Autorin: Svenja Meismann, Director der World Association of Detectives (W.A.D.).
Fachlich geprüft von: Alfons Meismann, Chefdetektiv mit mehr als 50 Jahren Berufserfahrung, Mitglied der World Association of Detectives (W.A.D.), des Bundesverbands Deutscher Ermittler (BuDEG) und des Österreichischen Detektiv-Verbands (ÖDV).
Eine Leumundsermittlung prüft den Ruf, die Reputation oder konkret behauptete persönliche beziehungsweise berufliche Eigenschaften einer Person. Eine seriöse Leumundsprüfung bedeutet jedoch nicht, dass eine Detektei beliebig im privaten Umfeld „herumfragt“. Vor jeder Recherche müssen Zweck, Erforderlichkeit und rechtliche Zulässigkeit geklärt werden.
Die Detektei Condor übernimmt solche Prüfungen für Unternehmen, Rechtsanwälte und Privatpersonen, wenn ein nachvollziehbarer Recherchegrund besteht. Je nach Fall kann es um Bewerberangaben, Referenzen, Rufschädigung, Mobbing, üble Nachrede oder die Überprüfung konkret behaupteter Hintergründe gehen.
Kurz erklärt: Was ist eine Leumundsermittlung?Sie ist eine gezielte Recherche zu Reputation, Verhalten oder konkreten Angaben über eine Person. Ziel ist nicht eine pauschale Charakterbewertung, sondern die Prüfung nachvollziehbarer Tatsachen, die für einen konkreten Auftrag relevant sind.
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Der Begriff Leumund beschreibt den Ruf oder das Ansehen einer Person bei anderen. Im heutigen Sprachgebrauch wird dafür oft der Begriff Reputation verwendet.
Für eine Detektei ist der Begriff allerdings nur dann sinnvoll, wenn daraus eine konkrete Fragestellung entsteht. „Ist diese Person zuverlässig?“ ist zu unbestimmt. Präziser wäre beispielsweise: Stimmen die beruflichen Referenzen? Gibt es nachvollziehbare Hinweise auf bewusst falsche Angaben? Werden über den Auftraggeber bestimmte unwahre Tatsachen verbreitet?
Keine pauschale Charakterbewertung
Eine professionelle Leumundsprüfung sollte überprüfbare Tatsachen von persönlichen Meinungen trennen. Aussagen wie „unsympathisch“ oder „schwierig“ sind keine verlässlichen Ermittlungsergebnisse. Relevant sind konkrete, nachvollziehbare Informationen.
Überprüfung konkreter Angaben zu Ausbildung, früheren Tätigkeiten, Referenzen oder anderen berufsbezogenen Aussagen, soweit rechtlich zulässig.
Prüfung von Reputation, geschäftlichem Hintergrund und konkret behaupteten Verbindungen vor wichtigen Entscheidungen.
Feststellung, welche konkreten Aussagen verbreitet werden, von wem sie stammen und ob sich Zeugen oder andere Beweismittel finden lassen.
Dokumentation konkreter Vorgänge, Äußerungen oder Handlungen, wenn ein nachvollziehbarer Verdacht auf gezielte Herabsetzung besteht.
Bei sensiblen Positionen möchten Unternehmen oft wissen, ob die Angaben eines Bewerbers stimmen. Dabei sollte die Prüfung nicht auf allgemeine Neugier oder private Lebensführung ausgedehnt werden.
§ 26 BDSG erlaubt die Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerbern und Beschäftigten, wenn sie für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses beziehungsweise für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist. Bewerber gelten für diese Vorschrift ausdrücklich als Beschäftigte. Deshalb muss eine Bewerberprüfung auf den konkreten beruflichen Zweck begrenzt bleiben.
Typische Prüfbereiche können sein:
Abgleich konkret angegebener Arbeitgeber, Tätigkeiten und Zeiträume, soweit hierfür eine zulässige Grundlage besteht.
Überprüfung benannter Referenzen oder früherer beruflicher Kontakte unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Prüfung, ob eine behauptete Position oder geschäftliche Verantwortung plausibel und nachvollziehbar ist.
Klärung konkreter Unstimmigkeiten zwischen Bewerbungsunterlagen und rechtmäßig zugänglichen Informationen.
Eine Leumundsermittlung kann sich auch auf den Auftraggeber selbst beziehen. Dann geht es nicht darum, dessen Reputation zu bewerten, sondern konkrete rufschädigende Aussagen oder Handlungen zu dokumentieren.
Das kann bei Mobbing, Rufschädigung oder Konflikten im beruflichen beziehungsweise privaten Umfeld relevant werden. Entscheidend sind Tatsachen: Wer hat was gesagt? Wann? Gegenüber wem? Gibt es Zeugen, Nachrichten oder andere Belege?
§ 186 StGB erfasst die üble Nachrede, wenn über eine andere Person eine ehrenrührige Tatsache behauptet oder verbreitet wird, die nicht erweislich wahr ist. § 187 StGB betrifft die Verleumdung, also das wider besseres Wissen Verbreiten unwahrer Tatsachen mit herabwürdigender Wirkung.
Was kann die Detektei hier leisten?Wir können bei einem konkreten Verdacht dabei helfen, Vorgänge zu dokumentieren, mögliche Zeugen zu identifizieren und überprüfbare Aussagen zu sichern. Die rechtliche Einordnung als Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung nimmt anschließend der Rechtsanwalt beziehungsweise das Gericht vor.
