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Patentverletzung nachweisen – Produkte, Hersteller und Lieferwege ermitteln

Autorin: Svenja Meismann, Mitglied im Board of Directors der World Association of Detectives
Fachlich geprüft von: Alfons Meismann, Chefdetektiv mit mehr als 50 Jahren Ermittlungserfahrung, Mitglied in W.A.D., BuDEG und ÖDV

Wie lässt sich eine Patentverletzung nachweisen?

Eine Patentverletzung lässt sich meist nicht allein durch den Vergleich zweier Produktfotos nachweisen. Benötigt werden ein geeignetes Beweisexemplar, eine nachvollziehbare Dokumentation des Angebots und belastbare Erkenntnisse darüber, wer das Produkt herstellt, anbietet, liefert, einführt oder gewerblich verwendet.

Unsere Wirtschaftsdetektive führen Testkäufe durch, sichern Musterprodukte, ermitteln Händler, Importeure und mögliche Hersteller und dokumentieren Vertriebswege. Ob das untersuchte Produkt oder Verfahren tatsächlich in den Schutzbereich eines Patents fällt, beurteilen Patentanwälte und technische Sachverständige.

✓ Testkäufe und Musterbeschaffung
✓ Hersteller und Händler ermitteln
✓ Lieferwege dokumentieren
✓ International recherchieren

Kostenfreie vertrauliche Ersteinschätzung:

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Verdacht vertraulich besprechen

Ein Patent schützt eine technische Erfindung. Es verleiht seinem Inhaber ein zeitlich und räumlich begrenztes Ausschließlichkeitsrecht. Andere Personen dürfen die geschützte technische Lehre ohne Zustimmung des Patentinhabers grundsätzlich nicht in den vom Patentgesetz erfassten Formen benutzen.

Ob eine Patentverletzung vorliegt, richtet sich nicht allein danach, ob zwei Produkte ähnlich aussehen. Relevant ist, ob das angegriffene Produkt oder Verfahren die technischen Merkmale eines oder mehrerer Patentansprüche verwirklicht. Diese rechtliche und technische Prüfung sollte eine spezialisierte Patent- oder Rechtsanwaltskanzlei durchführen, gegebenenfalls mit Unterstützung eines technischen Sachverständigen.

Verdächtiges Produkt entdeckt? Sichern Sie zunächst die Beweise

Bevor Sie einen Händler oder Wettbewerber ansprechen, sollten öffentlich zugängliche Angebote und vorhandene Unterlagen vollständig gesichert werden. Eine vorschnelle Konfrontation kann dazu führen, dass Angebote gelöscht, Waren verlagert oder beteiligte Unternehmen ausgetauscht werden.

  • Das vollständige Angebot einschließlich Verkäuferprofil und Datum sichern.
  • Produktbilder, technische Angaben, Preise und Lieferzeiten dokumentieren.
  • Händler, Firmenanschriften, Domains und Kontaktdaten festhalten.
  • Rechnungen, Lieferscheine und vorhandene Kommunikation aufbewahren.
  • Verdächtige Produkte und Verpackungen nicht verändern oder zerlegen.
  • Einen Testkauf nicht unter dem bekannten Namen des Patentinhabers durchführen.
  • Die relevanten Patentansprüche durch einen Patentanwalt prüfen lassen.

Patentverletzung nachweisen – das Wichtigste auf einen Blick

Patentansprüche bestimmen den Schutzbereich

Nicht die allgemeine Produktidee, sondern die geschützten technischen Merkmale sind für die Verletzungsprüfung entscheidend.

Ein Beweisexemplar ist häufig zentral

Ein dokumentierter Testkauf zeigt, welche Ware tatsächlich angeboten und ausgeliefert wird.

Der Verkäufer ist nicht immer der Hersteller

Zwischen Anbieter, Importeur, Lagerhalter und Produzent können mehrere Vertriebsstufen liegen.

Verfahrenspatente sind schwerer aufzuklären

Interne Herstellungsprozesse sind von außen häufig nicht unmittelbar erkennbar und erfordern eine besondere Beweisstrategie.

Recht und Ermittlung müssen zusammenwirken

Patentanwalt, technischer Sachverständiger und Detektei übernehmen unterschiedliche, aufeinander abgestimmte Aufgaben.

