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Lohnfortzahlungsbetrug nachweisen: Krankschreibungsbetrug rechtssicher aufklären

Autorin
Svenja Meismann
Detektivin und Mitglied des Board of Directors der World Association of Detectives
Fachliche Prüfung
Alfons Meismann
Chefdetektiv mit mehr als 50 Jahren Berufserfahrung
Letzte redaktionelle Aktualisierung: August 2026

Krankschreibungsbetrug: Das Wichtigste auf einen Blick

AU besitzt hohen Beweiswert
Ein bloßer Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug rechtfertigt noch keine Observation.
Konkrete Hinweise erforderlich
Nachvollziehbare Tatsachen können Zweifel an einer Krankmeldung begründen.
Mildere Mittel prüfen
Eine Detektei kommt erst in Betracht, wenn weniger eingriffsintensive Schritte keine ausreichende Klärung versprechen.
Ermittlungen begrenzen
Zeitraum und Umfang der Observation richten sich nach dem konkreten Fall.

Fehlzeiten gehören zum Arbeitsalltag. Krankheit ist kein Fehlverhalten, und eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schützt Arbeitnehmer, die ihre Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben können. Anders liegt der Fall, wenn eine Krankheit bewusst vorgetäuscht wird, eine Krankmeldung nur dazu dient, der Arbeit fernzubleiben, oder während des Krankheitsfalls einer Tätigkeit nachgegangen wird, die einen konkreten Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug begründet.

Lohnfortzahlungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Der Arbeitgeber zahlt Entgelt, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen möglicherweise nicht vorliegen. Oft müssen andere Arbeitskräfte einspringen, Überstunden leisten oder Aufgaben des fehlenden Mitarbeiters übernehmen. Trotzdem rechtfertigt der wirtschaftliche Schaden keine pauschale Überwachung. Vor Ermittlungen müssen konkrete Hinweise vorliegen.

In unserer Praxis begegnen uns deshalb sehr unterschiedliche Ausgangslagen. Manchmal folgt die Krankmeldung unmittelbar auf einen abgelehnten Urlaubsantrag. In anderen Fällen berichten Mitarbeiter, dass ein krankgeschriebener Kollege täglich in seinem Nebengewerbe arbeitet. Auch Hinweise auf Schwarzarbeit, schwere körperliche Arbeit oder eine Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen können einen Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug begründen. Jeder Fall muss anhand seiner tatsächlichen Umstände betrachtet werden.

Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug?

Schildern Sie uns die bekannten Hinweise. Wir prüfen, ob Ermittlungen in Ihrem Fall sinnvoll sind.

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Nicht jede Aktivität während der Krankschreibung ist Betrug

Ein Arbeitnehmer muss während einer Krankschreibung weder im Bett liegen noch ständig zu Hause bleiben. Einkaufen, spazieren gehen oder Freunde besuchen kann mit einer Erkrankung vereinbar sein. Aussagekraft gewinnt eine Beobachtung erst durch den konkreten Zusammenhang zwischen Krankheit, behaupteter Einschränkung und tatsächlicher Tätigkeit.

Von Verdacht zu Klarheit - der rechtssichere Weg bei Lohnfortzahlungsbetrug

Was ist Lohnfortzahlungsbetrug?

Lohnfortzahlungsbetrug liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch eine Täuschung erlangt, obwohl die Voraussetzungen hierfür tatsächlich nicht bestehen. Das kann etwa geschehen, wenn eine Krankheit nur vorgetäuscht wird oder ein Mitarbeiter bewusst falsche Angaben über seine gesundheitliche Situation macht.

Ein typischer Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug entsteht auch dann, wenn ein krankgeschriebener Arbeitnehmer während der Krankmeldung umfangreich einer anderen Tätigkeit nachgeht. Eine Nebentätigkeit während einer Krankheit ist allerdings nicht automatisch verboten. Maßgeblich bleibt, ob das konkrete Verhalten mit der behaupteten Einschränkung vereinbar ist und welche arbeitsvertraglichen Pflichten bestehen.

Der Arzt beurteilt, ob der Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Arbeit krankheitsbedingt nicht ausüben kann. Ein Arzt bescheinigt dagegen kein allgemeines Verbot sämtlicher privater Aktivitäten. Genau deshalb lässt sich aus einem einzelnen Foto eines aktiven Mitarbeiters regelmäßig noch kein Nachweis für Lohnfortzahlungsbetrug ableiten.

