Detektei Condor
Alle Bewertungen ansehen
Firma: AB-Detective Condor GmbH
Telefon: 0800 – 11 12 13 14
Mail: info@detectivecondor.de
Wenn es Anzeichen für einen Missbrauch der Lohnfortzahlung gibt, ist es Zeit die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, denn unter vorgetäuschten Krankschreibungen eines Mitarbeiters leidet Ihr Betrieb.
Durch die immer wieder auftretenden Fehlzeiten eines Angestellten kommt es zu Verzögerungen der innerbetrieblichen Ziele und es entstehen Mehrkosten für Temporärmitarbeiter oder Überstunden. Als Arbeitgeber sind Sie in der Beweispflicht, wenn ein Arbeitnehmer ständig krank ist und Sie an der Glaubwürdigkeit zweifeln. Mit Hilfe unserer Privatdetektive kommen Sie einem Krankenscheinbetrüger auf die Schliche.
Ein ärztliches Attest hat vor dem deutschen Recht eine hohe Beweiskraft, dass jemand tatsächlich arbeitsunfähig ist. Die Richter zweifeln einen Krankenschein nur in äußerst seltenen Fällen an, da der Berufsstand eines Allgemeinmediziners in der Gesellschaft ein hohes Ansehen hat.
Wenn der Arbeitnehmer laufend krank ist, muss dieser stets ein ärztliches Attest vorlegen. Das funktioniert nur mit „Schauspieleinlagen“ zur angeblichen Krankheit während einer ärztlichen Behandlung oder wenn der behandelnde Arzt nicht genau hinsieht. Meist handelt es sich dabei nur um wenige Tage, aber auffällig ist, dass immer mehr Arbeitnehmer die Krankmeldung für einen Montag einreichen, um das Wochenende zu verlängern. Auch besonders beliebt, um eine Krankheit anzuführen: Brückentage.
Zwar sind häufige Kurzerkrankungen auffällig, aber als Chef können Sie wenig dagegen machen, wenn Sie keine Beweise haben. Der hohe Beweiswert des ärztlichen Attests steht zunächst einmal über allem. Übrigens können Sie als Arbeitgeber vom ersten Tag der Erkrankung an ein Attest verlangen.
Es besteht für den Arbeitnehmer keine Pflicht, seinem Arbeitgeber den Grund für seine Krankmeldung zu nennen. Sein Recht des Schweigens basiert auf dem Datenschutzgesetz. Sie als Chef sind also darauf angewiesen, dass der Dauerkranke seinen Kollegen oder Ihnen verrät, wie die fortwährenden Ausfallzeiten zustande kommen.
Dieser Artikel befasst sich nicht mit jenen, die tatsächlich an einer schweren Erkrankung leiden. Bei diesen wirklich kranken Mitarbeitern greifen andere Mechanismen, weil sie berechtigt fehlen. Diese haben einen Anspruch auf Schutz, wobei allerdings auch hier die Rechte des Arbeitgebers nicht zu vergessen sind. Je nach Lage der Dinge kann es zu einer krankheitsbedingten Kündigung wegen einer dauerhaften negativen Prognose kommen, weil das betriebliche Eingliederungsmanagement nicht umsetzbar ist. Wir reden dann von einer personenbedingten Kündigung.
Auch die Situation, dass ein Kind immer wieder krank ist und jemand deshalb fehlt, ist nicht Gegenstand dieses Artikels.
Hier beschäftigen wir uns nur mit Fällen, bei denen das Krankfeiern auf Erschleichung des Krankenscheins durch Blaumacher zu Grunde liegt.
Besteht der Anfangsverdacht des Betrugs eines Arbeitnehmers, der ständig krank ist, so müssen Sie umgehend effektive Schritte einleiten.
So könnte ein Vorgesetzter zunächst den Mitarbeiter höflich mit seinen häufigen Krankmeldungen konfrontieren. Vielleicht gibt dieser bereits erste Hinweise, ob Ihr Anfangsverdacht sich im Nachhinein bestätigt. Sprechen Sie mit seinen Kollegen, ob diese etwas gehört oder gesehen haben.
