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Erbschleicher überführen: So gehen Sie vor, wenn Sie Erbschleicherei befürchten

Autor: Jochen Meismann
Fachkundliche Prüfung: Rechtsanwalt Daniel Beba

Erbschleicherei – ein Begriff, der wie aus einem Krimi klingt, aber leider in der Realität vorkommt. Doch was verbirgt sich eigentlich hinter diesem Ausdruck? Und wie können Sie sich und Ihre Familie vor dieser perfiden Form des Betrugs schützen? In diesem Artikel erfahren Sie das Wichtigste, was Sie über Erbschleicherei wissen müssen. wie Sie Erbschleicher überführen und wie Sie sich gegen solche Machenschaften wehren können.

Was ist Erbschleicherei?

Bei der Erbschleicherei handelt es sich um eine perfide Form des Betrugs, bei der eine Person versucht, sich unrechtmäßig einen Anteil am Nachlass eines Erblassers zu sichern. Dies kann auf unterschiedliche Weise geschehen, beispielsweise

  • durch Manipulation des Erblassers
  • oder durch die Fälschung von Dokumenten wie Testamenten oder Vollmachten.

Erbschleicherei oder Erberschleichung ist landläufig mit dem Fakt verbunden, dass jemand auf einen Erblasser einwirkt, um sich unrechtmäßig einen Anteil an dessen Nachlass zu sichern. Erbschleicher wirken darauf hin, dass das Testament zu ihren Gunsten geändert wird oder dass schon zu Lebzeiten eine Vermögensverfügung erfolgt.

Nicht selten bieten Erbschleicher dem Erblasser Pflege- oder Betreuungsleistungen an, auf die dieser angewiesen ist. Erbschleicher schmeicheln dem Erblasser über Gebühr und versuchen, ihn von der Familie zu isolieren. Nach einiger Zeit setzen sie ihn unter Druck, damit der Erblasser sie im Testament berücksichtigt. Aber: Wer als Betreuer die betreute Person manipuliert, läuft Gefahr, wegen Untreue (§ 266 StGB) belangt zu werden.

In den meisten Fällen ist der Erblasser kein Familienmitglied, obwohl es zweifellos auch Fälle von Erbschleicherei innerhalb der eigenen Familie gibt.

Wer wird Opfer von Erbschleicherei?

Opfer von Erbschleichern sind häufig ältere, alleinstehende oder kranke Menschen, die leicht zu beeinflussen sind. Diese Personen werden gezielt ausgewählt, da sie oft einsam sind und sich nach sozialen Bindungen und Zuwendung sehnen. Erbschleicher nutzen diese Verletzlichkeit aus, um sich in das Leben der Opfer einzuschleichen und deren Vertrauen zu gewinnen.

Nicht selten überschreiten die Erbschleicher bei ihrer Masche die gesetzliche Schwelle zum Betrug (§ 263 StGB) zum Nachteil der Erben, denen der Nachlass rechtmäßig zustehen würde.

Warum kommt es zu Erbschleicherei?

Die Motive für Erbschleicherei sind vielfältig. In den meisten Fällen geht es den Tätern darum, sich selbst zu bereichern. Manchmal ist das Ziel, rechtmäßige Erbberechtigte zu schädigen.

Mitunter handelt es sich um organisierte Banden aus osteuropäischen Ländern, die systematisch vorgehen und gezielt nach potentiellen Opfern suchen.

Das Ganze funktioniert, weil in Deutschland die so genannte Testierfreiheit gilt. Danach kann jeder Bürger frei über sein Testament verfügen und letztlich entscheiden, wer Erbe wird und welchen Anteil er erhält. Das spielt Erbschleichern in die Hände, denn so können Notlagen oder Gutgläubigkeit ausgenutzt werden, um sich ins Testament einzuschleichen.

Hat der Erblasser den Erbschleicher im Testament mit einem Teil des Nachlasses bedacht und verstirbt er, so wird der Bedachte rechtmäßiger Erbe.

Wie erkennt man Erbschleicher?

Für Betroffene und Angehörige ist es nicht immer einfach, Erbschleicherei zu erkennen. Das liegt alleine schon daran, weil die Täter meist geschickt vorgehen und ihre wahren Absichten verschleiern. Dennoch gibt es typische Warnsignale, die immer wieder auftreten. Dazu gehören:

  • übermäßige Schmeicheleien in Richtung des Erblassers
  • Isolation von Familie und Freunden
  • plötzliche Geldforderungen.

