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Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit ist Kündigungsgrund

Autor: Rechtsanwalt Daniel Beba

Definition Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit

Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer absichtlich und fälschlicherweise angibt, aufgrund einer Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig zu sein, obwohl er tatsächlich arbeitsfähig ist. Dies geschieht in der Regel, um unrechtmäßig Krankheitsurlaub oder andere arbeitsfreie Tage zu erhalten.

Das Vortäuschen einer Erkrankung ist eine Form des Betrugs und kann rechtliche Konsequenzen und arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen.

Wenn ein Arbeitnehmer eine Krankheit nur simuliert, um sich Freizeit zu erschleichen, riskiert er die fristlose Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit.

Wer sich also krank meldet, ohne wirklich erkrankt zu sein, muss sich auf drastische Folgen nach dem Arbeitsrecht einrichten. Die eigentliche Beweisstärke einer ärztlichen Bescheinigung lässt sich durch Detektive widerlegen, wenn eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

Aus der Rechtsprechung: Kündigung nach Arbeitsunfähigkeit, die nur simuliert war

Hessisches Landesarbeitsgericht bestätigt Kündigung

Das Hes­si­sche Lan­des­ar­beits­ge­richt entschied am 01. April 2009, Aktenzeichen 6 Sa 1593/08, dass eine fristlose Kündigung bei dem Erschleichen einer Arbeitsunfähigkeit gerechtfertigt ist.

Grundsätzlich gilt: der Krankenschein hat einen hohen Beweiswert. Liegt dieser vor, muss der Arbeitgeber zunächst davon ausgehen, dass tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

Will ein Arbeitgeber sich gegen eine in seinen Augen vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit wehren, so benötigt er klare Beweise. Diese müssen den Beweiswert des Krankenscheins erschüttern.

In dem Urteil hatten die Richter die Ergebnisse der Ermittlungen einer Detektei über den vorgelegten Krankenschein gestellt. In dem Fall war ein Arbeitnehmer länger krankgeschrieben und das Unternehmen hatte erhebliche Zweifel.

Ein Detektiv hatte den angeblich erkrankten Arbeitnehmer im Auftrag des Arbeitgebers kontaktiert und mit diesem über eine Schwarzarbeit gesprochen. Der Arbeitnehmer erklärte, er könne diese Arbeit kurzfristig annehmen und erledigen.

Diese Bereitschaft reichte den Richtern aus, um davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer in Wirklichkeit nicht so arbeitsunfähig war, wie er behauptete. Ein ansonsten hoher Beweiswert der AU-Bescheinigung war allein durch die Arbeitsbereitschaft hinreichend erschüttert.

LAG Köln: Vortäuschen einer Erkrankung ist Grund für eine fristlose Kündigung

Eine Arbeitnehmerin erbat Urlaub zu einem bestimmten Zeitraum. Der Arbeitgeber lehnte den Antrag deshalb ab, weil er keine Vertretung zu dieser Zeit habe. Die Frau sprach daraufhin nochmal ohne Ergebnis bei der Geschäftsführung wegen des Urlaubs vor.

Alsdann erklärt die Frau einer Kollegin, dass sie im angegeben Zeitraum nicht arbeiten könne. Dabei fiel wohl die Aussage, dass sie „auf keinen Fall da ist“. Kurz vor dem Zeitpunkt des ursprünglich begehrten Urlaubs meldet sie sich unter Vorlage eines ärztlichen Attests länger krank.

Da sich der Arbeitgeber aufgrund der offensichtlichen Ankündigung der Erkrankung von der Arbeitnehmerin getäuscht fühlte, sollte eine Detektei prüfen, was die Dame in fraglichen Zeitraum machte. Die Detektive stellten fest, dass die Frau trotz bestehender Erkrankung zu einer weit entfernten Vernissage fuhr und diese besuchte.

Der Arbeitgeber bestellte die Frau zu einem Gespräch ein. Darin erklärte sie, dass sie ihr Haus nur zu Arztbesuchen verlassen habe. Daraufhin kündigte der Arbeitnehmer fristlos.

