Autorin: Svenja Meismann, Mitglied im Board of Directors der World Association of Detectives
Fachlich geprüft von: Alfons Meismann, Chefdetektiv mit mehr als 50 Jahren Ermittlungserfahrung, Mitglied in W.A.D., BuDEG und ÖDV
Die Daktyloskopie befasst sich mit der Sichtbarmachung, Sicherung und dem Vergleich von Finger- und Handflächenspuren. Wird auf einem Gegenstand eine geeignete Spur gefunden, kann ein Sachverständiger diese mit freiwillig abgegebenen Vergleichsabdrücken einer oder mehrerer Personen vergleichen.
Unsere Spezialisten untersuchen unter anderem anonyme Schreiben, Verpackungen, Glas- und Metallflächen, Kunststoffgegenstände sowie weitere Spurenträger. Vor Beginn prüfen wir, ob das Material, der Zustand und die bisherige Behandlung des Gegenstands eine sinnvolle Untersuchung erwarten lassen.
Vertrauliche Ersteinschätzung:
Das Wort Daktyloskopie leitet sich aus dem Griechischen ab. „Daktylos“ bedeutet Finger, „skopein“ lässt sich mit betrachten oder untersuchen übersetzen. In der kriminalistischen Praxis bezeichnet der Begriff die Identifizierung oder den Ausschluss einer Person anhand der individuellen Merkmale ihrer Papillarleisten.
Fingerabdrücke entstehen durch die feinen Hautleisten an Fingerkuppen und Handflächen. Beim Berühren eines Gegenstands können Schweiß, Hautfette und weitere Rückstände ein oft zunächst unsichtbares Papillarlinienbild hinterlassen. Eine solche nicht unmittelbar sichtbare Spur wird als latente Fingerspur bezeichnet.
Wichtig: Ein übereinstimmender Fingerabdruck belegt zwar, dass eine Person den untersuchten Bereich berührt hat. Er beweist jedoch nicht automatisch, wann oder aus welchem Grund die Berührung erfolgte und ob die Person eine Straftat begangen hat.
Die Spur muss auswertbar sein
Verschmierte, überlagerte oder sehr kleine Fragmente enthalten möglicherweise nicht genügend vergleichbare Informationen.
Ein Vergleich benötigt Vergleichsmaterial
Ohne geeignete Finger- oder Handflächenabdrücke einer konkreten Person ist lediglich eine Spurensicherung, aber keine private Personenidentifizierung möglich.
Vergleichsabdrücke sind freiwillig
Eine Privatperson oder Detektei kann die Abgabe von Fingerabdrücken nicht erzwingen.
Der Spurenträger ist entscheidend
Glatte, nicht saugende Oberflächen sind in vielen Fällen günstiger als stark strukturierte, poröse oder häufig benutzte Materialien.
Keine feste Haltbarkeitsfrist
Ob eine Spur noch entwickelt werden kann, hängt stärker von Oberfläche, Lagerung und Umwelteinflüssen als vom Alter allein ab.
Keine Selbstversuche
Pulver, Klebeband, Reinigungsmittel oder Haushaltschemikalien können vorhandene Spuren beschädigen.
Ein daktyloskopischer Vergleich setzt zwei geeignete Grundlagen voraus:
Der Sachverständige untersucht, ob die Papillarlinienverläufe und individuellen Einzelmerkmale in Spur und Vergleichsabdruck miteinander übereinstimmen. Dazu gehören beispielsweise Verzweigungen, Endungen, kurze Linien, Inseln und weitere charakteristische Strukturen.
Ob eine Spur vergleichbar ist, wird nicht allein anhand einer pauschalen Mindestzahl von Merkmalen beurteilt. Entscheidend sind vielmehr Qualität, Umfang, Lage, Verzerrung und Aussagekraft der sichtbaren Einzelheiten.
Spur und Vergleichsabdruck weisen in den auswertbaren Bereichen übereinstimmende individuelle Merkmale ohne unerklärbare Abweichungen auf.
Die erkennbaren Merkmale widersprechen dem Vergleichsabdruck. Die betreffende Person kommt als Verursacher dieser Spur nicht in Betracht.
Die Spur ist zu klein, verschmiert, überlagert, beschädigt oder enthält nicht genügend zuverlässige Informationen.
Ob eine Fingerspur entwickelt werden kann, hängt wesentlich von der Oberfläche und vom Zustand des Spurenträgers ab. Eine glatte Fläche bietet zumeist günstigere Voraussetzungen, garantiert aber noch keine verwertbare Spur.