Keine Erfolgsgarantie

Nicht jede Lieferkette lässt sich bis zum Hersteller zurückverfolgen und nicht jedes verdächtige Produkt verletzt tatsächlich das Patent.

Wann liegt eine Patentverletzung vor?

Eine Patentverletzung kann vorliegen, wenn eine geschützte technische Erfindung ohne Zustimmung des Patentinhabers gewerblich benutzt wird. Bei einem patentierten Erzeugnis können insbesondere dessen Herstellung, Angebot, Inverkehrbringen, Gebrauch, Einfuhr oder Besitz zu diesen Zwecken relevant sein.

Schützt das Patent ein Verfahren, kann unter anderem die Anwendung dieses Verfahrens oder dessen unberechtigtes Anbieten eine Verletzung darstellen. Auch Erzeugnisse, die unmittelbar durch ein patentiertes Verfahren hergestellt wurden, können vom Schutz erfasst sein.

Unmittelbare Patentverletzung

Die geschützte technische Lehre wird ohne Erlaubnis des Patentinhabers tatsächlich benutzt. Bei einem Produktpatent kann beispielsweise ein Erzeugnis hergestellt, angeboten oder vertrieben werden, das die geschützten Merkmale verwirklicht.

Bei einem Verfahrenspatent kann die unerlaubte Anwendung des geschützten Herstellungs- oder Arbeitsverfahrens relevant sein.

Mittelbare Patentverletzung

Eine mittelbare Patentverletzung kann vorliegen, wenn eine Person wesentliche Mittel zur Benutzung der geschützten Erfindung anbietet oder liefert und weiß oder erkennen kann, dass diese Mittel zur patentverletzenden Benutzung bestimmt sind.

Davon können beispielsweise speziell angepasste Bauteile, Module oder Komponenten betroffen sein.

Ob die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, muss ein beauftragte Rechtsanwalt prüfen. Unsere Detektei dokumentiert die tatsächlichen Handlungen und Beteiligten, die für diese rechtliche Bewertung benötigt werden.

Die gesetzlichen Benutzungsverbote finden Sie in § 9 PatG und § 10 PatG.

Produktpatent und Verfahrenspatent unterscheiden

Patentart Was wird geschützt? Typische Beweisfrage
Produktpatent Ein technisches Erzeugnis, Bauteil, Stoff oder eine Vorrichtung. Verwirklicht das untersuchte Produkt die geschützten technischen Merkmale?
Verfahrenspatent Ein technisches Herstellungs-, Bearbeitungs- oder Anwendungsverfahren. Wird das geschützte Verfahren tatsächlich angewendet oder angeboten?

Patent, Gebrauchsmuster, Marke und Design sind unterschiedliche Schutzrechte

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden verschiedene Schutzrechte gelegentlich als „Patent“ bezeichnet. Rechtlich schützen sie jedoch unterschiedliche Leistungen und müssen getrennt betrachtet werden.

Schutzrecht Schützt hauptsächlich Besonderheit
Patent Technische Erfindungen und technische Verfahren. Die sachlichen Schutzvoraussetzungen werden vor der Erteilung geprüft.
Gebrauchsmuster Technische Erzeugnisse, jedoch keine Verfahren. Neuheit und erfinderischer Schritt werden vor der Eintragung nicht vollständig geprüft.
Marke Kennzeichen wie Namen, Logos oder bestimmte Produktbezeichnungen. Schützt die Herkunfts- und Kennzeichnungsfunktion.
Design Die äußere Erscheinungsform eines Erzeugnisses. Nicht die technische Funktionsweise, sondern die Gestaltung steht im Vordergrund.
Urheberrecht Persönliche geistige Werke, etwa Texte, Zeichnungen, Software oder Fotografien. Entsteht grundsätzlich ohne Registereintragung.

Eine technische Nachahmung kann mehrere Schutzrechte gleichzeitig berühren. Beispielsweise kann ein Produkt ein Patent verletzen, eine geschützte Gestaltung übernehmen und zusätzlich unter einer fremden Marke angeboten werden.

Patentverletzung nachweisen und beteiligte Hersteller ermitteln

Welche Warnsignale sprechen für eine mögliche Patentverletzung?

Ein einzelnes ähnliches Merkmal beweist noch keine Verletzung. Mehrere Auffälligkeiten können jedoch einen Anlass für eine technische und rechtliche Prüfung geben.

