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Ruhestörung beweisen

Inhaltsübersicht

  • 1 So wehren Sie sich gegen Lärmbelästigung und Ruhestörung
    • 1.1 Was tun gegen Ruhestörung oder Lärmbelästigung durch Nachbarn im Mietshaus?
    • 1.2 Lärmprotokoll alleine nicht ausreichend
    • 1.3 Welche Ruhezeiten gibt es zu beachten?
    • 1.4 Ruhestörung nachts – was kann ich gegen nächtliche Ruhestörung tun?
    • 1.5 Welchen Lärm ist in meiner eigenen Wohnung erlaubt?
    • 1.6 Ist Lärm durch Rasenmäher und ähnliche Geräte immer erlaubt?
    • 1.7 Muss ich Partylärm dulden?
    • 1.8 Soll ich Lärm vom Nachbarn aufnehmen?
  • 2 Wie kann ich die Ruhestörung belegen?
    • 2.1 Ruhestörung auch in Eigentumswohnungen oder dem eigenen Wohnheim relevant
    • 2.2 Aus der Praxis: Ruhestörung durch Detektive bewiesen
    • 2.3 Haben Sie Probleme mit Ruhestörungen?

So wehren Sie sich gegen Lärmbelästigung und Ruhestörung

Die persönlichen Ruhezeiten eines Menschen sind viel wert und zwingend notwendig. Was aber, wenn es zu dauernden Ruhestörungen kommt? Fortwährende Lärmbelästigung kann Sie krank machen. Bringt der Nachbar Sie in dem Haus, wo Sie wohnen, regelmäßig nachts um den Schlaf, müssen Sie etwas unternehmen.

Das gilt nicht nur für Lärm zur Nachtzeit bei Störung der Nachtruhe. Auch ständiger Lärm am Tag ist eine extreme Belastung für den Menschen. Darum ist es grundsätzlich wichtig, sich gegen jede Art der Störung der einem Menschen zustehenden Ruhezeiten zu verteidigen.

Wir reden jetzt nicht von der einmaligen Feier, die der Nachbar ausrichtet, weil er einen runden Geburtstag feiert und bei dem es zu laut wird. Ein solch einmaliges Ereignis mag im Einzelfall sehr störend sein, besonders wenn Sie selber am Folgetag arbeiten müssen.

Dennoch ist das nicht der typische Fall, bei dem ein Detektiv eine Störung der Ruhezeiten beweisen muss. Wir reden tatsächlich von permanentem Radau zu bestimmten Zeiten, den Sie nicht dulden müssen.

Was tun gegen Ruhestörung oder Lärmbelästigung durch Nachbarn im Mietshaus?

Der typische Fall, den viele Bewohner von Mietshäusern kennen: ein Nachbar nimmt es nicht immer so genau mit den Ruhezeiten. Er sorgt ständig für sehr lästige nächtliche Ruhestörungen der anderen Mieter.

Das kann Lärm durch Partys, durch nächtliche Arbeit, durch Musik, durch Klopfen, durch ständiges Trampeln und durch viele andere Ursachen mehr sein. Das Leben in der eigenen Wohnung wird dann zur Belastung.

Zunächst sucht natürlich jeder betroffene Mieter das Gespräch mit dem rücksichtslosen Nachbarn. Oder aber er schaltet den Vermieter des Hauses ein, in dem beide wohnen. Gerade wenn die Absicht der Mietminderung dahinter steht, ist das wichtig. Der Vermieter wird eine Mietminderung nicht einfach hinnehmen, ohne dass klare Fakten auf dem Tisch liegen.  Ein Lärmprotokoll alleine ist da zu wenig.

Zeigt sich der Mieter, der der Lärmverursacher ist, bei einem Gespräch nicht einsichtig, können Sie theoretisch die Polizei rufen, sofern es gerade besonders laut ist. Diese kommt eventuell spät abends oder der in Nacht und beendet den Lärm in der Wohnung, wenn die Gäste einer Party zu laut sind.

Vermutlich wird die Polizei aber kaum helfen, wenn es um Lärmbelästigung durch Hämmern, Klopfen, nächtliches Stepp-Tanzen oder ähnlichen rein privaten Aktivitäten geht.

In so einem Fall können Sie den Vermieter um Hilfe bitten. Dieser kann dann versuchen, den lauten Nachbarn zur Ruhe aufzufordern, indem er die Hausordnung zitiert. Er kann sogar mit der Kündigung drohen. Schwierig wird es jedoch, wenn der Verursacher des Lärms bestreitet, zu laut zu sein.

