Autorin: Svenja Meismann, Mitglied im Board of Directors der World Association of Detectives
Fachlich geprüft von: Alfons Meismann, Chefdetektiv mit mehr als 50 Jahren Ermittlungserfahrung, Mitglied in W.A.D., BuDEG und ÖDV
Plagiate und Markenfälschungen verursachen nicht nur unmittelbare Umsatzverluste. Sie können Vertriebsstrukturen beschädigen, die Glaubwürdigkeit einer Marke beeinträchtigen und erhebliche Haftungs- und Sicherheitsrisiken auslösen.
Besonders kritisch wird es, wenn gefälschte Ersatzteile, Elektroprodukte, Kosmetik, Arzneimittel oder andere sicherheitsrelevante Waren in den Markt gelangen. Die Folgen reichen von Imageschäden bis hin zu erheblichen Haftungsrisiken für den Rechteinhaber.
Unsere Wirtschaftsdetektive unterstützen Rechteinhaber dabei, Anbieter, Zwischenhändler, Importeure und mögliche Hersteller zu identifizieren. Je nach Sachverhalt führen wir Online-Recherchen, Testkäufe, Ermittlungen auf Fachmessen, Observationen und internationale Lieferkettenrecherchen durch.
Kostenfreie vertrauliche Ersteinschätzung:
Unter Produktpiraterie versteht man die Herstellung oder den Vertrieb von Waren, die geschützte Rechte Dritter verletzen. Betroffen sein können unter anderem Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Designs, Urheberrechte oder Geschäftsgeheimnisse. Markenpiraterie bezeichnet dabei insbesondere die unberechtigte Verwendung einer fremden oder verwechslungsfähig ähnlichen Kennzeichnung.
Nicht jede Ähnlichkeit ist automatisch eine Rechtsverletzung. Bei sogenannten „Dupes“ oder kompatiblen Ersatzteilen kommt es entscheidend darauf an, ob tatsächlich ein geschütztes Recht verletzt oder die betriebliche Herkunft der Ware irreführend dargestellt wird.
Die rechtliche Bewertung sollte deshalb durch einen spezialisierten Rechtsanwalt vorgenommen werden. Die Aufgabe einer Wirtschaftsdetektei besteht ausschließlich darin, die für diese Bewertung und die spätere Rechtsdurchsetzung benötigten Tatsachen zu ermitteln und zu dokumentieren.
Schutzrechte zunächst prüfen
Vor operativen Ermittlungen sollte geklärt werden, welche Marke, welches Design, Patent oder sonstige Recht konkret betroffen ist.
Beweisexemplar beschaffen
Ein dokumentierter Testkauf kann zeigen, welche Ware tatsächlich angeboten und ausgeliefert wird. So lässt sich eine Produktfälschung zweifelsfrei identifizieren.
Anbieter nicht vorschnell warnen
Eine frühe Konfrontation kann dazu führen, dass Angebote gelöscht, Lager verlagert oder Spuren beseitigt werden.
Lieferkette statt Einzelangebot betrachten
Hinter einem Händler können weitere Zwischenstufen, Importeure, Lagerhalter und Produzenten stehen.
Beweise nachvollziehbar sichern
Screenshots allein reichen nicht immer aus. Bestellweg, Zahlung, Lieferung und Warenvergleich sollten zusammen dokumentiert werden.
International abgestimmt handeln
Bei ausländischen Herstellern und Lieferanten sind lokale Sprache, Rechtslage und Ermittlungswege zu berücksichtigen.
Viele Fälle beginnen nicht mit einer eindeutigen Fälschung, sie beginnen vielmehr mit einzelnen Auffälligkeiten. Ein Produkt taucht plötzlich zu einem Preis auf, der wirtschaftlich kaum erklärbar ist. Ein neuer Händler verwendet Originalfotos, kann aber keine nachvollziehbare Bezugsquelle nennen. Kunden reklamieren Qualitätsmängel bei Waren, die angeblich vom Originalhersteller stammen.
Die Ware wird deutlich unter den üblichen Händler-, Produktions- oder Einkaufspreisen angeboten.
Material, Verarbeitung, Maße, Gewicht, Verpackung oder Funktionsweise unterscheiden sich vom Original.