Eine Untersuchung von Leder ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen, aber sehr anspruchsvoll. Die Oberfläche kann strukturiert, saugend, gefettet, beschichtet oder bereits stark benutzt sein. Dadurch können Papillarlinien nur unvollständig übertragen oder vorhandene Spuren schnell verändert werden.
Bei Ledertaschen, Geldbörsen und ähnlichen Gegenständen sind glatte Metallteile, Reißverschlüsse, Verschlüsse oder beschichtete Innenflächen oftmals aussichtsreicher als das Leder selbst. Vor einer Beauftragung sollte deshalb anhand von Fotos und einer Beschreibung geprüft werden, welche Bereiche untersucht werden können.
Auch auf Papier, Briefumschlägen und anonymen Schreiben können Fingerspuren vorhanden sein. Da Papier Feuchtigkeit und Bestandteile der Spur aufnimmt, kommen andere Entwicklungsverfahren zum Einsatz als bei Glas oder Metall.
Weitere Hinweise finden Sie auf unserer Fachseite Fingerabdrücke auf Papier sichtbar machen.
Vor der Untersuchung klären wir, was geschehen ist, welcher Gegenstand betroffen ist und welche Bereiche von wem berechtigt berührt wurden. Auf dieser Grundlage wird entschieden, welche Untersuchung sinnvoll erscheint.
Sie schildern, welcher Gegenstand untersucht werden soll, wann das vermutete Ereignis stattfand und wie der Gegenstand anschließend behandelt wurde.
Material, Oberfläche und Zustand bestimmen, welches optische, physikalische oder chemische Verfahren eingesetzt werden kann.
Latente Fingerspuren werden mit einem auf den Spurenträger abgestimmten Verfahren sichtbar gemacht.
Geeignete Spuren werden maßstäblich und in einer für die spätere Auswertung geeigneten Qualität dokumentiert.
Liegt geeignetes Vergleichsmaterial vor, werden Papillarlinienverlauf und individuelle Einzelmerkmale miteinander verglichen.
Der Auftraggeber erhält eine nachvollziehbare Darstellung der Untersuchung und des daktyloskopischen Vergleichsergebnisses.
Die Auswahl des Verfahrens bei der Fingerabdruckuntersuchung richtet sich nach dem Material. Eine Methode, die auf Glas gut funktioniert, kann für Papier ungeeignet sein und umgekehrt. Deshalb sollte der Spurenträger vorab nicht eigenständig behandelt werden.
Bestimmte Spuren lassen sich unter geeigneter Beleuchtung oder mit speziellen Lichtquellen erkennen und fotografieren.
Auf geeigneten glatten, nicht saugenden Oberflächen können feine Pulver an Bestandteilen der Fingerspur anhaften.
Für Papier und andere poröse Materialien kommen aufgenommene Bestandteile der Fingerspur reagierende Verfahren infrage.
Klebebänder und selbstklebende Folien benötigen besondere Verfahren, da herkömmliche Pulver dort ungeeignet sein können.
Entwickelte Spuren werden mit Maßstab, geeigneter Beleuchtung und ausreichender Auflösung dokumentiert.
Die Aufnahme kann für den Vergleich vergrößert, ausgerichtet und hinsichtlich der sichtbaren Merkmale ausgewertet werden.
Keine Selbstbehandlung: Bestäuben Sie einen Gegenstand nicht selbst mit Pulver und kleben Sie keine Folie auf die vermutete Spur. Eine ungeeignete Behandlung kann die Spur verschmieren, überdecken oder für andere Untersuchungen unbrauchbar machen.
Für einen aussagekräftigen Vergleich werden vollständige und qualitativ geeignete Abdrücke benötigt. Je nach Lage der gesicherten Spur können Abdrücke einzelner Finger, aller Finger oder zusätzlich der Handflächen erforderlich sein.
Die Abnahme erfolgt kontrolliert auf einem Vergleichsabdruckbogen oder mit einem geeigneten digitalen System. Dabei werden die Finger so erfasst, dass Papillarlinien und relevante Randbereiche möglichst vollständig abgebildet sind.
Eine private Vergleichsuntersuchung setzt die freiwillige Mitwirkung der betroffenen Person voraus. Eine Detektei oder ein privater Auftraggeber kann die Abgabe von Vergleichsabdrücken jedoch nicht erzwingen.
Zwangsmaßnahmen und der Abgleich mit staatlichen Fingerabdrucksammlungen sind den zuständigen Behörden im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse vorbehalten. Private Sachverständige haben keinen Zugriff auf polizeiliche Fingerabdruckdatenbanken.
