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Arbeitszeit kontrollieren – Detektei Condor

Liegen Hinweise darauf vor, dass Mitarbeiter eines Unternehmens die arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitszeiten nicht einhalten, so kann der Arbeitgeber die tatsächliche Arbeitszeit kontrollieren lassen. Diese festgestellte reale Arbeitszeit wird dann mit den Werten aus der betrieblichen Arbeitszeiterfassung verglichen.

Kommt es zu Differenzen zu Lasten des Arbeitgebers, so kann dieser auch nach Einschaltung des Betriebsrats in arbeitsrechtlicher Hinsicht aktiv werden. Gibt es keinen Betriebsrat, so greifen sofort die arbeitsrechtlichen Instrumente.

Eine solche Arbeitszeitkontrolle kann durch eine professionelle Wirtschaftsdetektei durchgeführt werden. Es gilt, gerichtsverwertbare Beweise für den Arbeitszeitverstoß zu erhalten. So können Sie als Arbeitgeber rechtlich effektiv gegen die Nichteinhaltung der Arbeitszeit vorgehen. Insbesondere kommen hier arbeitsrechtliche Schritte in Betracht, häufig sogar eine fristlose Kündigung.

Jegliche rechtliche Maßnahme nach der Feststellung von Differenzen bei der Arbeitszeitkontrolle sollten Sie immer mit Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht absprechen.

Arbeitszeitbetrug kann Straftat sein

Da es sich bei einer bewussten Nichteinhaltung der vertraglich verbindlichen Arbeitszeiten zudem um einen Arbeitszeitbetrug handeln kann, liegt möglicherweise sogar ein Straftatbestand vor. Neben zivilrechtlichen und arbeitsrechtlichen Schritten wegen der Nichteinhaltung der Arbeitszeiten kommen also eventuell auch strafrechtliche Maßnahmen in Betracht.

Die Manipulation der Arbeitszeiterfassung ist kein Kavaliersdelikt. Es gilt mithin, die Beweisbeschaffung und Beweissicherung rechtssicher und durch neutrale Zeugen durchzuführen.

In Fall einer Manipulation kommt für den betroffenen Arbeitgeber, der die Einhaltung Arbeitszeit kontrollieren lässt, sogar die Möglichkeit der Erstattung von Detektivkosten in Betracht. Diese Erstattung richtet sich nach § 91 der Zivilprozessordnung – ZPO.

Wird ein krimineller Mitarbeiter überführt, so fällt die Geltendmachung von Kosten für einen Detektiv meist unter die Kosten der Rechtsverfolgung. Diese wiederum können oft dem Verursacher in Rechnung gestellt werden. Es kann also zu einer Kostenerstattung der Detektivkosten durch den überführten Mitarbeiter kommen. Weil die Arbeitszeitkontrolle durch Arbeitgeber auch dann legitim ist, wenn sie im konkreten Verdachtsfall durch eine Detektei durchgeführt wird, hat der Arbeitgeber ein Recht auf Schadenersatz. Folglich können im Betrugsfall die entstandenen Kosten geltend gemacht werden. Ihr Anwalt wird Sie dazu gerne beraten.

Verschiedene Wege zur Arbeitszeitkontrolle

Ein Detektiv hat unterschiedliche Möglichkeit, um Arbeitszeiten der Mitarbeiter zu kontrollieren. In Betracht kommt eine Observation – Beobachtung – bei welcher ein Detektiv vor Ort das Betreten und Verlassen des Firmengebäudes oder der Baustelle oder einem sonstigen Einsatzort beobachtet und somit bezeugen kann.

Ferner lässt sich Arbeitszeit kontrollieren in Form einer verdeckten Videoüberwachung. Dabei wird – bei Vorliegen eines konkreten Verdachts auf Nichteinhaltung der Arbeitszeit – verdeckt eine Kameraüberwachung durchgeführt. Auch so lassen sich Arbeitszeitbetrüger überführen. Allerdings sind bei der Videoüberwachung enge Grenzen gesetzt. Diese müssen eingehalten werden, um einerseits nicht mit dem Betriebsrat, andererseits mit dem Gesetz zu kollidieren. Bestimmte Bereiche sind für jegliche Videoüberwachung tabu.

Auch Manipulationen der Zeiterfassung und Fälschungen des Arbeitszeitnachweises lassen sich häufig nachweisen. Denn manche Arbeitszeiterfassung lässt sich mit ein wenig gutem Willen umgehen. So ist der Betrug mit Stempelkarten an der Tagesordnung, wenn gleich mehrere Arbeitnehmer unter einer Decke stecken. Kann das nachgewiesen werden, haben Sie als Arbeitgeber nach dem Arbeitsrecht gute Möglichkeiten, die Betrüger fristlos zu entlassen.

Arbeitszeit kontrollieren

Arbeitszeitkontrolle durch Detektive

Arbeitszeitbetrug hat viele Facetten

Arbeitszeitbetrug kommt in unterschiedlichen Formen vor: Mitarbeiter überschreiten Pausenzeiten, verlassen die Firmenräumlichkeiten unerkannt früher, kommen regelmäßig zu spät oder gehen der Arbeit am Arbeitsplatz offensichtlich nicht nach.