Technisch nahezu identisches Produkt

Ein Wettbewerbsprodukt weist dieselbe ungewöhnliche Funktionsweise oder Merkmalskombination auf.

Ungewöhnlich niedriger Preis

Der Angebotspreis ist mit den bekannten Entwicklungs-, Produktions- oder Vertriebskosten kaum erklärbar.

Übernommene technische Unterlagen

Händler verwenden Zeichnungen, Maßangaben, Produkttexte oder Funktionsbeschreibungen des Rechteinhabers.

Unklare Herkunft

Der Anbieter verweigert Angaben zu Hersteller, Importeur, Produktionsort oder Lieferquelle.

Früherer Geschäftskontakt

Ehemalige Beschäftigte, Zulieferer oder Vertriebspartner bieten plötzlich eine vergleichbare Lösung an.

Verdächtige Messepräsentation

Ein Unternehmen zeigt auf einer Fachmesse ein bislang unbekanntes Produkt mit auffälligen technischen Gemeinsamkeiten.

Wie läuft eine Ermittlung wegen Patentverletzung ab?

Eine wirksame Beweissicherung setzt voraus, dass der Patentanwalt, ein technischer Sachverständiger und die Detektei ein gemeinsames Ziel verfolgen. Vor Beginn sollte klar sein, welche technische Ausführung beschafft und welche Personen oder Unternehmen festgestellt werden sollen.

1

Verdacht und Beweisziel klären

Der Patentinhaber stellt Schutzrechtsunterlagen, bekannte Angebote und Informationen zum verdächtigen Produkt zusammen.

2

Relevante Patentmerkmale bestimmen

Patentanwalt und technische Fachleute legen fest, welche Merkmale am Produkt oder im Verfahren überprüft werden müssen.

3

Angebote und öffentlich zugängliche Spuren sichern

Verkäuferprofile, Produktbeschreibungen, Preise, Bilder, Domains, Firmen- und Kontaktdaten werden nachvollziehbar dokumentiert.

4

Testkauf oder Musterbeschaffung durchführen

Ein Ermittler beschafft die tatsächlich angebotene Ausführung und dokumentiert Bestellung, Kommunikation, Zahlung und Lieferung.

5

Händler, Hersteller und Lieferwege ermitteln

Aus den Kauf- und Versanddaten sowie weiteren Recherchen werden beteiligte Unternehmen, Lagerorte und mögliche Produktionsstätten geprüft.

6

Ergebnisse und Beweisstücke übergeben

Die Rechtsvertretung erhält einen chronologischen Bericht, Belege, Bildmaterial und das gesicherte Muster für die technische und rechtliche Prüfung.

Testkauf und Musterbeschaffung bei Patentverletzungen

Ein Onlineangebot oder Messekatalog belegt zunächst nur, was ein Händler behauptet. Ein dokumentierter Testkauf kann dagegen zeigen, welche Ware tatsächlich geliefert wird und welche Unternehmen an der Transaktion beteiligt sind.

Ein professioneller Beweiskauf umfasst regelmäßig:

  • Sicherung des Angebots vor der Bestellung,
  • Dokumentation des Verkäufers und der angebotenen Produktvariante,
  • Aufzeichnung der Kommunikation,
  • Nachweis des Bestell- und Zahlungsvorgangs,
  • Sicherung von Rechnung und Zahlungsdaten,
  • Dokumentation von Versandweg und Absenderangaben,
  • fotografische Erfassung des ungeöffneten Pakets,
  • protokolliertes Öffnen und Sichern des Produkts sowie
  • Übergabe des Beweisexemplars an den Auftraggeber oder Sachverständigen.

Wichtig: Ein Testkäufer sollte den Anbieter nicht zu einer Rechtsverletzung veranlassen, die ohne sein Zutun nicht erfolgt wäre. Er dokumentiert ein bereits bestehendes Angebot und den tatsächlichen Vertrieb der verdächtigen Ware.

Wer prüft die technischen Patentmerkmale?

Die Rollen sind von Anfang an klar getrennt:

Patentanwalt

Legt die Patentansprüche aus, beurteilt den Schutzbereich und entwickelt die rechtliche Vorgehensweise.

