Autor: Svenja Meismann, Mitglied Board of Directors World Association of Detectives
geprüft von: Alfons Meismann, Chefdetektiv mit 50+ Jahren Erfahrung, Mitglied WAD, BuDEG, ÖDV
Letzte redaktionelle Aktualisierung: Januar 2026
Leistungsbetrug bei Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherungen gehört zu den besonders sensiblen Bereichen der Versicherungskriminalität.
Die Leistungsansprüche sind nicht selten langfristig angelegt, medizinisch komplex und für Versicherer mit erheblichen Kosten verbunden. Gleichzeitig ist der Übergang zwischen berechtigtem Anspruch und missbräuchlicher Inanspruchnahme in der Praxis nicht immer eindeutig.
Gerade deshalb ist eine sorgfältige, faktenbasierte Prüfung entscheidend, wenn Zweifel an der tatsächlichen Leistungsberechtigung bestehen.
Von Leistungsbetrug spricht man, wenn Versicherungsleistungen bezogen werden, obwohl die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen nicht oder nicht mehr erfüllt sind.
Im Bereich Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit betrifft dies häufig Fälle, in denen die geltend gemachten gesundheitlichen Einschränkungen nicht mit dem tatsächlichen Leistungsvermögen übereinstimmen.
Dabei geht es nicht um medizinische Bewertungen oder Diagnosen, es geht vielmehr um die Frage, ob das reale Verhalten des Versicherungsnehmers mit den behaupteten Einschränkungen vereinbar ist.
Grundsätzlich reden wir bei einem begangenen Leistungsbetrug von einem Straftatbestand. § 263 StGB definiert den Betrug als das vorsätzliche Täuschen über Tatsachen, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Beim Krankentagegeld ergeben sich Verdachtsmomente aus Widersprüchen zwischen ärztlichen Attesten, beruflicher Tätigkeit und Alltagsverhalten.
Auffällig werden zum Beispiel Fälle, in denen eine vollständige Arbeitsunfähigkeit geltend gemacht wird, während gleichzeitig Aktivitäten beispielsweise im eigenen Betrieb stattfinden, die eine erhebliche körperliche oder geistige Belastbarkeit voraussetzen.
Weitere typische Anzeichen können sein:
Solche Hinweise begründen für sich alleine noch keinen Betrug, können aber Anlass für eine vertiefte Prüfung auch durch Detektive sein.
Im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Abgrenzung besonders schwierig. Maßgeblich ist hier nicht die generelle Arbeitsfähigkeit, sondern die Fähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf in der konkreten Ausprägung auszuüben.
Verdachtsfälle entstehen häufig dann, wenn:
Für Versicherer ist dabei notwendig, handfeste und juristisch verwertbare Tatsachen zu erlangen, die eine objektive Bewertung ermöglichen.
Leistungsbetrug bei Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit ist in vielen Fällen nicht sofort offensichtlich. Viele Sachverhalte bewegen sich in Graubereichen, in denen medizinische Einschätzungen, subjektive Beschwerden und tatsächliches Verhalten nicht deckungsgleich sind.
Hinzu kommt, dass Versicherungsnehmer in der Regel wissen, welche Angaben erwartet werden. Ohne konkrete Feststellungen bleibt es daher oft bei einem Verdacht, der allein nicht ausreicht, um Leistungen rechtssicher zu überprüfen oder einzustellen.
Leistungsbetrug im Bereich des Krankentagegelds und der Berufsunfähigkeit ist kein isoliertes Phänomen, er ist vielmehr Teil eines größeren Problems rund um Fehlverhalten im Gesundheitswesen.
Krankenkassen und Versicherer arbeiten dabei eng mit Institutionen wie dem GKV-Spitzenverband zusammen. Dieser befasst sich seit Jahren mit der systematischen Bekämpfung von Fehlverhalten.
Grundlage für strafrechtliche Bewertungen ist häufig § 263 StGB, der den Betrugstatbestand regelt und auch bei falschen Angaben gegenüber Versicherungen oder Sozialleistungsträgern Anwendung findet.
In der Praxis gibt es Überschneidungen zu anderen Bereichen, etwa wenn parallel Leistungen wie Hartz IV/Bürgergeld bezogen werden oder der Verdacht besteht, dass trotz attestierter Arbeitsunfähigkeit einer nicht gemeldeten Tätigkeit nachgegangen wird.
In solchen Fällen kann auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit involviert sein. Hinweise auf mögliches Fehlverhalten und Betrugsfälle erreichen Versicherer und Behörden häufig per E-Mail (anonym oder namentlich), was zumindest im Bereich der Versicherer anschließend eine sorgfältige Prüfung erforderlich macht.
Ziel all dieser Maßnahmen ist keineswegs eine pauschale Verdächtigung. Es geht tatsächlich um die konsequente Bekämpfung von Fehlverhalten, um die Versicherungssysteme zu schützen und Missbrauch frühzeitig aufzudecken.
