Autorin: Svenja Meismann, Mitglied im Board of Directors der World Association of Detectives
Fachlich geprüft von: Alfons Meismann, Chefdetektiv mit mehr als 50 Jahren Berufserfahrung, Mitglied in W.A.D., BuDEG und ÖDV
Ratgeber für Arbeitgeber, Personalverantwortliche und Kanzleien
Fehlende Waren, Kassendifferenzen oder verschwundenes Firmeneigentum können auf einen internen Diebstahl hindeuten. Arbeitgeber dürfen einem konkreten Verdacht nachgehen, müssen dabei aber die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten, den Datenschutz und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten.
Kostenfreie vertrauliche Ersteinschätzung:
Ein interner Diebstahl trifft ein Unternehmen gleich mehrfach: Neben dem unmittelbaren Vermögensschaden entstehen Inventurdifferenzen, Störungen betrieblicher Abläufe und ein erheblicher Vertrauensverlust. Allerdings darf ein Arbeitgeber nicht allein auf Vermutungen reagieren. Für eine arbeitsrechtliche Maßnahme werden konkrete Tatsachen und rechtmäßig erhobene Beweise benötigt.
Dieser Ratgeber zeigt, wie Unternehmen bei einem Verdacht vorgehen, welche Ermittlungsmaßnahmen infrage kommen und welche rechtlichen Grenzen insbesondere bei Videoüberwachung, Taschenkontrollen und einer außerordentlichen Kündigung zu beachten sind.
1. Anfangsverdacht dokumentieren
Fehlbestände, Zugriffszeiten, Kassenabweichungen und konkrete Beobachtungen sollten zunächst sachlich festgehalten werden.
2. Nicht die gesamte Belegschaft überwachen
Ermittlungen müssen auf den konkreten Verdacht, den möglichen Tatort und einen möglichst eingegrenzten Personenkreis beschränkt bleiben.
3. Beweise rechtmäßig sichern
Unzulässige Überwachungsmaßnahmen können Persönlichkeitsrechte verletzen und arbeitsrechtliche Verfahren erheblich erschweren.
4. Keine Kündigungsgarantie
Auch bei Vermögensdelikten ist eine Prüfung des Einzelfalls und eine Interessenabwägung erforderlich.
5. Zweiwochenfrist beachten
Eine außerordentliche Kündigung muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis der maßgebenden Tatsachen erklärt werden.
6. Detektivkosten können erstattungsfähig sein
Erforderliche und verhältnismäßige Ermittlungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen als Schadensersatz verlangt werden.
Wer vorschnell handelt, riskiert, den Täter zu warnen, Beweise zu verlieren oder unbeteiligte Beschäftigte in ihren Rechten zu verletzen. Bewährt hat sich ein schrittweises Vorgehen.
Notieren Sie Fehlmengen, betroffene Waren, Kassendifferenzen, Zeiträume, Zugriffsberechtigungen und bereits bekannte Beobachtungen. Wertungen und persönliche Vorwürfe sollten dabei vermieden werden.
Sichern Sie rechtmäßig vorhandene Buchungsdaten, Warenbewegungen, Zutrittsprotokolle und relevante Videoaufnahmen, bevor diese turnusmäßig überschrieben oder gelöscht werden.
Prüfen Sie, wann die Fehlbestände auftreten, wer Zugang besitzt und welche betrieblichen Abläufe ausgenutzt werden könnten. Eine pauschale Überwachung aller Beschäftigten ist regelmäßig nicht der richtige Weg.
Je nach Fall können Bestandskontrollen, Prozessanalysen, eine Auswertung vorhandener Daten oder organisatorische Veränderungen ausreichen. Erst wenn diese Mittel nicht geeignet sind, kommen eingriffsintensivere Maßnahmen in Betracht.
Abhängig vom Tatort und vom vermuteten Vorgehen können beispielsweise Observationen, verdeckte Ermittlungen, Testkäufe, kontrollierte Warenbewegungen oder eine rechtlich geprüfte Videoüberwachung sinnvoll sein.
Vor einer Anhörung, Abmahnung, Verdachtskündigung oder Tatkündigung sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht einbezogen werden. Bei einem Betriebsrat sind dessen Beteiligungsrechte zu beachten.
Im betrieblichen Alltag werden beide Begriffe häufig gleich verwendet. Strafrechtlich handelt es sich jedoch um unterschiedliche Tatbestände.
Beim Diebstahl nimmt eine Person eine fremde bewegliche Sache weg, um sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.
