Autor: Rechtsanwalt Daniel Beba
Eine beliebte Masche bei Betrügern ist die Forderung von angeblichen Zollgebühren im Zusammenhang mit diversen Transaktionen.
Mehr zu dieser Betrugsmasche erfahren Sie in diesem Artikel.
Es sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen Empfänger per E-Mail, SMS oder WhatsApp angeschrieben wurden, die tatsächlich etwas im Ausland bestellt hatten und ein Paket erwarteten. In den Mitteilungen befinden sich dann Zahlungsaufforderungen.
Darin fordern angeblich die Zollbehörden Steuern und Gebühren für das Paket, zahlbar beispielsweise per Paysafecard.
Bei Paysafecard handelt es sich um ein elektronisches Zahlungsmittel in Form eines Prepaid-Zahlungsdienstleister. Sie erwerben ein Guthaben und mit einem Code können Sie den Wert der Karte im Internet ausgeben.
Doch Achtung: es ist alles nur ein perfider Betrug. Der Zoll warnt jedoch auf seiner Interseite ausdrücklich vor solchen Betrugsmaschen. Steuerforderungen und die Zahlung von Einfuhrabgaben erfolgen nie über Prepaid-Zahlungsdienstleister. Und der Zoll nimmt keinen Kontakt per WhatsApp, SMS oder E-Mail auf.
Sollen Sie Geld überweisen, achten Sie immer auf das Empfängerkonto. Der Zoll unterhält seine Konten nur bei der deutschen Bundesbank. Die Kontoverbindungen fangen daher alle mit DE an.
Das Amt bittet niemals darum, Zollgebühren auf ausländische Konten zu zahlen. Falls doch, handelt es sich um einen Betrug. Nehmen Sie keine Zahlungen vor. Ist das Geld erstmal im Ausland, ist es in der Regel weg.
Love Scamming ist eine perfide Form des Online-Betrugs, bei der Betrüger gezielt Opfer suchen, um sie emotional auszunutzen und finanziell zu schädigen. Kriminelle knüpfen meist über Dating-Plattformen oder soziale Netzwerke erste Kontakte, die sich schnell intensivieren und zu vermeintlichen Liebesbeziehungen führen.
Ist das Opfer erst einmal in die Falle getappt, wird oft ein Vorwand erfunden, um das Vertrauen des Opfers zu gewinnen und um Geld zu bitten. Hier kommt der Zoll ins Spiel: Der Betrüger gibt vor, Waren oder Geld im Ausland zu haben. Die möchte er angeblich in einer Box zum Opfer schicken. Anschließend erhält das Opfer gefälschte Dokumenten und Rechnungen vom Zoll.
Das Opfer wird dann aufgefordert, das Geld für die Zollgebühren oder andere angebliche Ausgaben zu überweisen. Nachdem das Geld überwiesen wurde, kommen weitere Forderungen, die beglichen werden sollen. Das Geld ist verloren und das Opfer bleibt emotional und finanziell geschädigt zurück.
Der Zoll dient nur als Vorwand und hat nichts mit dem Betrug zu tun. Die Betrüger nutzen lediglich die Unwissenheit und Angst ihrer Opfer aus, um an das Geld zu kommen. Um sich vor solchen Betrügereien zu schützen, sind Online-Kontakte immer mit Vorsicht und gesundem Misstrauen zu genießen.

Es kursieren Schreiben in englischer Sprache mit dem Logo des Zolls. Diese Briefe genau wie die enthaltenen Steuerbescheide sind gefälscht. Die Amtssprache ist Deutsch und es handelt sich um einen Betrugsversuch.
Wenn Ihnen bereits aufgefallen ist, dass das Schreiben sprachlich schlecht formuliert ist und Fachbegriffe falsch verwendet werden, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Betrugsversuch.
Die Betrüger erzeugen automatische Anrufe mit einer automatisierten Ansage. Zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens sollen Sie auf ein Treuhandkonto zahlen.
Am besten legen Sie sofort auf. Der Zoll bedient sich niemals solcher Bandansagen.
Eine andere Masche besteht darin, dass Opfer ein Schreiben erhalten, in dem Lagergebühren verlangt werden. Angeblich wurden Koffer beim Zoll eingelagert und das Opfer soll dafür bezahlen. Ein solches Schreiben stammt nicht vom Zoll.
Andere Opfer erhalten eine SMS oder E-Mail und damit verbunden die Aufforderung, die Daten zu aktualisieren, damit ein Paket zugestellt werden kann.
Zudem solle man Kreditkartendaten angeben, um die Zollgebühr zu entrichten. Haben Sie die Informationen erst einmal eingegeben, steht einem weiteren Missbrauch Tür und Tor offen.
Ignorieren Sie entsprechende Zahlungsaufforderungen per SMS. Es handelt sich um Phishing und die Betrüger wollen Ihr Geld. Zollbehörden schreiben Sie nicht per SMS an.
Cyberkriminelle sind erfindungsreich und geschickt. Zum Teil fordern sie per SMS oder Phishing Mails nur eine geringe „Gebühr“ in Höhe zwischen 1,50 € und 3,99 €. Das Paket sei angeblich wegen der offenen Importgebühr noch nicht zustellbar. Die Forderungshöhe ist dabei nebensächlich und eher gering.
Diese Betrugsversuche sind gefährlich, denn wenn Sie die Zahlung leisten, haben die Täter Ihre Kreditkartendaten. Dabei wird mit der Zahlung oft sogar noch ein Abonnement abgeschlossen. Leisten Sie daher niemals solche Zahlungen und gehen Sie unter keinen Umständen auf verlinkte Seiten.
Stehen Sie mit einer Person in Verbindung, die Ihnen etwas geschickt hat und nun sollen Sie wegen des Pakets ungewöhnliche Zahlungen an den Zoll leisten, vielleicht per PayPal, Bitcoin oder Paysafecard? Dann ist es ratsam, sich von einem Detektiv unseres Ermittlerteams beraten zu lassen.
Im Zweifel überprüfen unsere Experten den Sachverhalt und bewahren Sie so vor einem etwaigen Schaden.
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