Von: Svenja Meismann, Mitglied Board of Directors World Association of Detectives
Fachlich geprüft von: Alfons Meismann, Chefdetektiv mit 50+ Jahren Erfahrung, Mitglied WAD, BuDEG, ÖDV
Letzte redaktionelle Aktualisierung: Januar 2026
Illegale Untervermietung ist für Vermieter in den meisten Fällen ärgerlich und kann rechtlich als Kündigungsgrund herangezogen werden. Doch das zentrale Problem bleibt: Der Eigentümer hat einen Verdacht, aber keine Beweise, die vor Gericht standhalten.
Möchten Sie kündigen, Schadensersatz fordern oder einfach handeln? Die entscheidende Frage lautet immer: Wie beweisen Sie eine nicht erlaubte Untervermietung rechtssicher?
Dieser Artikel zeigt Ihnen:
Die Lösung ist eine rechtskonforme Beweissicherung, denn wer auf eigene Faust ermittelt, riskiert, dass die Beweise später nicht anerkannt werden. Am Ende verschärft er damit sein eigenes Problem nur noch.
Im Kern geht es darum, dass die Wohnung oder ein Zimmer ohne die Zustimmung des Eigentümers oder Vermieters an Dritte überlassen wird oder anders genutzt wird, als Sie es erlaubt haben. Typische Fälle sind:
Erlaubt hingegen sind Ausnahmefälle wie zum Beispiel eine Pflegekraft in der Wohnung, denn dann hat der Hauptmieter ein berechtigtes Interesse gemäß § 553 BGB bei nachgewiesener Hilfsbedürftigkeit. Dann ist keine Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung notwendig.
Gleiches gilt bei finanziellen Notfällen, wenn der Mieter oder die Mieterin aus unvorhersehbaren Gründen die Miete nicht mehr tragen kann und daher auf eine Wohngemeinschaft zurückgreifen muss, um gemeinsam im Untermietverhältnis die Mietzahlungen an Vermieter oder Vermieterin zu stemmen.
Viele Beiträge im Internet greifen genau die oben genannten Muster auf: Touristenvermietung, Gewinnabsicht, Überbelegung und dass der Mieter selbst nicht mehr dort wohnt, sind starke Indizien.
Bevor Sie eine Detektei einschalten, können Sie selbst einige legale Rechercheschritte unternehmen. Diese bilden dann die Grundlage für weitergehende Ermittlungen:
Rechtssicherheit: Völlig legal und als Augenscheinsobjekt vor Gericht verwertbar
Aber: Untermieter, die illegal dort leben, melden sich oft nicht an
Tipp: In Berlin und anderen Bundesländern können Vermieter direkt Auskunft beantragen
Aber: Mündliche Aussagen allein reichen vor Gericht nicht aus.
Resümee: Diese Methoden zeigen erste Verdachtsmuster, reichen aber in vielen Fällen noch nicht als Gerichtsbeweis aus. Hier setzen professionelle Detekteien mit ihren Ermittlungen an.
Als Vermieter bekommt man zumeist eine Mischung aus verschiedenen Hinweisen mit:
Das klingt zwar eindeutig, aber vor Gericht reicht es bei weitem nicht aus.
Ein Gericht möchte konkret nachvollziehen können:
Hier beginnt die tatsächliche Detektivarbeit: Beobachten, dokumentieren, belegen. Das alles muss so erfolgen, ohne sich selbst rechtlich angreifbar zu machen. Ziel ist es, nach einer sauberen Beweissicherung eine Abmahnung oder eine ordentliche Kündigung oder in bestimmten Fällen sogar eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen einer Vertragsverletzung auszusprechen.
In solchen Situationen passieren in der Praxis die meisten Fehler und zwar sowohl juristisch als auch zwischenmenschlich.
Der Klassiker: „Ich habe doch einen Schlüssel.“ Ohne rechtliche Grundlage und Absprache ist das ein großes Risiko und kann Ihren gesamten Fall gefährden. Unterlassen Sie diesen Schritt daher.
Aufnahmen aus dem Inneren der Wohnung oder in besonders privaten Bereichen sind rechtlich problematisch. Wenn dabei Persönlichkeitsrechte verletzt werden, kann das Verfahren kippen oder gegen Sie verwendet werden.
Wenn Sie den Mieter ohne stichhaltige Beweise zur Rede stellen, erreichen Sie oft nur eines: Er passt sein Verhalten an. Anzeigen verschwinden, Abläufe werden unauffälliger und ein Nachweis wird noch schwerer.