Dann benötigen Sie Beweise für den Vermieter. Denn ohne Beweise haben Sie schlechte Karten, den anderen Mieter zur Rechenschaft zu ziehen. Da hilft dann auch nicht der beste Anwalt.

Lärmprotokoll alleine nicht ausreichend

Wenn Sie ein Lärmprotokoll ohne Zeugen führen, hilft es Ihnen nichts, wenn die Gegenseite bestreitet, zu laut zu sein. Egal wie genau Sie über den Lärm auch Buch führen – Sie benötigen Belege dafür. Da Sie aber das Lärmprotokoll alleine gefertigt haben, kann der Lärmende dieses Lärmprotokoll dem Vermieter gegenüber angreifen und bestreiten.

Sie können auch über einen Schiedsmann versuchen zu schlichten. Doch auch da werden Sie wenig Erfolg haben, wenn der Störer bestreitet, laut zu sein. Sie oder Ihr Anwalt benötigen Belege für die Lärmbelästigung.

Eine Mietminderung beim Vermieter können Sie als Mieter nach dem Mietrecht auch erst dann durchsetzen, wenn Sie Recht bekommen. Kein Thema dürfte das sein, wenn alle anderen Hausbewohner die gleichen Störungen der allgemeinen Ruhezeiten melden.

Sind Sie aber die einzige betroffene Mietpartei, steht ihr Wort gegen das Wort des Verursachers. Ein Lärmprotokoll alleine ist dann zu wenig. Was helfen kann ist eine Zeugenaussage durch einen Privatdetektiv.

Detektive sind quasi neutrale Berufszeugen. Weil ein Detektiv unabhängig vom Erfolg oder Nichterfolg seines Einsatzes bezahlt wird, gilt seine Aussage als neutral. Er hätte nämlich keinen Anlass oder Vorteil dadurch, eine falsche Aussage zu machen. Haben Sie lediglich Familienmitglieder oder Freunde als Zeugen, so können diese schnell als befangen angesehen werden.

Die kluge Lösung ist daher, Ruhestörung in der Wohnung durch Detektive beweisen zu lassen. So können Sie als Mieter über einen Anwalt Schritte einleiten. Das kann eine Mietminderung beim Vermieter sein aber auch eine Klage auf Unterlassung gegen das Verhalten des Verursachers sein. Das Mietrecht ist dabei auf Seiten des Gestörten, wenn er es belegen kann.

Welche Ruhezeiten gibt es zu beachten?

Der Gesetzgeber hat klar definiert, dass Ruhezeiten eingehalten werden müssen. Diese variieren jedoch in Deutschland. Eine allgemeine gesetzliche Regelung für ganz Deutschland gibt es nicht. Vielmehr werden die Zeiten von den Gemeinden in den einzelnen Bundesländern festgelegt. Fast überall gilt die gesetzliche Nachtruhe zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr oder 07:00 Uhr.

Hinzu kommt die Mittagsruhe. Hierzu gibt es auch keine klare gesetzliche Regelung. Sie ist also nicht fest verankert. Üblicherweise wird hier ein Zeitfenster von 12:00 Uhr – 14:00 Uhr oder von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr angesetzt.

Zumeist gibt es darüber klare Vereinbarungen in den Mietverträgen, die dann für alle Mietparteien des Hauses gelten. Durch die Unterzeichnung des Mietvertrages stimmen Sie dann dieser Regelung für Ihre Wohnung verbindlich zu. Ruhe heißt aber nicht Totenstille. Normale Geräusche in Zimmerlautstärke sind immer erlaubt.

Neben der Nachtruhe und der Mittagsruhe gibt es auch die Ruhe an Sonntagen und Feiertagen ganztägig. Mithin ist nicht das ganze Wochenende besonders geschützt.

Ruhestörung nachts – was kann ich gegen nächtliche Ruhestörung tun?

Je nach Art des Geräuschpegels können Sie die Polizei hinzuziehen. Allerdings wird diese wohl nicht kommen, wenn Sie laufend anrufen um Dinge des täglichen Lebens zu berichten. Das würde vermutlich auch die Kapazitäten der Polizei überschreiten.

Wollen Sie sich wehren, brauchen Sie klare Belege und Beweise. Detektive können Ihnen diese beschaffen, indem diese während der Nacht in Ihrer Wohnung sind und dort die nächtliche Lärmbelästigung dokumentieren.

Dadurch wird Ihr eigenes Lärmprotokoll eindeutig bewiesen und Ihr Anwalt kann Schritte einleiten. Das gilt auch bei erheblichen Beeinträchtigungen durch einen bellenden Hund. Denn dauerhaftes und ständiges Hundegebell müssen Sie nicht hinnehmen.

