Detektei Condor
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Firma: AB-Detective Condor GmbH
Telefon: 0800 – 11 12 13 14
Mail: info@detectivecondor.de
Durch einen Testkauf überprüft ein Detektiv unterschiedlichste Komponenten. Neben dem Ehrlichkeitstest kann auch ein Servicetest oder ein Wettbewerbstest erfolgen. Hierzu zählt auch der Sektor Mystery Shopping.
Der Detektiv führt den Testkauf üblicherweise verdeckt durch und protokolliert diesen anschließend detailgenau. Die getroffenen Feststellungen sollten dabei gerichtsverwertbar sein, da sie möglicherweise arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. In Betracht kommen bei Fehlverhalten durch Mitarbeiter sowohl eine Abmahnung als auch eine Kündigung (aufgrund von Personaldiebstahl, Betrug, Unterschlagung oder einer anderen Straftat).
Eine solche Ehrlichkeitskontrolle sollte sicherheitshalber mehrfach und in unregelmäßigen Abständen erfolgen. Die Maßnahme gehört zu den legalen Mitteln eines Arbeitgebers, die Ehrlichkeit des Mitarbeiters wie auch die Loyalität und Zuverlässigkeit der Belegschaft überprüfen zu lassen. Diese Form der Mitarbeiterkontrolle kommt besonders häufig im Kassenbereich zur Kontrolle von Kassierern und Kassiererinnen zur Anwendung.
Ein Detektiv bietet sich besonders an zur Durchführung von Überprüfungen von Mitarbeitern, da eine spezialisierte und professionelle Wirtschaftsdetektei üblicherweise auf eine größere Personalauswahl zurückgreifen kann. Außerdem sind Detektive als neutrale Zeugen vor Gericht anerkannt, was ein sehr gewichtiger Grund ist.
Zudem lassen sich bei Betrugsversuchen an der Kasse für ein geübtes und geschultes Auge die relevanten Verhaltensweisen wesentlich sicherer erkennen, da unsere Detektive Erfahrungen haben mit der Vorgehensweise von betrügerischen Mitarbeitern. Dabei achten die Wirtschaftsdetektive auch auf die Qualität des Kundenservice.
Den Ablauf der Kontrolle der Mitarbeiter stimmen wir im Vorfeld detailliert mit dem Unternehmen als Auftraggeber ab.
Mystery Shopping ist auch denkbar in Gestalt eines so genannten Test-Diebstahls, bei dem ein Detektiv in Absprache mit dem Unternehmen tatsächlich Diebstähle durchführt, um die Sicherheitseinrichtungen zu prüfen und so Sicherheitslücken festzustellen und Sicherheitsrisiken zu minimieren.
Diese Art von Testkäufen ist auch als Vertrauenskauf zu bezeichnen und ist Teil der Personalüberprüfung oder Personalüberwachung. Sie kann – bei Vorliegen eines begründeten Verdachts – alternativ zur verdeckten Videoüberwachung zum Tragen kommen oder auch parallel dazu.
Wie meistens im Leben gibt es keine klare Antwort auf diese Rechtsfrage. Primär kommt es darauf an, was mit „erfolgreich“ gemeint ist. Hat der Testkäufer ein Fehlverhalten der kassierenden Person festgestellt, das auf Unachtsamkeit oder Schlampigkeit beruht, haben wir eine andere Situation als wenn ein Geldbetrag bewusst unterschlagen wird.
Eine verhaltensbedingte Kündigung gegenüber in der Leistung schwächeren Arbeitnehmern ist nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 14.04.2013, Aktenzeichen 5 Sa 277/09, nur dann denkbar, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten dadurch vorwerfbar verletzt, dass er fehlerhaft arbeitet. Damit revidierte das LAG eine Entscheidung, die das Arbeitsgericht Halle zuvor konträr gefällt hatte. Dort hatten die Richter nach zuvor erfolgten fünf Abmahnungen gegen eine Verkäuferin Recht gegeben. Das LAG sah den Sachverhalt differenzierter.
Das alleinige Unterschreiten seines möglichen Leistungsniveaus des Arbeitnehmers und eine höhere durchschnittliche Fehlerhäufigkeit als die vergleichbarer Arbeitnehmer im Unternehmen ist alleine noch kein Maßstab, der für eine Kündigung reicht. Nur eine längerfristige deutliche Überschreitung der durchschnittlichen Fehlerquote bezogen auf die Parameter tatsächliche Fehlerzahl, Art der Fehler, Schwere und Folgen der fehlerhaften Arbeitsleistung kann ein Indikator für eine Kündigung sein.
Unterschlägt hingegen der Arbeitnehmer Geld beim Kassieren, ist das kein „Fehler“, sondern eine strafbare Handlung, die bereits beim ersten Verstoß zu einer Kündigung führen könnte. Hier ist es ratsam, im Kündigungsverfahren unbedingt anwaltliche Hilfe einzuholen.
Die nachgewiesene Unterschlagung oder der schwerwiegende Verdacht einer solchen gegenüber einem als Kassierer beschäftigten Arbeitnehmer stellt einen gewichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses dar. Hier gelten die Regeln im Sinne von § 626 BGB. Für das Vorliegen der Unterschlagung sowie für die Tatsachen, die den schwerwiegenden Verdacht einer Unterschlagung begründen, muss der Arbeitgeber nach § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG klare Belege oder Argumentationen vorlegen und ist beweispflichtig.
Weil der Arbeitgeber beweisbelastet ist, benötigt er oft externe Hilfe, um die Beweiskette klar vorlegen zu können. Dazu tragen Detektive in diskreter Form bei.
Zur Tätigkeit des Detektivs als Mystery Shopper sowie den Möglichkeiten von Testkäufen erhalten Sie weitere Informationen unter der kostenfreien Rufnummer
0800 – 11 12 13 14
Firma: AB-Detective Condor GmbH
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Meine Erwartungen wurden sehr schnell und präzise mit einem positiven Ergebnis bearbeitet. Vielen herzlichen Dank.
Ich bin mit Ihrer Arbeit sehr zufrieden.
Ich finde es großartig, was Sie tun, um den Frauen zu helfen.
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Wir melden uns wieder.
Angenehme Zusammenarbeit.
Bis dato sehr gute Arbeit und Infos.
Vielen Dank für Ihre Hilfe. Ich hab bekommen, was ich wissen musste.
Der Auftrag wurde unkompliziert und schnell zu meiner Zufriedenheit durchgeführt.
*Nicht in jeder Stadt unterhalten wir örtliche Büros, um zu Ihren Gunsten unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Alle Einsätze werden von unserer zentralen Leitstelle in Dorsten, Nordrhein-Westfalen koordiniert und verwaltet. Unsere Detektiv-Hotline 0800 – 11 12 13 14 ist kostenlos und die *Rufumleitungen sind zum Ortstarif nutzbar. Es entstehen Ihnen hierbei keine Zusatzkosten. Die Bearbeitung der operativen Einsätze vor Ort erfolgt schnell und effektiv durch unsere mobilen und bundesweit aufgestellten Einsatzkräfte. Die hohe Verfügbarkeit unserer Einsatzkräfte ermöglicht es uns, bundesweit schnelle und effektive Einsätze, nahezu zu jeder Zeit und an jedem Ort, durchzuführen.
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