Autorin: Svenja Meismann, Member Board of Directors World Association of Detectives
Das Spektrum der Ermittlungen bei Fragen rund um den Unterhalt ist breit. Es umfasst zum Beispiel:
Es kann sich also um Fälle im Zusammenhang mit
handeln. Nach einer Scheidung hat der ehemalige Ehegatte Anspruch auf Ehegatten- oder Trennungsunterhalt, sofern er leistungsfähig ist.
Konkret besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn kein eigenes Einkommen erzielt wird oder das Einkommen des Partners höher ist.
Oft operiert der Unterhaltsberechtigte mit falschen Angaben, um sich Unterhaltszahlungen zu erschleichen. In so einem Fall muss der Unterhaltspflichtige gerichtsverwertbare und damit handfeste Beweise beschaffen, die seine Position nach geltendem Recht verbessern. Nur so kann der Anwalt erfolgreich juristisch agieren.
Wenn es um das liebe Geld geht, lügen die Menschen wie gedruckt. Auch Kinder scheuen nicht davor zurück, unwahre Angaben zu machen. Wir decken diese Machenschaften auf.
Ebenso häufig werden Detektive auch in solchen Familiensachen eingeschaltet, wenn es Hinweise darauf gibt, dass der Unterhaltspflichtige versucht, seinen Unterhaltspflichten zu entgehen.
Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass das tatsächliche Einkommen verschleiert oder dass eine Arbeitstätigkeit verschwiegen wird.
In diesen Fällen bieten spezialisierte Privatdetektive beispielsweise eine Ermittlung oder auch eine Beobachtung an. Detektiveinsätze bei Verdacht auf Unterhaltsbetrug erfolgen selbstverständlich mit absoluter Diskretion.
Der Tätigkeitsbericht des Detektivbüros ist für Ihren Anwalt eine große Hilfe. Die mögliche Aussage des Ermittlers vor Gericht rundet die Arbeit bei nachehelichem Unterhalt ab.
Hintergrund
Ein geschiedener Mann behauptete, arbeitslos zu sein, um niedrigere Unterhaltszahlungen zu erhalten. Seine Ex-Frau hegte den Verdacht, dass er schwarzarbeitete.
Ermittlung
Die Detektei Condor wurde engagiert, um den Mann zu überwachen. Durch verdeckte Observationen konnte der Detektiv dokumentieren, dass der Mann regelmäßige Schwarzarbeit bei einem Bauunternehmen verrichtete. Dazu wurden Beweise gesammelt, die seine Tätigkeiten belegten.
Ergebnis
Mit den gesammelten Beweisen konnte die Ex-Frau eine Neuberechnung der Unterhaltszahlungen erwirken, die nun die tatsächlichen Einkünfte des Mannes berücksichtigten. Dies führte zu einer erheblichen Erhöhung der Unterhaltszahlungen.
Hintergrund
Eine Frau lebte nach der Ehe mit ihrem neuen Partner zusammen, ohne dies offenzulegen, um weiterhin Alimente von ihrem Ex-Partner zu erhalten.
Ermittlung
Die Detektei Condor wurde beauftragt, die Lebensumstände der unterhaltsberechtigten Frau zu überprüfen. Durch gezielte Observationen und verdeckte Ermittlungsmethoden konnte nachgewiesen werden, dass sie mit ihrem neuen Partner dauerhaft zusammenlebte. Beweismittel in Form von Fotos und Zeugenaussagen belegten, dass die neue Lebensgemeinschaft bereits seit längerer Zeit bestand.
Ergebnis
Der Ex-Partner konnte die gesammelten Beweise verwenden, um die Unterhaltsansprüche gerichtlich anzufechten und eine Reduzierung oder Beendigung der Zahlungen zu erwirken.
Bei einem Unterhaltsbetrug können die Kosten einer Detektei für Ermittlungen im Unterhaltsprozess so genannte notwendige Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung sein. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Unterhaltsempfänger Arbeitseinkommen verschweigt. In diesem Fall muss eine Detektei den Arbeitsplatz der Ex-Frau ermitteln.
Das Gleiche gilt, wenn eindeutige Beweise gesammelt werden müssen, dass der Ex-Ehepartner in einer neuen Beziehung und einer dauerhaften Partnerschaft lebt. Man spricht dann von einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner, die nachgewiesen werden muss, um eine Unterhaltszahlung an den Unterhaltspflichtigen zu vermeiden.
Ändert sich durch diese Ermittlungen die prozessuale Position des Unterhaltspflichtigen vorteilhaft, so sind die Kosten der Detektei grundsätzlich vom Unterhaltsbetrüger erstattungsfähig. Dies hat zum Beispiel das OLG Schleswig in dem Urteil 15 WF 218/91 sowie in dem Urteil 15 WF 363/04 entschieden.
