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Personaldiebstahl – Detektei ermittelt bei Diebstahl durch Personal

Personaldiebstahl – ein großes Problem

Wenn Sie Inventurdifferenzen begrenzen wollen, dann sind Detektive wertvolle Helfer. Hauptverursacher für Inventurdifferenzen sind meist eigene Mitarbeiter oder betriebliche Insider.

Diebstahl und Unterschlagung werden dem Täter oft leicht gemacht. Unehrliche Mitarbeiter nutzen häufig ihr Wissen um interne Betriebsabläufe und Sicherungsmaßnahmen für ihr unehrliches Handeln. Dazu zählen auch Vermögensdelikte und Manipulationen an Kassen wie Unterschlagung von Geld oder auch Kassendiebstahl.

Risikobehaftete Areale für Personaldiebstähle sind aber nicht nur Kassenbereiche oder das Warenlager, sondern auch Warenannahme und Warenausgang sowie die Logistik im Allgemeinen. Zu den Maßnahmen gegen Personaldiebstähle zählen Beobachtungen durch Detektive, Einschleusung von Mitarbeitern oder eine verdeckte Videoüberwachung. Hilfestellung bietet eine Wirtschaftsdetektei. Weil Personaldiebstähle oft laufende Dauerschäden verursachen ist es wichtig, umgehend zu regieren. Gerne sind Condor Detektive Ihr Partner bei der Überführung von Tätern, die für Diebstähle verantwortlich zeichnen.

Alle Beweismittel müssen gerichtsfest sein

Wenn Sie den Personaldiebstahl juristisch verfolgen wollen, brauchen Sie gerichtsfestes Beweismaterial. Hier auf eigene Faust ermitteln zu wollen, ist meist nicht klug. Der Einsatz von Wirtschaftsdetektiven als professionelle Beweisermittler hat sich in der Praxis bewährt.

Fristlose Kündigung bei Diebstahl durch Mitarbeiter

Wird dem Mitarbeiter der Diebstahl nachgewiesen, so hat der Arbeitgeber in vielen Fällen die Möglichkeit der fristlosen Kündigung nach § 626 BGB. Hierbei hat der Arbeitgeber vor Ausspruch der fristlosen Entlassung eine Interessenabwägung vorzunehmen. Er muss alle Interessen beider Parteien unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls prüfen. Insbesondere kommt es auch auf die Beweisbarkeit der Tathandlung an. Hier sind Detektive professionelle Instrumente eines Arbeitgebers, um die Beweise transparent zu machen.

Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Dringender Verdacht auf Diebstahl kann Grund zur Kündigung sein

Zur Beweislage hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) schon ein Urteil gesprochen. Am 12.08.1999 (AZ 2 AZR 923/98) hieß es im höchstrichterlichen BAG-Urteil, dass schon der dringende Verdacht eines Diebstahls beziehungsweise einer Unterschlagung auch geringwertiger Gegenstände ein wichtiger Grund sein kann, der zur außerordentlichen Kündigung des Mitarbeiters ausreicht.

In der zu beurteilenden Sache waren bei einem seit 14 Jahren bei dem Mitarbeiter eines Unternehmens Waren gefunden worden, die dem Arbeitgeber gehörten. Bei einer routinemäßigen Stichprobe in Form einer Taschenkontrolle nach Arbeitsende wurden in der Tasche des Arbeitnehmers drei Kaffeebecher und zwei Päckchen Schinken entdeckt.

Diese Dinge waren zwar von geringem Wert (hier weniger als 10,00 €), was den Arbeitgeber aber nicht davon abhielt, eine fristlose Kündigung wegen des Personaldiebstahls auszusprechen. Die Kündigung basierte darauf, dass der Arbeitgeber den Angestellten verdächtigte, die vorgenannten Waren gestohlen zu haben. Das Bundesarbeitsgericht gab der Klage statt und rechtfertigte die Kündigung. Hier reichte die Tatsache, dass ein dringender Verdacht des Mitarbeiterdiebstahls bestanden hat.

Das BAG begründete weiter, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit vorlag, wonach der diebische Mitarbeiter den Gewahrsam des Arbeitgebers an den ihm anvertrauten Gegenständen durch die Verwahrung in seiner eigenen Tasche gebrochen hat.

Personaldiebstahl - Detektei ermittelt bei Diebstahl durch Personal

Diebstahl durch eigene Mitarbeiter kommt regelmäßig vor

Diebstahl am Arbeitsplatz ist ein heißes Eisen. Nicht ausreichend vorhandenes Unrechtsbewusstsein schützt nicht vor der Kündigung. Selbst das Einstecken von kleinen Gegenständen, die im Eigentum einer anderen Person stehen, kann weitreichende Folgen haben. Es erfüllt den Tatbestand des Diebstahls, denn die Eigentumsrechte werden durch die Gerichte in hohem Maße geschützt. Daher ist auch bei kleineren Diebstählen am Arbeitsplatz mit einer außerordentlichen Kündigung zu rechnen.

Beratung bei Diebstahl am Arbeitsplatz

Sofern auch in Ihrem Unternehmen der Verdacht auf Diebstahl oder Unterschlagung durch Mitarbeiter im Raum steht, können Detektive durch geeignete Maßnahmen diese Diebstähle beweisen. Auf professionelle Art beschafft eine Detektei Materialien für eine mögliche Rechtsverfolgung.

Lassen Sie sich beraten, welche Optionen eine Wirtschaftsdetektei hat, um Ihnen bei der Beweisführung in Fällen von Diebstählen durch Mitarbeiter zu assistieren. Hier bieten sich neben der Observation oder der verdeckten Videoüberwachung auch die Einschleusung eines verdeckt ermittelnden Detektivs in den Unternehmensablauf ein. Wir sprechen hier auch von einem verdeckten Ermittler. Sie erreichen einen Condor Detektiv für eine fundierte Fachberatung bundesweit kostenfrei unter

0800 – 11 12 13 14

Weiterführende Informationen zum Gesetzestext des § 242 StGB, Thema Diebstahl, finden Sie auf der Webseite von dejure.

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 durchschnittlich 4.82 Sterne von 497 Bewertungen

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Sie haben mir bereits beim ersten Kontakt das Gefühl vermittelt, dass ich Ihnen vertrauen darf. Vielen Dank für Ihre rasche und kompetente Hilfe. Ich werde Sie weiterempfehlen.

 
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Sie waren schnell und höflich. Ich danke Ihnen allen vom ganzen Herzen. Danke

 
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Schnelle und unauffällige Durchführung des Auftrags mit gutem Ergebnis.

 
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