Immer wieder kommt es zu Konflikten zwischen Nachbarn. Häufig muss ein Gericht entscheiden, wer im Recht ist. Eine kurze Zusammenstellung verschiedener Urteile zu dem Thema verdeutlicht, was in einigen Fällen erlaubt und was nicht erlaubt ist.
Nächtliches Duschen oder Baden ist in einer Mietwohnung erlaubt. Aus Rücksicht auf andere Hausbewohner darf es aber eine halbe Stunde nicht überdauern. OLG Düsseldorf, Akt.-Z.: 5 Ss Owi 411/90.
* * * * *
Andauernder Lärm und Unruhe innerhalb des Hauses sind als Störung des Hausfriedens in einem Mehrfamilienhaus als Grund für eine fristlose Kündigung anerkannt. Dies gilt insbesondere für ein Pärchen, das durch seine Auseinandersetzungen sogar nächtliche Polizeieinsätze provoziert hat und dadurch die Nachbarn erheblich belästigte. LG Hamburg, Akt.-Z.: 25 S 81/05.
* * * * *
Eine Kameraüberwachung vom Nachbargrundstück aus ist nicht statthaft. Ein Bewohner muss es nicht hinnehmen, wenn vom nebenan gelegenen Grundstück Kameras auf das Gelände des betroffenen Bewohners gerichtet sind. Das gilt selbst dann, wenn es sich dabei nur um täuschend echt aussehende Attrappen handelt. Denn auch durch eine solche Attrappe wird ein Überwachungsdruck aufgebaut, der einen Eingriff in die Privatsphäre darstellt. LG Bonn, Aktenzeichen 8 S 139/04.
* * * * *
Kam es durch einen Nachbarn in der Vergangenheit zu einem extremen Verhalten, so ist dieses von einem Hausverkäufer auch ohne gezielte Nachfrage dem potentiellen Käufer zu melden. Der Hausverkäufer muss de facto den Käufer darauf hinweisen, dass sich ein Nachbar extrem schikanös verhält. Die vom Käufer erst nach seinem Einzug festgestellten und somit erlittenen Schreianfälle des Nachbarn, Morddrohungen und Beschimpfungen durch den Nachbarn führten letztlich dazu, dass der Hausverkäufer das veräußerte Haus wieder zurücknehmen musste. OLG Frankfurt, Aktenzeichen 1 U 84/01.
* * * * *
Selbst über gute Gerüche wird gestritten. Nimmt man landläufig an, dass eher über Gestank- und Geruchsbelästigung gestritten wird, so hatte das OLG Düsseldorf über einen Fall zu entscheiden, in dem es um Duftkerzen und Parfüm ging. Letztlich wurde geurteilt, dass ein Wohnungseigentümer im Treppenhaus weder eigenmächtig Duftkerzen abbrennen noch Parfüm versprühen darf. Der Wohnungseigentümer hat nicht das Recht, seinen Nachbarn gewissermaßen die Atmosphäre vorzuschreiben, die sie im Hausflur zu riechen haben. OLG Düsseldorf, Akt.-Z.: 3 Wx 98/03.
* * * * *
Auch an anderer Stelle wurde über die Ausgestaltung des Treppenhauses diskutiert. So wurde vor Gericht darüber entschieden, ob eine im Treppenhaus aufgestellte Madonnenfigur derart störend wirkt, dass deshalb eine Mietminderung gerechtfertigt ist. Das Amtsgericht Münster entschied, dass eine Mieterin, die sich an der im Treppenhaus positionierten Madonnenfigur störte, die Miete keineswegs mindern darf. Die tatsächliche Gebrauchsqualität der Wohnung wird durch die Madonnenfigur nicht beeinträchtigt. AG Münster, Akt.-Z.: 3 C 2122/03.
* * * * *
Das Amtsgericht und Landgericht Coburg hat entschieden, dass ein Mieter, der in einem Mietshaus die anderen Mieter durch Lärm belästigt oder der seine Nachbarn beleidigt, vor einer sofortigen Kündigung nicht abgemahnt werden muss (AG Coburg, AZ: 11 C 1036/08; LG Coburg, AZ: 32 S 85/08).
Im vorliegenden Fall hatte eine Mietpartei die anderen Hausbewohner beschimpft. Darüber hinaus wurden diese durch Lärm in der Nacht belästigt. Die Richter argumentierten, dass auf Grundlage dieser Störungen des Hausfriedens, sowohl durch den Lärm als auch durch die Beleidigungen der anderen Mieter, das berechtigte Interesse der Vermieterin an der Beendigung des Mietverhältnisses begründet sei.
