Condor Detektive decken durch eine gezielte Beobachtung
auf und überführen Blaumacher.
Fehlzeiten durch kranke Arbeitnehmer sind fatal, wenn sie ungerechtfertigt eintreten. Das ist dann der Fall, wenn der krank gemeldete Arbeitnehmer tatsächlich gar nicht krank ist. Vielmehr hat er sich als so genannter Blaumacher einen Krankenschein widerrechtlich durch falsche Angaben beim Arzt erschlichen.
Dieser Simulant betrügt in diesem Augenblick den Arbeitgeber. Denn die Entgeltfortzahlung dient nur der Absicherung wirklich kranker Arbeitnehmer. Der Simulant betrügt aber auch seine Kollegen. Denn die müssen seine Arbeit für ihn erledigen, ohne dafür extra honoriert zu werden.
Der Blaumacher hingegen kassiert seinen Lohn ohne jegliche Gegenleistung.
Die Konsequenzen aus einem ungerechtfertigten Krankenschein sind für viele Arbeitgeber schwerwiegend. Die Arbeit kann vielleicht nicht fristgerecht erledigt werden; Konventionalstrafen drohen. Personalkosten steigen, da Ersatz beschafft werden muss.
Durch höhere Personalkosten sinkt zwangsläufig die Wettbewerbsfähigkeit. Unweigerlich leidet die Betriebsmoral darunter, denn die anderen Arbeitnehmer wissen oft ob des verwerflichen Handelns des Blaumachers. In den meisten Fällen ist der Simulant nur durch eine Mitarbeiterüberwachung durch eine Detektei zu überführen. Bei hohem Krankenstand lassen Sie sich zu einer Mitarbeiterbeobachtung beraten:
0800 – 11 12 13 14
Die Crux ist stets – wie soll ein Arbeitgeber dem Blaumacher seinen Betrug beweisen? Hier setzt die Arbeit der Detektei Condor ein. Die Beobachtung krankgeschriebener Arbeitnehmer, die im Verdacht stehen, sich einen Krankenschein erschlichen zu haben, zählt zu den Hauptaufgaben der Condor Detektive.
Kernarbeitsfelder sind dabei Observationen der möglichen Blaumacher. So können Sie den gerichtsfesten Nachweis bekommen, dass der Arbeitnehmer sich genesungswidrig verhält. Denn das ist eine entscheidende Voraussetzung, um dem Arbeitnehmer die Kündigung aussprechen zu können.
Es sollte nämlich nicht vergessen werden, dass einem überführten Blaumacher in der Regel die fristlose Kündigung droht. Da hilft – unter Einhaltung der rechtlichen Vorschriften – auch nicht mehr die Zugehörigkeit zum Betriebsrat oder eine eventuell vorhandene Schwerbehinderung.
Voraussetzung: Vor dem Observationseinsatz hat ein klarer Verdacht bestanden. Klare Beweise, die durch die Detektive im Zusammenhang mit der Beobachtung des kranken Mitarbeiters erbracht werden und die ein Fehlverhalten während der Genesungszeit belegen, sind vor dem Arbeitsgericht von großer Bedeutung.
Arbeitsgerichte sehen es angesichts der Wirtschaftslage mit vielen Arbeitslosen gar nicht gerne, wenn diejenigen, die eine sichere Stelle haben, das Vertrauen der Arbeitgeber missbrauchen und hintergehen.
Folge ist meist eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses und zwar ohne Abfindung. Voraussetzung für ein solches Prozedere ist jedoch eine eindeutige und klare Beweisführung.
Condor Detektive helfen Ihnen mit ihrer langjährigen Erfahrung durch gezielte Beobachtungen dem Schlendrian mit getürktem Krankenschein den Garaus zu machen. Natürlich steht jeder eingesetzte Detektiv auch vor Gericht als Zeuge seinen Mann. Er bekundet dort die Erkenntnisse der Beobachtung und Ermittlung nach bestem Wissen.
