Detektei Condor
Alle Bewertungen ansehen
Firma: AB-Detective Condor GmbH
Telefon: 0800 – 11 12 13 14
Mail: info@detectivecondor.de
Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall tritt dann ein, wenn der krankgeschriebene Arbeitnehmer einen Krankenschein unter falschen Angaben erschlichen hat. Das macht er, um auf Kosten des Arbeitgebers nicht arbeiten zu müssen, gleichzeitig aber weiter seinen Lohn zu bekommen.
Die Erschleichung der Lohnfortzahlung ohne tatsächlich vorhandene Krankheit ist kein Kavaliersdelikt. Tatsächlich schädigt er nicht nur den Arbeitgeber, sondern in Gänze die gesamte Volkswirtschaft.
Der egoistische Arbeitnehmer lässt sich ohne wirkliche Erkrankung krankschreiben, um nicht arbeiten zu müssen. Dadurch begeht er auch strafrechtlich gesehen einen Lohnfortzahlungsbetrug (auch Krankenscheinbetrug genannt), Das ist so, da er seinen Arbeitgeber insoweit betrügt, indem er Leistungen bezieht (Lohn), ohne die geschuldete Gegenleistung (Arbeit) zu erbringen.
Der Arbeitnehmer, der simuliert, betrügt aber auch seine Kollegen. Denn diese sind es, die die Arbeit des Lohnfortzahlungsbetrügers mit erledigen müssen, ohne dafür etwas extra zu bekommen. Sie leisten Mehrarbeit, verzichten auf Freizeit und verlegen gegebenenfalls eigenen Urlaub, um für den Betrüger einzuspringen.
Die Erschleichung der Lohnfortzahlung ist somit auch höchst schädlich für das allgemeine Betriebsklima. Wenn die anderen Mitarbeiter Überstunden machen müssen hegen sie schnell Groll auf den Betrüger. Häufig verhält es sich sogar so, dass der krankgeschriebene Mitarbeiter noch einer anderen Tätigkeit nachgeht. Oft ist es eine Schwarzarbeit. Dadurch kassiert er doppelt.
Verwerfliche Handlungen eines Arbeitnehmers während der vorgetäuschten Krankheit sind zum Beispiel:
Der Lohnfortzahlungsbetrug des Einzelnen kann schnell eine Schneeballwirkung haben, weil andere Mitarbeiter es aus Frust dem Blaumacher nachmachen.
Damit es soweit erst gar nicht kommt, muss der Arbeitgeber in einem solchen Fall bei einem konkreten Verdacht konsequent handeln. Nur so kann er dieser Unart ein für alle mal den Garaus machen.
Zufriedene Auftraggeber bestätigen uns immer wieder: Spricht sich im Betrieb erst einmal herum, dass der Arbeitgeber bei begründetem Verdacht den Blaumacher durch einen Detektiv überprüfen lässt und sich nicht alles gefallen lässt, sinkt die Fehlquote im Unternehmen rapide.
Schreibt also ein Arzt einen Arbeitnehmer krank, weil dieser eine Krankheit nur vorgetäuscht hat, ist das bei dem entsprechenden Verdacht ein Fall für eine Detektei.
Es gilt dann durch erfahrene Wirtschaftsdetektive den sehr hohen Beweiswert der Krankschreibung zu untergraben. Aus diesem Grund ist dann eine Überwachung des Arbeitnehmers nötig. Dieser Einsatz eines Detektivs ist lediglich auf kurze Zeit ausgelegt, nur selten länger als eine Woche. Am Ende steht aber bei einem Erfolg nicht selten die fristlose Kündigung des Mitarbeiters.
Detekteien helfen dabei, den Betrug eindeutig aufzudecken. Der Detektiv beschafft Ihnen Beweise für den Lohnfortzahlungsbetrug und gibt Ihnen als Arbeitgeber somit ein Instrument an die Hand, sich gegen den Betrüger zu wehren und den Schaden zu minimieren.