Der Händler verweigert Angaben zu Herkunft, Hersteller, Importeur oder Großhändler.
Angebote verwenden Fotos, technische Zeichnungen oder Texte des Rechteinhabers ohne erkennbare Berechtigung.
Seriennummern, Prüfsiegel, Typenschilder oder Sicherheitshinweise fehlen oder weichen vom Original ab.
Käufer melden Defekte oder Sicherheitsmängel bei Waren, die dem Unternehmen fälschlich zugerechnet werden.
Ein einzelnes Plagiat ist zumeist nur der sichtbare Teil einer größeren Vertriebsstruktur. Wird ausschließlich ein Angebot gelöscht, erscheint die Ware nicht selten kurze Zeit später unter einem neuen Händlernamen, auf einer anderen Plattform oder über eine veränderte Domain.
Vor einer offenen Abmahnung oder Konfrontation ist es deshalb sinnvoll, zunächst die vorhandenen Spuren zu sichern und den Sachverhalt einzugrenzen. Dazu gehören insbesondere:
Wichtig: Kontaktieren Sie einen verdächtigen Händler nicht unter Ihrem bekannten Firmennamen, bevor das weitere Vorgehen abgestimmt ist. Bereits eine unverbindliche Anfrage kann ausreichen, um den Anbieter zu warnen und die spätere Beweissicherung zu erschweren.
Produktpiraterie beschränkt sich längst nicht auf Luxusuhren, Mode oder Parfum. Gefälscht und nachgeahmt wird nahezu alles, für das eine ausreichende Nachfrage und Gewinnspanne besteht.

Produkt- und Markenpiraterie kann Hersteller, Handel und Verbraucher gleichermaßen schädigen.
Eine erfolgreiche Ermittlung beginnt mit einer präzisen Aufgabenstellung. Soll zunächst nur ein Testkauf getätigt werden um überprüfen zu können, ob ein Produkt tatsächlich gefälscht ist? Oder sollen Anbieter, Importeur, Lagerort und Hersteller identifiziert werden? Je weiter das Ermittlungsziel reicht, desto stärker müssen die einzelnen Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden.
Der Rechteinhaber stellt die bekannten Angebote, Vergleichsprodukte und Angaben zum betroffenen Schutzrecht zusammen. Gemeinsam mit der Rechtsberatung wird das konkrete Ermittlungs- und Beweisziel festgelegt.
Angebote, Verkäuferprofile, Domains, Rufnummern, Firmenangaben, Bilder, Texte und weitere verknüpfte Daten werden nachvollziehbar dokumentiert.
Ein Ermittler bestellt die angebotene Ware unter einer geeigneten Legende. Bestellvorgang, Kommunikation, Zahlung, Verpackung und Lieferung werden dokumentiert.
Das gelieferte Exemplar wird mit dem Original verglichen. Bei Bedarf übernehmen technische Sachverständige, Labore oder Mitarbeitende des Rechteinhabers die fachliche Untersuchung.
Je nach Ergebnis werden weitere Anbieter, Lagerorte, Importeure, Zwischenhändler und mögliche Hersteller recherchiert oder operativ überprüft.
Alle auftragsrelevanten Feststellungen werden chronologisch aufbereitet. Die Dokumentation kann anschließend als Grundlage für Abmahnungen, Auskunftsansprüche, gerichtliche Maßnahmen oder eine Strafanzeige dienen.
Ein Internetangebot oder Messekatalog zeigt zunächst nur, was ein Verkäufer behauptet. Erst ein kontrollierter Testkauf dokumentiert, welche Ware tatsächlich geliefert wird und welche Personen, Unternehmen oder Zahlungswege an der Transaktion beteiligt sind.
Ein professionell vorbereiteter Testkauf umfasst regelmäßig mehr als die reine Bestellung:
Praxisrelevant: Der Verkäufer eines Onlineangebots ist nicht zwangsläufig der Hersteller oder Importeur. Verpackung, Paketaufkleber, Zahlungsdaten, Rücksendeadressen und Begleitunterlagen können jedoch Hinweise auf weitere Beteiligte liefern.
Gefälschte Produkte werden heute über sehr unterschiedliche Kanäle vertrieben. Neben klassischen Onlineshops spielen Marktplätze, soziale Netzwerke, Messenger-Gruppen, Kleinanzeigenportale und B2B-Handelsplattformen eine wichtige Rolle.
