Kann der Leasingnehmer die Raten nicht mehr zahlen, tritt der Sicherungsfall ein. Der Leasingnehmer verliert dann sein Besitzrecht und muss das Fahrzeug an die Bank herausgeben. Die Bank ist dann als Eigentümerin berechtigt, das Fahrzeug z.B. zu verkaufen oder anderweitig zu vermieten.
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