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Diebstahl durch Mitarbeiter » wir beweisen es

Autor: Svenja Meismann – Mitglied Board of Directors World Association of Detectives

Diebstahl durch Mitarbeiter ist ein heikles Thema. Wie Sie sich als Unternehmer wehren und was Sie dagegen machen können, lernen Sie in diesem Artikel.

Tatsächlich ist Diebstahl am Arbeitsplatz oder im Lager in vielen Unternehmen leider ein Dauerthema. Der allererste Fall sorgt für Entsetzen, denken viele Arbeitgeber doch: Dieses Problem tritt bei uns doch garantiert nicht auf; wir können unseren Arbeitnehmern sicher vertrauen.

Wenn ein Kunde einen Diebstahl begeht – ja, das ist bekannt. Aber ein Mitarbeiter, der sein Arbeitsverhältnis riskiert und während der Arbeitszeit klaut? Eigentlich undenkbar. Doch ein Blick auf die Diebstahl Zahlen im Allgemeinen zeigt das Gegenteil. Er zeigt, dass Eigentum und Geld des Arbeitgebers leider nicht immer so sicher sind wie sie am Arbeitsplatz eigentlich sein sollten.

Der Handelsverband Deutschland spricht von 2 Milliarden Euro Schaden, die durch Diebstahl im Einzelhandel entstehen. Allerdings unterscheidet er leider nicht zwischen dem Schaden durch eigene Angestellte und Kunden. So oder so sind die Folgen für die Unternehmen fatal. Die Gründe für die Diebstähle sind sicher vielfältig, doch das ändert nichts am dadurch entstandenen Schaden.

Zudem dauern Auseinandersetzungen mit Straftätern lange, weil sie oft sofort einen Rechtsanwalt heranziehen. Zwar ist Diebstahl gemäß § 242 StGB eine Straftat, aber gerade bei kleineren Vergehen werden Verfahren meist eingestellt.

Darum sollten die Unternehmen rechtzeitig Gegenmaßnahmen treffen, noch bevor ein Rechtsanwalt im Auftrag des Unternehmens eine angefochtene fristlose Kündigung verteidigen muss.

Dabei tritt das Problem nicht nur bei sehr hochwertigen Gütern wie Elektronik oder Computern auf. Der Fall der „Klau-Liste vom Wertstoffhof“ machte bundesweit Schlagzeilen. Scheinbare Kleingegenstände sind genauso im Visier der Täter wie Wertgegenstände. Nur die außerordentliche Kündigung weist Täter in ihre Schranken. Die ständige Rechtsprechung ist auf Seiten der Arbeitgeber.

So können sich Unternehmen gegen Diebstahl am Arbeitsplatz wehren

Wie Sie sich wehren können? Durch einen Dreiklang aus:

  1. präventivem Vorgehen und Schulung. Hier kann eine Detektei Hilfe leisten oder Rechtsanwalt als Ombudsmann
  2. technischen Maßnahmen gegen Entwendung wie Videoüberwachung und Warensicherungssysteme
  3. einer Null-Toleranz-Haltung gerade gegenüber Diebstahl und Unterschlagung, nicht dass das Arbeitsrecht durch Unterlassen vom Arbeitgeber durch die Mitarbeiter neu interpretiert werden kann

Gehen Sie die einzelnen Schritte mit uns erst einmal gedanklich durch um zu sehen, wie Sie die Tipps umsetzen können. Entscheiden Sie sich dann für die Unterstützung durch uns als bewährte und erfahrene Detektei.

Diebstahl durch Mitarbeiter

1. Schulung und Sensibilisierung am Arbeitsplatz: Gedanken an und Planung von Eigentumsdelikten vermeiden

Beim Vermeiden von Diebstahl ziehen Unternehmen und Angestellte an einem Strang, wissen dies oftmals aber leider gar nicht.

