Autorin: Svenja Meismann, Member Board of Directors der World Association of Detectives (W.A.D.).
Fachlich geprüft von: Alfons Meismann, Chefdetektiv mit mehr als 50 Jahren Berufserfahrung, Mitglied der World Association of Detectives (W.A.D.), des Bundesverbands Deutscher Ermittler (BuDEG) und des Österreichischen Detektiv-Verbands (ÖDV).
Eine Personenauskunft bündelt überprüfte Informationen zu einer bestimmten Person, soweit dafür ein nachvollziehbarer und rechtlich zulässiger Rechercheanlass besteht. Je nach Auftrag kann es um eine aktuelle Anschrift, geschäftliche Verbindungen, öffentlich nachvollziehbare Beteiligungen, berufliche Angaben oder andere konkrete Behauptungen gehen.
Die Detektei Condor erstellt Personenauskünfte für Unternehmen, Rechtsanwälte und Privatpersonen. Welche Informationen tatsächlich erhoben werden können, hängt vom Ermittlungsziel, den verfügbaren Quellen und den datenschutzrechtlichen Voraussetzungen ab.
Kurz erklärt: Was kann eine Personenauskunft leisten?Sie kann konkrete Angaben zu einer Person verifizieren, Widersprüche sichtbar machen und fehlende Informationen ergänzen. Eine Personenauskunft ist jedoch keine unbegrenzte „Durchleuchtung“ eines Menschen. Es werden nur Daten recherchiert, die für den jeweiligen Auftrag erforderlich und rechtlich zulässig sind.
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Eine Personenauskunft ist eine strukturierte Recherche zu einer konkret bestimmten Person. Ziel ist nicht, wahllos persönliche Informationen zu sammeln, sondern eine klar formulierte Frage zu beantworten.
Das kann beispielsweise die Frage sein, ob eine Person unter einer bestimmten Anschrift erreichbar ist, ob behauptete geschäftliche Verbindungen nachvollziehbar sind oder ob bestimmte öffentlich zugängliche Angaben tatsächlich zu der richtigen Person gehören.
Gerade bei häufigen Namen ist die eindeutige Zuordnung wichtig. Geburtsdatum, frühere Anschriften, Telefonnummern, berufliche Angaben oder bekannte Firmenverbindungen können helfen, Verwechslungen zu vermeiden.

Der mögliche Umfang richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag. Nicht jede der folgenden Informationen ist in jedem Fall verfügbar oder darf ohne Weiteres erhoben werden.
Prüfung einer bekannten Anschrift oder Ermittlung einer aktuellen zustellfähigen Adresse, soweit die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Überprüfung konkret behaupteter Arbeitgeber-, Tätigkeits- oder Funktionsangaben, soweit sich diese rechtmäßig verifizieren lassen.
Recherche zu öffentlich nachvollziehbaren Organstellungen, Beteiligungen und geschäftlichen Verbindungen.
Abgleich weiterer konkret benannter Tatsachen, wenn sie für den Auftrag relevant sind und ein zulässiger Rechercheweg besteht.
Nicht jede Information gehört automatisch in eine Personenauskunft
Familienstand, finanzielle Verhältnisse, Arbeitgeber oder andere persönliche Angaben sind keine Standardfelder, die eine Detektei beliebig abrufen kann. Vor jeder Recherche wird geprüft, ob die Information für den konkreten Zweck erforderlich und auf legalem Weg beschaffbar ist.
Die Begriffe werden oft vermischt, bezeichnen aber unterschiedliche Aufgaben.
Eine bekannte Person soll anhand konkreter Fragen überprüft werden. Im Mittelpunkt stehen vorhandene Angaben, Hintergründe und deren Plausibilität.
Der Aufenthaltsort einer Person ist unbekannt und soll ermittelt werden. Hier steht das Auffinden der Person im Vordergrund.
Gesucht wird eine aktuelle und möglichst zustellfähige Anschrift einer bereits identifizierten Person.
Bei einer umfassenderen Hintergrundprüfung werden mehrere vorher definierte Lebens- oder Geschäftsbereiche einer Person überprüft.