Externe Ermittlungen kommen dann ins Spiel, wenn interne Prüfungen an ihre Grenzen stoßen. Ziel ist keine Vorverurteilung, das Ziel ist vielmehr die objektive Klärung des Sachverhalts.
Dabei geht es um die praktische Überprüfung von Leistungsansprüchen und somit um das weit gefasste Thema Versicherungsbetrug.
Im Mittelpunkt stehen dabei unter anderem:
Hier können gezielte Observationen des vorgeblich kranken Versicherungsnehmers im öffentlichen Raum oder Recherchen zur Plausibilität des Alltagsverhaltens entscheidende Fakten liefern. Wie eine solche strukturierte Versicherungsermittlung in der Praxis abläuft, lesen Sie auf unserer Hauptseite zum Thema „Versicherungsbetrug aufdecken„.
Die Ergebnisse werden sachlich dokumentiert und ermöglichen es Versicherern, Entscheidungen auf eine klare Faktenbasis zu stützen.
Leistungsbetrug kann strafrechtlich als Betrug eingeordnet werden, wenn vorsätzlich falsche Angaben gemacht werden, um Versicherungsleistungen zu erlangen oder aufrechtzuerhalten. Für Versicherer steht jedoch zunächst nicht der strafrechtliche Aspekt im Vordergrund. Vielmehr geht es um die ordnungsgemäße Leistungsprüfung und die Vermeidung unberechtigter Zahlungen.
Ohne nachvollziehbare Tatsachen ist eine rechtssichere Neubewertung von Leistungsansprüchen kaum möglich. Genau hier liegt der praktische Nutzen strukturierter Versicherungsermittlungen durch eine externe Detektei.
Dabei erfolgen alle Beobachtungen und Recherchen der Detektive ausschließlich im rechtlich zulässigen Rahmen. Berücksichtigt werden im Zuge der Einsätze nur öffentlich zugängliche Bereiche. Verdeckte Überwachungsmaßnahmen oder Eingriffe in die Privatsphäre finden nicht statt.
Seriöse Detekteien überschreiten bei Versicherungsobservationen keine gesetzlichen Grenzen. Sie greifen nicht in die Privatsphäre ein, nutzen keine technischen Überwachungsmittel und führen keine heimliche GPS-Überwachung durch, da diese in Deutschland unzulässig ist.
Die Beobachtungen dienen lediglich der sachlichen Prüfung, nicht der dauerhaften Überwachung einer Person. Das Ziel ist stets eine verhältnismäßige und rechtskonforme Sachverhaltsklärung, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Sämtliche Ermittlungsschritte werden bei der Detektei Condor lückenlos dokumentiert, sodass die Beweismittel auch vor Gericht nachvollziehbar und verwertbar sind.
Durch diese rechtskonforme Vorgehensweise minimieren Versicherer das Risiko, dass Ansprüche wegen vermeintlicher Persönlichkeits- oder Datenschutzverletzungen gegen sie erhoben werden.
Bei einem konkreten Verdacht auf Leistungsbetrug benötigen Versicherer schnell juristisch verwertbare Fakten, um wirtschaftliche Schäden zu begrenzen und rechtssichere Entscheidungen treffen zu können.
Genau diese lückenlose Sachverhaltsaufklärung und Beweissicherung übernimmt die Detektei Condor für Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherer.
Am Anfang steht die Analyse der Verdachtsmomente und vorhandenen Unterlagen (Leistungsanträge, ärztliche Bescheinigungen, interne Notizen).
Nach der Planung erfolgt die Durchführung zulässiger Observationen und Recherchen im beruflichen und privaten Umfeld der versicherten Person.
Am Ende steht die gerichtsfeste Dokumentation aller festgestellten Aktivitäten erfolgt durch Berichte, Fotos und Zeugenangaben.
Die Ergebnisse werden dem Versicherer mit klaren Handlungsempfehlungen für die weitere Leistungsprüfung übergeben.
Versicherer benötigen in Leistungsbetrugsfällen nicht nur Hinweise, sie benötigen vor allen Dingen Beweise, die intern sowie vor Gericht Bestand haben. Die Zusammenarbeit mit der Detektei Condor bietet Versicherungsunternehmen mehrere konkrete Vorteile:
Viele Verdachtsfälle lassen sich intern klären, doch ab einem bestimmten Punkt ist die Einschaltung einer spezialisierten Detektei sinnvoll.
Gerade in der Krankentagegeld- und der Berufsunfähigkeitsversicherung stehen dann regelmäßig erhebliche, langfristige Zahlungsverpflichtungen im Raum.
Ein selbstständiger Handwerker meldete seiner Berufsunfähigkeitsversicherung, dass er aufgrund massiver Rückenbeschwerden keine körperlich belastenden Tätigkeiten mehr ausüben könne und dauerhaft nur noch eingeschränkt arbeitsfähig sei. Das belegte er mit ärztlichen Attesten.