Haben Sie den klaren Verdacht haben, dass einer Ihrer Arbeitnehmer einen Krankenschein nur durch Simulation erschlichen hat? Dann denken Sie über den Einsatz von Detektiven ernsthaft nach.
Weisen Detektive dem vermeintlich „Kranken“ ein Fehlverhalten nach, ist das für Sie wichtig. Geht der Kranke beispielsweise einer Nebenbeschäftigung während des Krankenscheins nachgeht oder einer Schwarzarbeit, dann haben Sie einen Arbeitnehmer und gleichzeitig ein Problem weniger.
Gleiches kann gelten, wenn
Im Einzelfall sollte immer Rücksprache mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehalten werden.
Fraglos hat der krankgeschriebene Arbeitnehmer alles zu tun, um möglichst bald wieder zu gesunden. Alle oben aufgeführten Beispiele von genesungswidrigem Verhalten sind nicht wirklich förderlich für die Gesundung. Sie stellen daher einen Kündigungsgrund dar.
Die zielgerichtete Observation des Blaumachers durch einen Wirtschaftsdetektiv bringt die Wahrheit schnell ans Licht.
In der Vergangenheit konnte bei der Condor Detektei bei über 80% aller überprüften Fälle im Zusammenhang mit Verdacht auf Betrug bei der Lohnfortzahlung ein gravierendes Fehlverhalten des Arbeitnehmers und somit ein begangener Leistungsbetrug mit gerichtsfesten Beweisen dokumentiert und nachgewiesen werden.
Die Zahl spricht für sich selber. Allerdings darf dabei natürlich nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Arbeitgeber in der Regel immer ganz konkrete Verdachtsmomente gegen den vorgeblich kranken Mitarbeiter hatte. Diese lagen vor, bevor er Condor Detektive mit der Überwachung des Arbeitnehmers beauftragt hat.
Eine Beobachtung von Mitarbeitern basiert immer auf klaren Verdachtsfällen. Solche Verdachtsmomente können mitunter auch aus allgemeinen Warnsignalen abgeleitet werden. Diese Anzeichen können darauf hinweisen, dass der Arbeitnehmer den Krankenschein erschlichen hat und so eine ungerechtfertigte Krankschreibung erwirken wollte.
Krankschreibungsbetrug – Detektive überprüfen, ob Ihr Mitarbeiter wirklich krank ist.
Typische Blaumacher Krankheiten sind übrigens solche, die ein Arzt nur schwer auf Plausibilität überprüfen kann. Die Magen-und Darm Erkrankung ist schnell simuliert, genau wie die Rückenschmerzen oder die Migräne-Anfälle. Auch Übelkeit wird gerne für die Kurzerkrankung angegeben, genau wie eine leichte Gehirnerschütterung.
Haben Sie den Verdacht, dass auch bei Ihnen Blaumacher den Betriebsfrieden stören? Dann nutzen Sie die Chance: Handeln Sie und schalten Condor Detektive ein.
Wir kümmern uns fachgerecht und zuverlässig sowie diskret um die Kontrolle Ihrer kranken Arbeitnehmer, falls diese im Verdacht stehen, Lohnfortzahlungs-Betrüger zu sein. Jeder Detektiv aus dem Observations-Team unseres Hauses hilft Ihnen gern, wenn Sie befürchten, dass auch in Ihrem Betrieb Urlaub auf Krankenschein genommen wird.
Die Kosten für einen Detektiv zur Überführung eines krankgeschriebenen Arbeitnehmers sind in der Regel durch den Überführten zu erstatten. Das gilt selbstredend nur, wenn sich der im Vorfeld bestehende konkrete Verdacht erhärtet und bestätigt. Eine Vielzahl von Urteilen zur Erstattung der Detektivkosten belegt das, beispielsweise
Ist ein Arbeitnehmer erkrankt, muss er seinem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit nachweisen. Dieser Nachweis erfolgt üblicherweise durch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenschein).