Auf Alltagsgegenständen befinden sich sehr oft Spuren mehrerer Personen. Haben Familienmitglieder, Beschäftigte, Kunden oder andere berechtigte Personen den Gegenstand regelmäßig berührt, können deren freiwillige Vergleichsabdrücke helfen, erwartbare Spuren auszuschließen.
Ein solcher Ausschluss bedeutet nicht, dass eine Person verdächtigt wird. Er dient vielmehr dazu, die verbleibende Spurenlage besser einzuordnen.
Wird dieselbe Oberfläche nacheinander von mehreren Personen berührt, können sich Papillarlinien überlagern. Ebenso kann eine Person eine bereits vorhandene Spur teilweise verwischen oder mit einer neuen Spur bedecken.
Solche Misch- und Überlagerungsspuren sind in der Praxis schwerer auszuwerten. Nicht in jedem Fall lässt sich zuverlässig feststellen, welche Linien zu welcher Berührung gehören.
Für latente Fingerspuren gibt es keine allgemein gültige Haltbarkeitsfrist. Das Alter allein entscheidet nicht darüber, ob eine Spur noch entwickelt werden kann.
Von Bedeutung sind insbesondere:
Eine ältere, trocken und geschützt gelagerte Spur kann unter Umständen bessere Voraussetzungen bieten als eine erst wenige Stunden alte Spur auf einer nassen oder häufig berührten Oberfläche. Eine seriöse Aussage ist deshalb erst nach Prüfung des konkreten Spurenträgers möglich.
Anonyme Schreiben, Briefumschläge und beigefügte Gegenstände können daktyloskopische Spuren tragen. Zu den möglichen Untersuchungsobjekten zählen beispielsweise Briefbögen, die Außenseite und Innenseite des Umschlags, Klebeflächen oder beigefügte Materialien.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch berechtigte Personen Spuren hinterlassen können, etwa der Empfänger, Mitarbeitende eines Postdienstleisters oder Personen, die das Schreiben nach dem Eingang angefasst haben.
Neben der Daktyloskopie kommen bei anonymen Briefen je nach Sachverhalt weitere Untersuchungen infrage:
Eine daktyloskopische Untersuchung kann sinnvoll sein, wenn ein Täter einen Gegenstand oder einen ungewöhnlichen Bereich berührt haben muss. Beispiele sind:
Schubladen, Schranktüren, Behälter oder Verpackungen wurden geöffnet oder durchsucht.
Maschinen, Schalter, Abdeckungen oder technische Bauteile wurden unberechtigt manipuliert.
Der Täter hat möglicherweise eine Verpackung, ein Werkzeug oder einen zurückgelassenen Gegenstand berührt.
Vertrauliche Unterlagen, Schränke oder abgeschlossene Behältnisse wurden geöffnet.
Weiterführende Informationen finden Sie in unseren Ratgebern zu Diebstahl am Arbeitsplatz, Sabotage und Sachbeschädigung.
Schildern Sie uns, welcher Gegenstand betroffen ist, aus welchem Material er besteht und wie er nach dem vermuteten Ereignis gelagert oder benutzt wurde. Fotos helfen bei einer ersten Einschätzung.
Hilfreiche Angaben sind:
Vertrauliche Ersteinschätzung
Eine falsche Verpackung kann vorhandene Spuren verwischen oder neue Abdrücke erzeugen. Nehmen Sie deshalb möglichst vor dem Verpacken Kontakt mit uns auf. Die geeignete Vorgehensweise hängt vom Gegenstand und vom vermuteten Spurenbereich ab.
Einmalhandschuhe verhindern nicht in jedem Fall eine Veränderung vorhandener Spuren. Durch Druck und Reibung können Papillarlinien verschmiert werden. Fassen Sie den Gegenstand deshalb möglichst nur an Bereichen an, die voraussichtlich nicht untersucht werden sollen.
Bei Drohungen, Erpressung, Stalking, Einbruch, Diebstahl, Sabotage, Sachbeschädigung oder anderen möglichen Straftaten sollten Betroffene eine Anzeige bei der Polizei erwägen. Bei einer akuten Gefahr oder einem laufenden Angriff ist der Polizeinotruf zu wählen.
Eine private daktyloskopische Untersuchung kann je nach Sachverhalt ergänzend sinnvoll sein. Sie ersetzt jedoch keine staatlichen Ermittlungsbefugnisse. Nur die zuständigen Behörden können beispielsweise Zwangsmaßnahmen durchführen oder Spuren mit staatlichen Datenbeständen abgleichen.
Bei möglicher Strafverfolgung: Verändern oder untersuchen Sie den Gegenstand nicht eigenständig. Stimmen Sie möglichst zuerst mit der Polizei ab, ob diese den Spurenträger im Original übernehmen möchte.