Ein Verdacht braucht konkrete Tatsachen

Arbeitgeber müssen nicht beweisen, dass ein Mitarbeiter vollständig gesund ist. Für weitere Schritte braucht es dokumentierbare Widersprüche zwischen der behaupteten Einschränkung und dem tatsächlichen Verhalten.

Beispiele aus der Praxis

Schwere körperliche Arbeit

Ein Mitarbeiter ist krankgeschrieben, arbeitet aber über Stunden auf einer Baustelle, renoviert ein Gebäude oder verrichtet körperlich schwere Arbeit im eigenen Nebengewerbe.

Tätigkeit für ein anderes Unternehmen

Während der Krankmeldung wird der Arbeitnehmer wiederholt an einem anderen Arbeitsplatz gesehen und dort bei konkreten beruflichen Tätigkeiten beobachtet.

Solche Beobachtungen sind noch keine medizinische Diagnose. Die Detektive dokumentieren, was sichtbar geschieht. Ob die festgestellte Tätigkeit den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert, beurteilen anschließend Arbeitgeber, Rechtsanwalt und gegebenenfalls die Arbeitsgerichte.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Beweiswert der AU

Grundlage der Lohnfortzahlung ist das Entgeltfortzahlungsgesetz. Nach § 3 EntgFG hat ein Arbeitnehmer bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besitzt vor den Arbeitsgerichten einen hohen Beweiswert. Sie ist aber nicht unangreifbar. Konkrete Tatsachen können ernsthafte Zweifel an einer Krankmeldung begründen. Relevant sein können auffällige zeitliche Abläufe, widersprüchliches Verhalten, Zeugenaussagen oder nachvollziehbare Observationsergebnisse.

Für den Arbeitgeber besteht das Problem darin, dass ein Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug zunächst meist aus einzelnen Hinweisen entsteht. Diese Hinweise müssen geprüft und dokumentiert werden. Erst daraus kann sich ein Sachverhalt entwickeln, der weitere Ermittlungen trägt.

Warum Lohnfortzahlungsbetrug Unternehmen konkret belastet

Beim Lohnfortzahlungsbetrug zahlt das Unternehmen Arbeitsentgelt, obwohl möglicherweise kein Anspruch darauf besteht. Gleichzeitig fehlt die eingeplante Arbeitskraft. Andere Mitarbeiter übernehmen Schichten, Termine müssen verschoben oder zusätzliche Arbeitskräfte eingesetzt werden. In kleinen Betrieben kann bereits der Ausfall einer einzigen Person erhebliche organisatorische Folgen haben.

Das macht Lohnfortzahlungsbetrug zu einem ernsthaften betrieblichen Problem. Es wäre trotzdem falsch, jede auffällige Krankmeldung als Betrug zu behandeln. Ein Verdacht muss sich aus dem konkreten Fall ergeben, nicht aus einer allgemeinen Vermutung gegenüber krankgeschriebenen Arbeitnehmern.

Welche Hinweise einen Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug begründen können

Blaumachen lässt sich nicht an einem bestimmten Wochentag erkennen. Eine Krankmeldung am Montag, an einem Brückentag oder unmittelbar vor einem Urlaub ist für sich genommen kein Beweis. Auch mehrere kurze Erkrankungen erlauben noch keinen sicheren Schluss auf Lohnfortzahlungsbetrug.

Anders kann die Bewertung ausfallen, wenn zusätzliche Hinweise hinzukommen. Ein Arbeitnehmer beantragt beispielsweise Urlaub, der Arbeitgeber lehnt diesen aus betrieblichen Gründen ab. Kurz darauf folgt eine Krankmeldung exakt für den gewünschten Zeitraum. Erfährt der Arbeitgeber zusätzlich, dass die bereits geplante Reise trotzdem stattfindet, entsteht eine konkrete Tatsachengrundlage, die geprüft werden kann.

Ähnlich verhält es sich bei einer Nebentätigkeit. Die Aussage „Herr X arbeitet trotz Krankschreibung schwarz“ ist zunächst nur eine Behauptung. Nennt ein Zeuge dagegen eine konkrete Anschrift und berichtet, dass der Mitarbeiter dort an mehreren Tagen körperliche Arbeit ausgeführt habe, lässt sich dieser Hinweis gezielt überprüfen.