Erfahrene Detekteien, die im Sektor des Mietrechts ermitteln, bauen den Nachweis wie ein Puzzle aus vielen kleinen, legalen Bausteinen auf, die zusammen ein klares Bild ergeben.
In vielen Fällen das Herzstück der Beweissicherung. Dokumentiert wird nur, was ohne Eingriff in die Privatsphäre sichtbar ist. Typisch sind:
Dabei entscheidet nicht ein einzelnes Foto aus dem Einsatz heraus. Vielmehr ist es eine lückenlose und plausible Dokumentation über einen gewissen Zeitraum hinweg, die für den Erfolg von Bedeutung ist.
Viele Fälle starten mit einem Online-Inserat oder Spuren auf Plattformen. Ziel ist es, durch geeignete Recherchen diese digitalen Spuren zu finden und zu sichern. OSINT steht für Open Source Intelligence, also Recherchen in öffentlichen Quellen. Allein für sich sind diese Spuren jedoch meistens noch nicht ausreichend, aber sie können den Verdacht erhärten und einen konkreten Ermittlungsansatz liefern.
Das nachbarschaftliche Umfeld ist ein relevanter Faktor. Nachbarn, Mitbewohner oder Hausmeister können wertvolle Hinweise geben. Dabei ist es notwendig, diese Informationen professionell zu strukturieren und nicht nur Gerüchte zu sammeln.
Ein von einem erfahrenen Detektiv geführtes, legendiertes Gespräch im Rahmen einer zulässigen Testanfrage ohne Vortäuschung amtlicher Eigenschaften oder Zwangslagen. Hier kommt es darauf an, das Gespräch so zu führen, dass der Privatdetektiv auf legale Weise beweiskräftige Aussagen erhält.
Gerichte bewerten Beweise nach bestimmten Schlüsselkriterien. Diese Unterscheidung ist entscheidend:
Gerichtsprinzip: Nicht die Menge der Anhaltspunkte zählt, sondern ihre Kohärenz. Ein gut dokumentiertes Beobachtungsmuster über zwei Wochen wiegt schwerer als zehn isolierte Verdachtsmeldungen.
Der Einsatz detektivischer Mittel kann in solchen Fällen zulässig sein, wenn er richtig umgesetzt wird und Grenzen eingehalten werden. Genau diese Klarheit ist in der Praxis unbezahlbar.
Das LG Berlin hat in seinem Urteil entschieden, dass ein Vermieter zur Aufdeckung einer unerlaubten Touristen-Untervermietung aktiv ermitteln darf.
Auch der Einsatz eines „Agent Provocateur“ (hier eine Person, die zum Schein anmietet) ist statthaft um den gerichtssicheren Nachweis zu erbringen. Das Urteil wird als Bestätigung verstanden, dass detektivische Mittel im Grundsatz zulässig sind, wenn Mieter die Wohnung untervermieten und Beweismittel zu erbringen sind, sofern diese rechtlich einwandfrei umgesetzt werden.
Praxis-Tipp: Sie müssen nicht tatenlos warten, bis Zufallsbeweise auftauchen. Bei begründetem Verdacht dürfen Sie Maßnahmen mit Hilfe einer Privatdetektei ergreifen.
Dieses Urteil zeigt die Kehrseite: Wenn Vermieter bei ihren „Ermittlungen“ zu weit gehen und beispielsweise massiv in Persönlichkeitsrechte eingreifen, kann das rechtlich nach hinten losgehen.
Im vorliegenden Fall wurde eine verdeckte Videoüberwachung eingesetzt, was nur in bestimmten Bereichen und nur unter Beachtung geltender Gesetze erlaubt ist. Das Gericht beanstandete nicht die Beweissicherung an sich, sondern die Intensität und Art der verdeckten Überwachung. In diesem konkreten Fall überschritt diese die Grenzen des Zulässigen.
Praxis-Tipp: Es zählt nicht nur, ob Sie Beweise haben, sondern wie sie zustande kamen.
Zusammengefasst sagen beide Urteile deutlich: Ermitteln ist erlaubt, aber bitte sauber und rechtskonform. Genau aus diesem Grund beauftragen viele Vermieter eine spezialisierte Detektei.
Wir arbeiten bei unseren Fällen nicht stur nach Schema F, doch tatsächlich hat sich eine bewährte Struktur etabliert.
Zuerst klären wir:
Ein guter Plan vermeidet Überermittlung durch die Detektive und unnötige Kosten. Es geht nur um eine gerichtstaugliche Dokumentation. Dabei zählt nicht viel Material ohne Beweiswert; es zählt eine klare Beweiskette.
