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Condor Detektive - überall für Sie im Einsatz. Spesenbetrug

Spesenbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein ernstes Delikt, das zur fristlosen Kündigung führen kann.

Grundsätzlich handelt es sich bei einem Spesenbetrug um einen verhaltensbedingten Arbeitsvertragverstoß. Insbesondere wird der Arbeitgeber widerrechtlich zu einer Kostenerstattung aufgefordert, zu der er de facto nicht verpflichtet gewesen wäre, wenn die Arbeitszeiten korrekt angegeben worden wären.

Kann der Spesenbetrug nachgewiesen werden, so hat der Arbeitgeber die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung, die allerdings nur bei vorsätzlichem Handeln des Arbeitnehmers ausgesprochen werden kann und definitive Beweise voraussetzt. Der Spesenbetrug ist darüber hinaus auch eine Vermögensstraftat. Um vor Gericht den Spesenbetrug eindeutig beweisen zu können, ist die Beobachtung durch Detektive oft das einzig probate Mittel. Durch die Detektivarbeit lässt sich eine lückenlose Beweiskette erbringen. Denn eine Kündigung bloß wegen eines unbewiesenen Verdachts des Spesenbetruges wird schnell vor Gericht abgewiesen, so z.B. Arbeitsgericht Koblenz AZ 10 Sa 977/01.

Die falsche Erfassung der Arbeitszeit durch den Arbeitnehmer oder die falsche Reisekostenabrechnung lassen sich häufig nur durch Privatdetektive beweisen. Sollten Sie also den Verdacht haben, dass einer Ihrer Arbeitnehmer falsche Kilometerabrechnungen einreicht, zweifelhafte Bewertungsbelege vorlegt oder dienstliche Abwesenheitszeiten von Zuhause falsch aufschreibt, wenden Sie sich bitte an unsere Detektei für eine erste Beratung zum Thema Nachweis von Spesenbetrug.

Aus der Rechtssprechung:
Das Landesgericht Hamm hat mit dem Urteil vom 28.05.2001 unter dem Aktenzeichen 8 Sa 1293/00 entschieden, dass Spesenbetrug ein Grund für eine fristlose Kündigung ist und das Arbeitsverhältnis ohne Abmahnung oder ohne Notwendigkeit einer ordentlichen Kündigung sofort beendet werden kann. Ähnlich hat auch das Landesarbeitsgericht Nürnberg unter dem Aktenzeichen 4 Sa 136/02 (Urteil vom 28.03.2003) entschieden.

   

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