Bei Beschwerden wie Migräne, Erschöpfung, psychischen Erkrankungen oder diffusen Schmerzen ist besondere Zurückhaltung geboten. Von außen lässt sich weder feststellen, wie stark die Beschwerden sind, noch welche Aktivitäten medizinisch sinnvoll oder schädlich sind. Detektivische Ermittlungen ersetzen keine Untersuchung durch einen Arzt.

Welche Beweise bei Lohnfortzahlungsbetrug brauchbar sind

Der Nachweis von Lohnfortzahlungsbetrug entsteht selten durch eine einzelne Beobachtung. Aussagekräftiger ist eine nachvollziehbare Kombination aus bereits vorhandenen Hinweisen, konkreten Beobachtungen und einer sauberen zeitlichen Dokumentation.

Beweise können je nach Fall aus Zeugenaussagen, öffentlich zugänglichen Informationen, betrieblichen Unterlagen oder rechtmäßig gewonnenen Observationsergebnissen bestehen. Ein Detektivbericht sollte Uhrzeit, Ort, Dauer und sichtbare Tätigkeit genau festhalten. Beobachtungslücken gehören ebenfalls in den Bericht.

Beispiel für eine belastbare Tatsachenbeschreibung

Nicht: „Der Mitarbeiter begeht Lohnfortzahlungsbetrug.“ Sondern etwa: „Die Zielperson transportierte zwischen 08:15 Uhr und 11:40 Uhr wiederholt Baumaterial, benutzte eine Leiter und führte mit Werkzeug Arbeiten an der Fassade aus.“ Die rechtliche Bewertung folgt auf Grundlage dieser Feststellungen.

Rechtlicher Rahmen für Ermittlungen bei Lohnfortzahlungsbetrug

Was darf ein Arbeitgeber bei Lohnfortzahlungsbetrug unternehmen?

Ein Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug rechtfertigt keine unbegrenzte Kontrolle. Vor einer Observation sollte dokumentiert sein, auf welchen Tatsachen der Verdacht beruht. Ebenso ist zu prüfen, ob der Sachverhalt mit einem weniger eingriffsintensiven Mittel geklärt werden kann.

Vor Beginn der Ermittlungen sollte feststehen:

  • Welche konkreten Hinweise begründen den Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug?
  • Welche Frage soll durch die Ermittlungen beantwortet werden?
  • Welcher Zeitraum ist für den Fall tatsächlich relevant?
  • Kann ein weniger eingriffsintensiver Schritt den Sachverhalt bereits klären?

Datenschutz und Gesundheitsdaten

Im Bereich einer krankheitsbedingten Fehlzeit können Ermittlungen besonders sensible Informationen hervorbringen. Wird der sichtbare Gesundheitszustand eines Mitarbeiters dokumentiert, können Gesundheitsdaten betroffen sein. Die Observation muss deshalb eng auf den konkreten Ermittlungszweck begrenzt bleiben.

Eine Detektei soll bei einem Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug nicht das Privatleben des Arbeitnehmers erforschen. Geht es beispielsweise um den Hinweis, dass der Mitarbeiter während der Krankmeldung täglich in einem bestimmten Betrieb arbeitet, richtet sich die Ermittlung auf diese Tätigkeit. Private Vorgänge ohne Bezug zu diesem Verdacht haben im Ergebnisbericht grundsätzlich nichts verloren.

Wann Wirtschaftsdetektive eingesetzt werden können

Wirtschaftsdetektive kommen bei Lohnfortzahlungsbetrug nicht als allgemeines Kontrollinstrument zum Einsatz. Ein sinnvoller Ermittlungsauftrag beginnt mit konkreten Tatsachen. Welche Hinweise gibt es? Wer hat sie mitgeteilt? Welche Tätigkeit wird vermutet? Wo und wann soll sie stattfinden?

Gerade in diesem Bereich zeigt sich der Unterschied zwischen einem offenen Verdacht und einer ziellosen Überwachung. Soll ein krankgeschriebener Mitarbeiter nach Angaben eines Kollegen beispielsweise jeden Vormittag sein Haus renovieren, kann eine Observation auf diese Anschrift und diesen Zeitraum beschränkt werden. Es gibt keinen Grund, die Zielperson anschließend noch bis tief in den Abend zu verfolgen, wenn der relevante Sachverhalt bereits geklärt ist.

Erfahrene Detektive berücksichtigen solche Grenzen bereits bei der Einsatzplanung. Sie dokumentieren auftragsrelevante Tatsachen und beenden die Maßnahme, wenn der Auftrag erfüllt ist oder sich der Verdacht nicht bestätigt.