Technischer Sachverständiger

Untersucht Aufbau, Funktionsweise, Material oder Herstellungsmerkmale und erstellt gegebenenfalls einen Merkmalsvergleich.

Wirtschaftsdetektei

Beschafft Muster, identifiziert Anbieter und Beteiligte und dokumentiert Herstellung, Angebot, Lieferung oder Import, soweit feststellbar.

Die Detektei erhebt und sichert die tatsächlichen Informationen im Zusammenhang mit der vermuteten Patentverletzung, die ein Patentanwalt und ein Sachverständiger für ihre Prüfung benötigen.

Hersteller, Händler und Importeure ermitteln

Der sichtbare Verkäufer ist häufig nur die letzte Stufe einer längeren Lieferkette. Rechnungssteller, Zahlungsempfänger, Absender und Plattformanbieter können unterschiedliche Unternehmen sein.

Je nach Sachverhalt prüfen unsere Ermittler unter anderem:

  • wer das verdächtige Produkt tatsächlich anbietet,
  • welche Firma die Rechnung ausstellt,
  • an wen die Zahlung geleistet wird,
  • von welchem Standort die Ware versendet wird,
  • wer als Importeur oder wirtschaftlicher Beteiligter auftritt,
  • ob mehrere Verkäufer dieselben Kontaktdaten oder Lager nutzen,
  • welches Unternehmen größere Mengen liefern kann und
  • ob Hinweise auf eine Produktionsstätte bestehen.

Dazu können Unternehmensrecherchen, verdeckte Lieferantenanfragen, Testbestellungen, Vor-Ort-Prüfungen und zeitlich begrenzte Observationen miteinander kombiniert werden.

Ermittlungen auf Fachmessen

Fachmessen sind ein wichtiger Ort für die Präsentation neuer technischer Produkte. Verdächtige Lösungen werden dort in vielen Fällen erstmals öffentlich gezeigt, obwohl sie noch nicht regulär im Handel erhältlich sind.

Unsere Ermittler können auf einer Messe beispielsweise:

  • Produkte und Messestände fotografisch dokumentieren,
  • Kataloge, Datenblätter und Preislisten sichern,
  • Gespräche mit Vertriebsmitarbeitern führen,
  • technische Varianten und Anwendungsbereiche erfragen,
  • Mindestmengen und Lieferzeiten feststellen,
  • Hersteller- und Lieferantenangaben ermitteln,
  • Kontaktpersonen und beteiligte Unternehmen dokumentieren sowie
  • eine spätere Musterbestellung vorbereiten.

Je nach Dringlichkeit können Erkenntnisse bereits während der Veranstaltung an die beauftragten Anwälte übermittelt werden. Ob unmittelbar rechtliche Maßnahmen eingeleitet werden, entscheidet nur der Patentinhaber gemeinsam mit seiner Rechtsvertretung.

Wie lassen sich Verletzungen von Verfahrenspatenten nachweisen?

Bei einem Verfahrenspatent spielt sich das entscheidende Geschehen zumeist innerhalb einer nicht öffentlich zugänglichen Produktionsstätte ab. Der Herstellungsprozess ist von außen möglicherweise nicht erkennbar. Deshalb ist die Beweisführung regelmäßig komplizierter als bei einem offen untersuchbaren Produkt.

Mögliche Ermittlungsansätze sind:

  • Beschaffung und technische Analyse der hergestellten Erzeugnisse,
  • Auswertung von Produktunterlagen, Zulassungen oder Verfahrensbeschreibungen,
  • Prüfung von Fachvorträgen, Messeangaben und Veröffentlichungen,
  • Ermittlung verwendeter Maschinen, Anlagen oder Ausgangsstoffe,
  • Befragung geeigneter Auskunftspersonen im rechtlich zulässigen Rahmen,
  • Dokumentation öffentlich erkennbarer Produktions- und Lieferabläufe sowie
  • Ermittlung von Zulieferern und spezialisierten Dienstleistern.

Beweiserleichterung bei neuen Erzeugnissen

Bei einem Patent für ein Verfahren zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses kann unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich vermutet werden, dass ein gleiches Erzeugnis nach dem patentierten Verfahren hergestellt wurde. Ob diese Regel im konkreten Fall greift, beurteilt die beauftragte Patentkanzlei. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Gegenseite sind dabei zu berücksichtigen.