Die Versicherung zahlte daraufhin eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in vierstelliger Höhe und stellte die Beitragszahlung frei.
Im Laufe der Zeit häuften sich jedoch Hinweise aus dem Umfeld des Versicherungsnehmers, dass dieser weiterhin aktiv in seinem Betrieb mitarbeite und regelmäßig körperlich schwere Arbeiten verrichte. Die Detektei Condor wurde mit der diskreten Überprüfung seiner tatsächlichen Leistungsfähigkeit beauftragt.
Im Rahmen mehrerer Observationstage dokumentierten die Ermittler, wie der Mann selbst Baumaterial verlud, schwere Werkzeugkoffer trug und auf Leitern arbeitete, ohne erkennbare Einschränkungen oder Schonverhalten an den Tag zu legen. Zudem wurde festgehalten, wie er Kunden vor Ort beriet und Montagen ausführte, was mit der behaupteten Berufsunfähigkeit unvereinbar ist.
Die Beobachtungen wurden in einem detaillierten Ermittlungsbericht mit Bilddokumentation zusammengefasst und der Versicherung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage konnte die laufende Rentenzahlung eingestellt und ein Teil der bereits ausgezahlten Leistungen zurückgefordert werden.
Je länger unberechtigte Leistungen erbracht werden, desto höher ist das wirtschaftliche Risiko. Gerade bei langfristigen Leistungsfällen in den Bereichen Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit können sich monatliche Zahlungen schnell zu erheblichen fünf- oder sechsstelligen Beträgen summieren.
Eine frühzeitige, sachliche Klärung schützt vor finanziellen Schäden und stärkt die Qualität der Schaden- und Leistungsbearbeitung insgesamt.
Praxishinweis: In einem Fall für eine große Krankenversicherung konnten wir durch diskrete Ermittlungen belegen, dass ein selbständiger KT-Versicherter regelmäßig einer körperlich anspruchsvollen Tätigkeit im Garten- und Landschaftsbau nachging, obwohl er eine Krankmeldung aufgrund von Rückenleiden geltend machte. Die Dokumentation ermöglichte der Versicherung rechtliche Schritte.
Leistungsbetrug bei Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit ist ein umfassendes Thema, das Fingerspitzengefühl, Erfahrung und eine saubere Vorgehensweise bei den Ermittlungen erfordert. Pauschale Annahmen helfen ebenso wenig wie untätiges Abwarten bei begründeten Zweifeln.
Versicherer, die auf faktenbasierte Prüfungen setzen, schaffen die Grundlage für sichere Entscheidungen, rechtliche Stabilität und wirtschaftliche Kontrolle, ohne dabei den Blick für berechtigte Leistungsansprüche zu verlieren.
Sprechen Sie mit den Spezialisten der Detektei Condor, wenn Sie eine erste fachliche Einschätzung zu einem Verdachtsfall wünschen.
0800 – 11 12 13 14
Eine Beauftragung ist sinnvoll, wenn sich aus Unterlagen, medizinischen Einschätzungen oder Hinweisen aus dem Umfeld konkrete Widersprüche ergeben, die sich mit internen Mitteln nicht weiter aufklären lassen. Spätestens bei langfristigen und hochvolumigen Leistungsfällen empfiehlt sich eine externe, professionelle Beweissicherung.
Observationen sind bei einem hinreichend konkreten Verdacht grundsätzlich zulässig, sofern sie verhältnismäßig sind und nur in rechtlich erlaubter Weise durchgeführt werden, etwa in öffentlich zugänglichen Bereichen. Unzulässige Maßnahmen wie eine heimliche GPS-Überwachung oder das Abhören von Gesprächen kommen nicht zum Einsatz.
Er erhält einen strukturierten Ermittlungsbericht mit einer Chronologie der Observationstage, detaillierten Feststellungen, einer Bilddokumentation und einer klaren Bewertung der festgestellten Abweichungen. Auf Wunsch sind die Ermittler zudem für Rückfragen der Rechts- und Schadenabteilung sowie als Zeugen vor Gericht da.
In vielen Fällen können die Detektivkosten bei nachgewiesenem vorsätzlichen Versicherungsbetrug als Schadenersatz beim Versicherungsnehmer geltend gemacht werden. Damit reduzieren sich die Nettoermittlungskosten für den Versicherer zusätzlich.
Erschleichung von Krankengeld bei Lohnfortzahlungsbetrug
Wir sind seit drei Generationen Mitglied in der World Association of Detectives, dem größten Detektiv-Verband der Welt. Im Weltverband stellen wir einen Board Member als Director der WAD.
Über einen unserer Geschäftsführer sind wir Mitglied im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG), nachdem er zuvor schon Jahrzehnte im BDD und BID Mitglied war.
Wir sind seit Jahrzehnten Mitglied in der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. Der Verband ist Mitglied der Public Private Partnership "Sicherheits-Partnerschaft NRW gegen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität".
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