Eine strukturierte Online-Recherche kann unter anderem folgende Zusammenhänge sichtbar machen:
Unterschiedliche Profile verwenden identische Bilder, Texte, Kontaktdaten oder Versandadressen.
Onlineshops teilen sich Betreiberinformationen, technische Infrastruktur oder Zahlungswege.
Bilder tauchen über Sprach- und Ländergrenzen hinweg in verschiedenen Verkaufsangeboten auf.
Rufnummern, Messenger-Konten oder E-Mail-Adressen verbinden scheinbar unabhängige Händler.
Kundenhinweise können Aufschluss über Qualität, Versandort und tatsächlichen Lieferumfang geben.
Registerdaten, Impressumsangaben und Geschäftsanschriften können weitere Beteiligte erkennen lassen.
Fachmessen sind für Fälscher und nicht autorisierte Anbieter attraktiv, weil dort in kurzer Zeit zahlreiche Händler, Einkäufer und Vertriebspartner erreicht werden. Zugleich bieten Messen die Möglichkeit, Produkte, Kataloge und Vertriebsangaben unmittelbar zu prüfen.
Unsere Ermittler können auf einer Messe beispielsweise:
Je nach Dringlichkeit kann die Dokumentation noch während der Veranstaltung an die beauftragte Kanzlei übermittelt werden. Ob unmittelbar rechtliche Schritte auf der Messe eingeleitet werden sollen, entscheidet der Rechteinhaber gemeinsam mit seiner Rechtsvertretung.
Nicht jeder Anbieter gibt einem unbekannten Interessenten sofort Auskunft über größere Mengen, Bezugsquellen oder exklusive Vertriebsbedingungen. In solchen Fällen kann ein Ermittler als glaubhafter gewerblicher Interessent auftreten.
Das Mystery Shopping beziehungsweise die verdeckte geschäftliche Kontaktaufnahme kann dazu dienen,
Ein Ermittler darf dabei nicht zu einer Rechtsverletzung verleiten, die ohne sein Zutun nicht begangen worden wäre. Die Aufgabe des Detektivs besteht vielmehr darin, die Dokumentation eines bereits bestehenden Angebots- und Vertriebsverhaltens durchzuführen.
Führt ein Testkauf zu einer gewerblichen Anschrift, einem Lager, einer Übergabestelle oder einem regelmäßig genutzten Versandort, kann eine zeitlich begrenzte Observation sinnvoll sein.
Dabei lassen sich beispielsweise folgende Vorgänge dokumentieren:
Die Observation wird auf das zuvor festgelegte Ermittlungsziel beschränkt. Nicht auftragsrelevante private Aktivitäten der beobachteten Personen gehören nicht in die Dokumentation.
Senden Sie uns zunächst eine kurze Beschreibung des Sachverhalts. Hilfreich sind der Link zum Angebot, Angaben zum betroffenen Schutzrecht, Vergleichsbilder des Originals und die Information, welches Ergebnis Sie benötigen.
Für eine erste Einschätzung benötigen wir:
Kostenfreie Erstberatung
Produktpiraterie ist in vielen Fällen grenzüberschreitend organisiert. Der Verkäufer sitzt in einem Land, die Zahlung geht an einen Dienstleister in einem zweiten Staat, versendet wird aus einem europäischen Zwischenlager und produziert wird möglicherweise in einer weiteren Region.
Eine reine Online-Recherche aus Deutschland reicht deshalb nicht in jedem Fall aus. Lokale Ermittler können unter anderem Firmenanschriften verifizieren, Betriebsstätten prüfen, Kontaktpersonen feststellen und öffentlich erkennbare Liefer- oder Produktionsvorgänge dokumentieren.
Existiert das angegebene Unternehmen tatsächlich und passt dessen Geschäftstätigkeit zum angebotenen Produkt?
Handelt es sich um eine Betriebsstätte, ein Lager, ein Büro, eine Briefkastenadresse oder einen fremden Standort?
Sind größere Mengen verfügbar, welche Lieferbedingungen gelten und von welchem Ort wird die Ware versendet?
Welche öffentlich erkennbaren Tätigkeiten finden am Standort statt und welche weiteren Firmen treten dort auf?