Hintergrund dieser Regelung ist, dass derjenige, der falsche Angaben macht oder etwas verschweigt, dadurch erst den Anlass für die Einschaltung von Privatdetektiven gegeben hat.
Bei der Erstattung von Detektivkosten handelt es sich daher im weiteren Sinne um Kosten der Rechtsverfolgung (§ 91 Abs. 1 ZPO). Ob in Ihrem Fall tatsächlich eine Erstattungsfähigkeit gegeben ist, erfahren Sie von Ihrem Rechtsanwalt (Fachanwalt für Familienrecht).
Unterhaltsermittlung durch Detektive
Im Bereich des Familienrechts gibt es verschiedene gesetzliche Bestimmungen, die Unterhaltsbetrug betreffen. Dazu gehören das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Unterhaltspflichten zwischen Ehegatten, geschiedenen Ehegatten und Verwandten. Von besonderer Bedeutung sind dabei die §§ 1570 bis 1586b, in denen die Ansprüche und die Berechnung des nachehelichen Unterhalts im Einzelnen geregelt sind. Außerdem wird der Grundsatz der ehelichen Lebensverhältnisse als Maßstab für die Unterhaltsberechnung herangezogen.
Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG)
Das UhVorschG sichert den Unterhalt minderjähriger Kinder, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt. Unterhaltsbetrug kann hier vorliegen, wenn der Unterhaltspflichtige fälschlicherweise behauptet, nicht zahlungsfähig zu sein.
Wer falsche Angaben zur Leistungsfähigkeit oder Bedürftigkeit macht, begeht einen Betrug. In einem laufenden Unterhaltsprozess begeht er zudem Prozessbetrug. Dieser begründet einen Schadensersatzanspruch des anderen Ehegatten nach §§ 823 Abs. 2 BGB, 263 StGB. Der Betroffene hat dann ein schwerwiegendes juristisches Problem.
Wer betrügerisch nachehelichen Unterhalt erschleicht, macht sich strafbar. Verschweigt eine Frau ihrem Ex-Mann eine neue Lebensgemeinschaft, um sich finanzielle Vorteile zu verschaffen, kann das strafrechtliche Konsequenzen haben. Voraussetzung: Der Ex-Mann kann nachweisen, dass sie mit jemandem in häuslicher und wirtschaftlicher Gemeinschaft lebt.
Schon der Versuch, dies dem ehemaligen Partner zu verschweigen, um weiterhin Unterhalt zu erhalten, ist verwerflich. Darüber hinaus kann der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt vollständig erlöschen, wenn ein Unterhaltsbetrug nachgewiesen wird.
Hat das Gericht klare Beweise für einen Betrug der Frau, ist in vielen Fällen Schluss mit der Weiterzahlung.
Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, wenn Sie Rechtsberatung in Bezug auf Unterhaltsbetrug benötigen. Wir arbeiten auch gerne mit Ihrem Anwalt für Familienrecht zusammen, wenn Sie Beweise für einen neuen Partner, eine Nebentätigkeit oder andere Umstände benötigen.
Als Privatdetektei haben wir viel Erfahrung darin, solche Machenschaften nachweisen zu können.
Jeder Fall ist anders. Deshalb ist ein Gespräch über Ihren individuellen Fall notwendig. Erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten einer Detektei bei Beweisnot im Zusammenhang mit Unterhaltsbetrug. Ihre Fragen bei einem Verdacht in Unterhaltsangelegenheiten beantwortet Ihnen gerne ein Detektiv unter der kostenfreien Rufnummer
0800 – 11 12 13 14
Außerhalb der üblichen Bürozeiten nutzen Sie das Kontaktformular. Vergessen Sie bitte nicht Ihre E-Mail-Adresse und Rufnummer anzugeben. Ein Experte unseres Teams setzt sich dann so schnell wie möglich diskret mit Ihnen in Verbindung.
Ja, als Geschädigter haben Sie ein sogenanntes berechtigtes Interesse, das Voraussetzung für die Beauftragung einer Detektei ist. Sie dürfen daher einen Privatdetektiv damit betrauen, dem Sachverhalt auf den Grund zu gehen.
Zunächst müssen Sie die Detektivkosten tragen. Stellt sich bei den Recherchen heraus, dass die andere Person nach der Trennung betrogen hat, um Geld zu erschleichen oder sich zu ersparen, haben Sie die Option, die Kosten für die Ermittlungen nach §91 Absatz 1 ZPO geltend zu machen.
Wir sind seit drei Generationen Mitglied in der World Association of Detectives, dem größten Detektiv-Verband der Welt. Im Weltverband stellen wir einen Board Member als Director der WAD.
Über einen unserer Geschäftsführer sind wir Mitglied im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG), nachdem er zuvor schon Jahrzehnte im BDD und BID Mitglied war.
Wir sind seit Jahrzehnten Mitglied in der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. Der Verband ist Mitglied der Public Private Partnership "Sicherheits-Partnerschaft NRW gegen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität".
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