Internationale Ermittlungen bei Patentverletzungen

Produktion, Verkauf, Lagerung und Import können in verschiedenen Staaten stattfinden. Der Verkäufer sitzt möglicherweise in Europa, während das Produkt in Asien hergestellt und über einen Logistikdienstleister in einem weiteren Land versendet wird.

Internationale Ermittlungen können umfassen:

Unternehmensprüfung

Existiert das angegebene Unternehmen und passt dessen Tätigkeit zur verdächtigen Ware?

Anschriftenverifikation

Handelt es sich um eine Produktionsstätte, ein Lager, ein Büro oder lediglich eine Briefkastenanschrift?

Verdeckte Lieferantenanfrage

Sind größere Mengen verfügbar und welche Angaben macht der Anbieter zu Hersteller, Lieferzeit und Versandort?

Vor-Ort-Ermittlung

Welche öffentlich erkennbaren betrieblichen Tätigkeiten finden am verdächtigen Standort statt?

Über unsere aktive Mitgliedschaft in dem internationalen Netzwerk der World Association of Detectives und unser weltweites Netzwerk können wir Ermittlungen abhängig vom jeweiligen Land mit qualifizierten örtlichen Partnern koordinieren. Dabei sind jedoch die dort geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

Verdächtiges Produkt oder Angebot prüfen lassen

Schildern Sie uns bitte, welches Patent betroffen ist, wo das verdächtige Produkt angeboten wird und welches Ermittlungsziel Sie verfolgen. Unsere Detektive prüfen, ob ein Testkauf, eine Herstellerermittlung oder eine internationale Lieferkettenrecherche sinnvoll erscheint.

Hilfreich für die Ersteinschätzung sind:

  • Patentnummer und relevante Patentansprüche,
  • Links oder Unterlagen zum verdächtigen Angebot,
  • Bilder und technische Angaben zum Produkt,
  • bekannte Händler-, Firmen- oder Versanddaten,
  • das gewünschte Beweis- und Ermittlungsziel.

Kostenfreie Erstberatung

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Zollmaßnahmen gegen patentverletzende Waren

Inhaber von Patenten und anderen Rechten des geistigen Eigentums können unter bestimmten Voraussetzungen bei den Zollbehörden einen Antrag auf Tätigwerden stellen. Stößt der Zoll bei Nicht-Unionswaren unter zollamtlicher Überwachung auf eine verdächtige Sendung, kann er die Überlassung aussetzen oder die Waren zurückhalten.

Ein solcher Antrag ersetzt keine eigenen Ermittlungen. Patentverletzende Produkte könnten theoretisch auch bereits innerhalb der Europäischen Union gelagert sein oder über zahlreiche kleine Sendungen und wechselnde Anbieter vertrieben werden.

Ermittlungsergebnisse zu Herstellern, Importeuren, Versendern und typischen Produktmerkmalen helfen Rechteinhabern dabei, ihre Angaben gegenüber dem Zoll zu konkretisieren.

Anträge werden in Deutschland über das System ZGR-online abgewickelt.

Besonderheit bei Patenten: Die zollrechtlichen Verfahren und Möglichkeiten unterscheiden sich teilweise von denen bei Marken- oder Designverletzungen. Rechteinhaber sollten die konkrete Vorgehensweise deshalb frühzeitig mit ihrer Patentkanzlei abstimmen.

Welche Beweise erhält die Rechtsvertretung?

Der Umfang der Dokumentation richtet sich nach der Aufgabenstellung. Ein Ermittlungsbericht kann insbesondere enthalten:

  • chronologische Darstellung der durchgeführten Maßnahmen,
  • gesicherte Angebote und Verkäuferprofile,
  • Kommunikation mit Händlern oder Lieferanten,
  • Bestell-, Zahlungs- und Rechnungsdaten,
  • Versandinformationen und Absenderangaben,
  • Fotodokumentation des ungeöffneten Pakets und des Produkts,
  • Originalverpackungen und Begleitunterlagen,
  • Feststellungen zu beteiligten Unternehmen und Anschriften,
  • Beobachtungen an Lager-, Messe- oder Übergabeorten sowie
  • Hinweise auf weitere Händler, Importeure oder Hersteller.

Der Bericht trennt zwischen eigenen Feststellungen, Angaben Dritter und ermittlerischen Schlussfolgerungen. Dadurch kann die beauftragte Kanzlei die Aussagekraft der einzelnen Erkenntnisse sachgerecht bewerten.

