Detektei Condor
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Firma: AB-Detective Condor GmbH
Telefon: 0800 – 11 12 13 14
Mail: info@detectivecondor.de
Sie haben den Verdacht, dass einer Ihrer Angestellten seine Krankheit im Urlaub nur vortäuscht, um länger frei zu haben? Sie möchten wissen, wie Sie dagegen vorgehen können? Dieser Text klärt Sie über Ihre Rechte als Arbeitgeber in einem solchen Fall auf.
Nach einer Recherche von Harris Interactive ist belegt, dass ca. zehn Prozent der deutschen Arbeitnehmer gelegentlich in die Trickkiste greifen, um mehr Urlaub zu haben. Vor diesen Arbeitnehmern können Sie als Arbeitgeber sich nicht schützen. Aber Sie haben Möglichkeiten, diesen Leuten den Spaß zu nehmen.
Denn gerade im Falle einer Erkrankung im Urlaub hat auch der Arbeitnehmer besondere Bedingungen zu beachten.
Wird Ihr Mitarbeiter während seines Urlaubs Opfer einer Krankheit, so hat er Sie unverzüglich spätestens zu Beginn der Arbeitszeit am ersten Krankheitstag zu informieren. Diese Information kann er Ihnen auf unterschiedliche Art auch mittels eines Kollegen zukommen lassen.
Sie haben hier das Recht, Ihren Mitarbeiter nach der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu fragen, auch vor dessen Arztbesuch. Er braucht Sie jedoch nicht über die Krankheit an sich informieren. Wird der Urlaubsanspruch länger als drei Tage von der Krankheit unterbrochen, so ist Ihnen neben der Krankmeldung auch ein ärztliches Attest vorzulegen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sind Krankheitstage keine Urlaubstage. Betrüger sparen sich so ihre Urlaubstage für später auf.
Grundsätzlich hat eine Krankschreibung erst am dritten Tag vorzuliegen. Sollte Ihr Mitarbeiter aber immer nur zwei Tage krank sein, so können Sie auch bei einem bestehenden Urlaubsanspruch von diesem Mitarbeiter verlangen, bereits am ersten Tag ein Attest vorzulegen. Das können Sie sogar dann, wenn keinerlei Hinweis auf Missbrauch besteht. Für solch eine generelle Handhabung benötigen Sie als Arbeitgeber jedoch die Zustimmung des Betriebsrates.
Sollten Sie Zweifel an der Bescheinigung haben, so können Sie diese mit der Begründung einer Gefälligkeit ablehnen und arbeitsrechtliche Schritte gegen Ihren Mitarbeiter einleiten. Denn mit dieser „Krankfeierei“ begeht der Arbeitnehmer ein Betrugsdelikt.
Um den entsprechenden Krankenschein jedoch anzweifeln zu können, brauchen Sie stichhaltige Beweise. Vor Gericht hat die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem Arzt einen sehr hohen Stellenwert. Hier begutachtet ein Fachmann gemäß der geltenden Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, ob Ihr Mitarbeiter seiner Leistung nachkommen kann oder nicht.
Damit Sie gegen den Arbeitnehmer vorgehen können, müssen Sie „ernsthafte und begründete Zweifel“ geltend machen.
Diese ernsthaften und begründeten Zweifel liegen insbesondere dann vor, wenn:
Im Urlaub krank und dem Nachbarn bei Gartenarbeiten helfen ist nicht klug. Allerdings können Sie hier aufgrund der Tatsache, dass Ihr Mitarbeiter sich der ärztlichen Anordnung widersetzt und Tätigkeiten verrichtet, die der Genesung entgegenstehen, arbeitsrechtliche Konsequenzen für die Zukunft androhen.
Ist der Mitarbeiter wirklich krank oder verlängert er nur seinen Urlaub?
Sie haben als Arbeitgeber mehrere Möglichkeiten, Ihre Zweifel zu belegen.
Sie können Ihren Arbeitnehmer beispielsweise bei einer Erkrankung im Urlaub bei einem klaren Verdacht überprüfen ob er wirklich arbeitsunfähig ist.
Das können Sie beispielsweise durch einen Krankenbesuch (in guter Absicht), ohne einen Verdacht aufkommen zu lassen. So bekommen Sie ausreichend Informationen, sollte sich Ihr Verdacht erhärten. Allerdings funktioniert das nur bei Urlaub am eigenen Wohnort, nicht aber bei einem Auslandsurlaub.