Durch die langjährige Mitarbeit in der World Association of Detectives verfügt die Detektei Condor über Kontakte zu Ermittlern in rund 100 Staaten weltweit. Die örtlichen Partner kennen Sprache, Marktstrukturen und regionale Besonderheiten. Die Koordination und Auswertung erfolgen über unsere deutsche Einsatzleitung.
Der Begriff Produktpiraterie beschreibt keine einzelne Rechtsverletzung. Abhängig von der Gestaltung und Funktion eines Produkts können verschiedene Rechte gleichzeitig betroffen sein.
| Schutzrecht | Mögliche Verletzung |
|---|---|
| Marke | Unberechtigte Verwendung eines geschützten Namens, Logos oder verwechslungsfähigen Kennzeichens. |
| Design | Nachahmung der geschützten äußeren Erscheinungsform eines Produkts oder seiner Verpackung. |
| Patent oder Gebrauchsmuster | Unerlaubte Nutzung einer geschützten technischen Erfindung oder Lösung. |
| Urheberrecht | Übernahme geschützter Zeichnungen, Texte, Software, Fotografien oder gestalterischer Werke. |
| Geschäftsgeheimnis | Unbefugte Erlangung oder Verwendung vertraulicher Konstruktions-, Produktions- oder Vertriebsinformationen. |
Ein Rechteinhaber kann bei einer festgestellten Verletzung je nach Rechtsgrundlage unter anderem Unterlassung, Auskunft über Herkunft und Vertriebswege, Schadensersatz oder Vernichtung rechtsverletzender Waren verlangen. Welche Ansprüche im konkreten Fall bestehen, sollte am Ende eine auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Kanzlei prüfen.
Die rechtliche Bewertung und die tatsächliche Ermittlung sollten eng aufeinander abgestimmt sein. Vor einem Testkauf oder einer Vor-Ort-Maßnahme ist zu klären, welche Tatsachen der Anwalt für die geplante Anspruchsdurchsetzung benötigt.
Je nach Produkt können außerdem technische Fachleute notwendig sein. Ein Ermittler kann dokumentieren, von wem die Ware stammt und wie sie erworben wurde. Ob ein Bauteil technisch ein Patent verletzt, ein Produkt Sicherheitsnormen nicht erfüllt oder ein Arzneimittel den angegebenen Wirkstoff enthält, beurteilen dagegen die jeweils zuständigen Sachverständigen oder Labore.
Inhaber gewerblicher Schutzrechte können unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass Zollbehörden bei verdächtigen Waren tätig werden. Wird eine möglicherweise schutzrechtsverletzende Sendung angehalten, informiert der Zoll den Rechteinhaber beziehungsweise dessen Vertreter, damit dieser innerhalb der geltenden Fristen reagieren kann.
Ein solcher Antrag ersetzt keine eigene Marktbeobachtung. Fakt ist, dass nicht jede Fälschung unmittelbar aus einem Drittstaat eingeführt wird. Waren können über Zwischenlager, Kleinsendungen oder bereits innerhalb des europäischen Binnenmarkts vertrieben werden.
Informationen zu den zollrechtlichen Möglichkeiten finden Sie auf der offiziellen Seite des deutschen Zolls zum gewerblichen Rechtsschutz.
Der Umfang der Dokumentation richtet sich nach der Aufgabenstellung. Ein Ermittlungsbericht einer Wirtachaftsdetektei kann beispielsweise enthalten:
Der Bericht trennt zwischen unmittelbar festgestellten Tatsachen, Angaben Dritter und Schlussfolgerungen. Diese Unterscheidung ist wichtig, damit die Rechtsvertretung die Aussagekraft der einzelnen Erkenntnisse zuverlässig bewerten kann.
Keine Erfolgsgarantie: Eine Detektei kann den Sachverhalt fachgerecht untersuchen und festgestellte Tatsachen dokumentieren. Sie kann jedoch nicht garantieren, dass jeder Anbieter bis zum eigentlichen Hersteller zurückverfolgt oder jedes Ergebnis vor Gericht in der gewünschten Weise verwertet wird.
