Detektei Condor
Alle Bewertungen ansehen
Firma: AB-Detective Condor GmbH
Telefon: 0800 – 11 12 13 14
Mail: info@detectivecondor.de
Liegen Hinweise darauf vor, dass Mitarbeiter eines Unternehmens die arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitszeiten nicht einhalten, so kann der Arbeitgeber die tatsächliche Arbeitszeit kontrollieren lassen. Diese festgestellte reale Arbeitszeit wird dann mit den Werten aus der betrieblichen Arbeitszeiterfassung verglichen.
Kommt es zu Differenzen zu Lasten des Arbeitgebers, so kann dieser auch nach Einschaltung des Betriebsrats in arbeitsrechtlicher Hinsicht aktiv werden. Gibt es keinen Betriebsrat, so greifen sofort die arbeitsrechtlichen Instrumente.
Eine solche Arbeitszeitkontrolle kann durch eine professionelle Wirtschaftsdetektei durchgeführt werden. Es gilt, gerichtsverwertbare Beweise für den Arbeitszeitverstoß zu erhalten. So können Sie als Arbeitgeber rechtlich effektiv gegen die Nichteinhaltung der Arbeitszeit vorgehen. Insbesondere kommen hier arbeitsrechtliche Schritte in Betracht, häufig sogar eine fristlose Kündigung.
Jegliche rechtliche Maßnahme nach der Feststellung von Differenzen bei der Arbeitszeitkontrolle sollten Sie immer mit Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht absprechen.
Da es sich bei einer bewussten Nichteinhaltung der vertraglich verbindlichen Arbeitszeiten zudem um einen Arbeitszeitbetrug handeln kann, liegt möglicherweise sogar ein Straftatbestand vor. Neben zivilrechtlichen und arbeitsrechtlichen Schritten wegen der Nichteinhaltung der Arbeitszeiten kommen also eventuell auch strafrechtliche Maßnahmen in Betracht.
Die Manipulation der Arbeitszeiterfassung ist kein Kavaliersdelikt. Es gilt mithin, die Beweisbeschaffung und Beweissicherung rechtssicher und durch neutrale Zeugen durchzuführen.
In Fall einer Manipulation kommt für den betroffenen Arbeitgeber, der die Einhaltung Arbeitszeit kontrollieren lässt, sogar die Möglichkeit der Erstattung von Detektivkosten in Betracht. Diese Erstattung richtet sich nach § 91 der Zivilprozessordnung – ZPO.
Wird ein krimineller Mitarbeiter überführt, so fällt die Geltendmachung von Kosten für einen Detektiv meist unter die Kosten der Rechtsverfolgung. Diese wiederum können oft dem Verursacher in Rechnung gestellt werden. Es kann also zu einer Kostenerstattung der Detektivkosten durch den überführten Mitarbeiter kommen. Weil die Arbeitszeitkontrolle durch Arbeitgeber auch dann legitim ist, wenn sie im konkreten Verdachtsfall durch eine Detektei durchgeführt wird, hat der Arbeitgeber ein Recht auf Schadenersatz. Folglich können im Betrugsfall die entstandenen Kosten geltend gemacht werden. Ihr Anwalt wird Sie dazu gerne beraten.
Ein Detektiv hat unterschiedliche Möglichkeit, um Arbeitszeiten der Mitarbeiter zu kontrollieren. In Betracht kommt eine Observation – Beobachtung – bei welcher ein Detektiv vor Ort das Betreten und Verlassen des Firmengebäudes oder der Baustelle oder einem sonstigen Einsatzort beobachtet und somit bezeugen kann.
Ferner lässt sich Arbeitszeit kontrollieren in Form einer verdeckten Videoüberwachung. Dabei wird – bei Vorliegen eines konkreten Verdachts auf Nichteinhaltung der Arbeitszeit – verdeckt eine Kameraüberwachung durchgeführt. Auch so lassen sich Arbeitszeitbetrüger überführen. Allerdings sind bei der Videoüberwachung enge Grenzen gesetzt. Diese müssen eingehalten werden, um einerseits nicht mit dem Betriebsrat, andererseits mit dem Gesetz zu kollidieren. Bestimmte Bereiche sind für jegliche Videoüberwachung tabu.
Auch Manipulationen der Zeiterfassung und Fälschungen des Arbeitszeitnachweises lassen sich häufig nachweisen. Denn manche Arbeitszeiterfassung lässt sich mit ein wenig gutem Willen umgehen. So ist der Betrug mit Stempelkarten an der Tagesordnung, wenn gleich mehrere Arbeitnehmer unter einer Decke stecken. Kann das nachgewiesen werden, haben Sie als Arbeitgeber nach dem Arbeitsrecht gute Möglichkeiten, die Betrüger fristlos zu entlassen.
Arbeitszeitkontrolle durch Detektive
Arbeitszeitbetrug kommt in unterschiedlichen Formen vor: Mitarbeiter überschreiten Pausenzeiten, verlassen die Firmenräumlichkeiten unerkannt früher, kommen regelmäßig zu spät oder gehen der Arbeit am Arbeitsplatz offensichtlich nicht nach.
