Detektei Condor
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Firma: AB-Detective Condor GmbH
Telefon: 0800 – 11 12 13 14
Mail: info@detectivecondor.de
Wenn Sie Inventurdifferenzen begrenzen wollen, dann sind Detektive wertvolle Helfer. Hauptverursacher für Inventurdifferenzen sind meist eigene Mitarbeiter oder betriebliche Insider.
Diebstahl und Unterschlagung werden dem Täter oft leicht gemacht. Unehrliche Mitarbeiter nutzen häufig ihr Wissen um interne Betriebsabläufe und Sicherungsmaßnahmen für ihr unehrliches Handeln. Dazu zählen auch Vermögensdelikte und Manipulationen an Kassen wie Unterschlagung von Geld oder auch Kassendiebstahl.
Risikobehaftete Areale für Personaldiebstähle sind aber nicht nur Kassenbereiche oder das Warenlager, sondern auch Warenannahme und Warenausgang sowie die Logistik im Allgemeinen. Zu den Maßnahmen gegen Personaldiebstähle zählen Beobachtungen durch Detektive, Einschleusung von Mitarbeitern oder eine verdeckte Videoüberwachung. Hilfestellung bietet eine Wirtschaftsdetektei. Weil Personaldiebstähle oft laufende Dauerschäden verursachen ist es wichtig, umgehend zu regieren. Gerne sind Condor Detektive Ihr Partner bei der Überführung von Tätern, die für Diebstähle verantwortlich zeichnen.
Wenn Sie den Personaldiebstahl juristisch verfolgen wollen, brauchen Sie gerichtsfestes Beweismaterial. Hier auf eigene Faust ermitteln zu wollen, ist meist nicht klug. Der Einsatz von Wirtschaftsdetektiven als professionelle Beweisermittler hat sich in der Praxis bewährt.
Wird dem Mitarbeiter der Diebstahl nachgewiesen, so hat der Arbeitgeber in vielen Fällen die Möglichkeit der fristlosen Kündigung nach § 626 BGB. Hierbei hat der Arbeitgeber vor Ausspruch der fristlosen Entlassung eine Interessenabwägung vorzunehmen. Er muss alle Interessen beider Parteien unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls prüfen. Insbesondere kommt es auch auf die Beweisbarkeit der Tathandlung an. Hier sind Detektive professionelle Instrumente eines Arbeitgebers, um die Beweise transparent zu machen.
Zur Beweislage hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) schon ein Urteil gesprochen. Am 12.08.1999 (AZ 2 AZR 923/98) hieß es im höchstrichterlichen BAG-Urteil, dass schon der dringende Verdacht eines Diebstahls beziehungsweise einer Unterschlagung auch geringwertiger Gegenstände ein wichtiger Grund sein kann, der zur außerordentlichen Kündigung des Mitarbeiters ausreicht.
In der zu beurteilenden Sache waren bei einem seit 14 Jahren bei dem Mitarbeiter eines Unternehmens Waren gefunden worden, die dem Arbeitgeber gehörten. Bei einer routinemäßigen Stichprobe in Form einer Taschenkontrolle nach Arbeitsende wurden in der Tasche des Arbeitnehmers drei Kaffeebecher und zwei Päckchen Schinken entdeckt.
Diese Dinge waren zwar von geringem Wert (hier weniger als 10,00 €), was den Arbeitgeber aber nicht davon abhielt, eine fristlose Kündigung wegen des Personaldiebstahls auszusprechen. Die Kündigung basierte darauf, dass der Arbeitgeber den Angestellten verdächtigte, die vorgenannten Waren gestohlen zu haben. Das Bundesarbeitsgericht gab der Klage statt und rechtfertigte die Kündigung. Hier reichte die Tatsache, dass ein dringender Verdacht des Mitarbeiterdiebstahls bestanden hat.
Das BAG begründete weiter, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit vorlag, wonach der diebische Mitarbeiter den Gewahrsam des Arbeitgebers an den ihm anvertrauten Gegenständen durch die Verwahrung in seiner eigenen Tasche gebrochen hat.
Diebstahl am Arbeitsplatz ist ein heißes Eisen. Nicht ausreichend vorhandenes Unrechtsbewusstsein schützt nicht vor der Kündigung. Selbst das Einstecken von kleinen Gegenständen, die im Eigentum einer anderen Person stehen, kann weitreichende Folgen haben. Es erfüllt den Tatbestand des Diebstahls, denn die Eigentumsrechte werden durch die Gerichte in hohem Maße geschützt. Daher ist auch bei kleineren Diebstählen am Arbeitsplatz mit einer außerordentlichen Kündigung zu rechnen.
Sofern auch in Ihrem Unternehmen der Verdacht auf Diebstahl oder Unterschlagung durch Mitarbeiter im Raum steht, können Detektive durch geeignete Maßnahmen diese Diebstähle beweisen. Auf professionelle Art beschafft eine Detektei Materialien für eine mögliche Rechtsverfolgung.
Lassen Sie sich beraten, welche Optionen eine Wirtschaftsdetektei hat, um Ihnen bei der Beweisführung in Fällen von Diebstählen durch Mitarbeiter zu assistieren. Hier bieten sich neben der Observation oder der verdeckten Videoüberwachung auch die Einschleusung eines verdeckt ermittelnden Detektivs in den Unternehmensablauf ein. Wir sprechen hier auch von einem verdeckten Ermittler. Sie erreichen einen Condor Detektiv für eine fundierte Fachberatung bundesweit kostenfrei unter
0800 – 11 12 13 14
Weiterführende Informationen zum Gesetzestext des § 242 StGB, Thema Diebstahl, finden Sie auf der Webseite von dejure.
Firma: AB-Detective Condor GmbH
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Ich muss mich sehr herzlich für Ihre ausgezeichnete Leistung bedanken. Ein ganz großes Lob muss ich jetzt aussprechen.
Angenehme Zusammenarbeit.
Gute Beratung und professionelle Durchführung.
Sehr schnell und diskret. Danke
Stets freundliche Mitarbeiter am Telefon.
Zeitnah, seriös und professionell ausgeführt – Danke. Bei Bedarf wieder.
Sehr schnell, freundlich und kompetent.
Ich war sehr zufrieden Herr … war sehr nett und kompetent.
Falls weiterer Bedarf besteht, komme ich gerne auf Sie zurück.
Alles ist in Ordnung,… Danke für alles …
*Nicht in jeder Stadt unterhalten wir örtliche Büros, um zu Ihren Gunsten unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Alle Einsätze werden von unserer zentralen Leitstelle in Dorsten, Nordrhein-Westfalen koordiniert und verwaltet. Unsere Detektiv-Hotline 0800 – 11 12 13 14 ist kostenlos und die *Rufumleitungen sind zum Ortstarif nutzbar. Es entstehen Ihnen hierbei keine Zusatzkosten. Die Bearbeitung der operativen Einsätze vor Ort erfolgt schnell und effektiv durch unsere mobilen und bundesweit aufgestellten Einsatzkräfte. Die hohe Verfügbarkeit unserer Einsatzkräfte ermöglicht es uns, bundesweit schnelle und effektive Einsätze, nahezu zu jeder Zeit und an jedem Ort, durchzuführen.
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