Ein deutscher Hersteller von Maschinenkomponenten stellte fest, dass äußerlich nahezu identische Ersatzteile unter seiner Produktbezeichnung angeboten wurden. Der Verkaufspreis lag deutlich unter dem üblichen Händlerpreis. Erste Kundenbeschwerden deuteten darauf hin, dass die Teile eine geringere Lebensdauer aufwiesen.
Die verdächtigen Angebote und Verkäuferdaten wurden zunächst vollständig dokumentiert. Anschließend bestellte ein Ermittler mehrere Ausführungen. Dabei wurden Bestellvorgang, Zahlung, Kommunikation, Versand und das Öffnen der Pakete protokolliert.
Der Auftraggeber stellte Unterschiede bei Material, Maßhaltigkeit und Kennzeichnung fest. Eine auf der Verpackung angegebene Seriennummer war bereits für ein anderes Originalprodukt vergeben worden.
Aus den Versandunterlagen und Zahlungsdaten ergaben sich Hinweise auf einen europäischen Zwischenhändler. Eine weitere Recherche stellte Verbindungen zu mehreren Verkäuferkonten und einem gemeinsamen Lagerdienstleister her.
Der Auftraggeber erhielt eine zusammenhängende Dokumentation der Käufe, der beteiligten Unternehmen und der festgestellten Vertriebsstruktur. Die beauftragte Kanzlei konnte auf dieser Grundlage die weiteren rechtlichen Schritte vorbereiten.
Hinweis: Das Fallbeispiel wurde anonymisiert und in einzelnen Details verändert, sodass keine Rückschlüsse auf beteiligte Unternehmen oder Personen möglich sind.
Kein Schutzsystem kann Fälschungen vollständig verhindern. Unternehmen können es Nachahmern jedoch erschweren und verdächtige Angebote schneller erkennen.
Marken, Designs und technische Erfindungen sollten in den für Herstellung und Vertrieb relevanten Staaten geschützt werden.
Marktplätze, Suchmaschinen, soziale Netzwerke und Fachmessen sollten regelmäßig auf verdächtige Angebote geprüft werden.
Seriennummern, Sicherheitsmerkmale oder digitale Verifikationsmöglichkeiten erleichtern die Unterscheidung von Original und Fälschung.
Vertragliche Vertriebswege und auffällige Warenbewegungen sollten nachvollziehbar bleiben.
Hinweise zu autorisierten Händlern und erkennbaren Sicherheitsmerkmalen helfen Käufern bei der Prüfung.
Bei grenzüberschreitendem Warenverkehr kann ein Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden sinnvoll sein.
Sie haben ein verdächtiges Produkt entdeckt oder vermuten, dass ein Händler, Importeur oder Hersteller Ihre Schutzrechte verletzt? Schildern Sie uns kurz, welche Anhaltspunkte vorliegen und welches Ermittlungsziel Sie verfolgen.
Kostenfreie vertrauliche Ersteinschätzung:
Die folgenden Antworten geben eine erste Orientierung. Die rechtliche Bewertung einer möglichen Schutzrechtsverletzung sollte durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei erfolgen.
Ein verwertbarer Nachweis besteht meist aus mehreren Bausteinen: Sicherung des Angebots, dokumentierter Testkauf, Beweisexemplar, Vergleich mit dem Original sowie Feststellungen zu Verkäufer, Zahlung, Versand und Lieferweg. Die bloße Ähnlichkeit zweier Produkte genügt nicht in jedem Fall.
Ja. Ein Ermittler kann die verdächtige Ware unter einer geeigneten Legende bestellen. Dabei werden Angebot, Kommunikation, Zahlung, Versand, Eingang und Öffnung der Ware nachvollziehbar dokumentiert.
Ja. Abhängig von den verfügbaren Spuren können Verkäuferprofile, Domains, Firmenangaben, Rufnummern, Zahlungswege, Versandanschriften und Verbindungen zu weiteren Angeboten geprüft werden. Nicht jeder Plattformname führt jedoch unmittelbar zur tatsächlichen Person hinter dem Angebot.
Ja. Ermittler können verdächtige Produkte und Messestände dokumentieren, Gespräche mit Anbietern führen, Kataloge und Kontaktdaten sichern sowie mögliche Liefer- und Herstellerangaben erfragen.