Was Arbeitgeber vor einer Observation tun können

Vor dem Einsatz einer Detektei für eine Observation sollten vorhandene Hinweise schriftlich festgehalten werden. Je nach Fall kann ein Gespräch mit dem Mitarbeiter sinnvoll sein. Auch eine interne Prüfung oder die Einbindung der Krankenkasse und des Medizinischen Dienstes kommt unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen infrage.

Manche Verdachtsfälle lösen sich dadurch auf. Bei anderen bleibt die Tatsachenfrage offen. Wenn niemand außer dem betroffenen Arbeitnehmer weiß, was er während des fraglichen Zeitraums tatsächlich tut, kann eine Observation zur weiteren Aufklärung geeignet sein.

Wie Ermittlungen bei Lohnfortzahlungsbetrug ablaufen

Am Anfang einer Ermittlung steht nicht die Observation, sondern die Prüfung des Sachverhalts. Unsere Detektive benötigen dafür Informationen zur Zielperson, zur Krankmeldung und zu den konkreten Verdachtsmomenten. Bekannte Anschriften, Fahrzeuge oder mögliche Tätigkeitsorte können für die Planung wichtig sein.

Danach wird festgelegt, welcher Zeitraum für den Nachweis relevant ist. Ein Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug wegen einer mutmaßlichen Nebentätigkeit verlangt eine andere Einsatzplanung als der Hinweis, dass ein Mitarbeiter während der Krankschreibung regelmäßig auf einer privaten Baustelle arbeitet.

Während des Einsatzes dokumentieren die Wirtschaftsdetektive sichtbare Vorgänge. Dazu gehören Fahrten, Aufenthaltsorte, Kontakte und erkennbare Tätigkeiten. Foto- oder Videomaterial kann den schriftlichen Bericht ergänzen, soweit die jeweilige Aufnahme rechtlich zulässig ist.

Beobachtung bleibt Beobachtung

Der Detektiv stellt fest, dass ein Mitarbeiter drei Stunden körperlich gearbeitet hat. Er stellt nicht fest, dass die Krankheit erfunden war. Ob die dokumentierte Tätigkeit die AU erschüttert oder arbeitsrechtliche Konsequenzen trägt, wird anschließend geprüft.

Typische Fälle bei einem Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug

Urlaub auf Krankenschein: Der Arbeitgeber lehnt einen Urlaubsantrag ab. Kurz darauf reicht der Mitarbeiter eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für genau diesen Zeitraum ein. Ein solcher Ablauf allein beweist keinen Betrug. Kommen konkrete Hinweise auf eine dennoch angetretene Reise hinzu, kann daraus ein überprüfbarer Verdacht entstehen.

Nebentätigkeit im Krankheitsfall: Ein krankgeschriebener Arbeitnehmer soll während seiner regulären Arbeitszeit im eigenen Gewerbe oder bei einem anderen Unternehmen arbeiten. Sind Ort und Zeitraum bekannt, lässt sich die behauptete Tätigkeit gezielt prüfen.

Schwere körperliche Tätigkeit: Ein Mitarbeiter meldet sich wegen einer Erkrankung arbeitsunfähig. Kollegen berichten anschließend, dass er täglich auf einer Baustelle arbeitet. Eine Observation kann klären, ob diese Tätigkeit tatsächlich stattfindet und in welchem Umfang.

Wiederholte Krankmeldungen an bestimmten Tagen können ebenfalls auffallen. Sie bleiben aber zunächst ein Muster und kein Nachweis für Lohnfortzahlungsbetrug. Für verdeckte Ermittlungen braucht es mehr als statistische Auffälligkeiten oder den allgemeinen Verdacht, jemand könnte regelmäßig blaumachen.

Welche Folgen kann nachgewiesener Lohnfortzahlungsbetrug haben?

Bestätigt sich der Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug, können erhebliche arbeitsrechtliche Folgen entstehen. Je nach Schwere des Falls kommen eine Abmahnung, eine ordentliche Kündigung oder eine fristlose Kündigung in Betracht. § 626 BGB erlaubt eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nicht mehr zumutbar ist.

Eine fristlose Kündigung folgt allerdings nicht automatisch aus jeder nachgewiesenen Unregelmäßigkeit. Der konkrete Fall muss arbeitsrechtlich geprüft werden. Dabei können Umfang und Dauer des Fehlverhaltens, der entstandene Schaden und weitere Umstände des Arbeitsverhältnisses eine Rolle spielen.