Bei der Beauftragung eines Detektivs benötigen Sie fundiertere Anhaltspunkte für eine Kontrolle, etwa die Aussagen von Kollegen, um rechtssichere Beweise zu erlangen. Liegt der Verdacht auf eine Straftat vor – und Blaumachen ohne tatsächliche Erkrankung ist eine strafbare Handlung – vorliegt, ist diese Maßnahme zulässig (LArbG BW, Az 4 Sa 61/15).
Sie schalten den Medizinischen Dienst ein. Sollte die Kasse aufgrund Ihrer Zweifel das Attest und die Diagnosen des Arztes für bedenklich erachten, so holt sie ein Gutachten ein. Sollte Ihr Arbeitnehmer allerdings an bestimmten Tagen oder zu bestimmten Zeiträumen, im Urlaub etc. krank sein, so ist die Kasse verpflichtet, den Medizinischen Dienst mit einem Gutachten zu beauftragen. Auch wenn der Arzt auffällig oft ein Attest ausstellt, ist die Krankenkasse in der Pflicht.
Sie können die Entgeltfortzahlung zunächst einstellen, wenn die betreffende Person ihrer Pflicht der Krankmeldung und Attestierung nicht nachkommt. Im Urlaub sogar ab dem ersten Tag. Das hat auch eine Schutzfunktion für den Arbeitnehmer, da der Urlaubsanspruch bei Krankheit nicht verfällt. Bei wiederholten Verstößen sind sogar Abmahnungen und verhaltensbedingte Kündigungen möglich.
Sollte es soweit kommen, können Sie sogar gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen.
Sie sind jedoch verpflichtet, Ihre Maßnahmen dann einzustellen und den Urlaubsanspruch wieder anzuerkennen, in dem Moment, wenn alle Nachweise vorgelegt werden, auch rückwirkend.
Wer feiert kann auch arbeiten, so der Volksmund. Diesen Satz kennen Sie als Arbeitgeber auch. Aber wie ist es, wenn diese Weisheit nicht gilt und der Arbeitnehmer sich in Folge einer durchzechten Nacht, Betriebsfeier oder gar Brauchtumspflege arbeitsunfähig meldet?
Als Arbeitgeber schießen Ihnen in diesem Augenblick tausende Gedanken durch den Kopf. Meine Mitarbeiter brauchen „Urlaub“, ohne jedoch ihren Urlaubsanspruch geltend zu machen.
Durch einen Kater ist der eine oder andere durchaus in seiner Arbeitsfähigkeit gefährdet. Weil das aber ein Sonderfall ist, gehen wir darauf an dieser Stelle nicht ein.
Es gibt Arbeitnehmer, die sich regelmäßig ihren Jahresurlaub dadurch verlängern, dass sie sich im Heimaturlaub in einem fernen Land krankschreiben lassen ohne krank zu sein. Durch die vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit sparen sich die Arbeitnehmer wertvolle Urlaubstage oder sogar Wochen und der Chef muss dafür auch noch bezahlen.
Aber: Der Chef ist dem Arbeitnehmer gegenüber nicht rechtlos. Es ist möglich, bei harten Verdachtsmomenten eine Kontrolle vor Ort im Jahresurlaub zu machen, indem eine spezialisierte Detektei die Aufgabe übernimmt.
Nach dem Arbeitsvertrag schuldet der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eine bestimmte Leistung. Erbringt er die nicht und lässt sich nun zum wiederholten Male im Heimaturlaub längerfristig krankschreiben, ist das Grund genug für das Einschalten einer Detektei. Die Detektive prüfen dann im Ausland, was der Arbeitnehmer dort macht.
Stellt sich heraus, dass der Arbeitnehmer gar nicht krank ist, droht die fristlose Kündigung. Überdies hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf Schadensersatz wegen der nicht geleisteten Arbeit und den Kosten der Privatdetektive.
Ein Arbeitnehmer hatte stets zu Beginn der Sommerferien Urlaub. Diesen verbrachte er regelmäßig in seiner türkischen Heimat. Mit der ganzen Familie ging es dann an den Bosporus. In den vergangenen Jahren verlängerte der Arbeitnehmer aber regelmäßig den Urlaub erheblich, indem er sich in der Türkei krankschreiben ließ. Erst kurz vor Ende der Sommerferien kam die Familie dann zurück.
