Bei Verdacht auf unberechtigten Bezug von Krankentagegeld oder Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung zählt der konkrete Widerspruch zwischen Leistungsanspruch und tatsächlichem Verhalten. Eine einzelne körperliche Aktivität, eine Autofahrt oder Gartenarbeit beweist weder Arbeitsfähigkeit noch fehlende Berufsunfähigkeit. Versicherer brauchen deshalb eine klar formulierte Beweisfrage. Eine professionelle Versicherungsermittlung dokumentiert tatsächliche berufliche Tätigkeiten, Arbeitsabläufe, Kundenkontakte und wiederkehrende Verhaltensmuster im…