Das ist in vielen Fällen möglich, aber nicht garantiert. Testkäufe, Versandunterlagen, Herstellerangaben, Unternehmensrecherchen und Ermittlungen vor Ort können Hinweise auf Produzenten und Lieferanten liefern. Bei komplexen Lieferketten sind häufig mehrere Ermittlungsschritte erforderlich.
Internationale Ermittlungen werden abhängig vom Land durch eigene Ermittler, qualifizierte Partner vor Ort oder gemeinsam zusammengestellte Teams durchgeführt. Vor Beginn prüfen wir die örtlichen rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen.
Je nach Auftrag umfasst die Dokumentation gesicherte Angebote, Verkäuferdaten, Kommunikation, Zahlungs- und Versandinformationen, Fotografien des Beweisexemplars, Feststellungen zu Unternehmen und Anschriften sowie einen chronologischen Ermittlungsbericht.
Welche Rechte bestehen, hängt vom jeweiligen Produkt und Sachverhalt ab. Marken, Patente und eingetragene Designs setzen regelmäßig eine Registrierung voraus. Daneben können beispielsweise Urheberrechte, nicht eingetragene Schutzpositionen oder das Wettbewerbsrecht relevant sein. Die Prüfung übernimmt eine spezialisierte Rechtsvertretung.
Das sollte mit der beauftragten Kanzlei abgestimmt werden. Eine frühe Abmahnung kann einerseits sinnvoll sein, kann andererseits den Anbieter aber auch warnen. Müssen zuvor ein Beweisexemplar beschafft oder weitere Beteiligte festgestellt werden, kann eine verdeckte Beweissicherung zunächst zweckmäßiger sein.
Eine erste Online-Sicherung oder die Vorbereitung eines Testkaufs kann häufig kurzfristig erfolgen. Internationale Vor-Ort-Ermittlungen, Messeinsätze oder umfangreiche Lieferkettenrecherchen benötigen mehr Vorbereitung.
Die Kosten richten sich nach dem Ermittlungsziel und dem erforderlichen Aufwand. Ein einzelner Testkauf ist anders zu kalkulieren als eine internationale Recherche nach Hersteller, Lager und Vertriebsnetz. Nach Prüfung der Ausgangslage erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Benötigt werden insbesondere Angaben zum Originalprodukt, zum betroffenen Schutzrecht, zum verdächtigen Angebot und zum gewünschten Ermittlungsziel. Hilfreich sind außerdem Vergleichsbilder, technische Merkmale und bereits bekannte Händler- oder Lieferdaten.
Die Aufklärung von Produktpiraterie berührt häufig weitere Bereiche des gewerblichen Rechtsschutzes und der Wirtschaftsermittlung. Die folgenden Fachseiten vertiefen die wichtigsten angrenzenden Themen.
Ermittlungen für Unternehmen bei Wettbewerbsverstößen, internen Delikten und grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Wie kontrollierte Käufe vorbereitet, durchgeführt und für die spätere Beweissicherung dokumentiert werden.
Verdeckte Kontaktaufnahme zur Prüfung von Angeboten, Lieferfähigkeit, Vertriebswegen und Geschäftsabläufen.
Ermittlungen bei Verdacht auf den Abfluss technischer Informationen, Produktionswissen oder vertraulicher Unternehmensdaten.
Welche tatsächlichen Feststellungen für die Prüfung und Durchsetzung technischer Schutzrechte benötigt werden können.
Diskrete Beobachtung von Lieferungen, Warenübergaben und öffentlich erkennbaren betrieblichen Vorgängen.
Unter welchen Voraussetzungen erforderliche Ermittlungskosten gegenüber einem Rechtsverletzer geltend gemacht werden können.
Grenzüberschreitende Recherchen und operative Maßnahmen über ein gewachsenes internationales Ermittlernetzwerk.

Wir sind seit drei Generationen Mitglied in der World Association of Detectives, dem größten Detektiv-Verband der Welt. Im Weltverband stellen wir einen Board Member als Director der WAD.

Über einen unserer Geschäftsführer sind wir Mitglied im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG), nachdem er zuvor schon Jahrzehnte im BDD und BID Mitglied war.

Wir sind seit Jahrzehnten Mitglied in der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. Der Verband ist Mitglied der Public Private Partnership "Sicherheits-Partnerschaft NRW gegen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität".
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