Detektei Condor
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Firma: AB-Detective Condor GmbH
Telefon: 0800 – 11 12 13 14
Mail: info@detectivecondor.de
GPS bedeutet so viel wie Global Positioning System.
Auch die deutsche Übersetzung Globales Positionsbestimmungs-System passt sich der Abkürzung an.
Detekteien verwenden das GPS als Hilfsmittel im Rahmen einer Observation, beispielsweise einer Ware oder eines schutzwürdigen Wirtschaftsgutes. Mit dem GPS-System ist eine nahezu exakte Ortung bzw. Positionsbestimmung möglich.
Hierbei nutzt der Detektiv oft eine Kombination aus einem GPS Empfänger, der passiv ist, und einem Sender, der aktiv ist und somit die Positionsdaten beispielsweise per GSM übermittelt.
Das System wurde zunächst für den militärischen Bereich entwickelt. Sodann – nach einer gewissen Erprobungszeit – hat man es auch für die zivile Nutzung freigegeben. Die Anfänge dieser Technik stammen bereits etwa aus dem Jahr 1960. Nachfolgend verbesserte man die Technik immer weiter.
Die entsprechende Technik hat sich im Laufe der Jahre immer weiter verbessert. So sind die Ortungsgeräte immer zuverlässiger, also genauer, geworden. Zudem wurden die GPS Geräte auch immer kleiner und damit leichter zu verbergen. Sie ließen sich einfach verdeckt anbringen.
Grundsätzlich lässt sich durch den Einsatz von GPS ein vollständiges Bewegungsprofil erstellen. Da dies jedoch ein sehr großer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Zielperson ist, darf eine solche Ortung aus rechtlichen Gründen nur in bestimmten Ausnahmefällen durchgeführt werden.
Mithin wird ein Privatdetektiv also nicht einen Tracker unter das Fahrzeug einer Zielperson heften, nur um sicherzustellen, dass die Zielperson auch aus großer Entfernung zu observieren ist. Das wäre in den meisten Fällen nicht statthaft.
Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Juni 2013 geurteilt hatte, läuft jemand, der eine solche Observierung mittels GPS-Sendern vornimmt, Gefahr, sich strafbar zu machen.
Schon das Landgericht Lüneburg hatte im März 2011 dazu ein Urteil gesprochen. Es entschied, dass das Installieren eines Ortungsgerätes an einem fremden Auto ohne Zustimmung der betroffenen Person dann nicht zulässig ist, wenn damit die Zielrichtung einer Überwachungsmaßnahme des Autos verbunden ist. Durch die Erstellung eines kompletten Bewegungsprofils liegt nach Meinung der Richter ein Anfangsverdacht auf eine Straftat gemäß § 44 Abs. 1 in Verbindung mit § 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG vor.
Gilt es eine Straftat aufzudecken, dann ist meist legal, GPS einzusetzen. Ein Beispiel: Es Besteht der Verdacht, dass Täter bestimmte Waren eines Unternehmens entwenden wollen. Diese versehen Detektive dann mit Ortungstechnik, um den Weg der Waren zu verfolgen. So lässt sich der Täter finden.
In einem solchen Fall haben unsere Detektive beispielsweise in die Hohlräume von Europaletten ein GPS Gerät eingesetzt. So konnten die Privatermittler Diebstähle von Ware in großem Ausmaß aufklären. Die Herausforderung ist dabei natürlich, den Sender möglichst unauffällig zu platzieren.
Unsere Detektive halten verschiedene Ortungsgeräte bereit, die je nach Fallgestaltung und Lage einsetzbar sind. Zwingende Voraussetzung: durch den Einsatz dieser Sender darf nicht gegen Recht und Gesetz verstoßen werden.
In jüngster Zeit hat die GPS-Ortung auch in der Tierwelt Einzug gefunden. Speziell Hunde und Katzen lassen sich durch einen GPS-Sender absichern. So ist dem Besitzer jederzeit möglich, die Tiere schnell und zuverlässig zu orten, wenn sie einmal von daheim entwichen sein sollten.
Aufgaben dieser Art werden von einer Detektei nicht übernommen. Da die dazu notwendige Technik jedoch sehr günstig und leicht zu bedienen ist, empfehlen wir Ihnen die Lektüre der Seite www.gpsfuerhunde.de. Dort lesen Sie einerseits, welche Technik zur Tierortung am Markt erhältlich ist und wie die Ortung funktioniert.
Neben Hunden und Katzen lassen sich mit einem solchen Sender natürlich auch andere Haustiere ab einer bestimmten Größe ausstatten.
Ausführliche Informationen zu den Einsatzmöglichkeiten in technischer (fachlicher) sowie in tatsächlicher Hinsicht unter Berücksichtigung der rechtlichen Voraussetzungen erhalten Sie durch einen Privatdetektiv unter der kostenfreien Rufnummer
0800 – 11 12 13 14.
Firma: AB-Detective Condor GmbH
Telefon: 0800 – 11 12 13 14
Mail: info@detectivecondor.de
Vielen Dank für die schnelle Erledigung. Nun habe ich Gewissheit die jedoch sehr weh tut. Ich bin betrogen worden nach Strich und Faden.
Sehr gute und zeitnahe Kommunikation.
Sehr schnelle Ergebnisse.
Ein herzliches Dankeschön. Ich bin überwältigt. Zu 200 % Auftrag erfüllt.
Als Wissenschaftler weiß ich, dass es oft (fast) unmöglich ist zu beweisen, dass etwas nicht so ist. Ich denke aber, dass sie trotzdem sehr nahe dran gekommen sind.
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Sie haben hervorragende Arbeit geleistet und ich bin sehr zufrieden. Ich werde Sie weiterempfehlen und wenn nötig wieder in Anspruch nehmen.
Nach den positiven Erfahrungen werde ich Sie weiterempfehlen!
*Nicht in jeder Stadt unterhalten wir örtliche Büros, um zu Ihren Gunsten unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Alle Einsätze werden von unserer zentralen Leitstelle in Dorsten, Nordrhein-Westfalen koordiniert und verwaltet. Unsere Detektiv-Hotline 0800 – 11 12 13 14 ist kostenlos und die *Rufumleitungen sind zum Ortstarif nutzbar. Es entstehen Ihnen hierbei keine Zusatzkosten. Die Bearbeitung der operativen Einsätze vor Ort erfolgt schnell und effektiv durch unsere mobilen und bundesweit aufgestellten Einsatzkräfte. Die hohe Verfügbarkeit unserer Einsatzkräfte ermöglicht es uns, bundesweit schnelle und effektive Einsätze, nahezu zu jeder Zeit und an jedem Ort, durchzuführen.
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