Diebstahl am Arbeitsplatz durch eigene Mitarbeiter ist wahrlich kein Kavaliersdelikt. Nach dem Arbeitsrecht kann er eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.
Schlechtes Gewissen seitens der Mitarbeiter? Meist Fehlanzeige. Der Betrieb wird zum Selbstbedienungsladen. Die Folge: Viele Millionen Euro Schaden jeden Monat in deutschen Unternehmen.
Viele Arbeitgeber haben einen Verdacht, dass ein oder vielleicht sogar mehrere Mitarbeiter Diebstähle oder Unterschlagungen begehen oder das Unternehmen betrügen.
Wenn der Verdacht nahe liegt, dass Arbeitnehmer Geld aus der Kasse entwenden oder unterschlagen oder Waren stehlen, liegt der Arbeitgeber zunächst in der Beweispflicht.
Das gilt auch, wenn er einen Schadenersatz gegen den Mitarbeiter geltend machen möchte. Nur mit Beweisen gibt ihm Arbeitsrecht recht.
Die Täter gehen bei ihren Diebstählen oder bei dem Betrug oftmals sehr geschickt vor. Darum ist es dem Arbeitgeber oft kaum möglich, die Täter unter den Angestellten mit eigenen Mitteln ausfindig zu machen.
Professionelle Detektive helfen Ihnen daher dabei, die Täter zu überführen. Nur so können Sie arbeitsrechtliche Konsequenzen auf den Weg bringen.
Diebstahl am Arbeitsplatz führt für den Arbeitgeber zu finanziellen Schäden, die nicht unerheblich sind. Diebstähle durch Angestellte dürfen Arbeitgeber nicht hinnehmen, sondern mindestens in den Grenzen des Arbeitsrechts Konsequenzen ziehen. Das sind sie auch anderen Mitarbeitern gegenüber schuldig.
Nach dem Arbeitsrecht droht dem Angestellten eine außerordentliche Kündigung durch das Unternehmen ohne eine vorher ausgesprochene Abmahnung, wenn der Detektiv ihn überführen kann. Der Betriebsrat kann in einem solchen Fall dem überführten Täter nicht mehr helfen, denn Diebstahl durch Mitarbeiter ist ein No-Go-Delikt. Das Vertrauen ist endgültig zerstört.
Arbeitsgerichte sind bei derartigen Delikten stets auf Seiten der Unternehmen und geben diesen Recht. Voraussetzung: Klare Beweise. Das zählt selbst dann, wenn die Mitarbeiter geringwertige Sachen klauen.
Der BGH hat entschieden, dass „…die Inanspruchnahme eines Detektivs in der heutigen Zeit keinen außergewöhnlichen Umstand mehr darstellt …“. Privatdetektive können den Diebstahl am Arbeitsplatz überprüfen und Täter überführen. Darüber hinaus können sie zukünftige Taten durch gezielte Maßnahmen wie technische Überwachungsanlagen verhindern. So leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit im Unternehmen.
Sogenannte Treuepflichtverletzungen von Arbeitnehmern kann und darf der Arbeitgeber nicht hinnehmen. Dies gilt vor allem für Vermögensdelikte wie
Eine verdeckte Überwachung ist bei einem Verdacht erlaubt.
Der Arbeitnehmer darf laut Rechtsprechung nicht gegen Wettbewerbsverbote und die Einhaltung von betrieblichen Geheimnissen verstoßen. Er darf
In diesen Fällen bringen Detektive durch eine gezielte Mitarbeiterüberwachung Aufklärung.
Lassen Sie sich jetzt in Ihrem speziellen Fall von einem Privatermittler unverbindlich beraten:
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Ist die Tat am Arbeitsplatz bewiesen? Dann darf der Arbeitgeber aus ‚wichtigem Grund‘ nach § 626 BGB eine fristlose Kündigung aussprechen. Dem Arbeitnehmer muss für gewöhnlich keine vorherige Abmahnung erteilt worden sein.
Liegt der klare Verdacht für ein Eigentumsdelikt am Arbeitsplatz nahe, darf der Arbeitgeber gezielte Maßnahmen zur Überwachung einleiten, um den Täter zu überführen. Der Arbeitnehmer liegt schließlich in der Beweispflicht. Ein Detektivbüro liefert die nötigen Beweise für das Gericht.
Bei einer erfolgreichen Überführung des Täters sind die Detektivkosten häufig gemäß § 91 ZPO vom Arbeitnehmer zu erstatten, wenn das Vergehen gegen das Eigentum am Arbeitsplatz bewiesen ist.
Diebstahl im Betrieb unter Kollegen kann überdies zur Wahrung des Betriebsfriedens, nicht ohne Folgen bleiben. Bevor Sie sich fragen „was tun?“ und „wie kann ich die Kündigung aussprechen?“ brauchen Sie Beweise. Hier setzt die Arbeit unserer Detektei ein.
