Autor: Rechtsanwalt Daniel Beba
Der Begriff Sexting ist eine Wortmischung aus Sex und Texting, ein sogenanntes Kofferwort. Es geht um das schreiben und versenden freizügiger Texte, Aufnahmen und Sprachnachrichten auf dem Computer oder Handy.
Internet und Smartphone machen einen regen Austausch möglich. Ein aufreizendes Foto ist schnell gemacht und versandt. Durch die Coronakrise und den damit verbundenen Einschränkungen im Alltag kam viel Kontakt über Chats zustanden. Auch kleine Videos sind beliebt, denn jedes Smartphone macht´s möglich. Nachrichten sind schnell geschrieben oder auch gesprochen.
Ratsam ist der „Dirty Talk“ und das verschicken aufreizender Aufnahmen über das Handy nur bei Personen, die man kennt. Eine gesunde Skepsis erspart einem viel Ärger. Dies gilt insbesondere bei Bildern und Videos. Beherzigt man diese Tipps, läuft man nicht so schnell Gefahr Opfer von Missbrauch der Bilder und Aufnahmen zu werden.
Wenn Sie beim Sexting unvorsichtig waren, haben Sie möglicherweise freizügige Bilder an fremde Personen geschickt, die sich später als nicht vertrauenswürdig erwiesen haben. Das kann bittere Folgen haben.
Um das zu verhindern und den Schaden zu begrenzen, gibt es zunächst die Regel: Niemals erpressen lassen. Im Zweifel sprechen Sie mit einem Detektiv unseres Teams um zu schauen, wie Ihnen eine Detektei helfen kann.
Zunächst versuchen Detektive festzustellen, mit wem Sie geschrieben haben und wer hinter den Aktionen steckt.
Dann müssen Sie eine Sicherung Ihrer sozialen Kanäle vornehmen. Wählen Sie die Privatsphäre-Einstellungen so, dass niemand sieht, mit wem Sie verknüpft sind. Schreiben Sie die Freunde und Kontakte an, dass Ihr Account gehackt worden ist, und dass temporär niemand Nachrichten oder Anhänge von unbekannten Personen öffnen sollte, da sich dahinter das Risiko eines weiteren Hacking-Versuchs verbergen könnte.
Im nächsten Schritt gilt es sicherzustellen, ob Ihr Name in Internet in neuen Beiträgen auftaucht, vielleicht sogar im Zusammenhang mit Bildern oder Videos zu Ihrer Person.
Diese Maßnahme ist wichtig, um zumindest Ihre Reputation zu sichern. Aber: Das Internet ist fast unendlich groß und es tauchen sekündlich Millionen neuer Beiträge auf. Daher kann niemand eine Garantie geben, einen Beitrag über Sie unverzüglich zu finden.
Dennoch ist die kontinuierliche softwareunterstützte Suche ein wesentlicher Bestandteil Ihrer persönlichen Sicherheit. Als Detektei bieten wir Ihnen eine solche Maßnahme als Unterstützung an.
Über einen speziellen Suchalgorithmus ist es denkbar, das Internet zu crawlen, ob Ihre Bilder dort auftauchen. Auch dabei sind unsere Experten Ihnen behilflich. Alternativ nehmen Sie eine Personensuche mit Bild vor.
Gehen Sie auf keinen Fall auf die Forderungen der Erpresser ein. Lassen Sie nicht durchsickern, dass Ihnen die Aufnahmen unangenehm oder peinlich sind und Ihnen möglicherweise schaden könnten. Kommunizieren Sie in klaren oder eindeutigen Tonfall, dass Sie sich nicht erpressen lassen. Diese Kommunikation übernehmen unsere Detektive für Sie.
Wenn Sie in die Falle getappt sind, lassen Sie sich von einem Privatdetektiv beraten, wie wir Ihnen helfen können. Die Beratung ist diskret und unverbindlich.
02369 – 20 300
Zwar ist Sexting überwiegend bei Jugendliche und junge Menschen beliebt, doch feste Altersgrenzen gibt es nicht. Beteiligt können aber auch mehrere Personen oder Gruppen sein. Schnell werden solche Nachrichten oder Sexting Bilder weitergeleitet per Messenger, SMS oder E-Mail und ein nicht überschaubarer Personenkreis ist beteiligt.
Problematisch ist es naturgemäß, wenn derartige Bilder ohne das Einverständnis des Abgebildeten gepostet und verbreitet werden, denn dafür waren sie ursprünglich nicht gedacht. Ein unüberschaubarer Kreis kennt nun intime Dinge. Das übt schnell einen enormen Druck aus, zumal der Chat-Partner hier das Vertrauen missbraucht.
In erster Linie geht es dem Wortstamm nach um „Texting“, also schriftliche Nachrichten. Tatsächlich geht es weiter mit Sprachnachrichten und Bildern. User nutzen die komplette Bandbreite der modernen Mittel. Wer eine erotische Stimme hat, beflügelt mit einem „gehauchten“ Wort schnell die Phantasie des anderen.
Beachten Sie dabei:
Wer vorstehende Tipps berücksichtigt, spart sich Ärger.