Wird eine Krankheit vorsätzlich vorgetäuscht, um eine nicht geschuldete Entgeltfortzahlung zu erhalten, kann neben arbeitsrechtlichen Folgen auch eine strafrechtliche Bewertung erforderlich werden. Ein solcher Sachverhalt kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen den Straftatbestand des Betrugs nach § 263 StGB erfüllen. § 263 StGB sieht für Betrug Geldstrafe oder Freiheitsstrafe vor. Ob im Einzelfall tatsächlich eine Straftat vorliegt, beurteilen die zuständigen Strafverfolgungsbehörden und Gerichte.

Lohnfortzahlungsbetrug kann damit arbeitsrechtliches Fehlverhalten und zugleich strafrechtlich relevanter Betrug sein. Gerade deshalb sollte der Nachweis auf überprüfbaren Tatsachen beruhen und nicht auf Vermutungen.

Was ein Detektivbericht dem Arbeitgeber liefert

Der Bericht einer Detektei soll Beweise und Tatsachen sauber dokumentieren. Er soll keinen gewünschten Ausgang produzieren. Bestätigt sich ein Verdacht nicht, gehört auch dieses Ergebnis in die Dokumentation.

Wird dagegen festgestellt, dass ein krankgeschriebener Mitarbeiter während der maßgeblichen Zeit regelmäßig einer konkreten Arbeit nachgeht, erhält der Arbeitgeber eine belastbare Tatsachengrundlage. Der Bericht kann Uhrzeiten, Aufenthaltsorte, Dauer der Tätigkeit und beobachtete Handlungen enthalten. Bildmaterial ergänzt die Feststellungen, sofern es rechtmäßig erstellt werden konnte.

Diese Trennung ist auch für Arbeitsgerichte relevant. Die Detektei liefert Beobachtungen. Das Arbeitsgericht bewertet im Streitfall, welche arbeitsrechtliche Bedeutung die Beweise besitzen.

Kostenfaktor Krankenstand vs. Einzelfall-Aufklärung

Detektivkosten: Wann eine Erstattung durch den Arbeitnehmer möglich ist

Ein weiterer Punkt betrifft die Kosten der Ermittlungen. Nach der Rechtsprechung können notwendige Detektivkosten unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitnehmer zu erstatten sein. Voraussetzung ist unter anderem, dass bereits vor Beauftragung der Detektei ein konkreter Verdacht auf eine schwerwiegende Pflichtverletzung bestand und die Maßnahme zur Aufklärung erforderlich war.

Ein späterer Nachweis macht eine zuvor anlasslose Observation nicht rückwirkend zulässig oder erforderlich. Für die Kostenfrage spielt deshalb eine wichtige Rolle, welcher Grund bei Auftragserteilung tatsächlich vorlag und welche Hinweise der Arbeitgeber zu diesem Zeitpunkt dokumentieren konnte.

Der Verdacht muss vor der Observation bestehen

Eine Detektei darf nicht zunächst auf Verdacht suchen und erst anschließend eine Begründung für den Einsatz konstruieren. Die Tatsachengrundlage gehört an den Anfang.

Aus der Rechtsprechung zu Lohnfortzahlungsbetrug und AU-Beweiswert

Hinweis: Die folgenden Entscheidungen zeigen, welche Umstände Arbeitsgerichte bei Zweifeln an einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung berücksichtigen. Sie ersetzen keine rechtliche Prüfung des einzelnen Falls.

Gesamtschau kann den Beweiswert erschüttern

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 15. Januar 2025 klargestellt, dass eine Gesamtschau der Umstände ernsthafte Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründen kann (BAG, Urteil vom 15.01.2025, 5 AZR 284/24).

Krankmeldung im zeitlichen Zusammenhang mit einer Kündigung

Auch auffällige zeitliche Zusammenhänge zwischen einer Kündigung und der Dauer einer Krankmeldung können den Beweiswert einer AU beeinflussen (BAG, Urteil vom 18.09.2024, 5 AZR 29/24).

Das tatsächliche Verhalten des Arbeitnehmers

Auch Landesarbeitsgerichte haben sich mit dem Verhalten von Arbeitnehmern während einer Krankmeldung beschäftigt. Dazu gehören das LAG Niedersachsen, Urteil vom 06.07.2024, 15 SLa 127/24, und das LAG Köln, Urteil vom 03.06.2025, 7 SLa 54/25.

