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Mitarbeiter­kontrolle » was erlaubt ist und was Sie tun können

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Daher ist eine Mitarbeiterkontrolle manchmal unerlässlich. Der Schaden, den kriminelle Mitarbeiter verursachen, wird von Jahr zu Jahr höher. Untersuchungen von Wirtschaftsprüfern gehen von einer Summe im Bereich von 25 bis 30 Milliarden Euro pro Jahr aus, manche Schätzungen liegen auch noch höher.

Um Schäden vom Unternehmen abzuwenden, hat der Chef das Recht, gegen Mitarbeiter vorzugehen, die dem Unternehmen schaden.

Liegt eine gezielte Straftat gegen den Arbeitgeber vor, so spricht man auch von dolosen Handlungen. Gibt es Verdachtsmomente, die zu klären sind, hilft eine Wirtschaftsdetektei effektiv und diskret.

Lassen Sie sich jetzt beraten, welche Mitarbeiterkontrollen in Ihrem Fall greifen könnten:

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Konkrete Verdachtsmomente verpflichten zwingend zum Handeln

Bei konkreten Hinweisen auf kriminelles Verhalten von Mitarbeitern hat die Unternehmensführung häufig sogar eine Rechtspflicht, Aufklärung zu leisten.

Es gilt Straftaten aufzuklären, um weiteren Schaden zu verhindern. Insbesondere handelt es sich dabei um Vorschriften aus dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG).

Die zuletzt verschärfte Rechtsprechung forciert die Lage. So haben Gerichte Manager teilweise zu Schadensersatzzahlungen in Millionenhöhe verurteilt. Darum sieht sich eine jede Unternehmensleitung in der Pflicht, eine geeignete Prävention sowie im Falle bereits festgestellter Straftaten Aufklärung zu betreiben.

Auch das Bundesarbeitsgericht erlaubt in Fällen eines konkreten Verdachts eine Überwachung der Mitarbeiter. Der Betriebsrat muss dazu im Falle einer Observation nicht im Vorfeld angehört werden.

Mitarbeiterkontrollen am Arbeitsplatz sind rechtlich zulässig

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, Kontrollen der Angestellten durchzuführen. Das Arbeitsrecht erlaubt es. Urteile verschiedener Gerichte bis hin zum Bundesarbeitsgericht bestätigen das.

Fraglos besteht ein natürliches Interesse daran, dass Mitarbeiter ihre Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis beziehungsweise aus dem Arbeitsvertrag einhalten.

Sind Mitarbeiter zu kontrollieren, dann gilt es, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Zu beachten ist zum einen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des jeweiligen Mitarbeiters. Zum anderen ist der Grundsatz der Angemessenheit zu berücksichtigen ebenso wie der Datenschutz.

Überwachung per Video nur in engen Grenzen erlaubt

Die heimliche Videoüberwachung oder ähnliche technische Einrichtungen sind nur als letzte Lösung geeignet. Gibt es ein milderes Mittel, so ist das zunächst zu nutzen. Gibt es das nicht, so ist unter Einhaltung der rechtlichen Grundlagen eine solche Überwachung per Kamera unter Umständen erlaubt.

Das gilt beispielsweise bei begründetem Verdacht auf Diebstahl oder Unterschlagung im Betrieb. Eine schwerwiegende Pflichtverletzung muss kein Arbeitgeber dulden. Die gesetzlichen Regelungen lassen es zu, dass dann Maßnahmen gegen bestimmte Mitarbeiter eingeleitet werden dürfen, um diese zu kontrollieren.

Die Videoüberwachung darf allerdings nicht in Räumen wie der Umkleide, der Toilette oder ähnlich eingesetzt werden.

Keine heimliche GPS-Überwachung

Auch wenn die technischen Möglichkeiten der Überwachung von Arbeitnehmern per leicht verfügbar sind, so dürfen sie nicht eingesetzt werden. Arbeitgeber dürfen also die Angestellten nicht einfach mit einem GPS-Tracker heimlich überwachen. Macht er das doch, so kann das strafbar sein. Derartige Beweise sind unzulässig.

Eine verdeckte Überwachung durch Detektive ist im Falle eines Verdachts und berechtigten Interesses hingegen zulässig. Die gewonnenen Erkenntnisse dürfen zur Kündigung genutzt werden. Das Arbeitsrecht lässt das Zeugnis eines Detektiven zu. Der Betriebsrat muss vorher nicht gehört werden.