Beispiel: Ein Mitarbeiter entnimmt Werkzeug aus einem Firmenfahrzeug und bringt es nach Hause.
Bei einer Unterschlagung eignet sich eine Person eine Sache rechtswidrig an, die sich bereits in ihrem Besitz oder ihrer Verfügungsgewalt befindet.
Beispiel: Ein Mitarbeiter behält vereinnahmte Kundengelder ein, die er zunächst ordnungsgemäß entgegengenommen hat.
Für arbeitsrechtliche Maßnahmen ist weniger die juristische Bezeichnung als eine präzise und nachvollziehbare Dokumentation des tatsächlichen Geschehens entscheidend. Der Ermittlungsbericht sollte deshalb festhalten, wer welche Sache zu welchem Zeitpunkt an welchem Ort an sich nahm und was anschließend damit geschah.
Ein einzelner Fehlbestand beweist für sich gesehen noch keine Straftat. Häufen sich aber bestimmte Auffälligkeiten, kann daraus durchaus ein konkreter Anfangsverdacht entstehen.
Bestimmte Warengruppen fehlen regelmäßig, obwohl Einkauf, Verkauf und Ausschuss die Differenzen nicht erklären.
Stornos, Rückgaben, Preisnachlässe oder Fehlbeträge treten gehäuft in bestimmten Schichten auf.
Bestände werden ohne nachvollziehbaren Grund umgebucht, abgeschrieben oder als beschädigt erfasst.
Ware wird in Müllbehältern, Umkleiden, Fahrzeugen oder abgelegenen Betriebsbereichen zwischengelagert.
Bestimmte Räume, Systeme oder Lagerbereiche werden außerhalb üblicher Arbeitsabläufe aufgesucht.
Konkrete Beobachtungen von Kollegen können wichtig sein, müssen aber sachlich überprüft und dokumentiert werden.
Welche Maßnahme geeignet ist, hängt vom Tatmuster, vom Tatort und von den bereits vorhandenen Erkenntnissen ab. Eine seriöse Wirtschaftsdetektei legt vorab ein konkretes Beweisziel fest und begrenzt die Ermittlungen auf das Erforderliche.
Die Ergebnisse werden in einem chronologischen Ermittlungsbericht festgehalten. Soweit erforderlich und zulässig, kommen Foto- oder Videoaufnahmen hinzu. Die eingesetzten Ermittler können außerdem zu ihren eigenen Wahrnehmungen als Zeugen benannt werden.
Wichtig: Eine Detektei kann Tatsachen erheben und dokumentieren, aber weder eine „unanfechtbare“ Beweislage noch den Erfolg einer Kündigung garantieren. Über die Verwertbarkeit von Beweismitteln und die Wirksamkeit arbeitsrechtlicher Maßnahmen entscheidet im Streitfall das zuständige Gericht.
Kameras können bei der Aufklärung von Vermögensdelikten hilfreich sein. Die rechtlichen Anforderungen unterscheiden sich jedoch danach, ob die Überwachung offen oder verdeckt erfolgt. Zudem sind Datenschutz, Mitbestimmung und Persönlichkeitsrechte zu berücksichtigen.
Eine offene Überwachung ist für Beschäftigte erkennbar. Sie dient beispielsweise dem Schutz besonders gefährdeter Kassen-, Lager- oder Zugangsbereiche. Zweck, räumlicher Umfang, Speicherdauer und Zugriffsberechtigungen müssen klar festgelegt werden.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Aufnahmen einer offenen Überwachung, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten zeigen sollen, in einem Kündigungsschutzprozess nicht automatisch unverwertbar sind. Daraus folgt jedoch keine allgemeine Erlaubnis zu einer rechtswidrigen oder grenzenlosen Überwachung.
Eine heimliche Kamera stellt einen besonders starken Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar. Sie kommt nur unter engen Voraussetzungen in Betracht, insbesondere bei einem dokumentierten konkreten Verdacht einer Straftat oder einer vergleichbar schweren Pflichtverletzung.
Der mögliche Täterkreis und der überwachte Bereich müssen möglichst eingegrenzt sein. Weniger einschneidende Maßnahmen dürfen nicht gleich geeignet sein, und die Überwachung muss zeitlich sowie räumlich auf das erforderliche Maß beschränkt bleiben.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Fachbeitrag zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz. Vor der Installation einer verdeckten Kamera sollte stets eine arbeits- und datenschutzrechtliche Prüfung erfolgen.
Tor- und Taschenkontrollen können ein geeignetes Mittel zum Schutz von Waren und Betriebseigentum sein. Sie dürfen jedoch nicht willkürlich, diskriminierend oder entwürdigend durchgeführt werden.