Häufig wird der Arbeitszeitverstoß im Zusammenwirken mehrerer Mitarbeiter durchgeführt:

  • In einem Fall konnten unsere Wirtschaftsdetektive eine größere Pokerrunde überführen. Dies geschah während der Nachtschicht, also zu einer Zeit, als weder die Geschäftsleitung noch ein Vorarbeiter anwesend war. Die Mitarbeiter trafen sich über einen längeren Zeitraum im Pausenraum und gingen in größerem Umfang über mehrere Stunden ihrem Hobby, dem Pokerspiel nach. Dabei konnte im Rahmen einer verdeckten Videoüberwachung sogar nachgewiesen werden, dass um größere Summen Geld gespielt wurde. Was in diesem Fall die Arbeitszeitverfehlung besonders verwerflich machte, war die Tatsache, dass während der Spielzeit die Maschinen unbeaufsichtigt weiter liefen. So fiel der Betrug nicht auf, jedoch hätte in dieser Zeit ein nicht unbeträchtlicher Schaden für das Unternehmen entstehen können.
  • In einer weiteren Angelegenheit konnte die Condor Wirtschaftsdetektei aufdecken, dass der Mitarbeiter, der regelmäßig den Dienst mehrere Stunden zu spät antrat, von seinem Vorgesetzten gedeckt wurde. Brisant war, dass es sich beim Vorgesetzten um die Ehefrau des faulen Mitarbeiters handelte. Diese hatte ihrem Ehemann einen korrekten Dienstbeginn bescheinigt. Da dies wahrheitswidrig und in Betrugsabsicht geschah, konnte beiden Mitarbeitern fristlos gekündigt werden.
  • Ein Arbeitszeitbetrug größeren Ausmaßes konnte aufgedeckt werden, indem Detektive nachwiesen, dass die Chipkarte / Stempelkarte für die Zeiterfassung einem Arbeitskollegen übergeben wurde. So wurde zum korrekten Dienstende ausgestempelt, allerdings durch den falschen Mitarbeiter. Das gleiche Spiel wiederholte sich am Folgetag, allerdings in vertauschten Rollen. Die Zeiterfassung der Arbeitszeit erfolgte also ganz bewusst nicht korrekt, sondern wurde in betrügerischer Absicht verfälscht.

Darf ein Arbeitgeber die Arbeitszeit kontrollieren lassen?

Selbstredend ist es dem Arbeitgeber auch nach dem Arbeitsrecht gestattet, eine Arbeitszeitkontrolle vornehmen zu lassen. Das gilt übrigens auch für die Einhaltung von Pausenzeiten.

In der Praxis der Detektei Condor hatten wir viele Fälle, auf denen Monteure oder Bauarbeiter kontrolliert wurden. Hier galt es festzustellen, ob die Pausen künstlich verlängert wurden. Die Erkenntnisse bei den Observationen waren oft erschreckend. Mitunter wurden die Pausen um das Dreifache und mehr verlängert. Da kann dann auch der Betriebsrat nichts mehr schönreden.

Die Bezahlung des Arbeitnehmers hängt in der überwiegenden Zahl der Fälle von der Arbeitszeit ab. Alleine schon deshalb hat jeder Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse, um kontrollieren zu lassen, ob seine Mitarbeiter auch die vorgegebene Zahl an Arbeitsstunden leistet. Dies gilt übrigens selbst für die Kontrolle vermehrter Rauch-Pausen.

Als Arbeitgeber müssen Sie jedoch bei der Existenz eines Betriebsrates dessen Mitbestimmungsrechte berücksichtigen, wenn diese vorhanden sind. Das gilt ganz besonders bei der Installation von technischen Einrichtungen zur Erfassung der Arbeitszeit wie zum Beispiel ein Gerät zur Zeiterfassung. Gäbe es nämlich einen Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, dann wäre die Kontrollmaßnahme womöglich nicht zulässig.

Die Anschaffung eines solchen technischen Geräts zur Zeiterfassung sollte im Zweifel vorher mit einem Anwalt für Arbeitsrecht unter Beachtung der Meinung des Betriebsrats abgestimmt werden. In der Regel wird sich der Betriebsrat aber nicht gegen die Zeiterfassung sperren können.

Detekteien bieten verschiedene Kontrollmechanismen

Eine professionelle Wirtschaftsdetektei ist im Übrigen nicht nur tätig auf dem Gebiet der Kontrolle der Arbeitszeit, sondern ebenso im Bereich Spesenbetrug, Abrechnungsbetrug.

Detektive gehen zudem Hinweisen auf Wirtschaftskriminalität nach, beispielsweise Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Sabotage, Industriespionage, Wirtschaftsspionage etc.

Bei der Beweisführung und Umsetzung arbeiten wir oft mit einem Anwalt für Arbeitsrecht Hand in Hand, um alle notwendigen Regularien bei der Kontrolle einzuhalten. Als Detektei installieren wir allerdings keine Geräte zur Zeiterfassung ein, allenfalls temporäre Videoanlagen. Hier stimmen wir uns gerne mit Ihrem Anwalt ab.

Liegen in Ihrem Unternehmen Hinweise vor, dass ein Mitarbeiter einen Arbeitszeitverstoß und damit Arbeitszeitbetrug begeht? Sie erhalten dann von einem unserer Wirtschaftsdetektive sofort am Telefon Hinweise zu den Möglichkeiten einer Überprüfung – Arbeitszeit kontrollieren – unter der kostenlosen Rufnummer

0800 – 11 12 13 14.

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