Welche Ansprüche kann ein Patentinhaber haben?

Wird eine Patentverletzung festgestellt, können je nach Sachverhalt unterschiedliche zivilrechtliche Ansprüche bestehen. Dazu gehören insbesondere:

Unterlassung

Der Verletzer soll die patentverletzende Handlung künftig unterlassen.

Schadensersatz

Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung kann ein finanzieller Ausgleich verlangt werden.

Auskunft

Angaben zu Herkunft, Vertriebswegen, Herstellern, Lieferanten, Abnehmern, Mengen und Preisen können verlangt werden.

Vernichtung und Rückruf

Patentverletzende Erzeugnisse können unter bestimmten Voraussetzungen vernichtet, zurückgerufen oder aus Vertriebswegen entfernt werden.

Welche Ansprüche tatsächlich bestehen und gegen welche Beteiligten sie gerichtet werden können, prüft die beauftragte Patent- oder Rechtsanwaltskanzlei.

Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie insbesondere in § 139 PatG, § 140a PatG und § 140b PatG.

Können Detektivkosten erstattungsfähig sein?

Erforderliche und verhältnismäßige Kosten für die Aufklärung einer Schutzrechtsverletzung können unter bestimmten Voraussetzungen als Schaden oder notwendige Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht werden. Eine automatische oder vollständige Erstattung lässt sich jedoch nicht versprechen.

Von Bedeutung ist insbesondere, ob vor der Beauftragung ein konkreter Verdacht bestand, die Maßnahme zur Aufklärung geeignet war und ihr Umfang in einem angemessenen Verhältnis zum Ermittlungsziel stand.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Erstattung von Detektivkosten.

Anonymisiertes Fallbeispiel: Nachgebautes Maschinenbauteil

Ein deutscher Maschinenbauer stellte fest, dass ein technisch spezialisiertes Ersatzteil über mehrere Onlinehändler deutlich unter dem üblichen Marktpreis angeboten wurde. Produktbilder und technische Angaben ließen vermuten, dass wesentliche Merkmale eines bestehenden Patents übernommen worden waren.

Sicherung der Angebote

Zunächst wurden mehrere Verkäuferprofile, technische Beschreibungen, Preisangaben und Produktbilder vollständig dokumentiert. Dabei zeigte sich, dass verschiedene Händler dieselben Texte und Fotos verwendeten.

Testkäufe

Über zwei Händler wurden unterschiedliche Ausführungen bestellt. Bestellvorgang, Kommunikation, Zahlung, Rechnungssteller, Versand und das Öffnen der Pakete wurden protokolliert.

Technische Prüfung

Ein vom Auftraggeber hinzugezogener technischer Sachverständiger untersuchte die gelieferten Bauteile anhand der von der Patentkanzlei bestimmten Merkmale. Dabei zeigten sich relevante technische Übereinstimmungen.

Lieferkettenrecherche

Aus Versandunterlagen, Zahlungsinformationen und verdeckten Lieferantenanfragen ergaben sich Verbindungen zu einem europäischen Zwischenhändler und einer außereuropäischen Produktionsstätte.

Ergebnis

Der Auftraggeber erhielt die Beweisexemplare, einen chronologischen Ermittlungsbericht und eine Dokumentation der festgestellten Vertriebsstruktur. Die Patentkanzlei konnte auf dieser Grundlage das weitere rechtliche Vorgehen prüfen.

Hinweis: Das Fallbeispiel wurde anonymisiert und in einzelnen Details verändert, sodass keine Rückschlüsse auf beteiligte Unternehmen oder Personen möglich sind.

Häufige Fragen zu Patentverletzungen

Klicken Sie auf die jeweilige Frage, um die Antwort zu öffnen.

Was ist eine Patentverletzung?

Eine Patentverletzung kann vorliegen, wenn eine geschützte technische Erfindung ohne Zustimmung des Patentinhabers in einer gesetzlich untersagten Form gewerblich benutzt wird.

Wie kann eine Patentverletzung nachgewiesen werden?

Üblicherweise werden das verdächtige Angebot, ein Beweisexemplar, der Erwerbsvorgang und die beteiligten Unternehmen dokumentiert. Anschließend prüfen Patentanwalt und technische Sachverständige, ob die geschützten Patentmerkmale verwirklicht werden.