Eine gute Personenauskunft beginnt mit einer engen Fragestellung. Je klarer das Ziel formuliert ist, desto zielgerichteter lässt sich recherchieren.
Nennen Sie uns die vorhandenen Personendaten und beschreiben Sie kurz, welche Information Sie benötigen. Wir prüfen, ob und in welchem Umfang eine Recherche möglich ist.
Finanzielle Informationen sind besonders sensibel. Deshalb ist eine Bonitätsprüfung nicht automatisch Bestandteil jeder Personenauskunft.
Je nach Auftrag und rechtlicher Grundlage kann geprüft werden, ob öffentlich zugängliche oder sonst zulässig verwendbare Informationen zu finanziellen Negativmerkmalen vorliegen. Scoring und Bonitätsauskünfte unterliegen in Deutschland zusätzlichen gesetzlichen Anforderungen. § 31 BDSG enthält besondere Regeln für die Verwendung von Wahrscheinlichkeitswerten und Bonitätsinformationen.
Bei einem geplanten Vertragsabschluss mit erheblichem finanziellen Risiko kann eine Hintergrundprüfung sinnvoll sein. Welche Informationen dafür zulässig erhoben werden dürfen, muss jedoch anhand des konkreten Vertragszwecks geprüft werden.
Der alte Begriff der Leumundsauskunft wird im Detektivbereich noch verwendet, ist aber erklärungsbedürftig. Gemeint sind Recherchen zur persönlichen oder beruflichen Reputation einer Person.
Referenzen bei früheren Arbeitgebern oder anderen Personen können nicht beliebig eingeholt werden. Gerade im Bewerbungs- und Beschäftigungskontext gelten besondere datenschutzrechtliche Anforderungen. Eine solche Prüfung wird deshalb nur durchgeführt, wenn der Auftrag und die rechtlichen Voraussetzungen dies zulassen.
Bei Verdacht auf Rufschädigung, Stalking oder Mobbing kann die Fragestellung eine andere sein: Dann geht es nicht darum, den „Leumund“ der betroffenen Person zu bewerten, sondern konkrete Äußerungen, Handlungen oder Verursacher festzustellen und zu dokumentieren.
Personenauskünfte können auch einen internationalen Bezug haben. Eine Person lebt im Ausland, behauptet dort eine bestimmte berufliche Position oder tritt als Geschäftspartner auf. In solchen Fällen müssen die jeweiligen rechtlichen und praktischen Bedingungen des Landes berücksichtigt werden.
Die Detektei Condor arbeitet bei internationalen Recherchen mit geeigneten Kontakten und Partnern zusammen. Registerzugänge, Datenschutzvorgaben und die Verfügbarkeit belastbarer Quellen unterscheiden sich von Land zu Land erheblich.
Gerade bei Personenchecks vor größeren Investitionen oder bei internationalen Geschäftskontakten kann eine unabhängige Prüfung sinnvoll sein. Das gilt ebenso bei privaten Internetbekanntschaften, wenn Angaben zur Identität, zum Beruf oder zu einer behaupteten Firma überprüft werden sollen.
Personenauskünfte betreffen regelmäßig personenbezogene Daten. Deshalb muss vor Beginn geprüft werden, auf welcher rechtlichen Grundlage die Verarbeitung erfolgen kann.
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO kann eine Verarbeitung erlauben, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und die Interessen oder Grundrechte der betroffenen Person nicht überwiegen. Dafür sind drei Punkte zu prüfen: Es muss ein berechtigtes Interesse bestehen, die Verarbeitung muss für dieses Interesse erforderlich sein und die Interessenabwägung darf nicht zugunsten der betroffenen Person ausfallen.
Keine Personenauskunft aus bloßer Neugier
Wir übernehmen keine personenbezogenen Recherchen, wenn lediglich allgemeines Interesse an einer Person besteht. Vor einer Beauftragung benötigen wir einen nachvollziehbaren Zweck und prüfen, ob der gewünschte Rechercheumfang dazu passt.
Der Preis hängt vom Umfang der gewünschten Prüfung und von den vorhandenen Ausgangsdaten ab. Eine reine Adressprüfung ist anders zu kalkulieren als eine Personenauskunft, bei der mehrere berufliche oder geschäftliche Angaben überprüft werden sollen.
