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Konkurrenz­tätigkeit – Definition und Nachweis

Ist einem Arbeitnehmer eine Konkurrenztätigkeit erlaubt, darf er also seinem eigenen Arbeitgeber Konkurrenz machen? Nein, einem Arbeitnehmer ist es während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich untersagt, in Konkurrenz zu seinem Arbeitgeber zu treten. Grund ist, dass sich eine solche Konkurrenztätigkeit, auch als Wettbewerbstätigkeit bezeichnet, zum Nachteil des Arbeitgebers auswirken kann. Arbeitstätigkeit in Konkurrenz zum Arbeitgeber stellt einen Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen dar – aus dem Arbeitsvertrag ergibt sich eine Loyalitätspflicht wie auch eine Treuepflicht zum Arbeitgeber.

Zu den untersagten Tätigkeiten gehört auch das Abwerben von (Bestands-) Kunden und von Mitarbeitern sowie die Nutzung von Firmeninterna (Kundendaten, Know-how etc.). Das Verbot einer Tätigkeit als Konkurrent des Arbeitgebers wurde bereits mehrfach durch Arbeitsgerichte bestätigt, beispielsweise höchstrichterlich durch die Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt (BAG, Urteil vom 28.01.2010, Az: 2 AZR 1008/08).

Konkurrenztätigkeit nur in Ausnahmefällen erlaubt

Eine Ausnahme von dieser strengen Regelung besteht, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich die konkurrierende Arbeitstätigkeit genehmigt, nachdem ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Auch nach Beendigung der Arbeitstätigkeit darf ein Arbeitnehmer in Konkurrenz zum Arbeitgeber treten, sofern kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart wurde.

Besteht ein solches Wettbewerbsverbot, findet es sich meist im Arbeitsvertrag und muss explizit geregelt sein. Eine solche Vereinbarung ist auch nur vor oder während des Arbeitsverhältnisses möglich. Meist wird die Untersagung einer Wettbewerbstätigkeit durch die Fortführung des gesamten oder teilweisen Gehalts kompensiert.

Bei konkurrenter Tätigkeit müssen Beweise erbracht werden

Die Beweislast für die Wettbewerbshandlungen und für Konkurrenzgeschäfte trägt üblicherweise der Arbeitgeber – insbesondere dann, wenn er gerichtlich dagegen vorgehen will. Da es in der Regel in rechtlicher wie auch in tatsächlicher Hinsicht schwierig ist, den Beweis für eine Konkurrenztätigkeit eines Mitarbeiters gerichtsverwertbar zu führen, haben sich Wirtschaftsdetekteien auf eine solche Beweisführung spezialisiert.

Erfahrungsgemäß ist es nämlich nicht zielführend, wenn ein Arbeitgeber selbst durch eigene Feststellungen (Beobachtungen) versucht, Beweis für die Ausübung einer solchen wettbewerbsrechtlichen Tätigkeit zu führen. In einem Arbeitsgerichtsverfahren ist der Arbeitgeber immer selbst Partei und seine Aussagen damit eingeschränkt verwertbar, während Detektive als neutrale Zeugen vor Gericht anerkannt sind.

Konkurrenztätigkeit nachweisen

Detektive helfen Ihnen Konkurrenztätigkeit nachzuweisen.

Observationen zum Nachweis der Konkurrenztätigkeit eines Arbeitnehmers

Eine Detektei führt zur Feststellung und zum Nachweis von konkurrierender Tätigkeit insbesondere Observationen und Beobachtungen durch. Eine solche Observation wird umgangssprachlich auch als Beschattung bezeichnet.

Zum rechtssicheren Nachweis, dass ein Konkurrenzunternehmen durch einen Mitarbeiter des eigenen Unternehmens geführt wird, sollten sämtliche Tätigkeiten des Arbeitnehmers (bei dem es sich dann im fachlichen Sprachgebrauch um eine Zielperson handelt) dokumentiert werden. Insbesondere ist der zeitliche Umfang dieser Konkurrenzarbeit relevant, ebenso die aufgesuchten Kundenadressen wie auch die Lieferadressen.

Alternativ oder auch zusätzlich kann eine so genannte Recherche durchgeführt werden. Je nach Art der Ausübung der verbotenen Nebentätigkeit kann beispielsweise ein Detektiv als so genannter Testkunde den gerichtsverwertbaren Beweis führen. Im Zuge der Recherchen handelt es sich im Gegensatz zum Mystery Shopping um eine Unterart der Ermittlung. Dabei kann beispielsweise eine Bestellung aufgenommen werden, meist empfiehlt sich jedoch eine Recherche vor Ort – beispielsweise durch Wahrnehmung eines Beratungstermins durch einen Detektiv.