Finger- und Handabdrücke wurden bereits lange vor der modernen Kriminalistik als persönliche Kennzeichen verwendet. Im 19. Jahrhundert beschäftigten sich mehrere Forscher systematisch mit ihrer Beständigkeit und Eignung zur Personenidentifizierung.
William James Herschel nutzte Hand- und Fingerabdrücke in Indien zur Absicherung von Verträgen und Identitäten. Der schottische Arzt Henry Faulds veröffentlichte Überlegungen zur kriminalistischen Nutzung von Fingerspuren. Francis Galton untersuchte die Individualität der Papillarlinien und entwickelte Grundlagen ihrer Klassifizierung.
Der in Argentinien tätige Kriminalist Juan Vucetich entwickelte ein eigenes Klassifizierungssystem und etablierte Fingerabdrücke in der praktischen Polizeiarbeit. Edward Henry prägte später ein weiteres Ordnungssystem, das über viele Jahrzehnte in Fingerabdrucksammlungen verwendet wurde.
Heute unterstützen automatisierte Fingerabdruck-Identifizierungssysteme staatliche Behörden bei der Recherche großer Datenbestände. Solche Systeme liefern mögliche Vergleichskandidaten. Die abschließende fachliche Bewertung erfolgt weiterhin durch ausgebildete Sachverständige.
Ein Unternehmen erhielt wiederholt anonyme Schreiben mit internen Informationen und abwertenden Behauptungen über die Geschäftsführung. Der Kreis möglicher Absender ließ sich anhand des Inhalts auf wenige Personen eingrenzen.
Der zuletzt eingegangene Brief wurde nur noch an den äußeren Rändern angefasst und einzeln verpackt. Untersucht wurden der Briefbogen, der Umschlag und mehrere glatte Bereiche der beigefügten Unterlagen.
Auf einem beschichteten Einlegeblatt konnte eine auswertbare Fingerspur entwickelt und fotografisch gesichert werden. Weitere Spuren auf dem Umschlag waren überlagert und eigneten sich nicht für einen zuverlässigen Vergleich.
Mehrere Personen, die die Unterlagen berechtigt bearbeitet hatten, stellten freiwillig Vergleichsabdrücke zur Verfügung. Diese konnten als Verursacher der auswertbaren Spur ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber entschied anschließend gemeinsam mit seiner rechtlichen Beratung über die nächsten Schritte.
Die Spur allein belegte nicht, wer das anonyme Schreiben verfasst hatte. Sie lieferte jedoch einen zusätzlichen tatsächlichen Anhaltspunkt im Zusammenhang mit den weiteren Ermittlungen.
Hinweis: Das Fallbeispiel wurde anonymisiert und in einzelnen Details verändert, sodass keine Rückschlüsse auf beteiligte Personen oder Unternehmen möglich sind.
Nicht jeder Gegenstand und nicht jede Spur eignet sich für einen daktyloskopischen Vergleich. Eine häufig benutzte Geldbörse, eine grob strukturierte Ledertasche oder ein im Freien gelagerter Gegenstand kann zahlreiche überlagerte oder beschädigte Spuren tragen.
Ergibt die Vorprüfung, dass eine Untersuchung voraussichtlich keinen sinnvollen Erkenntnisgewinn bietet, sprechen wir dies offen an.
Die folgenden Fragen sind ausklappbar angelegt. Klicken Sie auf die jeweilige Frage, um die Antwort zu öffnen.
Daktyloskopie ist die Untersuchung und der Vergleich von Finger- und Handflächenspuren anhand der individuellen Merkmale der Papillarleisten. Sie wird zur Identifizierung oder zum Ausschluss einer Person eingesetzt.
Ja, wenn die Spur ausreichend viele zuverlässige und vergleichbare Merkmale enthält und geeignete Vergleichsabdrücke vorliegen. Ist die Spur zu klein, verschmiert oder überlagert, kann das Ergebnis auch „nicht auswertbar“ lauten.
Häufig günstig sind Glas, glattes Metall, glatter Kunststoff, lackierte Oberflächen, Folien, Hochglanzpapier und bestimmte Klebeflächen. Ob tatsächlich eine auswertbare Spur vorhanden ist, hängt jedoch vom Einzelfall ab.
Ja. Für Papier und andere saugende Materialien kommen spezielle chemische Entwicklungsverfahren infrage. Die Erfolgsaussicht hängt unter anderem von Papierart, Lagerung, Alter und bisheriger Behandlung ab.