Die Motive sind ganz unterschiedlich. Oftmals ist es lediglich ein Ausprobieren. Jugendliche spornen einander an, sich freizügig zu zeigen und wer nicht mitmacht ist „raus“.
Aber: Betrüger legen es darauf an, an freizügige Fotos zu kommen, um später die andere Person zu erpressen oder die Bilder für andere Betrügereien zu missbrauchen.
Das gesprochene lustvolle Wort kann den Partner erregen. Viele Menschen benutzen dies, um sich „anzumachen“.
Macht man das mit seinem festen Partner ist es ok, aber macht man es mit jemandem, den man im Internet kennengelernt hat, kann das böse Folgen haben.
Es gibt im Netz zahlreiche Bewertungen zum Thema Sexting. Einige raten komplett ab. Fakt ist jedoch, dass es Sexting gibt.
Menschen haben sich schon vor der Zeit der „Smartphones“ zugeflüstert, was sie sich vorstellen. Konkret hängt es wohl von den Erfahrungen des oder der Betroffenen ab. Im Nachhinein lässt es sich im leichter sagen, ob man es lieber hätte bleiben lassen sollen.
Gegen einen „gesunden“ Austausch von Nachrichten, ohne gleich komplett kompromittierende Bilder zu versenden, spricht nichts dagegen.
Wer jedoch zu freizügige Bilder in die Welt schickt, bewegt sich dagegen auf sehr dünnem Eis, weswegen es zahllose Warnungen vor dem Sexting mit Unbekannten gibt.
Mit dem Verschicken von Bildern sollte jeder lieber vorsichtig sein. Ist der Reiz zu groß und man kann oder will es doch nicht lassen, sollte man zumindest auf ein paar Dinge achten.
Das beginnt schon damit, dass man Bilder so aufnimmt, dass diese im Zweifel nicht eindeutig zuzuordnen sind. Also KEINE Bilder mit Kopf verschicken. Auch, wenn gerade alles toll ist und man sich versteht, weiß man nicht wie es weitergeht.
Zum Teil schätzen es die User falsch ein, was passieren kann und ein Bild wird schnell geteilt oder weitergeleitet und es macht „die Runde“. Tattoos oder sonstige Auffälligkeiten sollten lieber nicht aufs Bild. Sicher ist sicher.
Gerade beim Sexting sollte man aufpassen, an wen man die Nachricht schickt. Schnell ist versehentlich der falsche Empfänger in der Nachricht erhalten und die Sache nimmt peinliche Folgen an. Lieber doppelt kontrollieren, bevor man auf Senden geht. Und kennt man den Empfänger nicht persönlich, ist die Falle noch größer.
Grundsätzlich entscheidet jeder für sich selbst, welche Bilder er von sich verschickt. Die Anfertigung von Nacktbildern an sich ist zunächst nicht strafbar.
Gemäß § 184 StGB ist jedoch die Verbreitung pornographischer Inhalte strafbar. Zudem ist gemäß § 184b die Verbreitung, der Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte strafbar.
Auch Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte stellt § 184c StGB unter Strafe. Dies gilt für betroffene Personen zwischen 14 und 18 Jahren.
Werden die Bilder allerdings einvernehmlich zugesandt, liegt keine Strafbarkeit vor. Es handelt sich um einen persönlichen Gebrauch im Sinne von § 184 c Abs. 4 StGB.
Aufnahmen, die man vertraulich zugesandt bekommen hat, sollte man auch vertraulich behandeln.
Das Recht am eigenen Bild ist als Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechts insbesondere durch §§ 22 – 24 KUG geschützt. Bildnisse dürfen gemäß § 22 KUG nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Der Betroffene hat ein Recht auf Löschung und Unterlassung gemäß §§ 823, 1004 BGB i.V. m. §§ 249ff BGB.
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (239 C 225/14) urteilte, dass ein Jugendlicher an seine ehemalige Partnerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000,00 € zu zahlen habe. Er hatte Bilder der Klägerin per WhatsApp verbreitet. Das Gericht war der Ansicht, dass der Beklagte voll einsichtsfähig gewesen sei und führte aus:
Die Weiterverbreitung der Bilder durch den Beklagten macht aufgrund der einschneidenden Wirkung auf die Lebensführung und die Entwicklung der jugendlichen Klägerin eine Entschädigung in Geld zur Genugtuung unabweisbar.“
Es gibt hierzu bereits ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1958 (BGH, 14.02.1958 – I ZR 151/56).
Gegenständlich war die unbefugte Nutzung eines Fotos. Der Kläger sei hierdurch in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gemäß Art 1, 2 GG verletzt. Das Gericht billigte dem Kläger Schadensersatz in Höhe von 10.000 DM zu, weil sein Bild ohne sein Einverständnis verwendet wurde.
Wir sind seit drei Generationen Mitglied in der World Association of Detectives, dem größten Detektiv-Verband der Welt. Im Weltverband stellen wir einen Board Member als Director der WAD.
Über einen unserer Geschäftsführer sind wir Mitglied im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG), nachdem er zuvor schon Jahrzehnte im BDD und BID Mitglied war.
Wir sind seit Jahrzehnten Mitglied in der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. Der Verband ist Mitglied der Public Private Partnership "Sicherheits-Partnerschaft NRW gegen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität".
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