Das Vorgehen der Erbschleicher

Um die Vorgehensweise von Erbschleichern besser zu verstehen, betrachten wir einige konkrete Beispiele:

Erbschleicherei unter Geschwistern

Oft versuchen sich Geschwister gegenseitig zu übervorteilen, um den eigenen Erbteil zu erhöhen. Diese erben nach dem Gesetz zu gleichen Teilen, sofern dies nicht testamentarisch anders geregelt ist.

Auch Schenkungen und Bevollmächtigungen erfolgen häufig innerhalb der Familie. Manipuliert ein Geschwisterteil den Erblasser, kann es zu Vermögensverfügungen zum Nachteil der anderen kommen. Das ist zwar unmoralisch aber keine Straftat.

Detektive ermitteln gegen Erbschleicher

Erbschleicherei durch Pflegekraft

Werden Pflegekräfte als Erben eingesetzt, ist das nicht immer statthaft. Je nach Bundesland gibt es allerdings unterschiedliche Rechtssituationen.

Können Pflegende einfach so erben? Im Prinzip ja. Die entscheidende Frage ist: Weiß die Pflegeperson, dass sie erbt? Wenn ja, darf sie in einigen Bundesländern keine Erbschaft antreten. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass ein Heimbewohner, der eine Erbschaft anbietet, sich gegenüber anderen Heimbewohnern eine Besserstellung verschafft.

Wenn ein Heimbewohner aber heimlich beim Notar war und ein Testament aufgesetzt hat, in dem er seiner Pflegekraft alles vermacht, dann darf diese das Erbe antreten.

Anders sieht es in der mobilen Pflege aus. Da lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten, der die rechtliche Lage in Ihrem Bundeland prüft. Ein Rechtsanwalt ist stets mit der aktuellen Rechtslage vertraut auch in Bezug auf einen Nachlass. Wenden Sie sich bitte an Fachanwälte, weil die Themen Erbschleicher und Schenkung sehr komplex sind.

Häufig kommt es aber vor, dass eine ausländische Pflegekraft oder ein Nachbar als Erben eingesetzt werden. Solche Erbfälle können suspekt sein, besonders bei ausländischen Pflegerinnen. Geht es da vielleicht nur um das Vermögen, an das jemand mit Tricks kommen wollte?

Hier kommt unsere Detektei ins Spiel. Hat die Pflegerin ein ähnliches Verhalten schon mal an den Tag gelegt? Detektive bemühen sich, Informationen aus der Vergangenheit zu beschaffen, die auf gewerbsmäßige Methoden der Erbschleicherei zum Nachteil der Hinterbliebenen hinweisen. Manchmal helfen schon erste Hinweise, um Maßnehmen zu ergreifen.

Solche Gauner arbeiten mit Manipulationen sowie Tricks und versuchen, eine Schenkung von den Erblassern zu erlangen oder durch das Testament in den Besitz von Haus, Hof und Geld der Person zu gelangen.

Erbschleicherei durch Vorsorgevollmacht

Durch eine Vorsorgevollmacht können Täter auf das Vermögen des Vollmachtgebers zugreifen und sich daran bereichern.

Viele Deutsche haben inzwischen

  • Familienangehörigen,
  • Verwandten
  • oder anderen nahestehenden Personen

eine solche Vollmacht erteilt. Der Grund liegt in der Einfachheit. Ein formloser Brief genügt.

Aber: Für den Bevollmächtigten ist das wie eine Art Blankoscheck, denn die Vorsorgevollmacht umfasst zum Beispiel auch eine Kontovollmacht. Ist die Vollmacht notariell beglaubigt, kann man damit sogar Immobilien übertragen oder verkaufen. Die Vorsorgevollmacht ist daher nicht selten der erste Schritt zur Erbschleicherei.

Erbschleicherei durch Testamentsvollstreckung

Täter können als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden, um sich unrechtmäßig einen Teil des Erbes anzueignen.

In manchen Fällen setzen Erblasser in ihrem Testament einen Testamentsvollstrecker ein. Dieser soll im Erbfall die korrekte Verteilung des Nachlasses unter den Erben sicherstellen.

Hat sich der Erbschleicher zuvor das Vertrauen des Erblassers erworben und wurde er von diesem als Willensvollstrecker eingesetzt, hat er gute Karten. So kann er sich beispielsweise unrechtmäßig und unbemerkt von den anderen Erben einen Teil des Erbes aneignen, die Erben faktisch erpressen oder das Erbe einfach nicht freigeben.

Erbschleicherei durch Urkundenfälschung

Erbschleicher schrecken auch vor Urkundenfälschung nicht zurück. Oft lassen sie die authentischen Testamente verstorbener Erblasser einfach verschwinden und präsentieren dem Nachlassgericht stattdessen gefälschte Dokumente, in denen sie selbst als Erben genannt werden.