Schildern Sie uns, welche konkrete Angabe oder welcher Sachverhalt überprüft werden soll. Wir prüfen, ob eine Recherche möglich und rechtlich vertretbar ist.
Leumundsrecherchen betreffen personenbezogene Daten. Deshalb gelten die Datenschutzvorgaben der DSGVO und, je nach Kontext, zusätzliche Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.
Bei Bewerbern und Beschäftigten ist insbesondere § 26 BDSG zu beachten. Bei anderen personenbezogenen Recherchen kann unter bestimmten Voraussetzungen Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage in Betracht kommen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, die Verarbeitung erforderlich ist und die Interessen oder Grundrechte der betroffenen Person nicht überwiegen.
Keine Recherche aus bloßer Neugier
Eine Leumundsprüfung wird nicht durchgeführt, weil jemand „einfach einmal wissen möchte“, was über eine Person herauszufinden ist. Der Recherchegrund muss konkret und nachvollziehbar sein.
Der alte Text dieser Seite setzte Leumund und Führungszeugnis teilweise zu nah nebeneinander. Das Führungszeugnis ist jedoch ein gesetzlich geregeltes Dokument aus dem Bundeszentralregister und keine detektivische Auskunft.
Nach § 30 BZRG kann grundsätzlich die betroffene Person selbst ein Führungszeugnis über den sie betreffenden Registerinhalt beantragen. Bei einem erweiterten Führungszeugnis gelten zusätzliche Voraussetzungen nach § 30a BZRG, insbesondere für Tätigkeiten mit Minderjährigen.
Die Kosten hängen von der konkreten Fragestellung ab. Eine reine Überprüfung einzelner beruflicher Angaben ist anders zu kalkulieren als eine umfassendere Recherche bei Rufschädigung, bei der mehrere Personen, Zeiträume oder Quellen einbezogen werden müssen.
Schicken Sie uns deshalb zunächst die bekannten Daten und beschreiben Sie, welche konkrete Frage beantwortet werden soll. Anschließend können wir den möglichen Rechercheweg und den Aufwand einschätzen.
Ob Bewerberprüfung, Rufschädigung oder konkrete Reputationsfrage: Wir prüfen zunächst den Anlass und erläutern Ihnen, welche Ermittlungswege in Betracht kommen.
Eine Leumundsermittlung ist eine gezielte Recherche zu Reputation, Verhalten oder konkret behaupteten Eigenschaften einer Person. Sie muss auf eine nachvollziehbare Fragestellung begrenzt sein.
Eine pauschale Charakterbewertung wäre unseriös. Sinnvoll sind überprüfbare Tatsachen, etwa berufliche Angaben, Referenzen oder dokumentierte Aussagen und Handlungen.
Eine Prüfung kann zulässig sein, wenn die erhobenen Daten für die Entscheidung über die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind und die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Ja. Wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, kann die Recherche darauf ausgerichtet werden, Aussagen, mögliche Verursacher und Zeugen zu dokumentieren.
Nein. Ein Führungszeugnis wird nach den gesetzlichen Vorgaben des Bundeszentralregistergesetzes erteilt und ist keine frei zugängliche Detektivauskunft.
Das hängt von der Fragestellung, den vorhandenen Ausgangsdaten und dem notwendigen Rechercheumfang ab. Nach Sichtung des Falls kann der Aufwand individuell eingeschätzt werden.
Passende Leistungen und weiterführende Informationen:
PersonenauskunftKonkrete Angaben zu einer Person prüfen und relevante Hintergründe nachvollziehbar verifizieren.
ReferenzüberprüfungBerufliche Referenzen und konkret benannte Angaben im Rahmen zulässiger Bewerber- oder Hintergrundprüfungen kontrollieren.
RufschädigungKonkrete rufschädigende Aussagen und Handlungen dokumentieren, wenn ein nachvollziehbarer Verdacht besteht.
RechercheWie professionelle Informationsbeschaffung funktioniert und wie einzelne Angaben verifiziert werden.
Wir sind seit drei Generationen Mitglied in der World Association of Detectives, dem größten Detektiv-Verband der Welt. Im Weltverband stellen wir einen Board Member als Director der WAD.
Über einen unserer Geschäftsführer sind wir Mitglied im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG), nachdem er zuvor schon Jahrzehnte im BDD und BID Mitglied war.
Wir sind seit Jahrzehnten Mitglied in der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. Der Verband ist Mitglied der Public Private Partnership "Sicherheits-Partnerschaft NRW gegen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität".
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*Nicht in jeder Stadt unterhalten wir örtliche Büros, um zu Ihren Gunsten unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Alle Einsätze werden von unserer zentralen Leitstelle in Dorsten, Nordrhein-Westfalen koordiniert und verwaltet. Unsere Detektiv-Hotline 0800 – 11 12 13 14 ist kostenlos und die *Rufumleitungen sind zum Ortstarif nutzbar. Es entstehen Ihnen hierbei keine Zusatzkosten. Die Bearbeitung der operativen Einsätze vor Ort erfolgt schnell und effektiv durch unsere mobilen und bundesweit aufgestellten Einsatzkräfte. Die hohe Verfügbarkeit unserer Einsatzkräfte ermöglicht es uns, bundesweit schnelle und effektive Einsätze, nahezu zu jeder Zeit und an jedem Ort, durchzuführen.