Besteht ein konkreter Tatverdacht und verweigert die betroffene Person eine zulässige Kontrolle, sollte das weitere Vorgehen mit der Rechtsberatung und gegebenenfalls mit der Polizei abgestimmt werden.
Vorsätzliche Handlungen gegen das Vermögen des Arbeitgebers können grundsätzlich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen, auch dann, wenn nur eine geringwertige Sache betroffen ist. Eine automatische Kündigungsfolge gibt es jedoch nicht.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen stets die Umstände des Einzelfalls und die Interessen beider Seiten abgewogen werden. Dabei spielen unter anderem die Dauer und der bisherige Verlauf des Arbeitsverhältnisses, die Schwere der Pflichtverletzung, der eingetretene Vertrauensverlust, eine Wiederholungsgefahr und die Frage eine Rolle, ob eine Abmahnung als milderes Mittel ausgereicht hätte.
Bei einer Tatkündigung ist der Arbeitgeber davon überzeugt, dass der Arbeitnehmer die Pflichtverletzung tatsächlich begangen hat. Dafür benötigt er eine verwertbare Tatsachengrundlage.
Eine Verdachtskündigung stützt sich auf den dringenden Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung. Sie setzt besonders deutliche Indizien und grundsätzlich eine vorherige Anhörung des betroffenen Arbeitnehmers voraus.
Eine außerordentliche Kündigung kann grundsätzlich nur innerhalb von zwei Wochen erklärt werden. Die Frist beginnt, sobald die kündigungsberechtigte Person von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen hinreichend sichere und vollständige Kenntnis besitzt.
Zulässige und zügig durchgeführte Ermittlungen können notwendig sein, bevor eine abschließende Bewertung möglich ist. Unternehmen sollten die zeitliche Dokumentation der Aufklärung deshalb sorgfältig führen und frühzeitig arbeitsrechtlichen Rat einholen.
Den Gesetzestext finden Sie unter § 626 BGB – fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.
Detektivkosten können unter bestimmten Voraussetzungen als Schadensersatz erstattungsfähig sein. Entscheidend dafür ist insbesondere, dass bereits vor der Beauftragung ein konkreter Verdacht bestand. Zudem muss die Ermittlungsmaßnahme aus Sicht eines verständigen Arbeitgebers erforderlich und verhältnismäßig gewesen sein.
Eine vollständige Kostenerstattung lässt sich nicht pauschal versprechen. Erstattungsfähig können nur solche Aufwendungen sein, die der zweckentsprechenden Aufklärung der Pflichtverletzung dienten. Umfangreiche Ermittlungen ohne hinreichenden Anfangsverdacht oder über das notwendige Maß hinausgehende Maßnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Weitere Hinweise finden Sie in unserem Ratgeber zu der Erstattung von Detektivkosten.
Ein mittelständisches Unternehmen stellte über mehrere Wochen Fehlbestände bei hochwertigen Ersatzteilen fest. Die Buchungsdaten ließen erkennen, dass die Differenzen überwiegend nach bestimmten Spätschichten auftraten. Ein einzelner Mitarbeiter konnte die betroffenen Lagerbereiche regelmäßig ohne unmittelbare Kontrolle betreten.
Zunächst wurden die Warenbewegungen und die möglichen Wege aus dem Lager ausgewertet. Anschließend erfolgte eine auf die relevanten Zeiten und Bereiche beschränkte operative Überprüfung. Dabei konnte dokumentiert werden, wie Ersatzteile zunächst in einem nicht vorgesehenen Zwischenlager abgelegt und nach Schichtende aus dem Betrieb gebracht wurden.
Der Auftraggeber erhielt einen chronologischen Bericht mit den auftragsrelevanten Feststellungen. Auf dieser Grundlage konnte das Unternehmen das weitere Vorgehen gemeinsam mit seiner arbeitsrechtlichen Beratung festlegen.
Hinweis: Das Fallbeispiel wurde anonymisiert und in einzelnen Details verändert, sodass keine Rückschlüsse auf beteiligte Unternehmen oder Personen möglich sind.
Präventionsmaßnahmen ersetzen keine Ermittlungen bei einem konkreten Verdacht. Sie können jedoch Tatgelegenheiten reduzieren, Auffälligkeiten früher sichtbar machen und die internen Verantwortlichkeiten klarer gestalten.
Ausgabe, Rücknahme, Abschreibung und Entsorgung von Waren sollten nachvollziehbar geregelt sein.