Im Zweifel können unsere Schriftgutachter versuchen, Nachweise für Fälschungen zu erbringen, die die Erbschaft plötzlich zu Gunsten einer bestimmten Person umverteilt.

Wie können Sie sich vor Erbschleichern schützen?

Um sich und Ihre Familie vor Erbschleichern zu schützen, gilt es, stets wachsam zu sein und nicht voreilig zu vertrauen. Eine Rücksprache mit einem Fachanwalt und einem Steuerberater ist oft sinnvoll, um der Erbschleicherei schon zu Beginn den Garaus zu machen.

Der beste Schutz gegen Erbschleicherei ist letztlich ein regelmäßiger Kontakt zwischen dem Erblasser und seinen Angehörigen.

Wenn der Erblasser ein starkes Vertrauensverhältnis zu seinen Angehörigen hat und mit ihnen seine Sorgen und Ängste teilen kann, ist dies ein wesentlicher Schutzmechanismus gegen Erbschleicherei. Nimmt der Erblasser die Hilfe seiner Angehörigen wirklich in Anspruch, wird er in der Regel nicht so schnell Opfer von Erbschleichern.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass jemand versucht, Sie zu betrügen, zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Wie helfen Detektive bei Fällen von Erbschleicherei?

Meist erkennen die Betroffenen zu spät, dass Sie es mit einem Erbschleicher zu tun haben. Wenn Sie erste Anzeichen bei einem Angehörigen bemerken, die auf einen Fall von Erbschleicherei hinweisen, reagieren Sie zeitnah.

Haben Sie die nachstehenden Aspekte bemerkt, rufen Sie an und lassen sich von einem Privatdetektiv beraten:

  1. Der Erbschleicher schafft eine emotionale Abhängigkeit zum Erblasser.
  2. Er isoliert den Erblasser von seiner Familie und anderen sozialen Kontakten.
  3. Oft begleitet der Erbschleicher den Alltag des Erblassers und übernimmt sogar die Kommunikation für ihn.
  4. In manchen Fällen drängt der Erbschleicher sogar auf Adoption oder Heirat, um seine Position zu stärken.

Die rechtliche Situation ist in solchen Fällen allerdings grundsätzlich schwierig, da Erbschleicherei in Deutschland kein eigenständiger Straftatbestand ist. Es gibt jedoch eine Reihe von Vorschriften im Strafgesetzbuch, die unredliches Verhalten bei der Erbauseinandersetzung unter Strafe stellen

Eine strafrechtliche Verfolgung ist nur bei eindeutigen Delikten wie beispielsweise

  • Betrug (§ 263 StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Unterschlagung (246 StGB)
  • oder Urkundenfälschung (§267 StGB)

möglich. Im Extremfall könnte der Erbschleicher sogar wegen Freiheitsberaubung angeklagt werden, was aber sehr selten vorkommt, denn Straftaten dieser Art kommen oft gar nicht zur Anzeige.

Testament anfechten – geht das?

In Ausnahmefällen kann ein Testament angefochten werden. So kann beispielsweise geltend gemacht werden, dass der Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments testierunfähig war.

Dies ist immer dann der Fall, wenn der Erblasser

  • aufgrund einer schweren Krankheit
  • einer geistigen Behinderung
  • oder wegen Altersschwäche

nicht mehr in der Lage ist, eigene Entscheidungen richtig zu treffen. Beispielsweise kann der Betroffene die Tragweite seines Testaments und der vermachten Erbschaft nicht mehr richtig einschätzen. Wenn der Erblasser nicht mehr Herr seiner Sinne ist, kann er nach dem Erbrecht kein rechtsgültiges Testament mehr erstellen.

Auch bei Bedrohung oder arglistiger Täuschung durch den Erbschleicher können Sie tätig werden. Unsere Detektivinnen und Detektive stehen Ihnen dabei zur Seite und liefern Ihnen die nötigen Beweise.

Beratung durch Detektei bei Verdacht auf Erbschleicher

Erbschaften führen oft zu Streit, besonders wenn die rechtmäßigen Erben plötzlich leer ausgehen sollen. Der Einsatz von Privatdetektiven ist oft die letzte Option, um Betrüger daran zu hindern, sich einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen.

Halten Sie den Erblasser gut im Blick und rufen rechtzeitig an, wenn es darum geht, einen etwaigen Erbschleicher zu identifizieren. Wir sind mit dem Thema vertraut und kennen vor allem die Vorgehensweisen der Betrüger.

Rufen Sie jetzt an uns lassen sich von einem Detektiv zu Ihrem Fall diskret und unverbindlich beraten, welche Wege Ihnen mit der Detektei Condor offenstehen und wie sich die Privatdetektiv-Kosten zusammensetzen.

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