Es gibt also viele Gründe, gegen Blaumacher im eigenen Unternehmen vorzugehen. Schaltet der Arbeitgeber eine Wirtschaftsdetektei ein, muss diese natürlich sämtliche rechtliche Voraussetzungen berücksichtigen.
Ein solcher Auftrag erfolgt nur, wenn der Klient ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Als Arbeitgeber liegt das vor, wenn es einen handfesten Verdacht auf Betrug gibt.
Auftragsrelevante Aktivitäten, welche die „Zielperson“ beispielsweise während der Observation unternimmt, darf der Detektiv für die Auftraggeber vollumfänglich dokumentieren. Ziel ist es, in der Zeit der Beobachtung gerichtsfeste Beweise zu bekommen. Solche Beweismittel können zum Beispiel Nachweise einer unerlaubten Nebentätigkeit während der Arbeitsunfähigkeit sein.
Lesen Sie dazu auch den Beitrag Beobachtung Mitarbeiter bei Krankenschein.
Die Detektei Condor ist auf die gerichtsverwertbare Beweisführung bei Lohnfortzahlungsbetrug spezialisiert.
Benötigen Sie auch eine Beratung zum Thema Lohnfortzahlungsbetrug? Unser Geschäftsführer Jochen Meismann berät Sie gerne persönlich über die Möglichkeiten einer Ermittlung durch einen Wirtschaftsdetektiv.
Wir helfen Ihnen bundesweit bei der legalen Kontrolle Ihres Mitarbeiters, der eine Krankheit nur vortäuscht.
Um gegen Lohnfortzahlungsbetrug durch einen Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen vorzugehen, informieren Sie sich jetzt. Nehmen Sie nun Kontakt auf zu unserem Expertenteam unter der kostenfreien Nummer:
0800 – 11 12 13 14
Firma: AB-Detective Condor GmbH
Telefon: 0800 – 11 12 13 14
Mail: info@detectivecondor.de
Sehr tolle Beratung und Auftragserfüllung.
Sehr zügige Ermittlung, sehr freundliche und professionelle Beratung. Vielen Dank nochmal.
Vielen Dank und ein gesundes neues Jahr.
Ablauf sehr gut.
Vielen Dank für Ihre seriöse und korrekte Bearbeitung.
Sehr große Leistung.
Sehr schnell und diskret. Danke
Schnell, zuverlässig und gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Kompetente & schnelle Betreuung. „Nicht“ erreichen des Auftragsziels lag nicht an Condor.
Perfekt und schnell durchgeführt. Bin begeistert. Vielen Dank.
*Nicht in jeder Stadt unterhalten wir örtliche Büros, um zu Ihren Gunsten unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Alle Einsätze werden von unserer zentralen Leitstelle in Dorsten, Nordrhein-Westfalen koordiniert und verwaltet. Unsere Detektiv-Hotline 0800 – 11 12 13 14 ist kostenlos und die *Rufumleitungen sind zum Ortstarif nutzbar. Es entstehen Ihnen hierbei keine Zusatzkosten. Die Bearbeitung der operativen Einsätze vor Ort erfolgt schnell und effektiv durch unsere mobilen und bundesweit aufgestellten Einsatzkräfte. Die hohe Verfügbarkeit unserer Einsatzkräfte ermöglicht es uns, bundesweit schnelle und effektive Einsätze, nahezu zu jeder Zeit und an jedem Ort, durchzuführen.
Diese Website verwendet Cookies, damit wir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden im Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von Ihnen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.
Weitere Informationen finden Sie in der der Datenschutzerklärung.
Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir Ihre Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.
Wenn Sie diese Cookies deaktivieren, können wir die Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass Sie jedes Mal, wenn Sie diese Website besuchen, die Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren müssen.
Diese Website verwendet Google Analytics, um anonyme Informationen wie die Anzahl der Besucher der Website und die beliebtesten Seiten zu sammeln.
Diesen Cookie aktiviert zu lassen, hilft uns, unsere Website zu verbessern.
Bitte aktivieren Sie zuerst die unbedingt notwendigen Cookies, damit wir Ihre Einstellungen speichern können!