Besonders sensible Vorgänge sollten nicht dauerhaft von nur einer Person kontrolliert werden.
Bestandsprüfungen und Kassenabgleiche helfen, Abweichungen zeitnah zu erkennen.
Zutritts- und Systemberechtigungen sollten nur im tatsächlich benötigten Umfang vergeben werden.
Warenbewegungen, Stornos und Retouren müssen später nachvollzogen werden können.
Beschäftigte sollten konkrete Auffälligkeiten geschützt an eine zuständige Stelle melden können.
Wollen Sie Diebstahl durch Mitarbeiter nachweisen lassen? Schildern Sie uns, welche Waren oder Geldbeträge fehlen, seit wann die Auffälligkeiten auftreten und welche betrieblichen Bereiche betroffen sind. Unsere Wirtschaftsdetektive prüfen, welche Ermittlungsmaßnahme geeignet erscheint und ob die vorhandenen Anhaltspunkte für einen operativen Einsatz ausreichen.
Kostenfreie telefonische Ersteinschätzung:
Die folgenden Antworten geben eine erste Orientierung. Die rechtliche Bewertung hängt stets vom konkreten Sachverhalt ab.
Bei einem konkreten, dokumentierten Verdacht auf einen Diebstahl durch Mitarbeiter können verhältnismäßige Ermittlungsmaßnahmen durch eine Detektei zulässig sein. Eine anlasslose Total- oder Dauerüberwachung der Belegschaft ist dagegen regelmäßig unzulässig.
Eine Inventurdifferenz allein beweist normalerweise nicht, welcher Mitarbeiter für den Verlust verantwortlich ist. Für eine Kündigung werden zusätzliche belastbare Tatsachen oder Indizien benötigt.
Auch ein Vermögensdelikt mit geringem Schaden kann grundsätzlich einen wichtigen Kündigungsgrund darstellen. Ob die Kündigung wirksam ist, hängt jedoch von der Interessenabwägung im Einzelfall ab.
Die Beauftragung einer Detektei ist nicht automatisch in jedem Fall mitbestimmungspflichtig. Werden jedoch technische Überwachungseinrichtungen eingeführt oder kollektive Kontrollregeln geschaffen, können Beteiligungsrechte bestehen.
Bildaufnahmen können dann zulässig sein, wenn sie für die konkrete Aufklärung erforderlich und verhältnismäßig sind. Höchstpersönliche Lebensbereiche und nicht öffentlich zugängliche Privatbereiche sind besonders geschützt.
Das hängt von der Beweislage und dem Ermittlungsziel ab. Eine vorschnelle Anzeige kann interne Aufklärungsmaßnahmen beeinflussen. Das Vorgehen sollte mit der Rechtsberatung abgestimmt werden.
Das hängt vom Tatmuster ab. Wiederholt sich der Diebstahl nur an bestimmten Tagen oder in bestimmten Schichten, kann eine Beobachtung über mehrere passende Einsatzfenster erforderlich sein.
Ja. Die auftragsrelevanten Feststellungen werden chronologisch dokumentiert. Soweit erforderlich und zulässig, wird der Bericht durch Bildmaterial ergänzt.
Diebstahl durch Mitarbeiter im Betrieb ist nur eine Form schwerwiegender Pflichtverletzungen im Unternehmen. Die folgenden Fachbeiträge vertiefen angrenzende Ermittlungs- und Beweisthemen.
Wie Arbeitgeber private Tätigkeiten während bezahlter Arbeitszeit, manipulierte Zeiterfassung oder unzulässige Abwesenheiten belastbar dokumentieren können.
Welche tatsächlichen Umstände den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern können und wann eine Observation sinnvoll ist.
Was Unternehmen tun können, wenn Beschäftigte während der Arbeitszeit, einer Krankschreibung oder entgegen einem Wettbewerbsverbot für Dritte arbeiten.
Ablauf, Voraussetzungen und Dokumentation einer professionellen Beobachtung bei einem konkreten betrieblichen Verdacht.
Rechtliche und praktische Grundlagen für offene und verdeckte Kameramaßnahmen in besonders gefährdeten Betriebsbereichen.
Überblick über operative Ermittlungen, Recherchen und Beweisdokumentationen für Unternehmen, Kanzleien und Versicherungen.
Wir sind seit drei Generationen Mitglied in der World Association of Detectives, dem größten Detektiv-Verband der Welt. Im Weltverband stellen wir einen Board Member als Director der WAD.