Welchen Lärm ist in meiner eigenen Wohnung erlaubt?

Bestimmte Lärmquellen kann man im Leben nicht vermeiden. So ist Radau durch Kinder nebenan nicht zu vermeiden und auch nicht verwerflich.

Auch Geräusche durch die Spülung der Toilette lassen sich nicht vermeiden und sind hinzunehmen. Selbst das Duschen in der Nacht ist sogar nach Mitternacht gestattet. Das gilt allerdings nur höchstens eine halbe Stunde, so das Mietrecht.

Wer glaubt, am Sonntag dürfe man nicht mit dem Staubsauger arbeiten, der irrt. Das Staubsaugen ist auch am Sonntag ein Geräusch, das akzeptiert werden muss. Musik ist den ganzen Tag erlaubt, wenn sie in Zimmerlautstärke gehört wird. Auch das eigene Spielen eines Instruments ist außerhalb der Ruhezeiten von Nacht oder Mittag statthaft.

Jede Form des Arbeitens wie Hämmern oder auch Bohren ist mit Ausnahme der Ruhezeiten gestattet. Allerdings gilt es,  den „bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache“, wie der Gesetzgeber es nennt, zu beachten. Hier gilt das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten.

In § 117 wird geregelt, dass jemand ordnungswidrig agiert, wenn er ohne einen berechtigten Anlass oder nach den Umständen verhinderbare Lärmbelästigung verursacht, der seine Nachbarn oder die direkte Umgebung belästigender gar eine Schädigung der Gesundheit hervorrufen könnte.

Macht jemand also unzulässigen oder vermeidbaren Krach, kann er mit einem Bußgeld belegt werden.  Aber auch hier gilt, dass Sie in der Beweispflicht sind.

Ist Lärm durch Rasenmäher und ähnliche Geräte immer erlaubt?

In Deutschland gibt es ein Immissionsschutzgesetz. Dieses regelt für Gebiete mit reiner Wohnbebauung in § 7, dass laute Gerätschaften und Maschinen im Freien an Sonntagen und auch an Feiertagen nicht benutzt werden dürfen.

An Werktagen, wozu auch der Samstag zählt, ist die Benutzung im Zeitfenster zwischen 20:00 Uhr und 7:00 Uhr verboten. Typische Geräte dieser Art sind Rasenmäher oder Vertikutierer. Auch elektrische Heckenscheren oder Freischneider zählen dazu, genau wie die extrem lauten Rasentrimmer für Rasenkanten sowie Laubblasgeräte für den Garten.

Für diese Gartengeräte gibt es sogar Nutzungsverbote an Werktagen morgens zwischen 07:00 Uhr und 09:00 Uhr, sowie tagsüber von 13:00 Uhr bis 15 Uhr und zwischen 17:00 Uhr und 20:00 Uhr, wenn sie nicht das gemeinschaftliche Umweltzeichen der Verordnung Nummer 1980/2000 haben. Im Zweifel ziehen Sie Ordnungsamt oder Polizei hinzu.

Nur zu oft ist derartiger Lärmpegel Ausgangspunkt für einen Nachbarschaftsstreit. Obsiegen dabei kann zumeist nur derjenige, der die besten Argumente und Beweise hat. Die Detektei Condor kann Ihnen dabei helfen, diese Beweise zu Ihren Gunsten zu erlangen.

Muss ich Partylärm dulden?

Wer kennt nicht die laute Party in der Nachbarschaft, die offenbar erst zu nächtlicher Zeit so richtig in Fahrt kommt?  Gibt es sehr lauten Partylärm nach 22:00 Uhr, dann sprechen wir von einer Ruhestörung. Dieser Lärmpegel durch die Feier gilt als Verstoß gegen die gesetzlich festgelegten Ruhezeiten.

Nimmt die Geräuschbelästigung Überhand, so kann die Polizei eingeschaltet werden. Diese darf dann vor Ort entscheiden, ob sie die Musikanlage beschlagnahmt, wenn der Gastgeber diese nicht runter dreht. Bevor das gemacht wird, wird allerdings erst überprüft, ob tatsächlich eine Verletzung der Ruhezeiten gegeben ist.

Dann reden die Beamten mit dem die laute Musik verursachenden Gastgeber. Nur wenn dieser nicht reagiert, lassen sich weitere Schritte überdenken. Dem Gastgeber droht dann auch ein Bußgeld.

Soll ich Lärm vom Nachbarn aufnehmen?

Das Aufzeichnen des Lärms aus einer Nachbarwohnung ist gut und schön, bringt aber meist wenig. Wenn Sie die Aufnahmen bei einer Klage wegen Ruhestörung vorbringen wollen, wird die Gegenseite einfach behaupten, nicht dafür verantwortlich zu zeichnen.