* * * * *
Die Urteile zum Thema Nachbarschaftsstreit füllen ganze Regalwände. Ob und in wie weit Ihnen ein Detektiv bei Ihren Streitigkeiten mit einem Nachbarn helfen kann, erfahren Sie mit einem einfachen Anruf bei unserer Detektei.
Bitte beachten Sie jedoch, dass ein Detektiv keine Rechtsberatung durchführt. Sofern Sie rechtliche Hinweise wünschen, müssten Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens wenden. Der Privatdetektiv ist lediglich Ermittler und somit letztlich Ihr Zeuge vor Gericht, wenn es darum geht, Ihren Standpunkt zu untermauern und Belege und Fakten für Ihre Behauptungen beizubringen, denn in der Regel wird der störende Nachbar zunächst einmal jegliche Vorwürfe bestreiten. Um hier nicht in eine Beweisnot zu geraten, ist der Einsatz einer Detektei grundsätzlich vorteilhaft und kann entscheidend zum positiven Ausgang eines Verfahrens beitragen.
02369 – 20 300
Wir sind seit drei Generationen Mitglied in der World Association of Detectives, dem größten Detektiv-Verband der Welt. Im Weltverband stellen wir einen Board Member als Director der WAD.
Über einen unserer Geschäftsführer sind wir Mitglied im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG), nachdem er zuvor schon Jahrzehnte im BDD und BID Mitglied war.
Wir sind seit Jahrzehnten Mitglied in der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. Der Verband ist Mitglied der Public Private Partnership "Sicherheits-Partnerschaft NRW gegen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität".
AUSGEZEICHNET Basierend auf 203 Bewertungen Steffi G.2025-06-06Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Die Detektei meines Vertrauens. Kompentent, schnelle Bearbeitung, und sehr freundlicher Kontakt. Eine hervorragende Beratung und detailierte Berichterstattung ließen keine Fragen mehr offen. Falls ich nochmal Bedarf habe kommen wir wieder zusammen. Ich empfehle diese Detektei gerne für alle Fälle weiter. Yvonne Frey2025-06-05Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Vielen herzlichen Dank für die schnelle Aufklärung. Bin auf einem Lovescammer reingefallen und wollte Gewissheit, dass es einer ist. Dank der Detektei habe ich Klarheit erhalten. Schnelle Bearbeitung und sehr freundliche Beratung, kann ich auf jedem Fall weiterempfehlen. Vielen Dank und liebe Grüße. martina buschl2025-05-07Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Super Preis-Leistung.Präzise und schnelle Ergebnisse. Rasche Kontaktaufnahme. Kann man empfehlen . Ronny Streul2025-02-11Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Hätte ich diese Seite nicht gefunden, wäre ich einem SCAM zum Opfer gefallen. Von der 1. Kontaktaufnahme bis zum Ergebnis vergingen weniger Tage. Ich bin immernoch sprachlos, wie schnell die Aufklärung ging und wie detailliert der Bericht ist. Vielen Dank für ihre schnelle und hervorragende Arbeit. Karl Wagner2024-11-28Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich bedanke mich für die freundliche Beratung. Innerhalb weniger Stunden wurden die mir fehlenden Daten ermittelt und mir das Resultat auf eine einfühlsame Weise weitergegeben, noch bevor ich einen Auftrag erteilt hatte zu einem dem Aufwand angemessenen Preis. Vielen Dank auch für das in meine Person gesetzte Vertrauen ihrerseits. Angelika Wagner David Nieter2024-10-21Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr nett und freundlich, mein Anliegen wurde sehr schnell beantwortet Konrad2024-08-12Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr schnell, professionell und freundlich. Vielen Dank! an mich2024-06-25Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr bemüht und verständnisvoll, verlässlich, freundlich und vertrauensvoll. Michaela Brunk2024-06-08Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Mein Anliegen wurde sehr schnell und zu meiner Zufriedenheit bearbeitet. Es ist ein sehr freundliches und kompetentes Team.
*Nicht in jeder Stadt unterhalten wir örtliche Büros, um zu Ihren Gunsten unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Alle Einsätze werden von unserer zentralen Leitstelle in Dorsten, Nordrhein-Westfalen koordiniert und verwaltet. Unsere Detektiv-Hotline 0800 – 11 12 13 14 ist kostenlos und die *Rufumleitungen sind zum Ortstarif nutzbar. Es entstehen Ihnen hierbei keine Zusatzkosten. Die Bearbeitung der operativen Einsätze vor Ort erfolgt schnell und effektiv durch unsere mobilen und bundesweit aufgestellten Einsatzkräfte. Die hohe Verfügbarkeit unserer Einsatzkräfte ermöglicht es uns, bundesweit schnelle und effektive Einsätze, nahezu zu jeder Zeit und an jedem Ort, durchzuführen.