeinschaft der unterhaltsempfangenden Ex-Frau mit dem anderen Partnerin einem gemeinsamen Haushalt keineswegs ohne Konsequenzen für die rechtliche Unterhaltspflicht des geschiedenen Exmannes bleiben kann.
Es wurde festgestellt, dass der neue Lebenspartner der Frau seine Freizeit mit der Unterhaltsempfängerin und deren Kindern verbringt und mit diesen auch regelmäßig in den Urlaub fährt. Auch an Weihnachten war er bei der Familie und war in einer Todesanzeige der Oma der Frau sogar namentlich genannt.
Das alles ließe keinen Zweifel, dass es sich um eine sehr enge Bindung handelt. Diese bestehe nun schon über drei Jahre hinweg. Auch das Argument, dass der neue Mann noch eine eigene Wohnung unterhalte, die in einer anderen Stadt sei und er sich dort während der Woche eigenständig versorgt und darüber hinaus aus berufsbedingten Anlässen häufig alleine in das Ausland reise, ziehe nicht. Diesem Argument stehe nach Meinung der Hammer Richter der Annahme eines “ der Ehe ähnlichen Verhältnisses“ zu der unterhaltsbeziehenden Frau keineswegs entgegen.
Die Richter argumentieren damit, dass in vielen Ehen häufig Trennungen des Mannes von der Familie eintreten, wenn der beruflich aktive Mann arbeitsbedingt oft auswärts tätig sein müsste. OLG Hamm 3 UF 78/98 vom 22.12.1993
Sie erkennen aus der Rechtsprechung: Die Begriffe Unterhalt und eheähnliche Beziehung treten immer wieder in Korrelation zueinander. Wann die „wilde Ehe“ verwerflich ist, kommt grundsätzlich auf den Einzelfall an. Lassen Sie sich zu Ihrem Recht und Ihren Pflichten dem Partner gegenüber nach einer Trennung bitte von Ihrem Anwalt beraten. Wir empfehlen einen Fachanwalt für Familienrecht zu konsultieren.
Das statistische Bundesamt erfasst (fast) alles, auch die Zahl der Scheidungen. Im Scheidungs-Ranking der Bundesländer liegt der Norden vorne. Die meisten Scheidungen bezogen auf 10.000 Ehen gibt es hier:
Im Städteranking Deutschlands bezogen auf Scheidungen liegt auch eine Stadt aus dem hohen Norden vorne: Emden. Haben Sie vielleicht dort Bedarf an Ermittlungen wenn es um eine eheähnliche Gemeinschaft geht? Ein Detektiv in Emden hilft Ihnen.
Wenn Sie Unterhalt bezahlen, aber der Meinung sind, Ihre Ex lebt längst mit einem anderen Mann zusammen, sollten Sie jetzt handeln. Sprechen Sie mit einem Privatermittler, um Beweise zu bekommen. Diese Beweise können auf Dauer für Sie bares Geld wert sein. Das tritt dann ein, wenn das eheähnliche Verhältnis gegeben ist und Sie so beim Unterhalt sparen können. Ihr Anwalt für Familienrecht wird Ihnen dieses bestätigen.
In vielen Regionen Deutschlands ist nicht nur ein männlicher Privatdetektiv für Sie einsatzbereit, sondern auch eine Detektivin aus der jeweiligen Region. Bitte beachten Sie aber, dass wir nicht in allen deutschen Städten Privatermittlerinnen im Team haben. Wenn der dringende Bedarf am Einsatz einer Detektivin besteht, müsste diese nötigenfalls aus einer anderen Stadt anreisen.
Als Detektei haben wir schon vielen Unterhaltspflichtigen vor Ihnen geholfen. Rufen Sie doch einfach jetzt an und hören sich an, wie ein Detektivbüro recherchiert. Gemeinsam finden wir sicher eine Lösung zur Klärung Ihres Falles zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft Ihres ehemaligen Partners. Sie erfahren dann auch mehr über die vertraglichen Regelungen, die bei einer Ermittlung in Ihrem Fall gelten. Der Anruf ist kostenlos und unverbindlich. Sogar die Telefongebühren tragen wir für Sie:
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Seriöse Beratung, gründliche Recherche.
Alles bestens geklappt.
Auftrag wunschgemäß erfüllt, bitte um Endabrechnung.
Die Detektei war sehr schnell, kompetent und freundlich. Danke
Ein sehr freundliches und aufklärendes Unternehmen.
Kontakt und kurzfristige Durchführung haben sehr gut funktioniert.
Der Einsatz Ihres Mitarbeiters verlief sehr gut für mich.
Bis dato sehr gute Arbeit und Infos.
Hat sich für mich gelohnt, würde ich immer wieder machen. Gute Arbeit. Danke.
Die Aufträge wurden ordnungsgemäß ausgeführt.
