Detektei Condor
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Leitsatz: Selbst wenn beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht haben, ist das Entziehen eines Kindes durch das gleichfalls sorgeberechtigte Elternteil strafbar (Urteil OLG Köln vom 31.03.2017 – III-1 Ws 137/16).
Die Frage des Sorgerechts ist oft komplex und emotional aufgeladen, insbesondere in Fällen von Kindesentziehung bei gemeinsamem Sorgerecht. In diesen Fällen, in denen beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht haben, können Konflikte und Meinungsverschiedenheiten schnell zu ernsthaften Problemen führen, bis hin zur Entziehung eines Kindes. Betroffene Eltern reden in dem Zusammenhang gerne von einer Entführung, aber rechtlich gesehen ist es eine Entziehung.
Dieser Artikel wirft einen Blick auf die Problematik der Kindesentziehung bei gemeinsamem Sorgerecht, beleuchtet die rechtliche Situation und diskutiert die Rolle, die Detektive in solchen Situationen spielen können.
Das gemeinsame Sorgerecht, bei dem beide Elternteile an wichtigen Entscheidungen für das Kind beteiligt sind, soll dem Wohl des Kindes dienen und die elterliche Verantwortung teilen.
Konflikte zwischen den Eltern führen jedoch immer wieder dazu, dass ein Elternteil das Kind ohne Zustimmung des anderen entführt oder zurückhält. Solche Fälle von Kindesentziehung können für das Kind traumatisch sein und seine emotionale Bindung zu beiden Elternteilen gefährden. Zudem werden dabei häufig gerichtliche Anordnungen missachtet.
In den meisten Fällen ist eine Kindesentziehung ohne Zustimmung des anderen Elternteils rechtswidrig und kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In solchen Fällen können die Gerichte Maßnahmen zum Schutz des Kindes ergreifen und die Rückgabe an den Elternteil anordnen, der das Sorgerecht hat.
Bei gemeinsamer elterlicher Sorge haben beide Elternteile das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind in gleicher Weise. Daraus folgt, dass sich beide Parteien prinzipiell über den jeweiligen Aufenthaltsort des gemeinsamen Kindes einig sein müssen.
Speziell in der Ferienzeit und bei Elternschaften mit Auslandsbezug führt diese Situation regelmäßig zu Streitigkeiten. Das gilt besonders dann, wenn ein Elternteil nicht damit einverstanden ist, dass der Vater oder die Mutter mit dem Kind ins Ausland fährt.
Schafft ein Elternteil sein Kind ohne Einwilligung des anderen Elternteils ins Ausland, ist das nicht rechtens. Gleiches gilt bei einer Auslands-Verbringung entgegen einer ausdrücklich verweigerten oder widerrufenen Einwilligung. Zum Ausland zählen übrigens auch EU-Staaten.
Die gleiche Problematik tritt ein, wenn ein Elternteil das Kind im Ausland belässt, obwohl er es zu dem anderen Elternteil hätte zurückgeben müssen. Das nicht zustimmende Elternteil hat nach § 1632 I BGB einen durchsetzbaren Herausgabeanspruch unabhängig davon, ob es ein Sorgerechtsverfahren zwischen den Eltern gibt.
Detektive spielen in Fällen von Kindesentführung bei gemeinsamem Sorgerecht eine wichtige Rolle. Hier Maßnahmen, die Detektive ergreifen.
Detektive können das entführte Kind und den Elternteil, der das Kind zurückhält, diskret überwachen. So machen Detektive den ständigen Aufenthaltsort des Kindes ausfindig und sammeln Beweise.
Detektive stellen gezielte Ermittlungen an, um den Aufenthaltsort des Kindes ausfindig zu machen und Informationen zu sammeln, die bei der Wiedererlangung des Sorgerechts helfen.
Sind Sie von einem Fall von Kindesentziehung betroffen? Dann rufen Sie jetzt an und sprechen mit einem Detektiv. Sie erfahren, wie wir Ihnen helfen können und welche Maßnahmen wir ergreifen.
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Was ist Kindesentziehung?
Kindesentziehung ist die rechtswidrige Entführung, das Zurückhalten oder die Verweigerung des Zugangs zu einem Kind ohne Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils. Dies kann der Fall sein, wenn ein Elternteil das gemeinsame Sorgerecht hat und das Kind ohne die erforderliche Zustimmung des anderen Elternteils entführt oder zurückhält.
Wer hat bei gemeinsamer elterlicher Sorge das Sorgerecht?
Bei dem gemeinsamen Sorgerecht haben beide Elternteile das Recht und die Verantwortung, wichtige Entscheidungen im Leben des Kindes zu treffen, wie Erziehung, Gesundheit und Religion. Die Erziehungsberechtigung ist also auf beide Elternteile verteilt.
Kann die Mutter dem Vater das Kind wegnehmen?
Bei gemeinsamem Sorgerecht kann die Mutter dem Vater das Kind nicht einfach wegnehmen oder ihn von der elterlichen Verantwortung ausschließen. Beide Eltern haben die gleichen Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind. Wenn es zu Streitigkeiten kommt, sollten diese im Interesse des Kindes idealerweise auf legalem Wege und unter Einhaltung der gesetzlichen Verfahren gelöst werden.
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