Es ist vielleicht denkbar, den Lärm an sich aufzunehmen, aber anhand der Aufnahme lässt sich in den meisten Fällen nicht belegen, wo diese gemacht wurde. Sie kann also auch an einem anderen Ort zu einer anderen Zeit entstanden sein.

Eine Ausnahme kann dann bestehen, wenn entweder der Nachbar deutlich zu hören ist oder wenn Sie einen Zeugen dafür haben, wann und wo diese Aufnahme entstanden ist. Ein Detektiv ist exakt ein solcher Zeuge. Sie können die Zeugenaussage dann als Beweismittel verwenden, falls Sie eine Klage wegen Ruhestörung einreichen wollen.

Wie kann ich die Ruhestörung belegen?

Wenn Sie sich beim Vermieter beschweren möchten, um den Lärmverursacher zu belangen, müssen Sie ihm belegen, dass es zur dauernden Ruhestörung kommt. Auch eine Klage auf Unterlassung ist denkbar. So oder so müssen Sie den Beweis erbringen, inwieweit Sie jemand belästigt.

Dazu können sie ein Lärmprotokoll oder Tagebuch über den Lärm vorlegen, wobei hier die Benennung von Zeugen notwendig ist.  Diese Protokollierung kann als Beweismaterial eingereicht werden. Eine Dokumentation durch eine Detektei dient dabei als idealer Beweis, da der Lärm so auch zeugenschaftlich bestätigt wird.

Ruhestörung auch in Eigentumswohnungen oder dem eigenen Wohnheim relevant

Das Thema Lärmbelästigung ist nicht alleine eine Sache zwischen Mieter und Vermieter. Es geht dann freilich nicht um eine Mietminderung oder ähnlich. Das Ziel ist dann, der Belästigung durch Lärm ein Ende zu setzen.

Auch im Streit mit Nachbarn zum Beispiel in einer Eigentumswohnung oder bei Reihenhäusern oder ähnlich kann ein Detektiv effektiv helfen, wenn es darum geht, dauernden Krach durch Anwohner zu beweisen.

Aus der Praxis: Ruhestörung durch Detektive bewiesen

Eine ältere Dame fühlte sich durch einen Mitbewohner im Haus gestört, der laufend Klavierunterricht gab. Dieser Unterricht nahm in dem hellhörigen Haus überhand und wurde auch während der Mittagsruhe vorgenommen. Außergerichtliche Einigungsversuche waren gescheitert.

Die Dame wollte aber ihr Recht auf Ruhe in ihrer Wohnung durchsetzen. Darum beauftragt sie die Detektei Condor, an verschiedensten Tagen die Nichteinhaltung der Ruhezeiten zu dokumentieren.

Dazu begaben sich verschiedene Detektive abwechselnd in der Mittagszeit in die Wohnung der Klientin. Dort konnten sie regelmäßig einen erheblichen Lärm durch den Musikunterricht in der Wohnung feststellen, auch bei offenem Fenster.

Diese Ruhestörung des Nachbarn dokumentierten die Detektive. Später bezeugte sie es später vor Gericht.

Auf diese Art ist es auch Ihnen möglich, Ihr gutes Recht auch vor Gericht zu realisieren.

Haben Sie Probleme mit Ruhestörungen?

Wenn bei Ihnen fortwährende Ruhestörungen auftreten und Sie sich wehren wollen, rufen Sie uns jetzt an. Lassen Sie sich nicht durch nächtliche Ruhestörung um den Schlaf bringen und die Gesundheit beeinträchtigen.

Ein Experte berät Sie, welche Möglichkeiten Ihnen die Detektei Condor bieten kann. Wir haben übrigens auch einen Volljuristen in unserem Beraterteam.

Dieser verdeutlicht Ihnen, wie die Beweisführung der Condor Detektei aus rechtlicher Sicht zu betrachten ist. Er hat sicher die passende Idee, wie ein Detektiv Ihnen helfen kann. Eine Rechtsberatung nehmen wir jedoch nicht vor. Dazu kontaktieren Sie bitte Ihren Anwalt. Gerne arbeiten wir auch mit Ihrem Anwalt Hand in Hand. Rufen Sie jetzt gleich an und profitieren von unserer Erfahrung zum Thema:

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Privatdetektei, Privatermittlung, Überwachung2016-03-06moderator
Tags: Krach, Lärm, Lärmbelästigung, Lärmbelästigung durch Nachbarn, Ruhestörung, Ruhezeiten

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