Für Arbeitgeber zeigt sich daran ein wiederkehrender Grundsatz: Ein Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug gewinnt durch konkrete Tatsachen an Gewicht. Die bloße Vermutung, ein Arbeitnehmer täusche seine Krankheit vor, reicht nicht.

Lohnfortzahlungsbetrug aufklären: Welche Aufgabe eine Detektei übernimmt

Bei einem konkreten Verdacht kann eine erfahrene Detektei den tatsächlichen Tagesablauf eines Mitarbeiters dokumentieren. Wirtschaftsdetektive prüfen dabei nicht, ob ein Arzt die richtige Diagnose gestellt hat. Sie beschaffen keine medizinischen Unterlagen und bewerten keine Erkrankung. Ihr Bereich ist die Feststellung sichtbarer Tatsachen.

Das kann beispielsweise bedeuten, zu dokumentieren, dass ein krankgeschriebener Mitarbeiter regelmäßig einen anderen Betrieb aufsucht, dort Arbeitskleidung trägt und mehrere Stunden konkrete Tätigkeiten verrichtet. Solche Ermittlungen können Beweise liefern, mit denen Arbeitgeber und Arbeitsrechtler weiterarbeiten können.

Ein professioneller Einsatz bleibt dabei auf den Grund der Beauftragung beschränkt. Wird der Verdacht widerlegt, muss daraus kein anderes Fehlverhalten konstruiert werden. Auch das gehört zu einer sachlichen Ermittlung.

Häufige Fragen zu Krankschreibungsbetrug und Lohnfortzahlungsmissbrauch

Dürfen Arbeitgeber eine Krankschreibung anzweifeln?

Ja. Der Beweiswert der AU ist hoch, aber nicht absolut. Wenn konkrete Umstände vorliegen, die ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit begründen, kann der Arbeitgeber den Beweiswert erschüttern. Das geschieht etwa durch Observationsergebnisse, die genesungswidriges Verhalten dokumentieren.

Spielt der Medizinische Dienst eine Rolle?

Ja. Die Einschätzung des Medizinischen Dienstes kann bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit ein wichtiger Baustein sein, weil sie die AU stützt oder relativiert und Gerichten zusätzliche Orientierung bietet.

Wann ist eine Observation krankgeschriebener Arbeitnehmer durch Detektive zulässig?

Nur bei konkretem Verdacht, wenn mildere Mittel keine Aufklärung versprechen und die Maßnahme verhältnismäßig ist. Die Observation muss rechtskonform durchgeführt werden, damit Ergebnisse verwertbar bleiben.

Wie lange zahlt der Arbeitgeber Lohnfortzahlung?

Grundsätzlich bis zu sechs Wochen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind; danach greift in der Regel das Krankengeld der Krankenkasse.

Können die Kosten der Ermittlung einer Detektei erstattet werden?

Es ist möglich, die Kosten der Mitarbeiterüberwachung zurückzufordern, wenn ein begründeter Verdacht vorlag, der Detektiveinsatz erforderlich und verhältnismäßig war und der Mitarbeiter durch die Ermittlungen einer vorsätzlichen Pflichtverletzung überführt wurde.

Konkreter Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug?

Teilen Sie uns mit, welche Hinweise, Krankmeldungen und sonstigen Informationen bereits vorliegen. Wir prüfen, welche Ermittlungen für den konkreten Fall in Betracht kommen.

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Ergänzende Ermittlungsleistungen für Unternehmen

Lohnfortzahlungsbetrug kann sich mit anderen Pflichtverletzungen überschneiden. Eine unerlaubte Nebentätigkeit, falsche Arbeitszeitangaben oder interne Vermögensdelikte verlangen jeweils eine andere Form der Ermittlungen.

Überwachung im Außendienst

Ermittlungen bei konkreten Hinweisen darauf, dass Kundenbesuche oder andere betriebliche Aufgaben während der Arbeitszeit nicht ausgeführt werden.

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Arbeitszeitbetrug nachweisen

Dokumentation konkreter Abweichungen zwischen erfasster Arbeitszeit und dem tatsächlichen Tagesablauf eines Mitarbeiters.

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Kassendiebstahl aufdecken

Ermittlungen bei konkreten Fehlbeständen und anderen Hinweisen auf interne Vermögensdelikte.

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