Häufig wird der Arbeitszeitverstoß im Zusammenwirken mehrerer Mitarbeiter durchgeführt:
Selbstredend ist es dem Arbeitgeber auch nach dem Arbeitsrecht gestattet, eine Arbeitszeitkontrolle vornehmen zu lassen. Das gilt übrigens auch für die Einhaltung von Pausenzeiten.
In der Praxis der Detektei Condor hatten wir viele Fälle, auf denen Monteure oder Bauarbeiter kontrolliert wurden. Hier galt es festzustellen, ob die Pausen künstlich verlängert wurden. Die Erkenntnisse bei den Observationen waren oft erschreckend. Mitunter wurden die Pausen um das Dreifache und mehr verlängert. Da kann dann auch der Betriebsrat nichts mehr schönreden.
Die Bezahlung des Arbeitnehmers hängt in der überwiegenden Zahl der Fälle von der Arbeitszeit ab. Alleine schon deshalb hat jeder Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse, um kontrollieren zu lassen, ob seine Mitarbeiter auch die vorgegebene Zahl an Arbeitsstunden leistet. Dies gilt übrigens selbst für die Kontrolle vermehrter Rauch-Pausen.
Als Arbeitgeber müssen Sie jedoch bei der Existenz eines Betriebsrates dessen Mitbestimmungsrechte berücksichtigen, wenn diese vorhanden sind. Das gilt ganz besonders bei der Installation von technischen Einrichtungen zur Erfassung der Arbeitszeit wie zum Beispiel ein Gerät zur Zeiterfassung. Gäbe es nämlich einen Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, dann wäre die Kontrollmaßnahme womöglich nicht zulässig.
Die Anschaffung eines solchen technischen Geräts zur Zeiterfassung sollte im Zweifel vorher mit einem Anwalt für Arbeitsrecht unter Beachtung der Meinung des Betriebsrats abgestimmt werden. In der Regel wird sich der Betriebsrat aber nicht gegen die Zeiterfassung sperren können.
Eine professionelle Wirtschaftsdetektei ist im Übrigen nicht nur tätig auf dem Gebiet der Kontrolle der Arbeitszeit, sondern ebenso im Bereich Spesenbetrug, Abrechnungsbetrug.
Detektive gehen zudem Hinweisen auf Wirtschaftskriminalität nach, beispielsweise Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Sabotage, Industriespionage, Wirtschaftsspionage etc.
Bei der Beweisführung und Umsetzung arbeiten wir oft mit einem Anwalt für Arbeitsrecht Hand in Hand, um alle notwendigen Regularien bei der Kontrolle einzuhalten. Als Detektei installieren wir allerdings keine Geräte zur Zeiterfassung ein, allenfalls temporäre Videoanlagen. Hier stimmen wir uns gerne mit Ihrem Anwalt ab.
Liegen in Ihrem Unternehmen Hinweise vor, dass ein Mitarbeiter einen Arbeitszeitverstoß und damit Arbeitszeitbetrug begeht? Sie erhalten dann von einem unserer Wirtschaftsdetektive sofort am Telefon Hinweise zu den Möglichkeiten einer Überprüfung – Arbeitszeit kontrollieren – unter der kostenlosen Rufnummer
0800 – 11 12 13 14.
Firma: AB-Detective Condor GmbH
Telefon: 0800 – 11 12 13 14
Mail: info@detectivecondor.de
Ich bin mit Ihrer Dienstleistung sehr zufrieden und würde Sie auch immer weiterempfehlen.
Freundlich, schnelle Bearbeitung, sehr hilfreich.
Schnell und gut.
Gute Beratung und professionelle Durchführung.
Sehr gute Arbeit.
Eine sehr schnelle Auftragserledigung mit guter Zufriedenheit! Vielen Dank!
Sehr flexibel.
Alles bestens.
Die Zusammenarbeit war unkompliziert.
Vielen Dank für die schnelle und kompetente Hilfe.
*Nicht in jeder Stadt unterhalten wir örtliche Büros, um zu Ihren Gunsten unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Alle Einsätze werden von unserer zentralen Leitstelle in Dorsten, Nordrhein-Westfalen koordiniert und verwaltet. Unsere Detektiv-Hotline 0800 – 11 12 13 14 ist kostenlos und die *Rufumleitungen sind zum Ortstarif nutzbar. Es entstehen Ihnen hierbei keine Zusatzkosten. Die Bearbeitung der operativen Einsätze vor Ort erfolgt schnell und effektiv durch unsere mobilen und bundesweit aufgestellten Einsatzkräfte. Die hohe Verfügbarkeit unserer Einsatzkräfte ermöglicht es uns, bundesweit schnelle und effektive Einsätze, nahezu zu jeder Zeit und an jedem Ort, durchzuführen.
Diese Website verwendet Cookies, damit wir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden im Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von Ihnen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.
Weitere Informationen finden Sie in der der Datenschutzerklärung.
Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir Ihre Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.
Wenn Sie diese Cookies deaktivieren, können wir die Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass Sie jedes Mal, wenn Sie diese Website besuchen, die Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren müssen.
Diese Website verwendet Google Analytics, um anonyme Informationen wie die Anzahl der Besucher der Website und die beliebtesten Seiten zu sammeln.
Diesen Cookie aktiviert zu lassen, hilft uns, unsere Website zu verbessern.
Bitte aktivieren Sie zuerst die unbedingt notwendigen Cookies, damit wir Ihre Einstellungen speichern können!