Im Gegensatz zu gerne in TV-Detektivserien dargestellten Situationen sind heimliche Aufzeichnungen von Gesprächen auf Diktiergeräten, Tonbändern, mp3-Playern oder sonstigen Aufzeichnungsmedien in der Regel nicht gestattet. Das gilt ungeachtet der Tatsache, dass die heimliche Aufzeichnung heute insbesondere durch die Verbreitung der speicherintensiven Smartphones in technischer Hinsicht sehr einfach erscheint.
Vielmehr ist es sogar verboten, das nicht öffentlich gesprochene Wort auf Tonträger zu binden. daher führt ein Detektiv keine heimliche Gesprächsaufzeichnung durch. Er kann sich mit einer solchen Handlung tatsächlich strafbar machen.
Die entsprechende Regelung zum Thema „Verletzung der Vertraulichkeit des nicht öffentlich gesprochenen Wortes“ finden sich in § 201 StGB:
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
Daher können Sie nicht erwarten, dass ein Detektiv in rechtswidriger Form heimlich Tonaufzeichnungen vornimmt. Im Übrigen wäre eine solche heimliche Tonaufzeichnung meist völlig sinnlos, da sie in der Regel vor Gericht nicht genutzt werden kann, da das Gericht sie nicht verwerten wird – sie unterliegt einem Beweisverwertungsverbot.
Was jedoch erlaubt ist, ist ein Gedächtnisprotokoll. Dazu hört ein Detektiv ein Gespräch als Zeuge mit. Die Gesprächsaufzeichnung erfolgt dann mittels kleiner Stichpunkte, die sich der Detektiv bei dem Gespräch macht und seinem Gedächtnis. Diese nachträglichen schriftlichen Gesprächsaufzeichnungen sind rechtlich haltbar. Sie sollten sehr zeitnah erfolgen, um keine Verfälschungen des Inhalts durch Gedächtnisverluste zu riskieren.
Selbst das heimliche Mithören eines Telefonates ist in den meisten Fällen nicht statthaft, so dass auch hier keine Beweismöglichkeit gegeben wäre. Detektive werden daher keine heimlichen Tonaufzeichnungen machen.
Vielmehr fertigt der Detektiv ein Protokoll eines Tatbestandes, sofern er in der Lage war, ein Gespräch unter legalen Umständen mitzuhören. Dieses Gesprächsprotokoll wird in dem Bericht der Detektei dargelegt und kann somit genau wie der ermittelnde Detektiv als Beleg bzw. Zeuge vor Gericht genutzt werden.
Auch hier zeigt sich, dass professionelle Detektiv-Arbeit in der Beweisführung effektiver ist als irreguläres, genauer gesagt sogar illegales Handeln auf eigene Faust.
Der Grund liegt auf der Hand: Stellen Sie sich vor, Sie kommen mit einer heimlichen Tonbandaufnahme zum Gericht. Dort müssen Sie dann zu Ihrem großen Erschrecken feststellen, dass einerseits die heimlich gefertigte Bandaufnahme nicht als Beweismaterial anerkannt wird. Und wenn das noch nicht Schreck genug war, Sie sich andererseits vielleicht sogar selbst strafbar gemacht haben. Eine Detektei stellt zweifelsfrei die bessere Wahl dar.
Die Möglichkeiten für Detektive hängen somit unmittelbar mit dem tatsächlichen Sachverhalt, zu dem eine Ermittlung durchgeführt werden muss, zusammen. Unter der kostenfreien Rufnummer
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Wir sind seit drei Generationen Mitglied in der World Association of Detectives, dem größten Detektiv-Verband der Welt. Im Weltverband stellen wir einen Board Member als Director der WAD.
Über einen unserer Geschäftsführer sind wir Mitglied im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG), nachdem er zuvor schon Jahrzehnte im BDD und BID Mitglied war.
Wir sind seit Jahrzehnten Mitglied in der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. Der Verband ist Mitglied der Public Private Partnership "Sicherheits-Partnerschaft NRW gegen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität".
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