Wenn Sie als Arbeitgeber befürchten, dass Ihr Arbeitnehmer wohl doch gar nicht so krank ist, müssen Sie die AU entkräften. Grundsätzlich löst nämlich eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit eine Richtigkeitsvermutung aus. Dieser zur Folge wird vermutet, dass der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig ist.
Sie als Arbeitgeber müssen allerdings nicht beweisen, dass der Arbeitnehmer nicht krank ist. Sie müssen nur beweisen, dass er sich genesungswidrig verhält. Dieser Nachweis reicht aus. Und dabei helfen Ihnen Detektive in effektiver Art und Weise in Form einer Beobachtung der Mitarbeiter. Und dann gilt: Bei „vorgetäuschter“ Erkrankung können Sie das Arbeitsverhältnis dem Grunde nach fristlos kündigen.
Häufig wird fälschlicherweise angenommen, dass die Bescheinigung eines deutschen Arztes zur Krankheit ausreichend sei, um eine nur vorgetäuschte Krankheit schon „kündigungssicher“ zu machen.
Richtig ist aber, dass dem Krankenschein nur ein erheblicher Beweiswert zukommt. Erschüttern Sie aber den Beweiswert des Krankenscheins, sieht die Sache gleich anders aus. Und genau das kann Ihnen mit Hilfe der Detektei Condor durchaus erfolgversprechend gelingen.
Ihre Detektiv-Hotline:
0800 – 11 12 13 14
Die Zahlen der Krankmeldungen sind naturgemäß in Deutschland unterschiedlich. Die AOK hat vor einiger Zeit Zahlen bekannt gegeben, wo die Versicherungsnehmer der AOK wie oft einen Krankenschein einreichen. Zwar ändern sich diese Zahlen Jahr um Jahr, doch eine klare Tendenz ist zu erkennen.
Vor allen Dingen im Ruhrgebiet werden besonders viele Krankmeldungen eingereicht. In den südlichen Bundesländern feiern die Arbeitnehmer genau wie in Ost-Deutschland weit weniger krank.
Die Zahlen der AOK decken sich in großen Teilen mit der Zahl der Einsätze der Detektei Condor, wenn es darum geht, vorgetäuschte Krankmeldungen nachzuprüfen.
Die wenigsten Fehltage gibt es übrigens in München und Dresden.
(Quelle für die Zahlen der Krankheitsstage: AOK).
Wir sind seit drei Generationen Mitglied in der World Association of Detectives, dem größten Detektiv-Verband der Welt. Im Weltverband stellen wir einen Board Member als Director der WAD.
Über einen unserer Geschäftsführer sind wir Mitglied im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG), nachdem er zuvor schon Jahrzehnte im BDD und BID Mitglied war.
Wir sind seit Jahrzehnten Mitglied in der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. Der Verband ist Mitglied der Public Private Partnership "Sicherheits-Partnerschaft NRW gegen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität".
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*Nicht in jeder Stadt unterhalten wir örtliche Büros, um zu Ihren Gunsten unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Alle Einsätze werden von unserer zentralen Leitstelle in Dorsten, Nordrhein-Westfalen koordiniert und verwaltet. Unsere Detektiv-Hotline 0800 – 11 12 13 14 ist kostenlos und die *Rufumleitungen sind zum Ortstarif nutzbar. Es entstehen Ihnen hierbei keine Zusatzkosten. Die Bearbeitung der operativen Einsätze vor Ort erfolgt schnell und effektiv durch unsere mobilen und bundesweit aufgestellten Einsatzkräfte. Die hohe Verfügbarkeit unserer Einsatzkräfte ermöglicht es uns, bundesweit schnelle und effektive Einsätze, nahezu zu jeder Zeit und an jedem Ort, durchzuführen.