Autor: Jochen Meismann
Täglich werden in Deutschland etwa 150 bis 300 Personen als vermisst gemeldet. Die Hälfte von allen Vermisstenfällen klärt sich in der Regel innerhalb einer Woche. Knapp 80 Prozent der Fälle werden innerhalb eines Monats aufgeklärt und nur von rund 3 Prozent aller Vermissten fehlt auch nach einem Jahr noch jede Spur, so dass die Vermissten Fahndung bei der Polizei aufrecht erhalten bleibt.
In der Regel müssen 3 Kriterien zutreffen, bevor die Polizei eine Vermisstenanzeige aufnimmt:
Wenn ein Erwachsener im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, kann er seinen Aufenthaltsort frei bestimmen.
Besteht jedoch eine Gefährdungslage, leiten die Behörden eine Fahndung ein. Zunächst mit dem Ziel, den Aufenthaltsort zu ermitteln.
Wird die als vermisst geltende Person von den Behörden ausfindig gemacht, so obliegt es ihr, den Angehörigen mitzuteilen, wo sie sich derzeit aufhält. Entspricht dieses jedoch nicht dem Wunsch der Person, so teilt die Polizei den Angehörigen lediglich mit, dass sie die Person gefunden hat und diese wohlauf ist.
Sofern die Person nicht als Opfer oder Täter in eine Straftat verwickelt ist, endet damit die Arbeit der Polizei.
Anders verhält es sich bei Minderjährigen. Diese können ihren Aufenthaltsort nicht frei bestimmen. Sobald nicht bekannt ist, wo sich das Kind aufhält, wird sofort eine Fahndung eingeleitet.
Hier sind die Schilderungen der Angehörigen von unschätzbarem Wert, da sie den Beamten helfen, die Gesamtsituation besser einschätzen zu können. Anhand dieser Informationen entscheidet die Polizei, ob eine groß angelegte Suchaktion notwendig ist.
Hierbei ist neben den Polizeikräften aus den benachbarten Bundesländern auch die Hilfe des örtlichen DRK und des THW von unschätzbarem Wert. Zum einen, weil das Personal der örtlichen Polizei oft nicht ausreicht, zum anderen, weil Ortskenntnisse oft sehr hilfreich sind, um Vermisste schnell aufzufinden.
Die Anzeige erfolgt in der Regel bei der Polizeidienststelle, in deren Bezirk die vermisste Person ihren letzten bekannten Wohnsitz hatte.
Die Suchmaßnahmen sind umfangreich und finden von Fall zu Fall, je nach Dringlichkeit, unterschiedliche Anwendung.
Jeder kann eine Vermisstenanzeige aufgeben, egal wo er sich befindet, auch im Ausland. Anders als in Filmen und anderen Fernsehsendungen oft und gerne dargestellt, werden die Ermittlungsbehörden sofort tätig. Eine 24-Stunden-Frist gibt es NICHT!
Die Ermittlungen können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.
✔️Die vermisste Person ist wohlauf und freiwillig untergetaucht (sog. Drop-off).
✔️Sie ist Opfer eines Verbrechens (Entführung oder Mord)
✔️Sie ist eines natürlichen Todes gestorben.
Besonders nach Katastrophen (Tsunami, Erdbeben etc.) häufen sich die Vermisstenmeldungen. Hier stehen die Beamten vor der Mammutaufgabe, die Personen zu finden und zu identifizieren. Gab es früher oft nur die Möglichkeit des Gebissabgleichs, so stehen den Ermittlungsbehörden heute auch andere Mittel wie der DNA-Abgleich zur Verfügung. Das erleichtert die Arbeit enorm.
Nicht immer ist ein Katastrophenszenario oder ein Krieg dafür verantwortlich, dass eine vermisste Person nur noch tot aufgefunden werden kann. Auch
sind an der Tagesordnung. Auch hier kommt der DNA-Abgleich ins Spiel. Darüber hinaus ist in Deutschland jeder, den der Betroffene kannte, als Zeuge verpflichtet, bei der Identifizierung der Leiche zu helfen.
Alle Daten der vermissten Person werden von den Behörden im „Informationssystem der Polizei“ (INPOL) gespeichert. Darauf haben alle deutschen Polizeidienststellen Zugriff. Wird eine dieser Personen im Rahmen einer polizeilichen Fahndung angetroffen, wird die Polizeidienststelle informiert, bei der die Vermisstenanzeige erstattet wurde.
Ergeben sich im Zuge der Ermittlungen Hinweise, dass sich die Person im Ausland aufhalten könnte, richtet das Bundeskriminalamt ein „Amtshilfeersuchen“ an die genannten Interpol-Dienststellen. Die daraus resultierenden Informationen leitet das BKA unverzüglich an die ersuchende Polizeidienststelle weiter.
Für die Angehörigen ist eine solche Situation nicht nur psychisch belastend. Je nach Verwandtschaftsverhältnis kommt die Bedrohung der finanziellen Existenz hinzu. Versicherungen und Rentenansprüche verlangen nicht selten den Nachweis, dass die Person nicht mehr am Leben ist, und so stehen diese Menschen schnell vor dem finanziellen Ruin.
In Deutschland ist dies im Verschollenheitsgesetz geregelt. Danach können Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben und/oder seit 5 Jahren als vermisst gelten, für tot erklärt werden.
Kann ein Vermisstenfall trotz aller Bemühungen nicht aufgeklärt werden, bleibt die Personenfahndung 30 Jahre bestehen.
In manchen Fällen wollen sich Angehörige nicht an die Polizei wenden oder diese ist gar nicht zuständig. In dem Fall bietet es sich an, eine Personensuche durch eine Detektei auf den Weg zu bringen.
Unsere Ermittler sind darauf spezialisiert, nach Menschen in ganz Deutschland und auch in aller Welt zu suchen. Nicht immer kann eine solche Suche zum Erfolg führen, doch in manchen Fällen waren Privatdetektive in der Lage, eine Spur zur gesuchten Person zu finden und deren Aufenthalt ausfindig zu machen.
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Wir sind seit drei Generationen Mitglied in der World Association of Detectives, dem größten Detektiv-Verband der Welt. Im Weltverband stellen wir einen Board Member als Director der WAD.
Über einen unserer Geschäftsführer sind wir Mitglied im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG), nachdem er zuvor schon Jahrzehnte im BDD und BID Mitglied war.
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