Spezialisierte Detektive klären
auf. Zudem können sie gezielte Gegenmaßnahmen aufzeigen, damit sich künftig keine unangenehmen Vorfälle mehr ereignen. Durch eine verdeckte Ermittlung lassen sich zudem finanzielle Schäden verhindern.
Die Maßnahmen müssen aber legal sein und auf einem dringenden Verdacht basieren. Eine heimliche Videoüberwachung darf zum Beispiel nicht in Sozialräumen stattfinden.
Fehler bei der Überwachung sind fatal. Sie führen im schlimmsten Fall dazu, dass die Beweise trotz konkretem Verdacht hinfällig sind. Dadurch wäre die Kündigung unwirksam. Das Arbeitsrecht ist da sehr strikt. Im Zweifel lassen Sie sich von Ihrem Rechtsanwalt beraten.
Sind Sie von kriminellen Handlungen betroffen? Müssen Sie Delikte Ihrer Mitarbeiter nachweisen? Dann lassen Sie sich jetzt über die Möglichkeiten einer Detektei beraten: 0800 – 11 12 13 14.
Die Rechtsprechung kennt keine Gnade mit Tätern, die sich am Eigentum anderer vergreifen. Logische Konsequenz ist in der Regel die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Eine strafbare Handlung muss daher kein Chef dulden.
Jedes Urteil ist eine Entscheidung im Einzelfall. Die Konsequenzen reichen von A-Z. Ob eine Verdachtskündigung, außerordentliche Kündigung, ordentliche Kündigung oder nur Abmahnung ist stets im einzelnen Fall zu betrachten. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich an Ihren Rechtsanwalt.
Hier einige Urteile, die eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung bestätigen.
Ein Diebstahl von 50 € aus der Kasse stellt kein Bagatelldelikt dar entschieden die Arbeitsrichter. Sie bestätigten die fristlose Entlassung einer Verkäuferin trotz 13-jähriger Betriebszugehörigkeit. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.09.2010, Aktenzeichen 25 Sa 1080/10
Die höchsten Arbeitsrichter am Bundesarbeitsgericht urteilten, dass der Chef einer Verkäuferin nach einem Diebstahl kündigen darf. Der Diebstahl geringwertiger Wirtschaftsgüter zum Nachteil des Arbeitgebers löst dann eine Kündigung aus. Daran ändert selbst eine längere Beschäftigungsdauer nichts.
Eine Verkäuferin hatte heimlich aus dem Warenbestand ihres Arbeitgebers Zigaretten im Wert von ungefähr 10,- Euro gestohlen. Dabei wurde sie von einer versteckten Videoüberwachungskamera überführt.
Trotz einer Betriebszugehörigkeit von ungefähr 18 Jahren sahen die Richter das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin als zerstört an. BAG, Urteil vom 21.06.2012 – 2 AZR 153/11. Hier die dazugehörige Pressemitteilung des BAG zur Kündigung nach einem Diebstahl im Betrieb.
Einem Kassierer obliegt eine Vermögensbetreuungspflicht. Daher kann bei einem Diebstahl aus der Kasse (Unterschlagung) selbst bei Kleinbeträgen zu Recht fristlos gekündigt werden. Begründet wird dieses, weil das Vertrauensverhältnis, auf dem ein Arbeitsverhältnis basiert, vollkommen zerrüttet ist. Ein Eigentumsdelikt ist ein Bruch des Vertrauens, dem eine sehr massive „Qualität“ innewohnt.
Überdies ist es eine Straftat. Mitarbeiter die klauen – egal ob sie Geld oder andere Gegenstände entwenden – müssen mit einer Strafverfolgung wegen der Straftat rechnen. Sie dürfen daher die Belege in der betreffenden Sache der Polizei übergeben.
Wenn Sie Opfer von Delikten durch eigene Mitarbeiter sind, ist es erforderlich, dass der Vorgesetzte handelt. Das ist seine Pflicht. Lassen Sie sich jetzt sofort von einem Privatdetektiv beraten. Sie erfahren, wie sich die Taten aufklären lassen. Schon vielen Kunden konnten wir bei kriminellem Verhalten der Mitarbeiter helfen. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und rufen jetzt an unter:
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Wir sind seit drei Generationen Mitglied in der World Association of Detectives, dem größten Detektiv-Verband der Welt. Im Weltverband stellen wir einen Board Member als Director der WAD.
Über einen unserer Geschäftsführer sind wir Mitglied im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG), nachdem er zuvor schon Jahrzehnte im BDD und BID Mitglied war.
Wir sind seit Jahrzehnten Mitglied in der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. Der Verband ist Mitglied der Public Private Partnership "Sicherheits-Partnerschaft NRW gegen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität".
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