Berücksichtigen Sie dabei die Zeiten der jeweiligen Krankmeldungen. Wie erwähnt, gibt es die Montagskrankheit nach einem Wochenende voller Party. Fehltage zum Ende der Woche deuten eher auf eine unerlaubte Nebenbeschäftigung hin. Häufige Fehlzeiten vor Ferienbeginn lassen sich mit einer verfrühten Urlaubsreise begründen. Man spart sich den Urlaub und nimmt lieber den gelben Schein.
In solchen Fällen müssen Sie den Simulanten auf frischer Tat überführen. Das ist nicht einfach ohne fachmännische Hilfe.
Denn Sie als Arbeitgeber stehen in der Beweispflicht, sofern der Mitarbeiter Ihnen keinen anderweitigen Grund liefert, eine Abmahnung oder Kündigung auszusprechen. Reicht ein Mitarbeiter, der krank ist, pünktlich einen Krankenschein bei der Arbeit ein, dann ist es schwer für Sie als Arbeitgeber, einen Gegenbeweis zu liefern.
Das Persönlichkeits- und Datenschutzrecht steht auf der Seite des Arbeitnehmers und ist deshalb sensibel zu behandeln. Andernfalls kippt auch dank §32 des Bundesdatenschutzgesetzes die Beweisführung vor dem Arbeitsgericht. So gern Sie auch selbst ermitteln möchten, können Sie durch eine Unachtsamkeit selbst zum Schuldigen werden.
Denn selbst, wenn Sie den Mitarbeiter, der andauernd krank macht, in der Stadt sehen, ist das noch kein Beweis für einen Betrug. Der Kranke darf sich – je nach Krankheit – an Krankheitstagen auch außerhalb seiner Wohnräume aufhalten. Dieser muss allerdings alles dafür tun, dass die Genesung zügig voranschreitet.
Während dem Krankgeschriebenen intensive Freizeitaktivitäten untersagt sind, darf dieser aber einkaufen, Arztbesuche tätigen oder die Kinder zum Kindergarten bringen oder von der Schule abholen.
Ist Ihr Arbeitnehmer wirklich krank? Detektive sammeln eindeutige Beweise.
Als Arbeitgeber müssen Sie immer die legale Beweisführung in den Vordergrund stellen. Illegale Mittel sind bei einer Kündigung anfechtbar, da sie vor dem Arbeitsgericht keinen Bestand haben. Ihnen stehen nur geringe Mittel zur Verfügung die Schuld zu beweisen, wenn ein Arbeitnehmer ständig krank ist.
Sie können bei der Krankenkasse eine medizinische Untersuchung anordnen. Begründen Sie, warum Sie dem Kranken nicht glauben. Der Medizinische Dienst kann eine genauere Untersuchung vornehmen. Das beweist jedoch nicht, was dieser während der Krankheitstage tatsächlich macht. Hierfür ist unsere Detektei ein wichtiger Partner.
Wenn Sie einen handfesten Verdacht haben, dass ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens seine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht, dürfen Sie eine Detektei einschalten.
Erfahrene Privatdetektive observieren Ihren Mitarbeiter. Dabei halten wir uns klar an das geltende Recht. Klicken Sie jetzt auf Kontakt oder rufen Sie sofort an, damit wir die Arbeit aufnehmen können. Berichten Sie uns im Detail von Ihrem Anfangsverdacht. Wir zeigen Ihnen Lösungen zur Überführung des Mitarbeiters auf. Verlieren Sie keine Zeit, denn jeder weitere Krankheitstag Ihres Mitarbeiters kostet Sie zusätzliches Geld. Er bedeutet auch einen Ausfall in der Produktivität und Leistungsfähigkeit Ihrer Firma.
Für den Fall, dass der Mitarbeiter bei einer Aktivität während der Krankheit beobachtet wird, die die Genesung oder die Gesundung gefährdet, droht ihm die Kündigung. Ein genesungswidriges Verhalten stellt nach der Rechtsprechung einen Kündigungsgrund dar.