Die Richter am Landesarbeitsgericht Köln bestätigten die Kündigung von dem Arbeitsverhältnis nach der angekündigten Krankheit, zumal der behandelnde Arzt keine Erklärungen zu dem Verhalten und der Diagnostik abgeben konnte.

Tipp: Lesen Sie hier, wie Ihnen Detektive in Köln helfen können.

Detektive observieren bei Verdacht auf vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit.

Sind Ihre Mitarbeitenden tatsächlich krank?

Begründung der Kündigung nach § 626 BGB

Sie begründeten das mit § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Dieser ermöglicht es einem Arbeitgeber jemandem fristlos zu kündigen, falls ein wichtiger Grund vorliegt. Dazu ist bereits der schwerwiegende Verdacht einer arbeitsvertraglichen Verfehlung ausreichend. Die auszusprechende Verdachtskündigung muss aber Bestimmungen erfüllen. Das sind:

  1. der schwerwiegende Verdacht muss auf objektiven Tatsachen basieren
  2. der Verdacht muss dringend sein
  3. der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer vor einer Verdachtskündigung anhören

In dem Fall entschied das LAG, der dringende Verdacht auf eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit sei begründet. Die eingereichte Bescheinigung vom Arzt, die normalerweise als Beweis für eine Arbeitsunfähigkeit reicht, durfte angezweifelt werden.

Die erheblichen Zweifel am Beweiswert des Krankenscheins waren gerechtfertigt. Die Folge war die legitime Kündigung des Arbeitsverhältnisses der Arbeitnehmerin ohne vorherige Abmahnung. Urteil vom 07. 08.2017, Aktenzeichen: 4 Sa 936/16.

LAG Rheinland-Pfalz: Krankfeiern mit vorgetäuschter Krankheit bedeutet Verlust des Arbeitsplatzes

Der Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist erschüttert, wenn ein Privatdetektiv einen angeblich erkrankten Arbeitnehmer zum gleichen Zeitpunkt bei körperlichen Arbeiten ertappt.

Die Detektei hatte den Arbeitnehmer während der Krankheit an drei Tagen auf der Baustelle des Haues seiner Tochter observiert, wie er während der Entgeltfortzahlung körperlich anstrengend arbeitete. Das reichte dem Gericht aus, um die Entlassung des Mitarbeiters ohne eine Abmahnung zu rechtfertigen.

Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 11.07.2013, Aktenzeichen 10 Sa 100/13

Was tun bei verdächtiger Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers?

Haben Sie einen begründeten Verdacht, dass ein Arbeitnehmer Ihres Unternehmens seine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht? Dann helfen wir Ihnen, das zu beweisen. Das Arbeitsrecht ist auf Ihrer Seite, wenn Sie Beweise für ein genesungswidriges Verhalten des Arbeitnehmers haben.

Wir beobachten den Mitarbeiter, von dem Sie annehmen, die Krankschreibung ist nur vorgetäuscht. Dabei arbeiten wir gerne Hand in Hand mit Ihrem Rechtsanwalt. Denn nur ein Rechtsanwalt – sinnvoll ein Fachanwalt für Arbeitsrecht – sollte eine nach dem Arbeitsrecht komplizierte außerordentliche Kündigung verfassen.

Eine Arbeitsunfähigkeit, an der Sie ernsthafte Zweifel haben oder eine angekündigte Arbeitsunfähigkeit sind Grund für das Einschalten eines Detektivbüros. Wir überprüfen, ob der arbeitsunfähig gemeldete Mitarbeiter seine Krankheit und die Arbeitsunfähigkeit nur spielt oder ob er sich seiner Krankheit entsprechend verhält.

Krank oder nicht? Wir beraten Sie über Ihre Optionen

Wir haben bundesweit vielen Arbeitgebern im Falle einer zweifelhaften Krankheit die nötigen Beweise beschafft, die die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aushebeln konnten.

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