Alles gut gemacht …, dass das Ergebnis nicht so war wie gewünscht, lag nicht an Ihnen.
Bei den geringen Daten, die ich geben konnte, haben Sie sehr schnell eine sehr gute Arbeit geleistet.
Alles ist in Ordnung,… Danke für alles …
Nach den positiven Erfahrungen werde ich Sie weiterempfehlen!
Sehr gute Beratung, schneller Rückruf.
Schnelle und unkomplizierte Abwicklung trotz des "ad hoc"-Einsatzes. Vielen Dank für die schnelle unkomplizierte Abwicklung, bei Bedarf komme ich gern auf Ihre Detektei zurück.
Ihre Mitarbeit trug zur Objektivierung bei, weshalb wir im Prozess den Ausgang (Vergleich) mitbestimmen konnten.
Die Koordination und der Informationsfluss waren ausgezeichnet. Alles Besprochene wurde exakt eingehalten.
Dankeschön.
Ich war bestens zufrieden!! Aber ich hoffe trotzdem, Ihre Hilfe nicht mehr in Anspruch nehmen zu müssen. Besten Dank.
Bin bisher zufrieden.
Hat gut geklappt und für mich endlich ein Ort, um "Danke und auf Wiedersehen" zu sagen.
Durch Herrn … erhielt ich immer zeitnah telefonisch Informationen - sehr gute Zusammenarbeit.
Schnelle, unkomplizierte, freundliche Auftragsabwicklung.
Sehr professionelle Beratung, unkomplizierte Auftragsabwicklung.
Sehr gute und zeitnahe Kommunikation.
Kontakt mit der Dame aufgenommen
Die Auskunft erfolgte sehr schnell. Danke.
Hatte durch Ihre Arbeit ein sicheres Gefühl bekommen.
Die Zielperson hat von der Observation nichts mitbekommen.
Service war sehr gut und alle Mitarbeiter waren sehr nett und freundlich.
Man kannte sich nicht, dennoch ein vertrautes und gutes Gefühl.
Ich bedanke mich für die professionelle Durchführung.
Alles bestens gelaufen.
Note 1 für alle Ausführungen.
Sie haben Ihren Auftrag sehr gut erfüllt und ich bin sehr zufrieden. Danke!
Wir waren sehr mit der Durchführung zufrieden!
Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Zusammenarbeit und das freundliche Miteinander.
Unsere Erwartungen wurden erfüllt. Danke!
Vielen Dank für die zeitnahe und zielführende Bearbeitung.
Sehr flexibel.
Freundlicher Kontakt, zügige Rückmeldung. Danke!
Die Aktion wurde absolut professionell durchgeführt.
Mir hat Ihre professionelle Arbeit gefallen.
Hohes Engagement, gute Erreichbarkeit.
Ich bin sehr zufrieden gewesen. Danke
Ich bin sehr erfreut, dass das so toll geklappt hat und werde mich in naher Zunkunft mit einem neuen Auftrag melden.
Trotz Schwierigkeiten bei der Zeitplanung wurde der Auftrag sehr gut ausgeführt. Vielen Dank dafür. Vielen Dank schon mal im Voraus und für Ihre Hilfe. Ich werde Sie selbstverständlich weiterempfehlen.
Ich bin sehr mit Ihnen zufrieden, besser konnte es nicht sein.
Hat schnell geklappt und Ziel wurde erreicht.
Bisher eine zufriedenstellende Arbeit erledigt.
Fachkompetente Mitarbeiter sehr offene freundliche Telefonate.
Ich bin begeistert!
Sehr verbindliche Zusammenarbeit.
Es war alles sehr professionell und reibungslos im Ablauf.
schnell, unkompliziert, professionell
Gutes Aufnahmegespräch, schnelle Reaktion.
Sehr detaillierte Besprechung und Vorbereitung des Auftrages. Stets sehr freundlich, diskret, gedulig und professionell.
Kompetente Beratung hat sehr gefallen. Zwischenberichte während der Ausführung auch.
Ich habe mich sehr sicher gefühlt.
Freundlich, entgegenkommend, professionell.
Ein super Team vielen Dank.
Vielen Dank noch einmal für die tolle Zusammenarbeit.
Da das Ermittlungsergebnis für uns sehr positiv ausgefallen ist, sind wir natürlich bestens zufrieden!
Ich war sehr zufrieden Herr ... war sehr nett und kompetent.
Ich bin mit der Information sehr zufrieden. Danke
Ich hatte durchaus Vorurteile, bin jetzt von Ihrer Seriosität beeindruckt.
Schnell und gut.
Schnelle Umsetzung, konstruktive Ideen, zielführende Arbeit.
Der Auftrag wurde zufriedenstellend und vor allen Dingen sehr schnell ausgeführt. Bericht ist vor Gericht super verwendbar.