Rechtliche Entschließungen wie Abmahnung oder Kündigung der Arbeitnehmer basieren dann auf den Erkenntnissen der Überwachung durch Detektive.

Die heimliche Kontrolle von Mitarbeitern über GPS ist nicht erlaubt

Keylogger verboten

Die Überwachung des Dienst-PC und die Nutzung des Internets per Keylogger sind nach dem Arbeitsrecht nicht zulässig. Zu dem Thema existiert ein Urteil das erklärt, dass diese Form der Überwachung durch die Firma zu weit geht. Auch der Einsatz einer Software zur Überwachung der digitalen Daten ist nicht statthaft.

Diese Entscheidung der Richter ist nachvollziehbar, auch wenn im behandelten Fall nachgewiesen wurde, dass der Arbeitnehmer viele private Dinge in der Arbeitszeit erledigt hat. Zwar war die private Nutzung des PC in der Firma verboten, aber die Form der Kontrolle zu weitreichend. Diese Erkenntnisse durfte der Arbeitgeber später nicht nutzen.

Der Arbeitnehmer darf sich also am Arbeitsplatz sicher sein, dass nicht jeder Tastenschlag überwacht wird. Die heimliche Überwachung in dieser Form hat zu unterbleiben. Das gilt auch für das Lesen von privaten E-Mails. Der Betriebsrat wäre darüber auch nicht erbaut.

Mitarbeiterüberwachung durch Detektive statthaft

Eine spezialisierte Wirtschaftsdetektei bietet vielfach Unterstützung an, im Rahmen von Mitarbeiterkontrollen gegen Mitarbeiterkriminalität vorzugehen.

Einfache Maßnahmen können häufig die jeweiligen Arbeitgeber selbst ergreifen – beispielsweise unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen durch so genannte Taschenkontrollen. Auch das Einrichten eines Rapport-Systems – insbesondere bei Außendienst-Mitarbeitern – ist ein gutes Mittel. Das regelt dann eine regelmäßige Abgabe von Berichten und Spesenabrechnungen.

Andere Maßnahmen des Chefs um Arbeitnehmer diskret zu überwachen sind im Vorfeld genau abzustimmen. Jede allgemeine Maßnahme ist genau nach dem Arbeitsrecht abzuwägen.

Die Überwachung der Arbeitnehmer unterliegt nicht dem Mitbestimmungsrecht. Darum ist es auch denkbar, einen verdeckten Ermittler im Betrieb einzusetzen, der Informationen sammelt. So lassen sich Diebstähle der eigenen Arbeitnehmer oft nach kurzer Zeit aufklären.

Mitarbeiterkontrollen verhindern Schäden durch Mitarbeiterkriminalität

Mitarbeiter können dem Unternehmen auf vielerlei Arten schaden. Beispielhaft seien hier aufgezählt:

  • Lohnfortzahlungsbetrug (Blaumachen ohne tatsächliches Vorliegen einer Krankheit; Nebentätigkeit während der Arbeitsunfähigkeit)
  • Arbeitszeitbetrug (Überschreiten von Pausenzeiten, gefälschte Zeitaufzeichnungen)
  • Spesenbetrug (falsche Reisekostenabrechnungen)

Hinzu kommt noch die Möglichkeit einer direkten Schädigung des Arbeitgebers, beispielsweise durch

  • die unerlaubte Nutzung von Computern zu privaten Zwecken
  • private Internetnutzung
  • erstellen von privaten Kopien
  • Nutzung des Telefons
  • sowie ebenfalls ein Diebstahl
  • oder eine Unterschlagung von Firmeneigentum.

Ein weiteres Feld der schädigenden Handlungen durch Mitarbeiter ist die Manipulation. Diese kann vorliegen um gezielt Unternehmensabläufe zu stören und zu sabotieren, oder auch in Form von Konkurrenzspionage.

Wirtschaftsdetektive unterstützen bei Kontrolle der Mitarbeiter

Unsere Wirtschaftsdetektive bieten Lösungen zu jeder der vorgenannten dolosen Handlungen durch Mitarbeiterkontrollen. Das gilt insbesondere in Form von

  • Observationen
  • Ermittlungen
  • Recherchen
  • sowie durch eine verdeckte Videoüberwachung.

