Autor: Jochen Meismann Fachkundliche Prüfung: Rechtsanwalt Daniel Beba Sie vermuten einen Erbschleicher? Trennen Sie zuerst Verdacht, Beweis und Rechtsfolge.Erbschleicherei ist kein eigener Straftatbestand. Problematisch ist das Verhalten dort, wo unzulässige Einflussnahme, Täuschung, Drohung, Urkundenfälschung, Missbrauch einer Vollmacht oder andere konkrete Rechtsverstöße hinzukommen. Für Angehörige zählt deshalb eine saubere Chronologie: Wer gewann wann Einfluss? Welche Kontakte…