Am Ende erhalten Sie keinen unsortierten Ordner mit Material, Sie erhalten einen klaren Bericht zu unseren Ermittlungen, damit Sie schlüssig nachvollziehen können, wie der Stand der Dinge ist und wer die Zeugen sind. Die Berichte sind:
Ein Vermieter kontaktierte uns, weil im Haus seit Wochen Unruhe herrschte. Nachbarn berichteten von rollenden Koffern, fremden Personen und sehr kurzen Aufenthalten. Der Mieter selbst sagte nur: „Das sind alles nur Freunde.“
Die Beobachtung der eingesetzten Privatermittler über mehrere Tage zeigte ein anderes Bild: Regelmäßig trafen neue Personen ein, oft am frühen Nachmittag, und reisten am nächsten Vormittag wieder ab. Es gab wiederkehrende Übergaben vor der Tür und klare Kurzzeitmuster. Parallel fanden wir Hinweise auf eine kurzfristige Vermietung im Internet.
Ein von einem Detektiv unter einem Vorwand geführtes Gespräch mit einer abreisenden Person ergab, dass diese bestätigte, die Wohnung über ein Internetportal angemietet zu haben, und dass sie damit sehr zufrieden gewesen sei.
Erst mit dieser kombinierten Dokumentation ließ sich der Vorwurf konkret und rechtssicher formulieren ganz ohne Eingriffe in die Wohnung oder riskante Eigenaktionen.
Sie sind ein guter erster Anhaltspunkt. Für weitreichende Entscheidungen wie eine Kündigung ist jedoch in der Regel eine objektive, dokumentierte Beweisführung erforderlich. Mündliche Aussagen werden vor Gericht oft angezweifelt und Zeugen „knicken” häufig ein.
Das hängt stark vom Einzelfall ab, beispielsweise von der Begründetheit des Verdachts, der Verhältnismäßigkeit sowie dem Zusammenhang mit einem Rechtsstreit. In vielen Fällen stimmen Gerichte dem Kostenersatz zu. Ob dies in Ihrem Fall gilt, zeigt sich erst im Laufe des Prozesses.
Bei der Kurzzeitvermietung ist Tempo sinnvoll, aber nicht um jeden Preis. Ein übereiltes Vorgehen führt dazu, dass der Mieter sein Verhalten besser tarnen kann. Besser ist es, geplant zu ermitteln, Beweise sicher zu sammeln und dann konsequent zu handeln.
Nein, denn ohne rechtliche Grundlage und Absprache ist das mit einem großen rechtlichen Risiko verbunden und kann Ihren gesamten Fall gefährden. Das gilt besonders für Fotos oder Videos aus dem Wohnungsinneren.
Hauptsächlich Airbnb, Booking.com, Fewo-direkt und Kleinanzeigen. Suchen Sie nach Ihrer Adresse und speichern Sie Screenshots mit Datum. Diese sind öffentlich verfügbar und vor Gericht verwertbar.
Das ist in diesem Kontext eine Person, die unter (falscher) Identität eine Wohnung „anmietet” oder anruft, um zu überprüfen, ob diese tatsächlich kurzfristig vermietet wird. Das Landgericht Berlin hat dies unter bestimmten Bedingungen als zulässig bewertet; es muss aber sauber dokumentiert sein.
Das ist nicht zwingend erforderlich. Viele Untermieter im illegalen Bereich melden sich bewusst nicht an (Ordnungswidrigkeit gemäß § 54 Abs. 2 BMG). Die fehlende Anmeldung des Hauptmieters oder mehrere neue Namen sind aber ein Indiz.
Es gibt keine festgelegte Mindestdauer. Entscheidend ist, ob sich über den Beobachtungszeitraum ein klares, nachvollziehbares Muster ergibt, beispielsweise regelmäßige Wechsel innerhalb von 24–48 Stunden über mehrere Wochen.
Ja. Ein Detektiv kann mit Nachbarn sprechen und Beobachtungen erfragen. Das ist legal. Wichtig: Der Detektiv muss transparent arbeiten und darf nicht mit erfundenen amtlichen Identitäten auftreten.
Der entscheidende Unterschied liegt in der Zustimmung des Vermieters.
Erlaubt ist die Untervermietung, wenn Sie dem Mieter Ihre schriftliche Genehmigung für die konkrete Untervermietung (Person, Dauer, Konditionen) erteilt haben.
Illegal ist es, wenn die Wohnung oder Teile davon ohne Ihre vorherige und ausdrückliche Zustimmung an Dritte überlassen werden, egal, ob dauerhaft, wiederholt oder als Ferienwohnung.
