Autor: Jochen Meismann
Fachkundliche Prüfung: Rechtsanwalt Daniel Beba
Leitsatz: Selbst wenn beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht haben, ist das Entziehen eines Kindes durch das gleichfalls sorgeberechtigte Elternteil strafbar (Urteil OLG Köln vom 31.03.2017 – III-1 Ws 137/16).
Die Frage des Sorgerechts ist oft komplex und emotional aufgeladen, insbesondere in Fällen von Kindesentziehung bei gemeinsamem Sorgerecht. In diesen Fällen, in denen beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht haben, können Konflikte und Meinungsverschiedenheiten schnell zu ernsthaften Problemen führen, bis hin zur Entziehung eines Kindes. Betroffene Eltern reden in dem Zusammenhang gerne von einer Entführung, aber rechtlich gesehen ist es eine Entziehung.
Dieser Artikel wirft einen Blick auf die Problematik des Kindesentzugs bei gemeinsamem Sorgerecht, beleuchtet die rechtliche Situation und behandelt die Rolle, die Detektive in solchen Situationen spielen können.
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Die Entziehung von Kindern, auch Kindesentführung genannt, ist eine schwere Straftat, bei der mindestens ein Kind gegen den Willen einer sorgeberechtigten Person, in der Regel eines Elternteils, entführt oder widerrechtlich festgehalten wird. Dies kann sowohl innerhalb der Familie als auch durch Dritte geschehen. Kindesentführung umfasst verschiedene Szenarien, darunter fallen beispielsweise:
Die Gründe für einen Kindesentzug sind vielfältig. Sie können sowohl emotionaler als auch finanzieller Natur sein. In vielen Fällen stecken diese Aspekte dahinter:
Kindesentziehung ist in den meisten Ländern strafbar und wird streng verfolgt. In Deutschland wird die Handlung als Entziehung Minderjähriger gemäß § 235 Strafgesetzbuch (StGB) als Straftatbestand geahndet. Der Strafrahmen reicht nach dem Strafrecht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in Abhängigkeit von der Schwere des Falles und den Umständen der Entziehung.
Ebenso wird bestraft, wer eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Androhung eines empfindlichen Übels oder durch List den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält oder wer ein Kind, ohne Eltern oder Vormund zu sein, den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.
Die genauen rechtlichen Rahmenbedingungen von $ 235 StGB zur Entziehung Minderjähriger finden Sie hier.
Wenn es zu einer Kindesentziehung kommt, sind schnelle und entschlossene Maßnahmen notwendig:
Das gemeinsame Sorgerecht, bei dem beide Elternteile an wichtigen Entscheidungen für das Kind beteiligt sind, soll dem Wohl des Kindes dienen und die elterliche Verantwortung teilen.
Konflikte zwischen den Eltern führen jedoch immer wieder dazu, dass ein Elternteil das Kind ohne Zustimmung des anderen entführt oder zurückhält. Solche Fälle von Kindesententzug können für das Kind traumatisch sein und seine emotionale Bindung zu beiden Elternteilen gefährden. Zudem werden dabei häufig gerichtliche Anordnungen missachtet.
In den meisten Fällen ist ein Entzug des Kindes ohne Zustimmung des anderen Elternteils rechtswidrig und kann schwerwiegende rechtliche Folgen haben. In solchen Fällen können die Gerichte Maßnahmen zum Schutz des Kindes ergreifen und die Rückgabe an den sorgeberechtigten Elternteil anordnen.
Bei gemeinsamer elterlicher Sorge steht das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind beiden Elternteilen gleichermaßen zu. Daraus folgt, dass sich beide Parteien grundsätzlich über den jeweiligen Aufenthaltsort des gemeinsamen Kindes einig sein müssen.
Dies führt insbesondere in den Ferienzeiten und bei Elternschaften mit Auslandsbezug immer wieder zu Streitigkeiten. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Elternteil nicht damit einverstanden ist, dass der Vater oder die Mutter mit dem Kind ins Ausland fährt.