Beweisbeschaffung durch Detektive

Detektive sind spezialisiert auf die Beweisbeschaffung, also auf die Beschaffung von Beweismaterial sowie auf die Beweissicherung.

Die Pflicht zum Unterlassen des Wettbewerbs kann der Arbeitgeber gerichtlich einklagen. Insbesondere kommen arbeitsrechtliche Schritte in Betracht, häufig auch eine fristlose Kündigung. Zudem besteht bei einem rechtssicheren Nachweis meist die Möglichkeit der Detektivkostenerstattung. Nach § 91 der Zivilprozessordnung – ZPO – können die Kosten eines Detektivs als Rechtsverfolgungskosten im weiteren Sinne bei der Gegenseite geltend gemacht werden.

Jetzt kostenlose Beratung bei Verdacht auf Konkurrenztätigkeit

Sofern auch Sie den Verdacht haben, dass Ihre Mitarbeiter eine Konkurrenztätigkeit ausüben und damit Ihrem Unternehmen Schaden zufügen, rufen Sie zwecks Beratung zu den Möglichkeiten der Aufklärung durch einen Detektiv jetzt an unter der Rufnummer

0800 – 11 12 13 14.

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Detektei Condor

 durchschnittlich 4.82 Sterne von 497 Bewertungen

Alle Bewertungen ansehen

Firma: AB-Detective Condor GmbH
Telefon: 0800 – 11 12 13 14
Mail: info@detectivecondor.de



Kundenbewertungen

Kunde aus Meilen/Schweiz

Ich hatte sofort Vertrauen zu Ihnen, weil ich noch am gleichen Tag eine persönliche E-Mail von Ihnen erhielt. Auf alle Fragen erhielt ich eine Antwort, die nicht eine unpersönliche Computerantwort war. Ich merkte auch, das Sie meine E-Mails wirklich lasen. Ich bin überzeugt, dass Sie mir auch am Telefon offen begegnet wären. Vielen Dank für Ihre Arbeit! Natrürlich schade, dass die Person wegen der dürftigen Angaben von mit nicht zu ermitteln war. Ich wollte es bei Ihnen trotzdem versuchen. Sie haben sicher alles getan, was Sie tun konnten. Ich würde Sie anderen unbedingt empfehlen!

 
Kunde aus Duisburg-Beek

Ich bin sehr zufrieden. Danke für Ihre Hilfe.

 
Kunde aus Osnabrück

Die Aktion wurde absolut professionell durchgeführt.

 
Kunde aus Larnaca

Allem Anschein nach sehr professionelle Arbeitsweise.

 
Kunde aus Rotenburg a. d. F.

Bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden.

 
Kunde aus Pattensen

Besonders erwähnenswert ist die ausgezeichnete Beratung im Vorfeld sowie die Kurzfristigkeit des Einsatzes und die detaillierte Kommunikation am Einsatztag.

 
Kunde aus Berlin

Ich habe den Kontakt sofort abgebrochen. Vielen Dank.

 
Kunde aus München

Bedanke mich für die prompte Erledigung.

 
Kunde aus Schongau

Möchte mich bedanken für die schnelle Erledigung des Auftrags.

 
Kunde aus Davos

Danke, Sie haben ganz schnell alles rausgefunden.

 


*Nicht in jeder Stadt unterhalten wir örtliche Büros, um zu Ihren Gunsten unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Alle Einsätze werden von unserer zentralen Leitstelle in Dorsten, Nordrhein-Westfalen koordiniert und verwaltet. Unsere Detektiv-Hotline 0800 – 11 12 13 14 ist kostenlos und die *Rufumleitungen sind zum Ortstarif nutzbar. Es entstehen Ihnen hierbei keine Zusatzkosten. Die Bearbeitung der operativen Einsätze vor Ort erfolgt schnell und effektiv durch unsere mobilen und bundesweit aufgestellten Einsatzkräfte. Die hohe Verfügbarkeit unserer Einsatzkräfte ermöglicht es uns, bundesweit schnelle und effektive Einsätze, nahezu zu jeder Zeit und an jedem Ort, durchzuführen.

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