Bis zum Auftreten von konkreten Fällen verdrängen Unternehmen die Gefahr nur zu gerne. Wahrscheinlich schaut jeder nur dort genauer hin, wo Mitarbeiter Geld in Scheinen und Münzen annehmen und verarbeiten.

Während es unstrittig ist, dass ein Angestellter im Kassenbereich zu schulen ist, gehen Verkaufspersonal oder Lager-Mitarbeiter bei den Schulungen leer aus. Dies lässt sich ändern, damit alle am Arbeitsplatz weiterhin vertrauensvoll miteinander arbeiten und die Mitarbeiter wissen, wie sie sich verhalten sollen.

Detektive schulen Ihre Angestellten dank ihres umfangreichen Wissens und mit einer gewissen Autorität von außen. Das Nicht-Eingebundensein in betriebliche Hierarchien bedeutet: Er kann im Auftrag des Arbeitgebers ganz deutlichen Klartext sprechen und muss um das Thema nicht herumreden.

Ein neutraler Dritter kann leichter die volle Bandbreite der Dinge darstellen. Das geht

  1. von moralischen Aspekten
  2. über Zusammenarbeiten
  3. bis hin zum Schaden für die Firma

durch Diebstähle oder den Arbeitnehmer bei einer fristlosen Kündigung.

Die Arbeitnehmer kommen – insbesondere bei Schulung durch den Arbeitgeber – ins Grübeln. Mit der Zeit wird die Vermeidung von Diebstahl zu einem Kernanliegen guter Teams. Arbeitgeber und Angestellte arbeiten dann Hand in Hand, um gemeinsam voranzukommen. Der Vorteil: Es gibt weniger Inventurdifferenzen und der Diebstahl hinterlässt weniger Spuren in der Bilanz und der Erfolgsrechnung.

Dieser erste Schritt der Schulung der Mitarbeiter ist ein guter Anfang für den Aufbau einer Indizienkette. In keinem Fall kann ein Mitarbeiter mehr behaupten, dass das Unternehmen nichts gegen die Unterschlagung von Geld- oder Waren am Arbeitsplatz täte.

2. Technische Maßnahmen und Unternehmensorganisation: Die Tat vermeiden oder entdecken

Hier hilft die Condor Detektei mit

  1. Erfahrungswerten
  2. Beobachtungsgabe
  3. und mit operativen Maßnahmen.

Gibt es eine Videoaufzeichnung, so kann ein Ermittler regelmäßig in eigenen Räumen oder in der Sicherheitszentrale des Klienten die Bilder auswerten. Dabei sichert er alle Beweise. Er fertigt Screenprints oder dauerhaft nutzbare Datenträger an, bevor das System die Bilder turnusmäßig wieder überschreibt.

An den neuralgischen Punkten wie

  • Wareneingang,
  • Ein- und Ausgang für das Personal
  • sowie den Kundeneingängen zum Unternehmen

lassen sich die Warenflüsse beobachten. Vielfach denken die Arbeitnehmer, sie wären besonders schlau, wenn sie dort einen privaten Warenumschlag-Bahnhof aufmachen.

Die gesicherten Beweise reichen oftmals sogar für eine Verdachtskündigung aus, die mit einem Justitiar oder Rechtsanwalt zusätzliche Schlagkraft erhalten kann. Auf alle Fälle steht aber das Instrument der Abmahnung für kleinere Warnschüsse zur Verfügung.

Wer weiß, vielleicht hängen von Kunden reklamierte Probleme mit Qualität und Frische ja damit zusammen, dass jemand hier alt und neu vertauscht.

  • Und wie sieht es mit zu entsorgendem Verpackungsmaterialien aus?
  • Vielleicht enthalten diese Wertsachen, die dort nicht hingehören?

Es ist nichts einfacher als hochwertige Ware im Müll zu verstecken und nach dem Abholen wieder zu trennen.