Über einen unserer Geschäftsführer sind wir Mitglied im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG), nachdem er zuvor schon Jahrzehnte im BDD und BID Mitglied war.
Wir sind seit Jahrzehnten Mitglied in der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. Der Verband ist Mitglied der Public Private Partnership "Sicherheits-Partnerschaft NRW gegen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität".
AUSGEZEICHNET Basierend auf 206 Bewertungen Gepostet auf Google John VieiraTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. 5-STARS ALL THE WAY!!! I recently retained Condor Detektei Dorsten for a time-sensitive international matter, and I could not be more pleased with the service provided. Svenja and her team did an outstanding job locating the individual, discreetly confirming their identity, and immediately proceeding with service of the required legal documents. They also provided a professional report with photographs and all necessary details, and assisted with the Affidavit of Service for court purposes. This matter was under significant time pressure, as the individual had to be located, identified, and served before a specific deadline. Despite the short timeframe and the added challenge of coordinating between Germany and Canada, the team handled everything with professionalism, diligence, and excellent communication. I would also like to give credit to the field investigator involved, whose name will remain confidential, for their excellent work on the ground. Thank you to Svenja and the entire team for going above and beyond to make this happen in a timely and professional manner. Their services will certainly be retained again in the future.Gepostet auf Google Amit MehtaTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. The service I received was very prompt and an expert service that met my needs perfectlyGepostet auf Google Thomas HildenbrandTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr freundlich und kompetent! Einfache und schnelle Kontaktaufnahme, habe sehr kurzfristig einen tel. Rückmeldung bekommen. Meine Angelegenheit, in einem zentralasiatisches Land, wurde in einem kurzen Zeitraum exakt aufgeklärt. Ich habe eine sehr umfängliche Recherche / Bericht erhalten. Absolute Empfehlung.Gepostet auf Google Steffi G.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Die Detektei meines Vertrauens. Kompentent, schnelle Bearbeitung, und sehr freundlicher Kontakt. Eine hervorragende Beratung und detailierte Berichterstattung ließen keine Fragen mehr offen. Falls ich nochmal Bedarf habe kommen wir wieder zusammen. Ich empfehle diese Detektei gerne für alle Fälle weiter.Gepostet auf Google Yvonne FreyTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Vielen herzlichen Dank für die schnelle Aufklärung. Bin auf einem Lovescammer reingefallen und wollte Gewissheit, dass es einer ist. Dank der Detektei habe ich Klarheit erhalten. Schnelle Bearbeitung und sehr freundliche Beratung, kann ich auf jedem Fall weiterempfehlen. Vielen Dank und liebe Grüße.Gepostet auf Google martina buschlTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Super Preis-Leistung.Präzise und schnelle Ergebnisse. Rasche Kontaktaufnahme. Kann man empfehlen .Gepostet auf Google Ronny StreulTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Hätte ich diese Seite nicht gefunden, wäre ich einem SCAM zum Opfer gefallen. Von der 1. Kontaktaufnahme bis zum Ergebnis vergingen weniger Tage. Ich bin immernoch sprachlos, wie schnell die Aufklärung ging und wie detailliert der Bericht ist. Vielen Dank für ihre schnelle und hervorragende Arbeit.Gepostet auf Google Karl WagnerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich bedanke mich für die freundliche Beratung. Innerhalb weniger Stunden wurden die mir fehlenden Daten ermittelt und mir das Resultat auf eine einfühlsame Weise weitergegeben, noch bevor ich einen Auftrag erteilt hatte zu einem dem Aufwand angemessenen Preis. Vielen Dank auch für das in meine Person gesetzte Vertrauen ihrerseits. Angelika WagnerGepostet auf Google David NieterTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr nett und freundlich, mein Anliegen wurde sehr schnell beantwortet
*Nicht in jeder Stadt unterhalten wir örtliche Büros, um zu Ihren Gunsten unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Alle Einsätze werden von unserer zentralen Leitstelle in Dorsten, Nordrhein-Westfalen koordiniert und verwaltet. Unsere Detektiv-Hotline 0800 – 11 12 13 14 ist kostenlos und die *Rufumleitungen sind zum Ortstarif nutzbar. Es entstehen Ihnen hierbei keine Zusatzkosten. Die Bearbeitung der operativen Einsätze vor Ort erfolgt schnell und effektiv durch unsere mobilen und bundesweit aufgestellten Einsatzkräfte. Die hohe Verfügbarkeit unserer Einsatzkräfte ermöglicht es uns, bundesweit schnelle und effektive Einsätze, nahezu zu jeder Zeit und an jedem Ort, durchzuführen.