Sie vermuten einen Erbschleicher? Trennen Sie zuerst Verdacht, Beweis und Rechtsfolge. Erbschleicherei ist kein eigener Straftatbestand. Rechtlich relevant wird das Verhalten dort, wo konkrete Hinweise auf Täuschung, Druck, Missbrauch einer Vollmacht, Urkundenfälschung oder andere unzulässige Einflussnahme bestehen. Für Angehörige zählt deshalb eine nachvollziehbare Chronologie: Wer gewann wann Einfluss auf den Erblasser? Welche Kontakte brachen ab?…