3. Aufklärung und Abschreckung: Der Kollege verdient eine Kündigung und nicht das Wegsehen

Ein aufgeklärter Diebstahl entwickelt sich für den Betriebsfrieden leicht zu einer echten Herausforderung und Belastung. In einem Rechtsstaat hat der Beschuldigte einer Straftat das Recht auf rechtliches Gehör und die Darstellung seiner Sichtweise.

Besonders bei scheinbaren Bagatelldelikten zieht dann der Rechtsanwalt das volle Register an Optionen der Verteidigung und Möglichkeiten zur Strafminderung. Er versucht nachzuweisen, dass eine vorherige Abmahnung auch in schwierigen Fällen notwendig gewesen wäre. Oder er zielt darauf ab, dass es gar betriebliche Übung am Arbeitsplatz wäre, einen kleinen Diebstahl nicht zu ahnden.

Er versucht den gesunden Menschenverstand genau wie Arbeitsrecht zu untergraben.

Denken Sie an die gezielt gefütterte Maschinerie der allgemeinen Entrüstung nach der Entlassung einer Kassiererin, die es mit Pfandbons (also geldähnlichen Gutscheinen) nicht so genau genommen hat. Die fristlose Kündigung wegen Diebstahl am Arbeitsplatz rechtzeitig gegenüber dem Arbeitnehmer ausgesprochen, ist ein wirksames Mittel der Sanktion nach der gängigen Rechtsprechung, welches Sie sich nicht nehmen lassen sollten.

Hausverbot gegenüber dem Täter

Die fristlose Kündigung in Verbindung in Kombination mit einem Hausverbot ist dann das einzige probate Mittel. Das dient dazu, damit der Kollege nicht noch weiter Gehalt beziehen und den Betriebsfrieden stören kann. Zudem kann er die Lücken nicht noch einmal nutzen.

Wichtig in dem Zusammenhang: Jedes betroffene Unternehmen sollte nicht vergessen, den Arbeitsplatz auf versteckte Depots zu noch nicht herausgeschleustem Diebesgut abzusuchen.

Durch die Arbeit der Condor Detektive vervollständigen Sie die Beweiskette. Die am Arbeitsplatz von einem zuverlässigen Dritten wie einem Mitarbeiter der Detektei erhobenen Beweismittel und Beobachtungen sind wichtig für Sie. Diese lassen sich zudem nicht durch die Behauptung entwerten, dass der Arbeitgeber mit internem Mobbing eine Kündigung widerrechtlich durchsetzen wolle.

Nutzen Sie die Kündigung zur Vorbeugung und schrecken andere Täter ab

Ein Diebstahl, egal ob es sich um eine kleine Sache oder um teure Waren handelt, stellt ein Fehlverhalten seitens des Arbeitnehmers dar, das sogar zur außerordentlichen Kündigung führen kann. Das Strafrecht macht hier keine Unterschiede zum Wert des Diebesguts; lediglich das angedachte Strafmaß variiert.

Juristen empfehlen, auch sogenannte Bagatellen im Unternehmen konsequent zu ahnden. Andernfalls könnte unter den Mitarbeitern der falsche Eindruck entstehen, der Diebstahl sei nur ein Kavaliersdelikt. Jegliche Toleranz gegenüber Diebstahl im Unternehmen ist unangebracht.

Nach einem Urteil kann der Arbeitgeber eine Kündigung wegen Diebstahls im Betrieb bekannt machen. Ist das Urteil rechtskräftig und öffentlich ergangen, lasst es sich für den Chef nutzen, um präventiv zu agieren.

So kann das Unternehmen dieses durchaus mit Hinweisen auf die Kernbestandteile als Information für alle Mitarbeiter mit der Überschrift „Diebstahl lohnt sich nicht“ veröffentlichen. Alternativ streut man die Information geschickt, so dass bald jeder es weiß. Dann fällt die nächste Abmahnung oder Kündigung wesentlich leichter, weil die internen Hemmschwellen fallen.