Bin sehr zufrieden.
Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mit dem Ergebnis bin ich sehr zufrieden!
Die Information während des Einsatzes waren aufregend und wiederum auch erleichternd "super".
Sehr gute Arbeit.
Danke, Sie haben ganz schnell alles rausgefunden.
Wir danken für die schnelle Hilfe.
Die gute Beratung, der Service und die spontane Einsatzmöglichkeit haben uns überzeugt.
Unsere Vermutung wurde durch Ihre Arbeit bestätigt.
Besonders erwähnenswert ist die ausgezeichnete Beratung im Vorfeld sowie die Kurzfristigkeit des Einsatzes und die detaillierte Kommunikation am Einsatztag.
Eine zuverlässige und schnelle Arbeit, danke!
Die Observation war sehr gut geplant.
Dank Ihres Mitarbeiters habe ich die Abfahrtsstelle des Busses ohne Probleme erreicht.
Besten Dank für Ihren Einsatz, ich bin sehr zufrieden damit.
Werden uns bei Bedarf wieder bei Ihnen melden. Super Arbeit. Falls Sie nichts dagegen haben sollten, würde ich Ihr Unternehmen weiter empfehlen.
Sehr kompetent, sachlich und gerade noch rechtzeitig gekommen. Ich bin sehr, sehr dankbar!
Kurze Reaktionszeiten + ständige Erreichbarkeit waren super.
Gute Ausführung, gutes Ergebnis, mit viel Mühe.
Sie haben unkompliziert und fair gearbeitet. Danke.
Ja, ich war sehr zufrieden mit Ihrer Arbeit und würde Sie gerne in dieser Angelegenheit noch einmal beauftragen.
Gute Organisation, regelmäßiger Kontakt.
Fachlich sehr kompetent.
Vielen Dank für Ihre seriöse und korrekte Bearbeitung.
Ich bin mit Ihrer Arbeit hochzufrieden. Freundliche Kommunikation, äußerst zügige Erledigung. Jederzeit gern wieder!
Sehr hohe Fachkompetenz durch Herrn ..., sofortige Infos. Vielen Dank nochmal.
Ich bin sehr zufrieden, konnte mit Ihren Infos weiteres veranlassen.
Qualifizierte Hilfestellung und umgehende Umsetzung des Kundenwunsches.
Bin mit dem Ergebnis zufrieden. Zusammenarbeit klappt gut & diskret.
Schnell, unkompliziert und zuverlässig.
Falls weiterer Bedarf besteht, komme ich gerne auf Sie zurück.
Ich fühlte mich sicher während Ihrer Begleitung.
Wir werden Sie weiterempfehlen.
Würde Sie weiterempfehlen.
Eine sehr gute und auch neutrale Beratung.
Gute Arbeit.
Netter Kontakt und sehr korrekte Abwicklung - gerne wieder!
Danke dass Herr … mir empfohlen hat die Sache nicht fallen zu lassen.
Eine zügige Umsetzung und durchgängige Information.
Alles gut gelaufen.
Wir melden uns wieder.
Ich war zufrieden und würde Sie auch weiterempfehlen.
Sehr gute und genaue (detailierte) Beschreibung der Recherchen.
Sehr gute Betreuung und Beratung, kundenorientierte Leistung.
Sehr verbindliche Zusammenarbeit und termingerechte Einhaltung der Vereinbarungen.
Sehr professionelle und zielgerichtete Ausführung unseres Auftrages, sehr gute arbeitsrechtliche Betrachungsweise.
Guter Service - leider ohne Erfolg.
Super Arbeit, super Service, alle Mitarbeiter mit denen ich Kontakt hatte. Sehr freundlich, diskret und kompetent. Vielen Dank, auch wenn ich mir ein anderes Ergebnis gewünscht hätte, aber dafür können Sie ja nichts.
Sehr gute Beratung und Flexibilität. Vielen Dank.
*Nicht in jeder Stadt unterhalten wir örtliche Büros, um zu Ihren Gunsten unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Alle Einsätze werden von unserer zentralen Leitstelle in Dorsten, Nordrhein-Westfalen koordiniert und verwaltet. Unsere Detektiv-Hotline 0800 – 11 12 13 14 ist kostenlos und die *Rufumleitungen sind zum Ortstarif nutzbar. Es entstehen Ihnen hierbei keine Zusatzkosten. Die Bearbeitung der operativen Einsätze vor Ort erfolgt schnell und effektiv durch unsere mobilen und bundesweit aufgestellten Einsatzkräfte. Die hohe Verfügbarkeit unserer Einsatzkräfte ermöglicht es uns, bundesweit schnelle und effektive Einsätze, nahezu zu jeder Zeit und an jedem Ort, durchzuführen.