Durch die Erkrankung im Urlaub hatte der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung und er hatte auch einen Anspruch darauf, den so „verfallenen“ Urlaub später noch nehmen zu können. So konnte man die freien Tage für weitere Freizeit in Deutschland retten.
Nachdem der Mann erneut im Ausland während seines Urlaubs erkrankte, war es dem Arbeitgeber zu viel. Das ärztliche Attest aus der Türkei gab wenig Aufschluss. Wer aber mit den Verhältnissen in der Türkei vertraut ist weiß, dass man jederzeit eine ärztliche Bescheinigung für kleines Geld kaufen konnte. In einem Nicht-EU Land gibt es zwar besondere Formvorschriften für die Bescheinigung, doch die Inhalte lassen sich nur schwer prüfen.
Der Arbeitgeber wollte wissen, was wirklich Sache war. Klarheit darüber konnte nur eine Detektei erbringen. Daher mussten unsere Detektive in der Türkei ermitteln, ob der Mann wirklich arbeitsunfähig war, weil ihn ein türkischer Arzt krankgeschrieben hatte oder ob Betrug im Raum stand.
Bei einer Kontrolle vor Ort in dem Krankenhaus, in dem der Mann angeblich behandelt worden ist, stellte sich heraus, dass er dort nicht bekannt war. War er vielleicht gar nicht krank?
In seinem Heimatdorf wurden die Detektive fündig. Der Mann urlaubte dort gesund und munter mit seiner Familie. Der angebliche Unfall hatte nicht stattgefunden und krank war der Mann schon gar nicht. Die ärztliche Bescheinigung war eine Gefälligkeit. Da wohl Verwandte in der Klinik arbeiteten war es nicht schwer gewesen, diese zu erlangen.
Bei seiner Rückkehr aus dem Ausland mit Frau und Kind stellte der Mann fest, dass er seinen Job verloren hatte. Der Arbeitgeber hatte die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen, basierend auf den Beweisen, die die Detektive vor Ort erbracht hatten.
Ist jemand aber entgegen einer vorgelegten Bescheinigung gar nicht krank so kann der Arbeitgeber sich mit einer Kündigung effektiv dagegen wehren.
Haben Sie als Arbeitgeber Zweifel daran, dass ein und derselbe Mitarbeiter mal wieder im Urlaub krank wurde? Dann sprechen Sie doch einmal mit unseren Experten darüber, wie wir Ihnen helfen, die Wahrheit über die vorgebliche Arbeitsunfähigkeit herauszufinden.
Gerne beraten wir Sie jetzt über Ihre Möglichkeiten als Arbeitgeber zum Thema Urlaub und dann krank gemeldet haben.
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Für eine einfache Datenbank-Recherche ist der Preis recht üppig.
Der Auftrag wurde zufriedenstellend und vor allen Dingen sehr schnell ausgeführt. Bericht ist vor Gericht super verwendbar.
Super Arbeit, super Service, alle Mitarbeiter mit denen ich Kontakt hatte. Sehr freundlich, diskret und kompetent. Vielen Dank, auch wenn ich mir ein anderes Ergebnis gewünscht hätte, aber dafür können Sie ja nichts.
Sehr tolle Beratung und Auftragserfüllung.
Danke für die schnelle Bearbeitung.
Die zeitnahe Abstimmung + damit keine unnötige Ausweitung des Auftrags waren gut.
Ich bin sehr zufrieden. Alle Dokumente wurden recht kurzfristig geprüft.
Der Erstkontakt mit Condor war für mich seriös, kompetent und professionell.
Alles bestens.
Sehr detaillierte Besprechung und Vorbereitung des Auftrages. Stets sehr freundlich, diskret, gedulig und professionell.
*Nicht in jeder Stadt unterhalten wir örtliche Büros, um zu Ihren Gunsten unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Alle Einsätze werden von unserer zentralen Leitstelle in Dorsten, Nordrhein-Westfalen koordiniert und verwaltet. Unsere Detektiv-Hotline 0800 – 11 12 13 14 ist kostenlos und die *Rufumleitungen sind zum Ortstarif nutzbar. Es entstehen Ihnen hierbei keine Zusatzkosten. Die Bearbeitung der operativen Einsätze vor Ort erfolgt schnell und effektiv durch unsere mobilen und bundesweit aufgestellten Einsatzkräfte. Die hohe Verfügbarkeit unserer Einsatzkräfte ermöglicht es uns, bundesweit schnelle und effektive Einsätze, nahezu zu jeder Zeit und an jedem Ort, durchzuführen.
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