Was ist der Unterschied zwischen unmittelbarer und mittelbarer Patentverletzung?

Bei einer unmittelbaren Verletzung wird die geschützte patentierte Erfindung selbst benutzt. Eine mittelbare Verletzung kann die unberechtigte Lieferung oder das Angebot wesentlicher Mittel zur Benutzung der Erfindung betreffen.

Wer beurteilt, ob ein Produkt in den Schutzbereich des Patents fällt?

Die rechtliche Auslegung der Patentansprüche übernimmt eine spezialisierte Patent- oder Rechtsanwaltskanzlei. Technische Sachverständige können die konkrete Produktausführung untersuchen. Eine Detektei beschafft und dokumentiert die erforderlichen tatsächlichen Beweise.

Kann eine Detektei einen Testkauf durchführen?

Ja. Ein Ermittler kann die verdächtige Ware unter einer geeigneten Legende bestellen und Angebot, Kommunikation, Zahlung, Rechnung, Versand und Wareneingang dokumentieren.

Wie wird ein Beweisexemplar gesichert?

Das ungeöffnete Paket wird fotografiert, Absender- und Versandangaben werden gesichert und die Öffnung wird protokolliert. Produkt, Verpackung und Begleitunterlagen bleiben für die technische Prüfung erhalten.

Können ausländische Hersteller ermittelt werden?

In vielen Fällen ergeben sich über Testkäufe, Versandunterlagen, verdeckte Lieferantenanfragen, Unternehmensdaten und Vor-Ort-Recherchen Hinweise auf Hersteller. Eine vollständige Rückverfolgung kann jedoch nicht garantiert werden.

Sind Ermittlungen auf Fachmessen möglich?

Ja. Ermittler können Produkte, Messestände und Unterlagen dokumentieren, Gespräche mit Anbietern führen und Lieferfähigkeit, Ansprechpartner und mögliche Herstellerangaben feststellen.

Wie weist man die Verletzung eines Verfahrenspatents nach?

Mögliche Ansätze sind die technische Analyse des hergestellten Produkts, öffentliche Verfahrensbeschreibungen, Informationen zu Anlagen oder Ausgangsstoffen und Ermittlungen zu Produktions- und Lieferabläufen.

Kann der Zoll patentverletzende Waren anhalten?

Unter den Voraussetzungen des zollrechtlichen Grenzbeschlagnahmeverfahrens können verdächtige Nicht-Unionswaren zurückgehalten werden. Dafür ist grundsätzlich ein bewilligter Antrag auf Tätigwerden erforderlich.

Welche Unterlagen benötigt eine Detektei bei Fällen rund um Patentverletzungen?

Hilfreich sind Patentnummer, relevante Patentansprüche, Informationen zum Originalprodukt, Links und Bilder zum verdächtigen Angebot sowie bekannte Händler-, Firmen- und Versanddaten.

Welche Beweise erhält der Patentanwalt?

Je nach Auftrag werden Angebote, Kommunikation, Rechnungs- und Zahlungsdaten, Versandunterlagen, Produktfotos, Beweisexemplare, Unternehmensinformationen und ein chronologischer Ermittlungsbericht übergeben.

Welche Ansprüche kann ein Patentinhaber haben?

Je nach Fall kommen insbesondere Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft, Vernichtung, Rückruf und Entfernung aus den Vertriebswegen in Betracht. Die konkrete Anspruchslage prüft die Rechtsvertretung.

Können Detektivkosten erstattungsfähig sein?

Erforderliche und verhältnismäßige Kosten können unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden. Ob und in welcher Höhe eine Erstattung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Was kostet eine Ermittlung wegen Patentverletzung?

Die Kosten richten sich nach dem Ermittlungsziel. Ein einzelner Testkauf ist anders zu kalkulieren als eine internationale Hersteller- und Lieferkettenrecherche. Nach Prüfung der Ausgangslage erhalten Sie ein individuelles Angebot.

Wie schnell können Ermittlungen beginnen?

Die Sicherung eines Onlineangebots und die Vorbereitung eines Testkaufs können in aller Regel kurzfristig erfolgen. Messe- oder Auslandseinsätze benötigen regelmäßig mehr organisatorische Vorbereitung.

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