Besonders wenn die Detektive denjenigen trotz Erkrankung sehen, wie er zum Beispiel anderweitig arbeiten geht, liegen so starke Argumente vor, dass die fristlose Kündigung gerechtfertigt ist. Es liegt dann der Verdacht auf der Hand, er könne den Arzt hinters Licht geführt haben, was die Arbeitsunfähigkeit angeht und er stattdessen gesund ist.
In dem Fall muss er damit rechnen, dass ihm aufgrund dieses Verhaltens gekündigt wird. Die Beweiskraft des Attests vom Arzt gilt dann als erschüttert.
Eine weitere Zusammenarbeit in der Zukunft ist dem Chef nicht mehr zuzumuten, weil das Vertrauen zu sehr gelitten hat und das Unternehmen klar betrogen wurde.
Ist ein Mitarbeiter immer wieder krank, müssen Sie legale Beweise für einen Missbrauch der Krankmeldungen liefern. Die Ermittlungen einer Detektei sind ein anerkanntes Mittel. Es ist vor dem Arbeitsgericht als Beweisführung zugelassen. Können Detektive die Verfehlungen beweisen und Ihren Verdacht bestätigen, haben Sie die Möglichkeit zu kündigen. So bewahren Sie Ihren Betrieb vor unzumutbaren Belastungen durch betrügerische Simulanten, denen Sie kündigen können.
Als Chef haben Sie eine Verantwortung auch der Belegschaft gegenüber. Niemand darf sich auf dem Rücken der Kollegen mehr Urlaub erschleichen als ihm zusteht, wenn er tatsächlich gesund ist. Reagieren Sie bei einer zweifelhaften Krankschreibung sofort. So bleibt Ihnen als Arbeitgeber die Option der Kündigung offen. Rufen Sie jetzt an:
0800 – 11 12 13 14
Firma: AB-Detective Condor GmbH
Telefon: 0800 – 11 12 13 14
Mail: info@detectivecondor.de
Super schnell und umfassend.
Ich bin sehr zufrieden. Alle Dokumente wurden recht kurzfristig geprüft.
Sie haben unkompliziert und fair gearbeitet. Danke.
Sehr gute Arbeit in sehr kurzer Zeit. Danke.
Der Erstkontakt mit Condor war für mich seriös, kompetent und professionell.
Zügige und unkomplizierte Bearbeitung.
Sie haben Ihren Auftrag sehr gut erfüllt und ich bin sehr zufrieden. Danke!
Der Auftrag wurde zeitnah zu meiner Zufriedenheit ausgeführt. Vielen Dank.
Vielen Dank für Ihre schnelle Recherche.
Ich habe den Kontakt sofort abgebrochen. Vielen Dank.
*Nicht in jeder Stadt unterhalten wir örtliche Büros, um zu Ihren Gunsten unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Alle Einsätze werden von unserer zentralen Leitstelle in Dorsten, Nordrhein-Westfalen koordiniert und verwaltet. Unsere Detektiv-Hotline 0800 – 11 12 13 14 ist kostenlos und die *Rufumleitungen sind zum Ortstarif nutzbar. Es entstehen Ihnen hierbei keine Zusatzkosten. Die Bearbeitung der operativen Einsätze vor Ort erfolgt schnell und effektiv durch unsere mobilen und bundesweit aufgestellten Einsatzkräfte. Die hohe Verfügbarkeit unserer Einsatzkräfte ermöglicht es uns, bundesweit schnelle und effektive Einsätze, nahezu zu jeder Zeit und an jedem Ort, durchzuführen.
Diese Website verwendet Cookies, damit wir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden im Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von Ihnen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.
Weitere Informationen finden Sie in der der Datenschutzerklärung.
Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir Ihre Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.
Wenn Sie diese Cookies deaktivieren, können wir die Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass Sie jedes Mal, wenn Sie diese Website besuchen, die Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren müssen.
Diese Website verwendet Google Analytics, um anonyme Informationen wie die Anzahl der Besucher der Website und die beliebtesten Seiten zu sammeln.
Diesen Cookie aktiviert zu lassen, hilft uns, unsere Website zu verbessern.
Bitte aktivieren Sie zuerst die unbedingt notwendigen Cookies, damit wir Ihre Einstellungen speichern können!