Ein Sonderfall ist eine Klausel im Mietvertrag, die besagt, dass der Vermieter eine angemessene Untervermietung nicht unbillig ablehnen darf, z. B. bei Pflegebedürftigkeit oder vorübergehender Abwesenheit. Hier muss der Mieter dennoch einen formalen Antrag stellen und die Antwort abwarten. Ohne diesen Schritt bleibt es illegal.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Wohnung unerlaubt untervermietet oder als Ferienwohnung genutzt wird oder andere vertragswidrige Gründe vorliegen, zählt am Ende nur eines: Beweise, die vor Gericht bestehen und sauber erhoben wurden.
Wir von der Detektei Condor unterstützen Sie mit diskreter Observation, professioneller Dokumentation und einem Bericht, der Ihnen und Ihrem Anwalt eine handfeste Grundlage gibt.
Je früher Sie strukturiert vorgehen, desto größer sind Ihre Chancen, eine unerlaubte Untervermietung rechtssicher zu beenden.
Wenn Sie Bedarf haben, schildern Sie uns kurz Ihren Fall wie Ort, Art der Immobilie, was Ihnen aufgefallen ist, was Sie bereits unternommen haben. Dann können wir Ihnen eine realistische Einschätzung geben, welcher Ermittlungsansatz sinnvoll ist und welche Beweise in Ihrer Situation erfahrungsgemäß den Ausschlag geben.
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Wir sind seit drei Generationen Mitglied in der World Association of Detectives, dem größten Detektiv-Verband der Welt. Im Weltverband stellen wir einen Board Member als Director der WAD.
Über einen unserer Geschäftsführer sind wir Mitglied im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG), nachdem er zuvor schon Jahrzehnte im BDD und BID Mitglied war.
Wir sind seit Jahrzehnten Mitglied in der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. Der Verband ist Mitglied der Public Private Partnership "Sicherheits-Partnerschaft NRW gegen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität".
AUSGEZEICHNET Basierend auf 204 Bewertungen Gepostet auf Thomas HildenbrandTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr freundlich und kompetent! Einfache und schnelle Kontaktaufnahme, habe sehr kurzfristig einen tel. Rückmeldung bekommen. Meine Angelegenheit, in einem zentralasiatisches Land, wurde in einem kurzen Zeitraum exakt aufgeklärt. Ich habe eine sehr umfängliche Recherche / Bericht erhalten. Absolute Empfehlung.Gepostet auf Steffi G.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Die Detektei meines Vertrauens. Kompentent, schnelle Bearbeitung, und sehr freundlicher Kontakt. Eine hervorragende Beratung und detailierte Berichterstattung ließen keine Fragen mehr offen. Falls ich nochmal Bedarf habe kommen wir wieder zusammen. Ich empfehle diese Detektei gerne für alle Fälle weiter.Gepostet auf Yvonne FreyTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Vielen herzlichen Dank für die schnelle Aufklärung. Bin auf einem Lovescammer reingefallen und wollte Gewissheit, dass es einer ist. Dank der Detektei habe ich Klarheit erhalten. Schnelle Bearbeitung und sehr freundliche Beratung, kann ich auf jedem Fall weiterempfehlen. Vielen Dank und liebe Grüße.Gepostet auf martina buschlTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Super Preis-Leistung.Präzise und schnelle Ergebnisse. Rasche Kontaktaufnahme. Kann man empfehlen .Gepostet auf Ronny StreulTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Hätte ich diese Seite nicht gefunden, wäre ich einem SCAM zum Opfer gefallen. Von der 1. Kontaktaufnahme bis zum Ergebnis vergingen weniger Tage. Ich bin immernoch sprachlos, wie schnell die Aufklärung ging und wie detailliert der Bericht ist. Vielen Dank für ihre schnelle und hervorragende Arbeit.Gepostet auf Karl WagnerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich bedanke mich für die freundliche Beratung. Innerhalb weniger Stunden wurden die mir fehlenden Daten ermittelt und mir das Resultat auf eine einfühlsame Weise weitergegeben, noch bevor ich einen Auftrag erteilt hatte zu einem dem Aufwand angemessenen Preis. Vielen Dank auch für das in meine Person gesetzte Vertrauen ihrerseits. Angelika WagnerGepostet auf David NieterTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr nett und freundlich, mein Anliegen wurde sehr schnell beantwortetGepostet auf KonradTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr schnell, professionell und freundlich. Vielen Dank!Gepostet auf an michTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr bemüht und verständnisvoll, verlässlich, freundlich und vertrauensvoll.
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