Um eine Ruhestörung gerichtsverwertbar zu beweisen, ist kein lückenloses, sekundengenaues Lärmprotokoll zwingend erforderlich. Laut Bundesgerichtshof reicht eine nachvollziehbare Beschreibung von Art, Tageszeit, Dauer und Frequenz der Beeinträchtigung aus. Die Detektei Condor koordiniert die objektive Beweissicherung und unabhängige Zeugendokumentation bei hartnäckigem Nachbarschaftslärm, unzulässigem Gewerbelärm oder gezielten Schikanen, um eine rechtssichere Tatsachengrundlage zu schaffen. Da Betroffene vor…