Videoüberwachung bei konkretem Verdacht auf Diebstahl durch Mitarbeiter erlaubt

Nach verschiedenen Urteilen deutscher Arbeitsgerichte (LAG und BAG) ist es dem Chef dem Gesetz nach erlaubt, bei einem klaren Verdacht eine kurzzeitige Überwachung per Videokameras vorzunehmen.

  • Diese Überwachung muss der Aufklärung am Tatort dienen, nicht der generellen Kontrolle und auch nicht, um die Arbeitsleistung der Mitarbeiter zu kontrollieren.

Wenn das Personal im Betrieb kriminell handelt, empfehlen Arbeitgeberverbände das Überführen der infrage kommenden Person durch einen Detektiv.

Nach dem Arbeitsrecht folgt im Falle eines Tat-Nachweises die Kündigung. Auch das Entwenden vermeintlich geringwertiger Sachen rechtfertigt in den meisten Fällen eine Kündigung. Durch Diebstähle oder Unterschlagung ist ein Vertrauensverlust gegeben. Darum darf der Betrieb dem diebischen Angestellten in der Folge kündigen. Diese Möglichkeit resultiert aus dem Umstand der Tat.

Taschenkotrollen oder Torkontrollen

Tor- und Taschenkontrollen sind ein probates Mittel, um das betriebliche und persönliche Eigentum zu schützen. Diese Maßnahmen sind in Deutschland rechtlich zulässig und erlaubt.

Aber Achtung: Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, müssen Sie diesen vor der verbindlichen Einführung von Tor- und Taschenkontrollen in die Maßnahme einbeziehen. Diese Handlung fällt unter die erzwingbare Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG).

Bei der Gestaltung der Richtlinien für durchzuführende Taschenkontrollen und Torkontrollen achten Sie darauf, dass diese Kontrollmaßnahmen dem Grundsatz der Gleichbehandlung unter Anwendung von § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG entsprechen.

Demnach dürfen Sie keine Mitarbeiter ohne begründeten Verdacht gezielt und wiederholt kontrollieren. Überdies sind bei den Kontrollen stets die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter zu berücksichtigen (§ 75 Abs. 2 BetrVG).

Beratung durch Detektiv zum Nachweis von Diebstählen

Haben Sie einen Verdacht gegen einen Angestellten, der ein Dieb im Betrieb sein könnte? Dann reagieren Sie jetzt. Wir beweisen die Taten im Zusammenhang mit Diebstahl durch Mitarbeiter. Das sind Sie den ehrlichen anderen Mitarbeitern gegenüber schuldig. Ein solcher Einsatz ist übrigens rechtlich zulässig.

Der Einsatz einer Privatdetektei ist zulässig, ohne dass ein Chef oder Vorgesetzte das zuvor dem Betriebsrat mitteilen müssen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen zunächst eine diskrete Beratung durch unsere Experten in Anspruch zu nehmen.

Im Falle einer späteren Strafanzeige bei der Polizei sind unsere Erkenntnisse juristisch verwertbar. Das ist wichtig, weil Diebstahl ein Kündigungsgrund ist und zudem eine Straftat darstellt.

Wir gelten seit Jahrzehnten als Spezialisten in der Aufklärung von Delikten durch Personal. Weil die Aufklärungsquote bei Diebstahl durch Mitarbeiter recht hoch ist, ist es Ihre Zeit in jedem Fall wert, ein Gespräch zur Beratung über die vorhandenen Möglichkeiten und operativen Wege mit uns zu führen. Weil die Beweispflicht beim Arbeitgeber liegt, brauchen Sie unsere Unterstützung.

Dabei erklären wir Ihnen, wie wir den Dieb in Ihrer Firma enttarnen können. Das ist unser täglicher Job und glauben Sie uns: wir verstehen unser Handwerk. Viele gekündigte Personen können das mit Recht bestätigen. Rufen sie an:

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