Verbringt ein Elternteil sein Kind ohne Einwilligung des anderen Elternteils ins Ausland, so ist dies rechtswidrig. Gleiches gilt, wenn das Kind entgegen einer ausdrücklich verweigerten oder widerrufenen Zustimmung ins Ausland verbracht wird. Zum Ausland zählen übrigens auch EU-Staaten.
Die gleiche Problematik ergibt sich, wenn ein Elternteil das Kind im Ausland belässt, obwohl er es dem anderen Elternteil hätte zurückgeben müssen. Der nicht zustimmende Elternteil hat nach § 1632 I BGB einen durchsetzbaren Herausgabeanspruch, unabhängig davon, ob zwischen den Eltern ein Sorgerechtsverfahren anhängig ist.
Detektive spielen in Fällen von Kindesentführung bei gemeinsamem Sorgerecht eine wichtige Rolle. Hier Maßnahmen, die Detektive ergreifen.
Detektive können das entführte Kind und den Elternteil, der das Kind zurückhält, diskret überwachen. So machen Detektive den ständigen Aufenthaltsort des Kindes ausfindig und sammeln Beweise.
Detektive stellen gezielte Ermittlungen an, um den Aufenthaltsort des Kindes ausfindig zu machen und Informationen zu sammeln, die bei der Wiedererlangung des Sorgerechts helfen.
Privatdetektive unterstützen bei der Kindesrückführung aus dem Ausland und assistieren dem Elternteil durch aktive und inaktive Maßnahmen bei dem gesamten Prozess. Diese Aufgabe ist in bestimmten Ländern für die Ermittler nicht ungefährlich.
Sind Sie von einem Fall von Kindesentziehung betroffen? Dann rufen Sie jetzt an und sprechen mit einem Detektiv. Sie erfahren, wie wir Ihnen helfen können und welche Maßnahmen wir ergreifen. Die Detektei Condor verfügt über die Erfahrung von mehreren Jahrzehnten bei Fällen von Kindesentziehungen ins Ausland.
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Bei dem gemeinsamen Sorgerecht haben beide Elternteile das Recht und die Verantwortung, wichtige Entscheidungen im Leben des Kindes zu treffen, wie Erziehung, Gesundheit und Religion. Die Erziehungsberechtigung ist also auf beide Elternteile verteilt.
Bei gemeinsamem Sorgerecht kann die Mutter dem Vater das Kind nicht einfach wegnehmen oder ihn von der elterlichen Verantwortung ausschließen. Beide Eltern haben die gleichen Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind. Wenn es zu Streitigkeiten kommt, sollten diese im Interesse des Kindes idealerweise auf legalem Wege und unter Einhaltung der gesetzlichen Verfahren gelöst werden.
Bei einer Kindesentziehung spielt es keine Rolle, um wessen Kind es sich handelt. Eine Kindesentziehung liegt nach § 235 StGB vor, wenn jemand ein Kind unter 18 Jahren mit Gewalt, durch Drohung oder List den beiden Eltern oder auch nur einem Elternteil entzieht oder vorenthält.
Ja, den erziehungsberechtigten Elternteilen steht unser Service in fast allen Teilen der Welt offen. Durch unser internationales Netzwerk und beste Beziehungen rund um den Globus sind wir in der Lage, Ihnen international zu helfen und operative Maßnahmen in vielen Ländern vor Ort einzuleiten und durchzuführen. Allerdings arbeiten unsere Detektive nicht in Kriegsgebieten und totalitären Staaten, in denen uns wegen unserer Arbeit die Todesstrafe oder ein anderes schlimmes Übel droht.
Wir sind seit drei Generationen Mitglied in der World Association of Detectives, dem größten Detektiv-Verband der Welt. Im Weltverband stellen wir einen Board Member als Director der WAD.
Über einen unserer Geschäftsführer sind wir Mitglied im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG), nachdem er zuvor schon Jahrzehnte im BDD und BID Mitglied war.
Wir sind seit Jahrzehnten Mitglied in der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. Der Verband ist Mitglied der Public Private Partnership "Sicherheits-Partnerschaft NRW gegen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität".
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