Autorin: Svenja Meismann, Member Board of Directors World Association of Detectives
Cyberstalking ist eine moderne Form des Hinterherstellens. Im Internet wird eine Person
über
verbreitet ein Täter dabei in anonymer Form Dinge, die zum Nachteil des Betroffenen gereichen.
Der bekannteste Fall von Cyberstalking spielte sich in den USA ab und endete mit dem tragischen Selbstmord des Cyber-Stalking Opfers. Die betroffene Person wurde dabei über eine bekannte Community von einer ehemaligen Freundin und deren Mutter als Cyberstalkern fortwährend terrorisiert.
Der Begriff Cyber-Stalking bezeichnet das gezielte Belästigen, Bedrohen oder Verfolgen einer Person über digitale Kommunikationswege wie soziale Netzwerken, E-Mails oder Messaging-Dienste. Dieses immer häufiger vorkommende Phänomen ist eine Straftat kann vielfältige Formen annehmen, darunter:
Nicht selten steckt ein Ex-Partner oder eine Ex-Partnerin hinter den hässlichen Aktionen in sozialen Netzwerken.
Das Opfer wird angegriffen oder lächerlich gemacht durch beleidigende Inhalte, kompromittierende Fotos oder sogar Videos, die in großen Teilen des Internets, zum Beispiel in sozialen Netzwerken, veröffentlicht werden.
Die Auswirkungen von Cyberstalking auf die Betroffenen können genau wie beim Cybermobbing schwerwiegend sein und reichen von emotionalem Stress und Angstzuständen bis hin zu ernsthaften psychischen Erkrankungen.
Das Gefühl der ständigen Überwachung und Bedrohung kann das tägliche Leben stark beeinträchtigen und zu sozialer Isolation führen.
In vielen Ländern gibt es spezifische Gesetze gegen Cyberstalking, die den Opfern rechtlichen Schutz bieten. In Deutschland beispielsweise kann Cyber-Stalking gemäß § 238 StGB strafrechtlich verfolgt werden. Durch diese Gesetze haben viele Betroffene die Möglichkeit, Schutzanordnungen zu erwirken und Täter zur Rechenschaft zu ziehen.
Detekteien spielen eine bedeutende Rolle bei der Bekämpfung von Cyber-Stalking. Mit ihrer Expertise und den richtigen Werkzeugen können sie den Tätern auf die Spur kommen und den Betroffenen helfen, sich zu schützen. Dazu nutzen unsere Experten mit viel Erfahrung verschiedene Formen der Ermittlung.
Opfer von Cyber Stalking haben dann die Möglichkeit, sich nach dem deutschen Anti-Stalking-Gesetz zu wehren.
§ 238 StGB (Strafgesetzbuch) beinhaltet auch Formen des Cyber Stalkings. So regelt das StGB Cyberstalking als ist eine Straftat, bei der der Täter seinem Opfer mit Hilfe von Telekommunikationsmitteln oder anderen Kommunikationsmitteln nachstellt und es belästigt.
Das Stalking kann dabei in gleicher Weise „körperlich“ erfolgen, also nicht nur im Netz. Das sind dann beispielsweise
Der Tatbestand der Nachstellung im Sinne des StGB ist erfüllt, wenn jemand einem Menschen unbefugt nachstellt. Das macht der dann, indem er beharrlich:
Durch diese Nachstellungen beeinträchtigt der Täter die Lebensgestaltung des Opfers dann schwerwiegend.
Es gibt viele Möglichkeiten, gegen einen Stalker vorzugehen. Dies gilt auch dann, wenn die Situation des Opfers auf den ersten Blick ausweglos erscheint.
Insbesondere verschaffen unsere Detektive dem Opfer durch Ermittlungen und Beobachtungen die notwendigen Beweise für das Stalking und Mobbing. Diese sind notwendig, damit das Opfer das Online-Stalking bei der Polizei anzeigen kann.
Dem Stalker drohen dann verschiedene Konsequenzen, die
reichen können. Auch ein Kontaktverbot oder Annäherungsverbot lässt sich dann auf diese Weise gerichtlich erwirken.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung basierend auf zahlreichen Fällen aus dem Sektor des Cyberstalkings. Sie erhalten praktische Hinweise zum Vorgehen bei Stalking und Vorschläge zu Ermittlungen von einem spezialisierten Detektiv unter:
02369 – 20 300
Wir sind seit drei Generationen Mitglied in der World Association of Detectives, dem größten Detektiv-Verband der Welt. Im Weltverband stellen wir einen Board Member als Director der WAD.
Über einen unserer Geschäftsführer sind wir Mitglied im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG), nachdem er zuvor schon Jahrzehnte im BDD und BID Mitglied war.
Wir sind seit Jahrzehnten Mitglied in der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. Der Verband ist Mitglied der Public Private Partnership "Sicherheits-Partnerschaft NRW gegen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität".
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