Grundsätzlich ja, Leder ist aber häufig ein schwieriger Spurenträger. Struktur, Beschichtung, Fettgehalt und Nutzung beeinflussen die Spurenqualität. Glatte Metallteile oder beschichtete Innenflächen können bei Ledertaschen aussichtsreicher sein.
Es gibt keine feste Altersgrenze. Oberfläche, Lagerung, Feuchtigkeit, Licht, Wärme, Verschmutzung und weitere Berührungen sind in der Praxis wichtiger als das reine Alter der Spur.
Eine latente Fingerspur ist ein mit bloßem Auge zunächst nicht oder nur schwer sichtbarer Abdruck. Er besteht aus übertragenen Schweiß-, Fett- und sonstigen Rückständen und muss mit einem geeigneten Verfahren sichtbar gemacht werden.
Vergleichsabdrücke werden kontrolliert auf einem Abdruckbogen oder mit einem geeigneten digitalen System erfasst. Je nach Spurenlage können einzelne Finger, alle Finger oder zusätzlich die Handflächen erforderlich sein.
Nein. Bei einer privaten Untersuchung ist die freiwillige Zustimmung der Person erforderlich. Eine Detektei kann die Abgabe von Fingerabdrücken nicht erzwingen.
Ja. Liegen geeignete Vergleichsabdrücke vor, kann geprüft werden, ob die gesicherte Spur von einer dieser Personen stammt. So lassen sich berechtigte Spurenverursacher gegebenenfalls ausschließen.
Die Spur enthält nicht genügend zuverlässige Informationen für eine fachlich belastbare Identifizierung oder einen Ausschluss. Gründe können geringe Größe, Verschmierung, Überlagerung oder Beschädigung sein.
In der Regel lässt sich aus einer Fingerspur kein verlässlicher genauer Berührungszeitpunkt ableiten. Die zeitliche Bedeutung muss aus Fundort, Nutzung des Gegenstands und weiteren Umständen erschlossen werden.
Der Gegenstand sollte einzeln, trocken und bewegungssicher verpackt werden, ohne dass Verpackungsmaterial über die mögliche Spur reibt. Die genaue Verpackung sollte vorab abgestimmt werden.
Davon ist abzuraten. Ungeeignetes Pulver, Pinsel, Klebeband oder Haushaltsmittel können die Spur beschädigen und weitere Untersuchungsmöglichkeiten beeinträchtigen.
Die Kosten richten sich nach Zahl und Art der Spurenträger, den erforderlichen Entwicklungsverfahren, dem Umfang der Spurensicherung und der Zahl der Vergleichspersonen. Nach einer Vorprüfung erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Bei möglichen Straftaten wie Drohung, Erpressung, Einbruch, Diebstahl oder Sabotage sollten Sie eine Strafanzeige erwägen. Bei akuter Gefahr ist sofort die Polizei zu verständigen. Eine private Untersuchung kann die staatliche Ermittlung ergänzen, aber nicht ersetzen.
Sie möchten wissen, ob sich auf einem Gegenstand auswertbare Fingerspuren befinden oder ob eine Spur mit freiwillig abgegebenen Vergleichsabdrücken übereinstimmt? Schildern Sie uns kurz den Gegenstand und den Sachverhalt.
Vertrauliche Ersteinschätzung:
Eine Fingerabdruckuntersuchung kann Teil einer umfassenderen forensischen oder kriminalistischen Prüfung sein. Die folgenden Fachbeiträge vertiefen angrenzende Untersuchungsmöglichkeiten.
Fingerabdrücke sichtbar machen
Verfahren zur Entwicklung latenter Fingerspuren auf Papier, Glas, Metall und weiteren Spurenträgern.
Anonyme Briefe untersuchen
Daktyloskopie, Schriftvergleich und weitere Ermittlungsansätze bei anonymen und bedrohenden Schreiben.
Schriftgutachten und Schriftvergleich
Prüfung handschriftlicher Merkmale zur Beurteilung möglicher Urheber eines Schriftstücks.
Ermittlungs- und Beweismöglichkeiten bei verschwundenen Waren, Geldbeträgen oder betrieblichen Gegenständen.
Sabotage aufklären
Beweissicherung bei manipulierten Maschinen, beschädigten Anlagen und gezielten betrieblichen Störungen.
Sachbeschädigung beweisen
Ermittlungsansätze zur Feststellung und Dokumentation wiederkehrender Beschädigungen.
Überblick über technische und kriminalistische Untersuchungen zur Sicherung und Auswertung von Beweismitteln.
Möglichkeiten und Grenzen freiwilliger polygraphischer Untersuchungen in privaten Sachverhalten.
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