Auch Auslandsrecherchen können einen höheren Aufwand verursachen, weil andere Register, Sprachen und lokale Quellen berücksichtigt werden müssen.
Senden Sie uns deshalb zunächst die bekannten Personendaten und die konkrete Frage, die beantwortet werden soll. Anschließend können wir den möglichen Rechercheumfang und die Kosten einschätzen.
Sie möchten Angaben zu einer Person überprüfen lassen? Teilen Sie uns mit, welche Daten bereits bekannt sind und welche konkrete Information fehlt.
Eine Personenauskunft ist eine gezielte Recherche zu einer bestimmten Person. Dabei werden konkrete Angaben überprüft oder ergänzt, soweit dafür ein zulässiger Recherchegrund und geeignete Quellen vorhanden sind.
Je nach Auftrag können beispielsweise Anschriften, öffentlich nachvollziehbare Firmenverbindungen, berufliche Angaben oder andere konkret benannte Tatsachen geprüft werden. Der Umfang ist vom Recherchegrund und den rechtlichen Voraussetzungen abhängig.
Nein. Bei einer Personensuche steht das Auffinden einer Person beziehungsweise ihres Aufenthaltsorts im Vordergrund. Bei einer Personenauskunft ist die Person bereits identifiziert und bestimmte Angaben sollen überprüft oder ergänzt werden.
Das kann je nach Ausgangslage und rechtlich zulässigen Quellen möglich sein. Eine Arbeitgeberinformation ist jedoch kein automatisch abrufbares Standardmerkmal jeder Personenauskunft.
Nein. Finanzielle Daten und Bonitätsinformationen unterliegen besonderen rechtlichen Anforderungen. Ob eine solche Prüfung zulässig und sinnvoll ist, hängt vom konkreten Auftrag ab.
Ja. Internationale Personenchecks sind je nach Land und Fragestellung möglich. Die verfügbaren Quellen und rechtlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich jedoch erheblich.
Für personenbezogene Recherchen muss ein rechtlich zulässiger Zweck bestehen. Je nach Fall kann Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage in Betracht kommen, wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Passende Leistungen und weiterführende Informationen:
AdressermittlungAktuelle und zustellfähige Anschriften ermitteln, wenn eine bekannte Person verzogen oder nicht mehr erreichbar ist.
Personensuche DeutschlandPersonen und aktuelle Aufenthaltsorte anhand vorhandener Ausgangsdaten recherchieren.
RechercheWie professionelle Informationsbeschaffung funktioniert und wie einzelne Angaben verifiziert werden.
LeumundsermittlungRecherchen zu Reputation und konkreten Äußerungen, wenn dafür ein nachvollziehbarer Ermittlungsanlass besteht.

Wir sind seit drei Generationen Mitglied in der World Association of Detectives, dem größten Detektiv-Verband der Welt. Im Weltverband stellen wir einen Board Member als Director der WAD.

Über einen unserer Geschäftsführer sind wir Mitglied im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG), nachdem er zuvor schon Jahrzehnte im BDD und BID Mitglied war.

Wir sind seit Jahrzehnten Mitglied in der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. Der Verband ist Mitglied der Public Private Partnership "Sicherheits-Partnerschaft NRW gegen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität".
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*Nicht in jeder Stadt unterhalten wir örtliche Büros, um zu Ihren Gunsten unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Alle Einsätze werden von unserer zentralen Leitstelle in Dorsten, Nordrhein-Westfalen koordiniert und verwaltet. Unsere Detektiv-Hotline 0800 – 11 12 13 14 ist kostenlos und die *Rufumleitungen sind zum Ortstarif nutzbar. Es entstehen Ihnen hierbei keine Zusatzkosten. Die Bearbeitung der operativen Einsätze vor Ort erfolgt schnell und effektiv durch unsere mobilen und bundesweit aufgestellten Einsatzkräfte. Die hohe Verfügbarkeit unserer Einsatzkräfte ermöglicht es uns, bundesweit schnelle und effektive Einsätze, nahezu zu jeder Zeit und an jedem Ort, durchzuführen.