In vielen Fällen empfiehlt sich der Einsatz eines externen Dienstleisters zur Durchführung der Mitarbeiterkontrollen. Hintergrund ist zum einen, weil Detektive als neutrale Zeugen anerkannt sind. Andererseits kann Mitarbeiterkriminalität vielfach nur mit besonderen Mitteln nachgewiesen werden. Dazu bedarf es dazu eines spezialisierten Detektivs.

Ebenso kann eine Detektei Abhilfe schaffen, wenn es im Unternehmen zu Mobbing oder zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz kommt. Auch hier hat die Geschäftsführung eine Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.

Auch können Wirtschaftsdetektive nachvertragliche Wettbewerbsverstöße dokumentieren. Grundsätzlich geht es in allen dieser Fälle von Mitarbeiterkontrollen um eine gerichtsverwertbare Beweissicherung innerhalb der Grenzen des BDSG.

Erstattung der Detektivkosten bei Bestätigung des Verdachts möglich

Bestätigt sich der konkrete Verdacht gegen einen Arbeitnehmer, so kommen fristlose Kündigung wie auch Schadensersatzansprüche in Betracht.

Nicht zuletzt können meist auch die aufgewendeten Detektivkosten dem Schädiger, also dem kriminellen Mitarbeiter, in Rechnung gestellt werden.

Diese besondere Form von Regress ist geregelt in § 91 der ZPO – Zivilprozessordnung.

Bundesweite Kontrollfunktionen durch Detektive möglich

Professionelle Wirtschaftsdetekteien arbeiten diskret und zuverlässig. Unsere Detektive sind deutschlandweit im Einsatz von Hamburg über Berlin bis München und sichern Beweise zur Sachverhaltsaufklärung.

Liegen auch in Ihrem Unternehmen Hinweise vor, dass sich Mitarbeiter bereichern oder Straftaten zu Lasten des Unternehmens begehen? Dann sprechen Sie mit uns. Sie erhalten von einem unserer Wirtschaftsdetektive Hinweise zu unseren Leistungen und den Möglichkeiten der Mitarbeiterkontrolle.

Er erklärt Ihnen unverbindlich, welche in Frage kommenden Maßnahmen der Prävention und Aufklärung es in Ihrem Fall gibt. Rufen Sie uns jetzt gratis an unter der zentralen Rufnummer

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Detektei Condor

 durchschnittlich 4.82 Sterne von 497 Bewertungen

Alle Bewertungen ansehen

Firma: AB-Detective Condor GmbH
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Mail: info@detectivecondor.de



Kundenbewertungen

Kunde aus Dresden

Vielen Dank für die schnelle Hilfe, unkomplizierter Kontakt.

 
Kunde aus Niederlauterbach/Wolnzach

Die Observation war sehr gut geplant.

 
Kunde aus München

Beim letzten Mal ist die Zielperson nicht gefunden worden.

 
Kunde aus Möhnesee

Prompte Erledigung.

 
Kunde aus Erkrath

Ich denke alles wurde planmäßig durchgeführt. Auch wenn es nicht zum Erfolg geführt hat, aber das liegt ja nicht an Ihnen. Service und Kontakt waren professionell und pünktlich.

 
Kunde aus Dersum

Schnell und unkompliziert. Vielen Dank.

 
Kunde aus Kelbra

Ging alles sehr schnell. War hilfreich.

 
Kunde aus Schriesheim

Auftrag genau wie angekündigt erledigt.

 
Kunde aus Borken

Sehr gute und zeitnahe Kommunikation.

 
Kunde aus Berlin

Ausführliche und zufriedenstellende Berichterstattung.

 


*Nicht in jeder Stadt unterhalten wir örtliche Büros, um zu Ihren Gunsten unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Alle Einsätze werden von unserer zentralen Leitstelle in Dorsten, Nordrhein-Westfalen koordiniert und verwaltet. Unsere Detektiv-Hotline 0800 – 11 12 13 14 ist kostenlos und die *Rufumleitungen sind zum Ortstarif nutzbar. Es entstehen Ihnen hierbei keine Zusatzkosten. Die Bearbeitung der operativen Einsätze vor Ort erfolgt schnell und effektiv durch unsere mobilen und bundesweit aufgestellten Einsatzkräfte. Die hohe Verfügbarkeit unserer Einsatzkräfte ermöglicht es uns, bundesweit schnelle und effektive Einsätze, nahezu zu jeder Zeit und an jedem Ort, durchzuführen.

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